AG Alzey, Urteil vom 26.6.2013, Az. 28 C 165/12 zum Rechtsmissbrauch von Geboten bei vorzeitig abgebrochenen Auktionen

    • ebay-troll schrieb:

      OT
      wenn ein "privater" k auf 1000 handys bietet "könnte" man ihm doch schon "gewerblichkeit" nachweisen? :O
      Nachtrag, weil ichs überlesen habe: Welchen Vorteil sollte der VK aus dem Nachweis der Gewerblichkeit des Bieters ziehen? Ausserdem wäre das seitens des VK eine ganz schlechte Idee, weil ein gewerblicher Einkäufer natürlich einen guten Grund hat, auf hunderte bis tausende Handies billig aber absolut ernstgemeint zu bieten.

      (Ich stelle aber mal fest, dass Du die paar anderen Postings zu dem Thema hier im Forum nicht komplett gelesen hast... :P )
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ich finde dieses Urteil auch erfreulich.

      Einfach WEIL es endlich mal einem vermeintlich rechtsmissbraeuchlichen Bieter den Wind aus den Segeln genommen hat und es vielleicht doch mal in die richtige Richung ein Exempel setzt, WENN man es mit einem Bieter zu tun hat, der eigentlich nur auf mehrere hundert Artikel bietet, in der Hoffnung irgendein Depp bricht seine Auktion ab, wodurch er sich dann einen geldwerten Vorteil einklagen kann. OHNE auch nur die Absicht zu haben, wirklich eine dieser Auktionen am Ende auch wirklich zu gewinnen. Wenn man 200 Euro auf ein NEUES iPhone bietet, ist das fuer mich ein Preis bei dem man mit 100 % Wahrscheinlichkeit NICHT als Gewinner der Auktion raus geht. AUSSER der Kaeufer bricht sie ab oder kriegt, weil er kein ehrlicher Verkaeufer ist, im Laufe der Auktion ein paar Negative, was Bieter abschreckt.

      Bietet man 200 Euro auf jeweils 100 iPhones, wuerde mich interessieren, ob er denn auch im Gewinnfall 20.000 Euro auf dem Konto gehabt haette....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von GirlsSecondhand ()

    • GirlsSecondhand schrieb:

      WENN man es mit einem Bieter zu tun hat, der eigentlich nur auf mehrere hundert Artikel bietet, in der Hoffnung irgendein Depp bricht seine Auktion ab, wodurch er sich dann einen geldwerten Vorteil einklagen kann. OHNE auch nur die Absicht zu haben, wirklich eine dieser Auktionen am Ende auch wirklich zu gewinnen.

      Ich stelle dann mal eine ketzerische Frage: Und wie sieht es aus, wenn er genau das gleiche tut, um lediglich für sich, seine Frau und seine Kinder sehr günstig drei oder vier Smartphones zu erwerben? Dass dies grundsätzlich aufgrund der vielen Abbrecher funktioniert, das wissen wir ja. Wie sieht es dann mit der Absicht aus? Wie sieht es mit dem fehlenden Rechtsbindungswillen aus?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Ich denke DAS koennte man dann doch an der Hoehe der Maximalgebote sehen, die er abgegeben hat. Und an seinem Bietverhalten. Denn jemand, der wirklich Kaufinteresse hat, ob nun 1 oder 4 iPhones, wird nicht konsequent auf 100e Auktionen gleichzeitig 200 Euro bieten, einfach WEIL das kein Preis ist, fuer den eine Auktion unter normalen Umstaenden von einem neuen Iphone endet und waere es das, wuerde er gefahr laufen, mehr Auktionen zu gewinnen, als er sich leisten kann.
      Ein normaler privater Kaufwilliger bietet in der Regel nicht wahllos auf weitaus mehr Artikel, als er eigentlich kaufen will, sondern beobachtet und gibt dann realistische Maximalgebote ab. Und WENN er bietet, um die Auktion nicht zu verpassen, dann waeren es wohl eher sehr kleine Betraege, aber auch das nicht bei 100erten von Auktionen.



      Und wenns ein Gewerblicher ist, der tatsaechlich Kaufabsichten hat, auch bei grossen Mengen, der wird auch nicht von einem solchen Urteil getroffen, weil er ja nachweisen kann WARUM er auf so viele Auktionen gleichzeitig bietet. Und DER haette dann auch Anspruch auf Schadensersatz.
    • GirlsSecondhand schrieb:

