Abbruch der Transaktion wird nicht bestätigt

    • Abbruch der Transaktion wird nicht bestätigt

      Hallo,

      ich benötige euren Rat (vorzugsweise von eBay Verkäufern).

      Fallbeispiel: Kunde interessiert sich für meinen eBay-Artikel (VP: 59,90 EUR).
      Kunde gibt Preisvorschlag i.H.v. 5500 EUR ab (offenbar Komma vergessen).
      Preisvorschlag wird bei 54 EUR und höher automatisch angenommen (auch dann wenn Kunde 5500 EUR als Preisvorschlag abgibt).

      eBay's Programmierer haben wohl noch immer nicht kapiert, dass Preisvorschläge größer VP nicht automatisch angenommen werden sollten, weil dies (fast) immer zu Problemen führt (wie oben beschrieben)

      Kunde tritt vom Kauf zurück (verständlich).
      Kunde soll Transaktion abbrechen, damit dem Verkäufer die zirka 420 EUR Verkaufsprovision wieder gutgeeschrieben wird.
      Kunde geht der Bitte nicht nach und eBay berechnet zirka 420 EUR Verkaufsprovision für den Artikel.

      Verkäufer ist (wohl verständlicherweise) nicht bereit diese Verkaufsprovision an eBay zu entrichten.

      FRAGE 1: Was ratet ihr dem Verkäufer (bzgl. der oben beschriebenen Situation) zu tun?
      FRAGE 2: Darf Verkäufer die zirka 420 EUR vom Kunden verlangen (schließlich ist der Käufer der Verursacher des Schadens).

      Danke im Voraus.
    • Wenn der K nicht auf den Abbruch eingeht, verwarnst du ihn als Nichtzahler.
      Sitzen bleiben würde ich auf der Provision nicht.
      Vom K verlangen wäre wohl schwierig. Ich nehme an, dieser hat seinen Irrtum angemeldet bzw macht bei einem gew. VK von seinen gesetzlichen Rechten gebrauch.
    • wann war das ganze?
      hat der käufer wirklich angeklickt "ich lehne ab, die transaktion abzubrechen" oder hat der sich komplett totgestellt und der abbruch ist abgelaufen?

      wenn du noch in der frist bist, kannst du den wegen nichtzahlung verwarnen lassen... am besten JETZT nachsehen, ob das noch geht!
      der käufer wird wahrscheinlich nicht begeistert sein, aber wie merkbefreit kann man sein und den preisvorschlag vor dem senden nicht nochmal prüfen?!
      er hat es sich selbst eingebrockt.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

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    • Wenn der K nicht auf den Abbruch eingeht,
      verwarnst du ihn als Nichtzahler.


      Sitzen bleiben würde ich auf der Provision nicht.






      Bei eBay gilt Shareholdervalue. Umsätze pushen ohne Rücksicht
      auf eBay Mitglieder.


      Warum? Weil ich Verkaufsprovisionen zahlen muss für
      Artikel die nicht bezahlt werden und ich außerdem die Bestätigung seitens
      Käufer benötige um die Transaktion abzubrechen.


      Außerdem funktioniert der von dir beschriebene Trick (unbezahlten
      Artikel melden) nicht. Habe ich als Verkäufer erstmals den Transaktionsabbruch
      eingeleitet (Bestätigung von Käufer erforderlich) kann/darf ist nichts mahnen.


      Fazit: eBay verdient mal wieder aufgrund
      Programmierfehler. Typisch !!!











      wann war das ganze?


      hat der käufer wirklich angeklickt "ich lehne ab,
      die transaktion abzubrechen" oder hat der sich komplett totgestellt und
      der abbruch ist abgelaufen?



      Das ganze passiert mehrmals in der Woche (meistens Komma
      vergessen [=100facher Betrag] oder er gibt Preisvorschlag für z.B. Menge 2 ab
      und tippt 2x 110,00 EUR [=220,00 EUR / doppelter Preis pro Artikel] anstelle
      von 2x 55,00 EUR [=110,00 EUR / einfacher Preis pro Artikel]).


