Ersteigerts Diebesgut wurde von der Polizei beschlagnahmt

    • Ersteigerts Diebesgut wurde von der Polizei beschlagnahmt

      Guten morgen,

      da ich weder über eBay noch über PayPal irgendetwas erreichen konnte möchte ich hier um Rat bitten.

      Im März diesen Jahres habe ich ein Lenkrad bei eBay ersteigert. Bezahlt wurden die knapp 700 Euro per PayPal.

      Heute morgen stand nun die Polizei vor der Türe da es sich um ein wohl gestohlenes Lenkrad handelt. Die Garage ist jetzt versiegelt und das Lenkrad muss in den nächsten Tagen unter polizeilicher Aufsicht ausgebaut und abgegeben werde.

      Meine Frage nun: Was ist mit den Kosten für das Lenkrad (700 €) und den Kosten für den Einbau im März und den Ausbau jetzt (300€).

      Ebay + Paypal können nichts machen da der Kauf länger als 45 Tage her ist.

      Vielen Dank im Voraus!
    • an diebesgut kann man kein eigentum erwerben. dementsprechend ist der eigentümer berechtigt, die herausgabe der sache zu verlangen. allerdings muß der eigentümer seinen eigentumsanspruch auch nachweisen. ist ja möglich, das es sich da um einen betrüger handelt. insbesondere muß er glaubhaft machen, warum gerade dieses teil sein gestohlenes eigentum ist.
      haben lenkräder seriennr. oder woher weiß der, daß das sein lenkrad ist?

      natürlich hat man gegenüber dem verkäufer einen anspruch auf rückzahlung des kaufpreises ---> zivilrecht.
      weiterer lesestoff:
      internetrecht-rostock.de/ebay-gestohlene-sachen.htm
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von riverside ()

    • Vielen Dank für die schnellen Antworten.

      Das Lenkrad wurde direkt bei Audi gestohlen und dass ist wohl auch alles über die SN nachgewiesen. Der "Dieb" ist auch bereits in Heilbronn in einem gerichtlichen Verfahren bzw. laut Polizei in Haft.

      Da ich davon ausgehe, dass ich nicht der einzige Kläger bin weiß ich jetzt eben nicht ob es sich lohnt einen Anwalt einzuschalten da ich auf den Kosten zumindest erst einmal selbst sitzen bleibe.
    • Für das zivilrechtliche Mahnverfahren benötigst du keinen Anwalt, da hier ein Amtsgericht zuständig ist.
      Wenn du dich entschließt was zu unternehmen, dann solltest du die entstehenden Kosten so niedrig wie möglich halten.
      Klar brauchst du eine zustellfähige Adresse und diese ist über einen Anwalt leichter zu erreichen.

      Frage doch mal die Polizei ob sie dir eine zustellfähige Adresse geben können. Weiß jetzt nicht, ob die das dürfen.

      Dann Mahnung mit Fristsetzung (würde hier mal mind. 3 Wochen mit genauer Datumsnennung ansetzen) und dann beantragst du einen Mahnbescheid.
      Die Kosten hierfür sind überschaubar.
    • chris.s5 schrieb:

      Das Lenkrad wurde[u] direkt bei Audi gestohlen[/u] und dass ist wohl auch alles über die SN nachgewiesen.


      Das mag ja jetzt zu simpel gedacht sein.

      Wie meine Vorschreiber schon bemerkt haben, konntest du am Diebesgut kein Eigentum erwerben. Aber was spricht (mal abgesehen von den Kosten) jetzt eigentlich dagegen, direkt mit Audi Kontakt aufzunehmen, ob du es nicht im Nachhinein da erwerben darfst? Ein neues Lenkrad brauchst du ohnehin. Du hättest da auch weitere Kosten für den erneuten Einbau.
      Bei versiegelter Garage hast du derzeit nicht mal Zugriff auf dein Auto.
      Audi wollte dieses Lenkrad doch auch verkaufen. Warum also nicht den "kleinen Dienstweg" versuchen?

      Oder mit der Versicherung, die jetzt das LEnkrad bekommt, weil der Diebstahl bestimmt versichert war? Dann dürfte die Versicherung jetzt Eigentümer sein.
    • Sehr guter Gedanke mit Audi, eule.
      Da bin ich gar nicht drauf gekommen.

