AG Alzey, Urteil vom 26.6.2013, Az. 28 C 165/12 zum Rechtsmissbrauch von Geboten bei vorzeitig abgebrochenen Auktionen

    • Ist halt ein schwebendes Verfahren. Man kann halt Sachen in eine Klage schreiben die stattgefunden haben, oder man schreibt willkürlichen Blödsinn in der Hoffnung das es niemand merkt. ;)

      Letztlich ist das Persönlichkeitsrecht ein wichtiges und richtiges Gut, aber man muss halt klar abgrenzen was die Persönlichkeitsrechte verletzt und was nicht. Im Urteil ist ja bereits erwähnt worden das man rechtsmissbräuchlich arbeitet, da passte es natürlich nicht das sich einer dagegen lautstark wehrte. Aus diesem Grund und keinem anderen ist ja auch die Klage vor dass LG getragen worden.

      Da ich ja doch ein wenig bewandert bin mit den Sachen die man veröffentlichen darf und welchen die man besser nicht zur Schau stellt und ich da schon einige Prozesse geführt habe berufsbedingt, bin ich da relativ schmerzfrei und unbesorgt.