      Die meisten Kunden brechen die Transaktion auch brav ab.
      Ein kleiner Teil lehnt ab oder stellt sich tot.





      wenn du noch in der frist bist, kannst du den
      wegen nichtzahlung verwarnen lassen... am besten JETZT nachsehen, ob das noch
      geht!



      Nein das geht nicht, siehe oben.








      Ansonsten: der Käufer haftet für die von ihm durch
      Untätigkeit verursachten Schäden. Mußt Du wohl einklagen....



      Danke für den Hinweis. Solchen Schmarotzern sollte man auf
      die Finger klopfen und das Geld rechtlich einklagen. So langsam hab ich kein
      Verständnis mehr.
    • King Arthur 62 schrieb:

      Außerdem funktioniert der von dir beschriebene Trick (unbezahlten
      Artikel melden) nicht. Habe ich als Verkäufer erstmals den Transaktionsabbruch
      eingeleitet (Bestätigung von Käufer erforderlich) kann/darf ist nichts mahnen.

      Ok das ist natürlich blöd.
      Stellt sich der K den tot oder kapiert der nicht was du willst? Oder sprechen wir hier im Prinzip ein Grundsatzszenario durch?

      King Arthur 62 schrieb:

      Danke für den Hinweis. Solchen Schmarotzern sollte man auf
      die Finger klopfen und das Geld rechtlich einklagen. So langsam hab ich kein
      Verständnis mehr.

      Die Frage ist nur ob der Aufwand lohnt. Du must ja erstmal in Vorlage treten und dann weist du nicht, ob bei deinem K die fragliche Kohle zu holen ist.
    • Die Frage die sich beim "einklagen" doch tatsächlich stellt, ist der Schriftwechsel, der vor dem einseitigen Transaktionsabbruch stattfand.

      Der VK hat, nach Hinweis des Käufers den Transaktionsabbruch und somit die Aufhebung des Kaufvertrages zugesagt, der Käufer hat dies wahrscheinlich angenommen.
      Wurde explizit darauf hingewiesen, dass der Käufer zur Aufhebung des Kaufvertrages dem Transaktionsabbruch gegenüber eBay zustimmen muss und sonst der Kaufvertrag weiterbesteht?

      Würde mal sagen, dass dies einfach auch mit den Rechtsverhältnissen zum einen zwischen Käufer und Verkäufer und zum anderen zwischen Verkäufer und eBay (womit der Käufer nunmal nix am Hut hat) zu tun hat.

      Klagen könnte man sicher, wenn eben die Auflösung des Vertrages direkt mit der Zustimmung des Käufers zusammenhängt und dies Teil der Auflösungsvereinbarung war.
      Ansonsten könnte der Käufer auch sagen, was geht es mich an, ob der VK seine Prov. wieder bekommt, soll er sich doch an eBay wenden.

      EDIT: Würde bei einem gewerblichen Verkäufer wahrscheinlich dann unter unternehmerisches Risiko fallen.

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    • Ok das ist natürlich blöd.
      Stellt sich der K den tot oder kapiert der nicht was du willst? Oder sprechen wir hier im Prinzip ein Grundsatzszenario durch?

      Der Käufer versteht was ich will. Ich bitte jeden Käufer schriftlich (über das eBay Nachrichtensystem) den Transaktionsabbruch eBay gegenüber zu bestätigen, damit uns die Verkaufsprovision wieder gutgeschrieben wird. Dazu eine Anleitung (auf eBay.de > einloggen > "Probleme klären" usw).


      Die Frage die sich beim "einklagen" doch tatsächlich stellt, ist der Schriftwechsel, der vor dem einseitigen Transaktionsabbruch stattfand.

