Habe da einen genialen Trick entdeckt, wie negative Bewertungen von PowerSellern wieder verschwinden

  • Das nennt man seniorenblond oder bösartig friedhofsblond, Du Eumel :tongue:

    Ich lass mir doch für meine jährlich übersichtlicher werdende Haarpracht ( .... öööhm ... wo isse denn? --- gestern war da doch noch ein Haar!) keine Farbe für Vertreterautos verpassen! 8)
    Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
    Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.
  • Ja, ja und nochmal ja.....

    oyvey schrieb:


    Man versucht dir doch zu helfen aber du willst es einfach nicht hören.

    Also jetzt nochmal ganz klar.

    Der Fall wegen nicht bezahlens wurde geöffnet. Hast du im fall geantwortet das bezahlt ist und den nachweis erbracht?

    Hattest du die Kaufabwicklung zuvor vollends abgeschlossen, also nach Zahlung auch als gezahlt markiert?

    was soll ich hören?! Bitte "helftt" mir nicht sondern regt Euch doch mal über das wirkliche Problem auf:
    bei diesem Powerseller (vermutlich einer der größten Umssatzmacher bei ebay) verschwinden die negativen Bewertungen jeden Tag.
    feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…_trksid=p3984.m1439.l2776
    Es geht doch um etwas ganz anderes.
    Ich wollte NIE, dass mir einer hilft. Ich wollte wissen, ob dieses Verschwindenlassen von negativen Bewertungen übliche Praxis ist bei ebay.
    Denn wenn das so ist, dann ist das ebay Bewrtungsysthem ja genauso aussagefähig wie die Travelbewertungen im net und darüber haben diverse Fernsehsender berichtet, bei ebay scheint das keinen zu interessieren.
    Was hat man denn als Info beim Kauf online: die Beschreibung, die Fotos und die Bewertung.

    Außetrdem frage ich mich bei diesem Verkäufer auch, wie es möglich ist, dass die meisten Bewertungen gegen 13:00 eingehen, werden die erst "Korrektur gelesen"?
    Außerdem bastelt ebay offensichtlich gerade wieder an einem neuen Programm für Powerseller, denn gesternn sahen die Bewertungen noch ganz anders aus. Der Verkäufer hatte immer hinzugefügt: h-a-c-224 sagt danke.
    Könntet Ihr Euch vielleicht mal darüber aufregen statt über mich?!
    Anmerkung: Post lesbar gestaltet.
  • faffarello schrieb:

    Man kann etwas tun!!!
    Falsch!

    DU kannst etwas tun. Du gehst morgen zum Anwalt und verklagst ebay auf Wiederherstellung der Bewertung. Ich hab zwar keine Ahnung, welchen Rechtsgrund sich dein Anwalt dafür aus den Fingern saugen soll, aber dafür, dass er sich was einfallen lässt wird er schliesslich von Dir bezahlt.

    faffarello schrieb:

    Außerdem bastelt ebay offensichtlich gerade wieder an einem neuen Programm für Powerseller, denn gesternn sahen die Bewertungen noch ganz anders aus. Der Verkäufer hatte immer hinzugefügt: h-a-c-224 sagt danke.
    Spätestens mit dieser Äusserung hast Du definitiv und absolut sicher nachgewiesen, dass Du von ebay ungefähr so viel Ahnung hast wie 'ne Kuh vom jodeln. Hat schon mal davon gehört, aber selber umsetzen....

    War aber eigentlich schon hier im EP klar:


    Ach übrigens, heute morgen hatte der Verkäufer 63 negative Bewertungen, heute um 5 waren es 58?!


    Da sich das (nach Blick ins Profil) zwinged auf die Zahl der negativen BW innerhalb des letzten Monats bezieht, beweist das, dass Du weder Ahnung von ebay nboch vom Bewertungssystem im Detail hast. Ich würde ja vorschlagen, das Gehirn einzuschalten, bevor man derartigen Schwachfug auch noch in Schriftzeichen umsetzt. Dann würde einem vermutlich auffallen, dass "der letzte Monat" morgens ein anderer Zeitraum ist als mittags um fünf.