      Die Versicherung hat natürlich Anspruch auf das Lenkrad, auch wenn es unüblich ist, dass der Gebrauchtgegenstand tatsächlich angefordert wird.
      Aber nur, wenn ein Einbruch-/Diebstahlschaden vorlag. Meist kommen solche Teile bei den Händlern durch einfachen Diebstahl (Personal oder eben auch Kunden) weg und da würde dann kein Versicherungsschutz bestehen.
    • Richtig, da die Garage versiegelt ist komme ich nicht mal mehr an das Auto.

      Das mit dem Austausch des Lenkrades dürfte auch das geringste Problem sein, da ich das alte Lenkrad noch zu Hause habe und dann einfach wieder dieses eingebaut wird.

      Es geht mir jetzt vorrangig um die entstandenen Kosten.
    • chris.s5 schrieb:

      Es geht mir jetzt vorrangig um die entstandenen Kosten.


      Du erstattest deinerseits Anzeige. Die Personalien deines Kontrahenten dürften bei der Polizei ja vorliegen. In dem Zusammenhang könnte es dann auch sein, sie werden dir wegen der zivilrechtlichen Ansprüche auch mitgeteilt.

      Natürlich hast du Anspruch auf die Erstattung deiner Auslagen. Nur versprich dir nicht zuviel. Wenn es sich nicht um den angestellten Hausbesitzer handelt, der da geklaut hat und dren Bank dann nicht auch noch die Hand drauf hat, sehe ich ihn als mittellosen armen Schlucker. Dann hast du nur noch mehr Ausgaben obendrein.
    • *alte_eule* schrieb:

      Aber was spricht ... eigentlich dagegen, direkt mit Audi Kontakt aufzunehmen ... im Nachhinein da erwerben


      Ich gehe davon aus das dies von Audi Seite nicht machbar ist.
      Große Firmen ticken da anders als kleine, mittelständige. Ich kenne das von meiner Firma.
      Die haben Prozesse und da kann man nicht einfach "zur Kasse" gehen und bezahlen. Einzig vielleicht über einen Audi (Vertrags-) Händler "vor Ort" der das dann halt irgendwie mit Audi so abwickelt.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von hondamobil ()

    • @ Honda

      Das ist durchaus bekannt und wäre selbst mit der Versicherung als Vertragspartner nicht unbedingt anders.
      Trotzdem arbeiten auch da Menschen, die je nach Tonfall durchaus lösungsorientiert und im Sinne des Geschädigten handeln oder Vorschläge einen gehbaren Weg betreffend machen können.
    • Audi wird morgen unter polizeilicher Begleitung in die Werkstatt gebracht. Abgeschleppt wird er also nicht.
      Laut Polizei heute morgen läuft bereits ein verfahren wg. Hehlerei gegen den Verkäufer.
      Ich denke nächste Woche bei der Vernehmung & Anzeige erfahre ich auch nochmal mehr.

      Was muss denn alles in die Mahnung die ich dann an der Verkäufer sende rein?
    • chris.s5 schrieb:

      Audi wird morgen unter polizeilicher Begleitung in die Werkstatt gebracht. Abgeschleppt wird er also nicht.
      Laut Polizei heute morgen läuft bereits ein verfahren wg. Hehlerei gegen den Verkäufer.
      Ich denke nächste Woche bei der Vernehmung & Anzeige erfahre ich auch nochmal mehr.

      Was muss denn alles in die Mahnung die ich dann an der Verkäufer sende rein?
      hi :)

      wenn du den mahnbescheid meinst:

      frag bei deinem amtsgericht mal die wachtmeister, ob dir jemand ein bißchen beim ausfüllen des bescheids hilft.
      in der regel sind die leute bei gericht sehr hilfsbereit und freundlich
    • Denke mal, TE meint die Mahnung mit Fristsetzung zur Rückzahlung.

      Kaufdatum, Artikelnummer, Artikelbezeichnung (macht auch Sinn, falls noch aufrufbar, den Mist gleich auszudrucken).
      Kaufpreis, Versandkosten, Einbaukosten = Gesamtsumme der Forderung.
      Hinweis auf deinen Polizeibesuch (und wann), Hinweis auf den Ausbau und die Beschlagnahmung.

      Forderung die gesamte Summe bis zum xx.0x.2013 auf dein Konto bei der Pfefferminziabank (BLZ) mit der Kto. Nr. zurück zu überweisen.
      Hinweis, dass bei fruchtlosem Ablauf der Frist das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet wird.

      Das sollte es eigentlich sein.