      Ich denke DAS koennte man dann doch an der Hoehe der Maximalgebote sehen
      wie möchtest du das sehen? nur weil jemand nur 50€ geboten hat um einen artikel unter beobachtung zu haben?
      ein gebot von 500€ zählt mehr als eines von 50€?
      wenn ich auf 10 handys je nur 50€ biete bin ich ein schlechter mensch?
      das würde heißen wenn ich auf 10 handys je 500€ biete bin ich ein guter mensch?
      wo liegt der unterschied wenn ein vk eine auktion unberechtigt (!) vorzeitig beendet weil er an ebay vorbei verkauft, ob ich 50 oder 500€ geboten habe?
      DANN habe ich keine rechte mehr?
      DANN kommt es auf meinen bietbetrag an oder die menge meiner gebote auf handys?

      wie die einzelnen AG urteilen ist nun mal ansichtssache und sagt nicht viel aus
      der eine so, der andere so
      das was wichtig wäre wäre mal ein anständiges grundsatzurteil
    • GirlsSecondhand schrieb:

      Ich denke DAS koennte man dann doch an der Hoehe der Maximalgebote sehen, die er abgegeben hat. Und an seinem Bietverhalten. Denn jemand, der wirklich Kaufinteresse hat, ob nun 1 oder 4 iPhones, wird nicht konsequent auf 100e Auktionen gleichzeitig 200 Euro bieten, einfach WEIL das kein Preis ist, fuer den eine Auktion unter normalen Umstaenden von einem neuen Iphone endet und waere es das, wuerde er gefahr laufen, mehr Auktionen zu gewinnen, als er sich leisten kann.

      Wer die Absicht hat ein richtiges Schnäppchen zu machen, der muss den Markt beobachten. Würde ich dich Absicht haben, ein extrem günstiges Smartphone zu erwerben, würde ich mir die Auktionen bei ebay anschauen. Dann würde ich feststellen, dass gelegentlich Auktionen mit Smartphones vorzeitig abgebrochen werden. Nicht einschätzen kann ich natürlich, ob der Abbrecher nicht gesetzlich berechtigt war, die Auktion abzubrechen, dann ist in der Regel kein Kaufvertrag entstanden. Ein Blick in Auktionshilfe reicht aber, um zu sehen, dass eine Vielzahl der Auktionsabbrüche unberechtigt sind und somit zum Kaufvertrag führen. Also mache ich mich ans Werk und biete 200€ auf 500 Smartphones uns siehe da, 10 (fiktive Zahl) Auktionen sind vorzeitig abgebrochen worden, bei 5 davon war ich Höchstbietender, 2 hatten einen berechtigten Grund zum Abbruch. Bei den übrigen 3 suche ich mir das hübscheste oder billigste aus und nach wahrscheinlich erfolglosem Versuch, den Vertrag abzuwickeln, verklage ich den Verkäufer auf Vertragserfüllung, hilfsweise Schadensersatz (und bringe das Geld gleich zur Verhandlung mit). Und weil ich gerade ein gutes Geburtstagsgeschenk für meine Frau suchte, mache ich das mit einem zweiten Verkäufer ebenso. Der Dritte hat Glück gehabt, aber wenn der auf den Vertrag besteht, dann erfülle ich eben auch diesen.

      Und, abgesehen von der moralischen Seite (um die geht es hier ja nicht), was war an der Darstellung falsch?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Der Käufer hat die Möglichkeit zu argumentieren, dass er immerhin die anderen Bieter, sofern vorhanden, überboten hat. Fand das Gebot von 200 Euro wohlmöglich noch früh genug statt, so hat er dem Verkäufer im Zweifel zu einem frühem Zeitpunkt ein garantiertes Angebot gemacht, das wohlmöglich über dem am Ende tatsächlich erreichtem Endergebnis liegt.

      Der Käufer hat die Möglichkeit zu argumentieren, dass sein Bedarf an iPhones oder was auch immer von dem Preis abhängig ist, so ist er bereit, bei 200 Euro genügend Verwandtschaft damit einzudecken, für einen höheren Preis aber nicht. Nun führt er beispielsweise 3 Prozesse um jeweils ein iPhone für je 200 Euro das Stück, die jeweils einen Marktpreis von 600 Euro haben, das entspricht genau seinem Budget, für den er den bestmöglichen Deal machen möchte, in dem Fall 3 Stück.

      Wenn man genauer nachdenkt überhaupt nicht abstrus: er will unbedingt ein iPhone, hat aber nur 200 Euro, anhand der beendeten Auktionen ist ihm bewusst, dass es sehr unwahrscheinlich ist, für 200 Euro eine iPhone-Auktion zu gewinnen, weil er aber unbedingt eins haben möchte, bietet er auf alles was sich bewegt in der Hoffnung durch einen unwahrscheinlichen Zufall für diesen Preis den Zuschlag zu bekommen. In etwas abgewandelter Form aber vom Grundgedanken sehr ähnlich sind einige Pokerstrategien (short stack) oder das extreme Hedging. Kein ungewöhnliches Verhalten beim wirtschaftlichen Handeln also, außerdem gibt es bei Sofortverkäufen oft die Option des Preisvorschlags, das "blinde Bieten" auf eBay ist also ebenfalls nichts Ungewöhnliches.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von vanvog ()