    Und nun sei lieb und setz um, was Du schon längst angekündigt hast: troll woanders weiter.
    Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
    Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

    1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
    2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
    3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
  • riverside schrieb:

    wenn es so ist, wie ich vermute (artikelpreis UNTER 40EUR, du willst die rücksendekosten zurück und wirst sauer, als der verkäufer das ablehnt) kann ich das sogar nachvollziehen.
    River, ein kleiner Nachtrag:


    Preis: 7,49 Euro

    Preis: 1,00 Euro

    Preis: 1,50 Euro

    Preis: 3,63 Euro
    Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
    Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

    1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
    2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
    3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
  • Schade, dass Ihr mich alle für blöd haltet.
    Nein meine Kuh jodelt nicht aber die auktionshilfe Legenden offfenbar auch nicht.
    Natürlich weiß ich, dass das mit den Bewertungen "im letzten Monat" stündlich ändert.
    Aber wie erklärt sich das....und davon habe ich geschrieben, das war gestern:

    Nee, ich werde mich nicht trollen, denn für mich hat es inzwischen richtigen Unterhaltungswert. Denn keiner liest hier wirklich sondern quasselt ohne Punkt und Komma.
    Da man hier ja der Meinung ist, dass ich alles falsch gemacht habe, (bin zu faul dieses Zitat zu suchen, bitte um Verständnis) dann muss man es ja auch richtig machen können.
    Wie wäre es also wenn einer von den Granden hier alles von Anfang bis Ende erkläert, wie man negativ bewerten kann ohne ins Fadenkreuz eines Verkäufers oder ebay zu kommen. Sollte doch das Leichteste der Weklt sein, also klärt auf, würde auch ganz neue Leser sicher begeistern.



    Anmerkung: Verstümmeltes Post auf die leserlichen Teile reduziert.
  • sorry für den Typosalat....aber auch das funktioniert bei auktionshilfe nur bedingt.

    die Vorschau sah aus wie gewollt, der Eintrag war dann leider ziemlich verstümmelt. Aber ich bin dennoch sicher, dass Ihr das alle verstehen könnt, oder?!

    Nochmal das, worauf es mir ankommt:
    Wie wäre es also wenn einer von Euch hier alles von Anfang bis
    Ende erklärt anstatt den Frager totzufragen, WIE man negativ bewerten kann ohne ins Fadenkreuz eines
    Verkäufers oder ebay zu kommen. Sollte doch das Leichteste der Welt
    sein, also klärt auf und da Ihr ja soviel mehr wisst, seid ein wenig geduldiger mit den armen Irren, die scch trauen hier Fragen zus stellen.
    Danke!
  • Ich erkläre es Dir, ist ganz einfach:

    Du verträgst offenbar die Hitze nicht. Fahr heute mal baden, ins Schwimmbad oder den See. Da kannst n bisschen abkühlen und kommst vielleicht auf die Idee, dass das alles gar nicht so schlimm ist.
    • Im Irak sind gestern 41 Leute bei nem Anschlag draufgegangen
    • Heute starben mindestens 47 Leute bei einem Erdbeben in China
    • Der Festsaal Kreuzberg ist gestern bis auf die Gundnauern niedergebrannt
    Wie gesagt, komm mal runter. Deine Bewertungen sind gelöscht worden, weil Du vermutlich irgendwo nen kleinen Fehler gemacht hast (ok, und natürlich den fehler, diesen Schrott zu kaufen, so what?) Mehr ist nicht passiert.
    Aber ich verstehe Dich schon irgendwo. Es macht viel mehr Spass, sich stundenlang über diese Scheisse aufzuregen als den Sommer zu geniessen.
    Von daher: The Show must go on, bitte sehr....
    ---

    "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)
  • Das habe ich Dir bereits erklärt.

