Neuer Bußgeldkatalog

    • Neuer Bußgeldkatalog

      Verkehrsverstöße werden teurer

      Mit neuen Bußgeld-Bestimmungen kommen ab dem 1. April härtere Strafen auf Verkehrssünder zu. Höher bestraft wird in Zukunft das Telefonieren am Steuer und auf dem Fahrrad ohne Freisprecheinrichtung. Außerdem rücken vor allem Lkw- und Busfahrer ins Visier der Ordnungshüter.

      Handy im Auto: Wer am Steuer ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, muss bald 40 Euro zahlen

      Die Handy-Benutzung am Steuer ohne Freisprecheinrichtung kostet dann 40 Euro statt zurzeit 30 Euro, außerdem einen Punkt in der Flensburger Strafsünderkartei. Der Strafpunkt wird fällig, weil die Benutzung ohne Freisprechanlage künftig als vorsätzliches Vergehen gewertet wird, wie ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums sagte.

      Kein Aprilscherz: Auch telefonierende Radfahrer können mit 25 statt 15 Euro zur Kasse gebeten werden, jedoch ohne Strafpunkt. Wer an Engstellen parkt und Rettungsfahrzeuge oder Feuerwehr dadurch beim Einsatz behindert, riskiert ein Bußgeld von 40 Euro. 20 Euro berappen müssen Verkehrsteilnehmer, die nach links statt rechts in einen Kreisverkehr einbiegen.

      Stärker ins Visier der Ordnungshüter rücken Lkw- und Busfahrer. Bei "Elefantenrennen" von Trucks auf Autobahnen drohen ertappten "Kapitänen der Landstraße" 40 (bisher 30) Euro Strafe und zudem ein Punkt in Flensburg. Denn solche Überholmanöver blockieren wegen zu geringer Tempounterschiede der Lkw oder Lastzüge oft teils kilometerlang den Verkehr und behindern andere Verkehrsteilnehmer.

      Auch Illuminationen der Führerhäuser mit unerlaubten Lichteffekten werden teurer - statt fünf Euro sind 20 Euro fällig. Deutlich höhere Geldbußen und Strafpunkte drohen für technische Mängel von Lkw und Bussen an Lenkungen und Bremsen, bei unzureichender Ladungssicherung, Überschreiten von Tempolimits oder TÜV-Kontrollfristen sowie für Verstöße bei Gefahrguttransporten.

      Verkehrskontrolle: Deutlich höhere Geldbußen bei technischen Mängeln an Lkw

      Reisebus-Insassen müssen mit Geldstrafen von 30 Euro rechnen, wenn sie vorhandene Becken-Sicherheitsgurte nicht anlegen und Hinweise des Fahrers nicht beachten. Versäumt es der Fahrer, auf die Gurt-Pflicht hinzuweisen, soll er ebenfalls zur Kasse gebeten werden. Dagegen ist ein vielfach gefordertes Tempolimit für Kleinlaster zunächst offenbar vom Tisch. Auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar fand sich keine Experten-Mehrheit für einen solchen Schritt.

      Viele Kfz-Besitzer haben schon aus den Steuerbescheiden für 2004 erfahren, wieviel sie jetzt mehr zahlen müssen. Denn seit Januar gelten höhere Steuern für Fahrzeuge der Emissionsgruppen 2, 3 und 4. Sie sind um bis zu 1,64 Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum gestiegen. Kfz, die die so genannten D4-Abgasnorm einhalten, erhalten noch bis Ende 2005 eine befristete Steuerbefreiung von maximal 306,78 (Diesel: 613,55) Euro. Wer diese noch nutzen will, sollte sich baldmöglichst für den Kauf eines solchen Autos entscheiden.

      Die Entfernungspauschale, die Berufspendler für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle steuerlich absetzen können, wurde zu Jahresbeginn auf einheitlich 30 Cent je Kilometer gekürzt. Als Trost bleibt den kostengebeutelten Autofahrern, dass es zunächst weder eine Pkw-Maut noch höhere Gebühren für die Abgasuntersuchung (ASU) geben wird. Das Bundesverkehrministerium stellte dazu klar, Minister Manfred Stolpe (SPD) habe die vom Überwachungsverein TÜV beantragte höhere ASU-Gebühren für "nicht realisierbar" erklärt.

      Verschärft wird möglicherweise bald die Strafpunkteregelung in Flensburg. Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf dafür vorgelegt, ein genauer Starttermin steht aber noch nicht fest. Künftig sollen neue Strafpunkte schon ab dem Tattag zu eventuell vorhandenen hinzugerechnet werden, um zu verhindern, dass durch "taktische" Einsprüche gegen Strafbescheide die Eintragung neuer Punkte bis zur Streichung vorheriger hinausgezögert wird.

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      Hier der Link für den noch aktuellen Bußgeldkatalog. Zu finden ist dort auch ein Verweis auf den ab 1. April 2004 geltenden Bußgeldkatalog mit allen Neuerungen.

      Guckst Du ---> BMVBW: Bußgeldkatalog
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