    • GirlsSecondhand schrieb:

      Ich denke DAS koennte man dann doch an der Hoehe der Maximalgebote sehen, die er abgegeben hat. Und an seinem Bietverhalten. Denn jemand, der wirklich Kaufinteresse hat, ob nun 1 oder 4 iPhones, wird nicht konsequent auf 100e Auktionen gleichzeitig 200 Euro bieten, einfach WEIL das kein Preis ist, fuer den eine Auktion unter normalen Umstaenden von einem neuen Iphone endet und waere es das, wuerde er gefahr laufen, mehr Auktionen zu gewinnen, als er sich leisten kann.

      so einfach kann man sich das nicht machen:
      - manche bieten nur einen kleinen betrag, um den preis nicht schon am anfang hochzutreiben und schauen dann, wo die reise preislich hingeht.
      - andere bieten gleich am anfang einen höheren betrag und kommen in den letzten sekunden mit ihrem höchstgebot um die ecke.
      - dann gibts noch die, die gleich am anfang ihr höchstgebot reintippen und nach ablauf schauen, ob sie gewonnen haben oder nicht.

      ob der bieter kurz vor ende nochmal geboten hätte oder nicht mehr, weil ein anderer eierfön zb mehr zubehör hat oder einfach subjektiv schicker aussieht oder der preis jetzt schon über dem limit dieses bieters gestiegen ist oder ... - es kann eine reihe gründe geben, warum man sein anfängliches interesse schlagartig (oder langsam) verliert.

      GirlsSecondhand schrieb:

      Ein normaler privater Kaufwilliger bietet in der Regel nicht wahllos auf weitaus mehr Artikel, als er eigentlich kaufen will, sondern beobachtet und gibt dann realistische Maximalgebote ab. Und WENN er bietet, um die Auktion nicht zu verpassen, dann waeren es wohl eher sehr kleine Betraege, aber auch das nicht bei 100erten von Auktionen.

      manche setzen sich für artikel x ein limit (superschnäppchenpreis) und bieten das bei zb 10 auktionen. werden sie überall überboten, dann schauen sie nach neu reingestellten artikeln und versuchen es dort wieder und immer so weiter, bis es denn mal klappt.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • ebay-troll schrieb:

      kommt kein kaufvertrag zustande nur weil ich auf 1000 handys geboten habe?

      forenuser schrieb:

      War die Frage ernst gemeint?


      Die Frage ist vielleicht nicht ganz ernst gemeint und dürfte auch keine praktische Bedeutung haben, weil der VK ja froh sein dürfte, wenn der K das Ding für 50 Euro nicht haben will. Rein rechtlich könnte der VK aber den K auf Zahlung und Abnahme verklagen. Und er würde damit durchkommen.

      Es wäre nett, ihr würdet es einfach glauben. Das Urteil trägt den Grund für das Scheitern der Klage in sich. Es unterscheidet sich in einem bestimmten Punkt merklich von der Sachlage bei Kahn und Roos. Bitte schaut euch den Klageantrag (also das, auf was geklagt wird) mal ganz genau an und überlegt euch, wo der Unterschied liegen könnte. Wer regelmäßig mitgelesen hat findet die Antwort irgendwo in meinen Postings. Dass ich den Fehler nicht "korrigiere" dürfte selbstverständlich sein.

      Ich hab selber mal gesucht. Hat etwa fünf Minuten gedauert, bis ich den Text gefunden hatte, den ich meine. Er (und damit die ach so überaschende Situation, die dieses Urteil schafft) ist deutlich über ein Jahr alt. :rolleyes:
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • biguhu schrieb:

      GirlsSecondhand schrieb:

      WENN man es mit einem Bieter zu tun hat, der eigentlich nur auf mehrere hundert Artikel bietet, in der Hoffnung irgendein Depp bricht seine Auktion ab, wodurch er sich dann einen geldwerten Vorteil einklagen kann. OHNE auch nur die Absicht zu haben, wirklich eine dieser Auktionen am Ende auch wirklich zu gewinnen.

      Ich stelle dann mal eine ketzerische Frage: Und wie sieht es aus, wenn er genau das gleiche tut, um lediglich für sich, seine Frau und seine Kinder sehr günstig drei oder vier Smartphones zu erwerben? Dass dies grundsätzlich aufgrund der vielen Abbrecher funktioniert, das wissen wir ja. Wie sieht es dann mit der Absicht aus? Wie sieht es mit dem fehlenden Rechtsbindungswillen aus?