    1.) Du hast im Fall nicht geantwortet. Daher ist die BW auch gelöscht worden, als die Verwarnung in deinem Account eingetragen wurde. Das ist weder neu noch sonderlich überraschend und auch keinem angeblichen Button im Verkäufercockpit geschuldet.

    2.) Wenn "man" was dagegen machen will bist Du als direkt Betroffene diejenige, die vorne an allererster Front ebay auf Wiederherstellung der Bewertung zu verklagen hat. Dazu brauchst Du einen Anwalt. Denn dass Du selber eine Verfassungsbeschwerde hinbekommst halte ich für ziemlich ausgeschlossen. Diese hast Du innerhalb von zwei Wochen nachdem Dir die Beeinträchtigung bekannt geworden ist zu erheben. Also mach hinne, die Zeit drängt.

    3.) Es gibt schon eine Möglichkeit, Bewertungen "auf Zuruf" zu löschen. Und zwar wenn die Bewertung durch ihren Kommentar beweist, dass sie sich nicht auf die Leistung des Verkäufers während der Transaktion bezieht. Dann entspricht sie nicht den Regeln für eine ordnungsgemäße Bewertung. Melden, danach Brief an OOTP mit Klagandrohung und der Drops ist spätestens mit der einstweilgen Verfügung gegen ebay gelutscht. Im Prinzip das selbe wie die Verfassungsbeschwerde, nur andersrum. Steht auch in den AGB: gelöscht wird auf einstweilige Verfügung - gegen wen die gerichtet sein muss steht da nirgends, das ergibt sich aber spätestens aus dem Umstand, dass nur ebay dazu in der Lage ist.

    4.) Wenn ein VK morgens 63 und nachmittags 58 negative BW im letzten Monat hat, dann kommt das daher, dass diese Übersicht nicht auf Basis des Tagesdatums arbeitet sondern sich tatsächlich am Bewertungsdatum orientiert. Das ist aber sekundengenau - deshalb ist morgens der ausgewertete Zeitraum ein anderer als mittags. Oder anders gesagt: Der VK hat vor exakt einem Monat zwischen morgens und mittags fünf negative bekommen. Und die fallen dann auch wieder einen Monat später aus der Übersicht raus. Das selbe gilt für die Übersichten der Bewertungen der letzten sechs und zwölf Monate. So was weiss man.

    5.) Wenn Du meinst, das Bewertungssystem von ebay ist für'n Arsch: da hast Du absolut recht. Ich habe seit September 2008 insgesamt 8271 positive Bewertungen bekommen. Als Käufer. Sind alle 'nen Scheissdreck wert. Weil die Verkäufer, die sie abgegeben haben, sich gar nicht anders entscheiden konnten. Wo ist die Aussagekraft eines 100% positiven Profils, wenn der schlechteste Mindestwert, den man erreichen kann 100% ist? Genau: das ist gerade mal der schlechtest erreichbare Mindestwert. Und demnach isses für'n Arsch. Ich habe es inzwischen auf privat gestellt und bewerte auch meine Verkäufer gar nicht mehr. Auf ein Schulterklopfen "Hat den Bietknopf gefunden" kann ich problemlos verzichten.

    6.) Auch Powerseller mit Kuhstallorden haben keinen Button für Bewertungslöschungen. Kann ich Dir versichern, ich hätte sonst nämlich einen. Den persönlichen Betreuer für große Powerseller gibt es nur noch in vereinzelten Ausnahmefällen, seit der Support nach Irland ausgelagert wurde. Dein VK mit seinem lächerlichen sechsstelligen Profil ist für so was jedenfalls nicht wichtig genug.

