Preisvorstellung in Artikelbeschreibung in einer 1-Euro-Auktion + vorzeitiger Abbruch

    • Preisvorstellung in Artikelbeschreibung in einer 1-Euro-Auktion + vorzeitiger Abbruch

      Hallo,

      was versteht ihr unter dem Satz z. B. "An Selbstabholer, Preis 350 Euro VHB" in einer 1-Euro-Startpreis-Auktion mit Sofortkaufoption für 350 Euro, die durch ein Gebot erloschen war?

      Wunschvorstellung? Angabe über derzeitigen Marktwert der Ware? Vorbehalt? Ohne rechtliche Bedeutung?

      Wenn dann die Auktion für weniger als 350 Euro zu Ende geht, durch vorzeitigen Abbruch ohne gesetzlichen Grund, wie sieht es mit dem KV aus?

      Danke

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    • sun-shadow schrieb:

      was versteht ihr unter dem Satz z. B. "An Selbstabholer, Preis 350 Euro VHB"

      Im Prinzip, heist dass für mich: Hole ich den Krempel beim VK ab, kann ich den Preis drücken.(VHB= Verhandlungsbasis)

      sun-shadow schrieb:

      Wunschvorstellung? Angabe über derzeitigen Marktwert der Ware? Vorbehalt? Ohne rechtliche Bedeutung?

      Dir als K entstehen daraus keine Problem, wenn der VK dir das Teil an Ebay vorbei verkauft. Das er dann zwei Kv an der Backe hat ist sein Problem.

      sun-shadow schrieb:

      Wenn dann die Auktion für weniger als 350 Euro zu Ende geht, durch vorzeitigen Abbruch ohne gesetzlichen Grund, wie sieht es mit dem KV aus?

      Siehe oben. Der VK hat dann eben auf Ebay ebenfalls nen Kv. Den kann der letzte Höchstbietende dann auch einklagen. Das der VK an Ebay vorbei Verkauft, ist nicht mein Problem als Höchstbietender.

      vanvog schrieb:

      Letztens erst wieder gesehen: "Sie bieten auf ... einen 5 Euro Gutschein für X" war ein Privatverkäufer und hatte die Ware mehrmals.

      Naja 5€ Gutscheine bekomst du überal "hinterher geschmiesen." Das sagt für mich nicht wirklich was aus.
    • Dir als K entstehen daraus keine Problem, wenn der VK dir das Teil an
      Ebay vorbei verkauft. Das er dann zwei Kv an der Backe hat ist sein
      Problem.
      Auch wenn dieser Satz als Verkaufsvorbehalt zu deuten ist? Ich meine, da gibt es Urteile, dass man ohne Konsequenzen einen Artikel unter Vorbehalt einstellen kann, um dann nicht mehr verkaufen zu müssen, solange der Vorbehaltsgrund nicht erfüllt wird. Es ist zwar ein Verstoß gegen die ebay-AGB, hat aber mit dem Rechtlichen nichts zu tun.
    • Oberlix schrieb:


      vanvog schrieb:

      Letztens erst wieder gesehen: "Sie bieten auf ... einen 5 Euro Gutschein für X" war ein Privatverkäufer und hatte die Ware mehrmals.

      Naja 5€ Gutscheine bekomst du überal "hinterher geschmiesen." Das sagt für mich nicht wirklich was aus.


      Gemeint war ein Gutschein auf den angebotenen Artikel des Verkäufers, im Titel war nur von der tatsächlichen Ware die Rede, er hatte klare Preisvorstellungen und sollte kontaktiert werden, beim Kauf hättest Du den "Gutschein" dann eingelöst, im Grunde nur ein Versuch, die eBay Regeln zu umgehen, dabei alles andere als geschickt, würde ich sagen.
    • grafiksammler schrieb:

      Zunächst dürfte das doch auch der Versuch sein, die Verkaufsprovision für ebay zu umgehen....