      Aber genau das ist ja der Unterschied zu dem Vorgehen des Klägers,der auf Schadensersatz statt Erfüllung klagt. Dem kann man aus dem nicht vorliegenden "Gewinnstreben" keinen fehlenden Rechtsbindungswillen konstruieren/ableiten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Heiner.Hemken schrieb:

      Aber genau das ist ja der Unterschied zu dem Vorgehen des Klägers,der auf Schadensersatz statt Erfüllung klagt.

      Ganz genau, deshalb habe ich ja auch bei meiner fiktiven Geschichte in Post #26 etwas fett hervorgehoben. Deutlicher wollte ich nicht mehr werden.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Ich bedanke mich bei einem User für die sehr wertvolle Vorarbeit, die mit ein wenig eigener Recherche dann doch zum Ziel führte:

      Bei dem Bieter dürfte es sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich um bonafide*buyer handeln, der als Kürzel mit o**** von ebay angezeigt wird. Es ist unser Edgar! Den Beweis dürfte dieses Post liefern: auktionshilfe.info/index.php?thread//&postID=84249#post84249

      Hier bitte allgemeine Diskussion zu dem Urteil, in dem verlinkten Thread, in dem ich gleich einen Hinweis setze, gerne zu Edgar.
      Das Urteil ist gegen den User Eddi28 erlassen worden. Es gab vier mir bekannte Fälle, das hier ist einer davon. In Flensburg hielt man es nicht für nötig sich der Sache etwas detailierter anzunehmen und gab Eddi28 recht, somit musste ich ihm rund 600 Euro zahlen. Die drei weiteren Fälle sollen allesamt ähnlich ausgegangen sein, sprich da sind die Klagen abgewiesen worden und Eddi28 ist auf den Kosten sitzen geblieben.

      Was soll ich sagen, mir tun die Kröten nicht weh und ich freue mich riesig das er jetzt alles bezahlen muss. Ach so wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen hat er Anklage mit einem Streitwert von 20.000 Euro vor dem LG gegen mich erhoben, das wird sicher auch lustig ausgehen.

      Ich würde sagen das es durch und durch ein Minusgeschäft war und man die Zeit hätte sinnvoller nutzen können. :lach:
    • Hansi0815 schrieb:

      ich freue mich riesig

      Schadenfreude wäre wohl richtiger. Und wie sieht das mit Eddi bezogen auf Dich aus? Du weißt ja, wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Auch wegen dem hier ...

      Hansi0815 schrieb:

      wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen hat er Anklage mit einem Streitwert von 20.000 Euro vor dem LG gegen mich erhoben, das wird sicher auch lustig ausgehen.
      Nicht das der Richter das von Dir gar nicht zum Lachen findet. Eddi hingegen das Lachen nach dem Urteilsspruch nicht lassen kann. :wallbash
    • forenuser schrieb:

      Hansi0815 schrieb:

      ich freue mich riesig

      Schadenfreude wäre wohl richtiger. Und wie sieht das mit Eddi bezogen auf Dich aus? Du weißt ja, wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Auch wegen dem hier ...

      Hansi0815 schrieb:

      wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen hat er Anklage mit einem Streitwert von 20.000 Euro vor dem LG gegen mich erhoben, das wird sicher auch lustig ausgehen.
      Nicht das der Richter das von Dir gar nicht zum Lachen findet. Eddi hingegen das Lachen nach dem Urteilsspruch nicht lassen kann. :wallbash
      Ich denke nicht das ich im Glashaus sitze, natürlich habe ich durch die rund 600 Euro jetzt seine verlorenen Prozesse mitfinanziert, aber grundsätzlich hat sich ja das Geschäftsmodell nicht so richtig rentiert. Die Urteile sind ja nun mehr oder weniger ein Meilenstein und werden sich recht schnell verbreiten so das sich diese Spezies von Ebaymitgliedern wohl eine andere Einnahmequelle suchen werden muss.

      Was soll der Richter nicht zum Lachen finden? Wo keine Verletzungen von Persönlichkeitsrechten stattfinden, kann man auch mit einer Klage vor dem Landgericht welche hinzaubern, das ist relativ einfach.

      Ich kann Dich ja auch nicht wegen Körperverlertzung verklagen ohne das Du mir eine Verletzung zufügst, das ist relativ simple.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hansi0815 ()

    • Du wirst uns sicher auf dem Laufenden halten, wie das Landgericht das sieht ;)
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Ich könnte Euch reichlich Details liefern, aber das mach ich dann am Ende. Wenn alles dann auch schriftlich vorliegt. ;)


      Wir bitten darum ;)

      Du kannst auch gerne vorab per PN was rüber schicken, wenn du das möchtest. Keine Sorge, ich werde die Infos auch nicht veröffentlichen. Das darfst du dann selbst machen, wenn es dir schriftlich vorliegt.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"