    So, nochmal zu deiner Frage, falls das oben in Punkt 3.) nicht klar genug formuliert war: wenn Du eine Bewertung abgibst wie z.B. "Ware ist billigster Chinaschrott" dann ist die weg wie nix, wenn man weiss, wie das geht. Weil sie sich nicht auf die Transaktion bezieht sondern auf die Qualität der Ware. Wenn Du bei deiner Bewertung schreibst "Verkäufer erstattet keine Rücksendekosten" dann ist die weg wie nix. Weil Du beim Widerruf in diesen Fällen die Rücksendekosten selber tragen musst und daher die Bewertung unsachlich ist. Eventuell stehen geblieben wäre ein Text wie "Bietet verchromtes Plastik als hochwertig an. Schrott gekauft, Schrott geliefert" Das ist sachlich richtig ("hochwertiges Plastik" ergibt sich aus der AB) hat exakt 80 Zeichen (passt also exakt ins Bewertungsfeld) und bezieht sich nicht auf die Ware sondern auf das Verhalten der Vertragspartner bei der Transaktion bzw in deren Vorfeld. Und 'ne Klage wegen Geschäftsschädigung hast Du auch nicht zu fürchten. Immerhin steht da ja, dass er genau das geliefert hat was Du gekauft hast.

    Wenn Du nu einwendest, dass Du gar nicht bewerten durftest: Du schreibst selber, Du hast "alle cklicks" gemacht, die erforderlich waren. Nö. Denn einige der "Clicks" sind das Eingeben eines Textes in einer Antwort auf den geöffneten Fall. Nicht an den Verkäufer, nicht an den ebay-Kundenservice. Tatsächlich den Fall aufrufen. Dort antworten. Dem VK Mails zu schicken oder per "Kontakt mit dem Verkäufer" ist nicht das, was ebay da haben will. Erst wenn da steht "Sie warten auf eine Antwort des Verkäufers" hast Du "im Fall" geantwortet. Und da unterstelle ich Dir mal, dass Du das nicht getan hast. Weil Du sonst das Bewertungsrecht nur noch durch Fristablauf (60 Tage) verlieren kannst. Das macht bei ebay nicht irgend ein Äffchen im Support, das regelt der Computer. Und das Programm ist eines von denen, die funktionieren.
    Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
    Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

    1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
    2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
    3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
  • faffarello schrieb:

    Schade, dass Ihr mich alle für blöd haltet.

    [...]
    Nö.

    Nach Deinem Geschreibsel bisher bin ich mir zu 99,999% sicher, dass Du es bist.

    Ob es nun Dein "Rumgekotze" ist, weil nicht alle im Sprechchor Deine Meinung nachplärren, oder Deine negativen Äußerungen über dieses Forum und seine Mitglieder, oder Deine mindestens 3 × geäußerte Absicht, hier nichts mehr zu schreiben.

    Jetzt sei lieb und geh' endlich!
    Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
    Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.
  • Löschbert Bastelhamster schrieb:


    Wenn Du nu einwendest, dass Du gar nicht bewerten durftest: Du schreibst selber, Du hast "alle cklicks" gemacht, die erforderlich waren. Nö. Denn einige der "Clicks" sind das Eingeben eines Textes in einer Antwort auf den geöffneten Fall. Nicht an den Verkäufer, nicht an den ebay-Kundenservice. Tatsächlich den Fall aufrufen. Dort antworten. Dem VK Mails zu schicken oder per "Kontakt mit dem Verkäufer" ist nicht das, was ebay da haben will. Erst wenn da steht "Sie warten auf eine Antwort des Verkäufers" hast Du "im Fall" geantwortet. Und da unterstelle ich Dir mal, dass Du das nicht getan hast. Weil Du sonst das Bewertungsrecht nur noch durch Fristablauf (60 Tage) verlieren kannst. Das macht bei ebay nicht irgend ein Äffchen im Support, das regelt der Computer. Und das Programm ist eines von denen, die funktionieren.