      So denke ich auch. Aber auch das ist eine Sache zwischen VK und ebay, der K kann sich hier keine Rechte ableiten. Mich interessiert die Sache zwischen VK und K bzw. dem Höchstbietenden zum Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung der Auktion. Meine Frage könnte ich umformulieren auf:

      Wie bindend ist die Übernahme des Sofortkaufpreises als "VHB" in den Auktionstext für den VK bzw. K? Natürlich im Zusammenhang der vorzeitigen Beendigung und dass Gebote vorlagen.

      vanvog schrieb:

      Gemeint war ein Gutschein auf den angebotenen Artikel des Verkäufers, im Titel war nur von der tatsächlichen Ware die Rede, er hatte klare Preisvorstellungen und sollte kontaktiert werden, beim Kauf hättest Du den "Gutschein" dann eingelöst, im Grunde nur ein Versuch, die eBay Regeln zu umgehen, dabei alles andere als geschickt, würde ich sagen.

      Sachen gibts... Das grenzt ja schon an Betrug.

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    • Oberlix schrieb:

      Im Prinzip, heist dass für mich: Hole ich den Krempel beim VK ab, kann ich den Preis drücken.(VHB= Verhandlungsbasis)

      Also nur bezogen auf den Fall, wenn jemand die Ware per Sofortkaufen kauft, dass er dann den Preis nochmal beim Abholen verhandeln kann? Ist also nicht bezogen auf die Auktion per Höchstbieten?

      Sozusagen hat VK lediglich den Sofortkauf-Preis bei Kauf durch Betätigung des Sofortkaufbuttons verhandelbar und unverbindlich gemacht. Mit der Auktion an sich, wo Interessenten sich gegenseitig überbieten, hat die Unverbindlichkeit nichts zu tun? So meinst du das?
    • @sun-shadow:

      Ich verstehe das eher so, dass der VK die VHB nur dann gibt, wenn man ihn quasi kontaktiert und an Ebay vorbei kauft.
      Wird er sich dann mit einem einig, bricht er die Auktion ab. Das er dann einen verbindlichen Vertrag an der Backe hat, wird er wohl nicht ahnen.
    • Oberlix schrieb:

      Ich verstehe das eher so, dass der VK die VHB nur dann gibt, wenn man ihn quasi kontaktiert und an Ebay vorbei kauft.
      Umkehrschluss: Der VK hat von Anfang an sein Angebot unter Vorbehalt anderweitigen Verkaufs abgegeben.

      Oberlix schrieb:

      Wird er sich dann mit einem einig, bricht er die Auktion ab. Das er dann einen verbindlichen Vertrag an der Backe hat, wird er wohl nicht ahnen.
      Stichwort "Rechtsbindungswille". Dem bei Auktionsbeendigung Höchstbietenden ist er dann rechtlich nichts mehr schuldig. Hast du Urteile über den rechtswirksamen Kaufvertrag, der deiner Meinung nach zustande gekommen ist, trotz Vorbehalt?

      Alternative: Der VK hat das Angebot durch den Zusatz VHB zunächst ohne Rechtsbindungswillen zum Verkauf zum Höchstgebot eingestellt, d. h. er wollte den Artikel unter ca. 350 Euro nicht verkaufen. Durch die vorzeitige Beendigung der Auktion bei Betrag z. B. 10 Euro hat er dann verbindlich einen Kaufvertrag für 10 Euro zustande kommen lassen.

      Eure Meinungen sind weiterhin gefragt.
    • Wo ist denn das Problem?

      Es gibt vier Varianten:

      1.Du holst ab,Du verhandelst,Du zahlst den abgemachten Preis.Die Verhandlungsbasis sind €350.-.

      Hier ist NUR die Frage interessant, wie(per Mail an die anderen Bieter??) und wann(!!)die laufende Auktion(aber unbedingt) gemäß Ebay AGB beendet wird.

      2.Die Auktion wird im Rahmen der AGB vorzeitig beendet:

      2.1.und der Artikel an den zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden abgegeben,egal,ob per Versand oder Abholung,
      2.2.die Auktion läuft ganz normal bis zum Ende;dann geht es weiter wie bei 2.1.

      3.Die Auktion wird im Rahmen der AGB OHNE Bieter abgebrochen und

      1.1.zum ursprünglichen oder
      2.zu einem neuen Preis wieder eingestellt

      4.der Artikel wird zumindestens vorläufig nicht mehr eingestellt.