      Der VK hat, nach Hinweis des Käufers den Transaktionsabbruch und somit die Aufhebung des Kaufvertrages zugesagt, der Käufer hat dies wahrscheinlich angenommen.
      Wurde explizit darauf hingewiesen, dass der Käufer zur Aufhebung des Kaufvertrages dem Transaktionsabbruch gegenüber eBay zustimmen muss und sonst der Kaufvertrag weiterbesteht?

      Ja, ich weise den K explizit darauf hin, dass er die Transaktion abbrechen muss. Ich sende mehrere Erinnerungen sofern der K sich totstellt.
      Aber, ich weise nicht darauf hin, dass der Kaufvertrag weiterhin bestehen bleibt, sofern er dem transaktionsabbruch nicht zustimmt. Dies werde ich wohl nachholen müssen.


      EDIT: Würde bei einem gewerblichen Verkäufer wahrscheinlich dann unter unternehmerisches Risiko fallen.

      Als unternehmerisches Risiko möchte ich das nicht akzeptieren, eBay darf Provisionen für nicht entstandene Kaufverträge nicht einbehalten.
      eBay trickst um seine Geldgier zu stillen, am Rande der Legalität, nicht auf meine Kosten.
    • King Arthur 62 schrieb:

      Als unternehmerisches Risiko möchte ich das nicht akzeptieren, eBay darf Provisionen für nicht entstandene Kaufverträge nicht einbehalten.
      eBay trickst um seine Geldgier zu stillen, am Rande der Legalität, nicht auf meine Kosten.

      Bei einem Rechtstreit wird es darauf ankommen: Darf ebay Fristen für die Rückforderung von Provisionen stellen oder nicht. Wie müssen die bemessen sein? Wessen Schuld ist es, wenn die Fristen nicht eingehalten werden?
      Zudem: nach einem Rechtstreit wird ebay von seinem Recht als Hausherr Gebrauch machen und den Kläger rauswerfen.
    • King Arthur 62 schrieb:

      Aber, ich weise nicht darauf hin, dass der Kaufvertrag weiterhin bestehen bleibt, sofern er dem transaktionsabbruch nicht zustimmt. Dies werde ich wohl nachholen müssen.
      Zukünftig sollte dies auf jeden Fall ein fester Bestandteil der einvernehmlichen Vertragsauflösung gegen über dem Käufer sein.

      Das mit dem unternehmerischen Risiko könnte die Argumentation von eBay sein, da eBay in ihren AGB die Provisionserstattung eben nur dann gewährt, wenn der Käufer zustimmt oder du einen nichtbezahlten Artikel meldest und beides zusammen nicht möglich ist.
      Machst du hier einen Fehler, dann geschieht dies auf dein Risiko, ist aber von meiner Seite her nur eine Einschätzung.
    • Den Punkt kann ich nicht glauben:


      King Arthur 62 schrieb:

      Das ganze passiert mehrmals in der Woche



      Wenn es dann zusätzlich mit der Provisionserstattung unter Berücksichtigung der prozentualen Paddel nicht klappt, wärst du längst pleite.

      Es scheint sich auch um ein Kommunikationsproblem deinerseits zu handeln. In dem Fall würde ich persönlich reagieren und nicht agieren. Ich würde abwarten, ob und wie mein Käufer in der Lage ist, die Auflösung dieses Vertrages zu erbitten. Davon würde ich mein weiteres Vorgehen abhängig machen.
      Bei bloßer Vermutung von Verständnisproblemen ginge die Meldung eines unbezahlten Artikels mit der Option der Verwarnung raus. Soll sich der Käufer selbst drum kümmern, dass sie verschwindet. Das ist über das System möglich.

      Fragt der Käufer direkt im Anschluss freundlich an und entschuldigt sich, fragt er nach Lösungen ist da der Zeitpunkt gegeben, ihm den Lösungsweg aufzuzeigen mit der Bitte um kurzfristige Bestätigung, dass er entsprechend verfährt. Tut er das, ist die Gefahr wohl fast ausgeschlossen, dass er dann nicht oder falsch klickt.