    ich glaube, du verwechselst was.
    wenn der verkäufer einen unbezahlten artikel meldet, dann gibts beim käufer keinen "fall" mit textfeld, wo man was reinkrakeln kann/darf/soll/muß. da gibts dann 2 optionen: 1. kaufabwicklung abschliessen und 2. den verkäufer kontaktieren.
    fälle mit textfeldern gibts bei nichterhalt, nicht wie beschrieben usw., die vom käufer geöffnet werden.

    falls du der meinung bist, du hast nix verwechselt, dann möchte ich von so einem "unbezahlten artikel"- fall mit textfeld und "Sie warten auf eine Antwort des Verkäufers" einen screenshot sehen.
    (personenbezogene daten dürfen unkenntlich gemacht werden.)
    Those who mind don’t matter
    and those who matter don’t mind.
  • riverside schrieb:

    Löschbert Bastelhamster schrieb:


    Wenn Du nu einwendest, dass Du gar nicht bewerten durftest: Du schreibst selber, Du hast "alle cklicks" gemacht, die erforderlich waren. Nö. Denn einige der "Clicks" sind das Eingeben eines Textes in einer Antwort auf den geöffneten Fall. Nicht an den Verkäufer, nicht an den ebay-Kundenservice. Tatsächlich den Fall aufrufen. Dort antworten. Dem VK Mails zu schicken oder per "Kontakt mit dem Verkäufer" ist nicht das, was ebay da haben will. Erst wenn da steht "Sie warten auf eine Antwort des Verkäufers" hast Du "im Fall" geantwortet. Und da unterstelle ich Dir mal, dass Du das nicht getan hast. Weil Du sonst das Bewertungsrecht nur noch durch Fristablauf (60 Tage) verlieren kannst. Das macht bei ebay nicht irgend ein Äffchen im Support, das regelt der Computer. Und das Programm ist eines von denen, die funktionieren.


    ich glaube, du verwechselst was.
    wenn der verkäufer einen unbezahlten artikel meldet, dann gibts beim käufer keinen "fall" mit textfeld, wo man was reinkrakeln kann/darf/soll/muß. da gibts dann 2 optionen: 1. kaufabwicklung abschliessen und 2. den verkäufer kontaktieren.
    fälle mit textfeldern gibts bei nichterhalt, nicht wie beschrieben usw., die vom käufer geöffnet werden.

    falls du der meinung bist, du hast nix verwechselt, dann möchte ich von so einem "unbezahlten artikel"- fall mit textfeld und "Sie warten auf eine Antwort des Verkäufers" einen screenshot sehen.
    (personenbezogene daten dürfen unkenntlich gemacht werden.)

    HimmelarschundWolkenbruch!
    Vor gefühlten 10000 Posts hab ich genau dies behauptet. Die KA ist nicht abgeschlossen worden.

    (Nein, ich schimpfe nicht mit dir, bin eher dankbar, daß das mal jemand erkennt)
    Gruß ;)
    Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

    *selbstzensiert*!
  • Ich habe mal bei mir nachgesehen.Hatte einen Fall wg. Nichtbezahlung gemeldet.Der Fall ist geschlossen.Ich weiß nicht,ob ich bezahlt gemeldet habe.Vom K erhielt ich jedenfalls keine Antwort.Ich gehe davon aus,dass sie bezahlt gemeldet hat und der Fall wurde dann geschlossen.Eine Kommunikation zwischen ihr und mir fand aber keinesfalls statt.
    Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
    Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
  • Habe auch die Kaufabwicklung abgeschlossen! Bemerkte
    allerdings, dass der VK diesen Weg gar nicht nutztt, denn für jeden einzelnen
    Artikel hat er mir eine eigene Rechnung aufgemacht. Habe dann überwießen und
    die Artikel als "bezahlt" markiert. Ein paar Tage später habe ich die
    Ware bekommen.