      Ich sehe überhaupt keine Probleme,solange der VK transparent und im Rahmen der AGB handelt.

      petergabriel
    • Sternchen schrieb:

      Es gibt bei Ebay keinen Verkauf unter Vorbehalt, solche Zusätze widersprechen den Ebay AGB

      Solange ebay nichts von solchen Auktionen mitbekommt und sie deswegen nicht löscht, gibt es solche Auktionen durchaus zu finden. Auch ein durch solch einen Verstoß gegen die ebay AGB zustande gekommener KV ist rechtsgültig, da das BGB den ebay AGB höher steht. Denn dieser Verstoß hat nichts mit den Verpflichtungen zwischen Käufer und Verkäufer zu tun, sondern gehen direkt Verkäufer und ebay etwas an.
    • petergabriel schrieb:

      Ich sehe überhaupt keine Probleme,solange der VK transparent und im Rahmen der AGB handelt.

      Ebay AGB können sich mit dem BGB widersprechen. Dann gilt das BGB.

      Die Auktion wurde per Gebotsstreichung beendet und der Grund für die Beendigung wurde per Email als "anderweitig verkauft" genannt. K sieht nicht ein, ca. 350 Euro zu zahlen, da seiner Meinung nach ein gültiger Kaufvertrag zu seinem Gebotspreis zustande gekommen ist. Das gilt es zu untermauern oder zu widerlegen.
    • Sternchen schrieb:

      Ebay löscht solche Angebote auch ab und an, und wird die Auktion mit Geboten abgebrochen so hat der Verkäufer wie schon öfter gesagt einen Kaufvertrag zum letzten Höchstgebot am Haken

      Du meinst, wenn ebay und nicht der VK selbst die Auktion abbricht, kommt wider Willen des VK ein Kaufvertrag zustande? Ich kann es mir nicht vorstellen, dass das so einfach geht. Denn der VK war sicherlich nie gewillt, die Ware zum Zeitpunkt des Auktionsabbruchs gebotenen Preises abzugeben. Bekanntlich bieten viele in letzter Minute und jeder, der eine Auktion einstellt, hat sicherlich genau diese Willenserklärung abgegeben. Wenn ebay ohne das Wissen des VK Gebote streicht, dann kann doch der VK nichts dafür? Für einen Kaufvertrag müssen zwei übereinstimmende Willenserklärungen existieren. Hier fehlt es an der des VK. Ist aber auch nur meine Meinung, nicht rechtsverbindlich.
    • sun-shadow schrieb:

      Sternchen schrieb:

      Ebay löscht solche Angebote auch ab und an, und wird die Auktion mit Geboten abgebrochen so hat der Verkäufer wie schon öfter gesagt einen Kaufvertrag zum letzten Höchstgebot am Haken

      Du meinst, wenn ebay und nicht der VK selbst die Auktion abbricht, kommt wider Willen des VK ein Kaufvertrag zustande? Ich kann es mir nicht vorstellen, dass das so einfach geht. Denn der VK war sicherlich nie gewillt, die Ware zum Zeitpunkt des Auktionsabbruchs gebotenen Preises abzugeben. Bekanntlich bieten viele in letzter Minute und jeder, der eine Auktion einstellt, hat sicherlich genau diese Willenserklärung abgegeben. Wenn ebay ohne das Wissen des VK Gebote streicht, dann kann doch der VK nichts dafür? Für einen Kaufvertrag müssen zwei übereinstimmende Willenserklärungen existieren. Hier fehlt es an der des VK. Ist aber auch nur meine Meinung, nicht rechtsverbindlich.

      Im Ergebnis hast du schon ganz recht, sun-shadow. Selbstverständlich kommt kein Kaufvertrag zustande, wenn ebay eine Auktion löscht.

      Wird ein Angebot vor Ablauf der Auktion oder bevor das Angebot per Sofort-Kaufen erworben wurde von eBay gelöscht, kommt kein wirksamer Vertrag zustande.

      Quelle: ebay-AGB §9 (13)

      pages.ebay.de/help/policies/us…ment.html#angebotsformate
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.