    Dann habe ich beim Verkäufer - via ebay "Verkäufer kontaktieren"
    reklamiert, dass die Artikel erheblich vom angebotenen abweicht. Er schreibt
    zwar in seinen Bewertungsantwortrn immer "Kulanz angeboten" - mir
    gegenüber war von Kulanz keine Spur, die Versandkosten heftig und die hätte ich
    auch nicht für einen defekten Artikel zurück bekommen. Also entschied ich mich,
    die Sache abzuhaken und meine Bewertungen zu hinterlassen.

    Daraufhin erhielt ich eine email vom Verkäufer, dass ich meine Bewertungen
    zurücknehmen sollte - den Satz, den ich an ihn zur Weitergabe an ebay schicken
    sollte, schickte er gleich mit. Auch das habe ich wieder beantwortet allerdings
    mit Nein danke.

    Dann wurden die Fälle geöffnet und meine "bezahlt Markierung"
    verschwand??!!

    Der Rest ist bekannt.

    Nochmal, mir geht es nicht drum ebay zu verklagen (so etwas blödes hat mir hier
    auch jemand angedient) aber nach allem, was ich hier so gelesen habe, scheint
    das business as usual bei ebay zu sein, ich hatte nur das Glück, dass mir so
    ein Reinfall vorher erspart blieb.

    Denn, hätte ich gewußt, dass die ganz gut aufgemachten Seiten des Verkäufers,
    die Textbeschreibung, die wahren Luxus verspricht und auch die professionellen
    Fotos nicht im entferntesten etwas mit dem zu tun hat, was man tatsächlich
    erhält (die Mondpreise beim Sofortkauf suggerieren auch Qualität), hätte ich
    nichteinmal € 1,00 geboten.
    screenshot gibt's extra, denn aukktionshilfe zeigt mir Fehlermeldung an:Deine Nachricht ist zu lang. Es stehen maximal 10 000 Zeichen zur Verfügung. , habe das nicht nachgezählt
  • Mich würde auch mal der Bewertungstext interessieren, kannst du mal so in etwa darstellen, was du geschrieben hast, bitte.

    Ansonsten hättest du wohl mit der Bewertung warten müssen, bis die Frist zur Meldung eines unbezahlten Artikels abgelaufen ist (32 Tage nach Auktionsende) und dann erst bewerten (bis 60 Tage nach Auktionsende).
    Wobei auch hier die "Regeln" von @Löschbert unter Post #69 Punkt 6. zu beachten wären, damit es nicht nachträglich zu einer Löschung kommt.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

  • also das mit den screenshots funktioniert immer noch nicht....10.000 Anschläge?!




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      Fehler



      Für diese Transaktion wurde kein Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels geöffnet.:wallbash

      darüber
      würde ich mich jetzt totlachen, wenn ich mich nun nicht wirklich
      verabschieden müßte - eine Kathastrophe im privaten Bereich, die ebay,
      auktionshilfe und all den Kram ganz klein erscheinen lässt
      Ihr seid mich los
  • Bewertungstext

    Kaiolito schrieb:

    Mich würde auch mal der Bewertungstext interessieren, kannst du mal so in etwa darstellen, was du geschrieben hast, bitte.

    Ansonsten hättest du wohl mit der Bewertung warten müssen, bis die Frist zur Meldung eines unbezahlten Artikels abgelaufen ist (32 Tage nach Auktionsende) und dann erst bewerten (bis 60 Tage nach Auktionsende).
    Wobei auch hier die "Regeln" von @Löschbert unter Post #69 Punkt 6. zu beachten wären, damit es nicht nachträglich zu einer Löschung kommt.
    nur das noch - habe nichts geschrieben, was eine Entfernung von ebay rechtfertigen würde. Auch nicht vor dem Verkäufer gewarnt oder so....hatte geschrieben: Fotos top, Ware leider Flop. Hatte Luxus erwartet