Chat - Klatsch & Tratsch aus der ebay Community (auch andere Themen erlaubt)

    • inna schrieb:

      Ich finde eine MNB ist besser, als gar kein Schutz.

      Sehen wir ja jetzt, was sie bringt. ;)

      Aber zumindest schützt das Ding zuverlässig vor Bußgeldbescheiden.

      har-monie schrieb:

      Möchte euch warnen, die Ente könnte euch zum Verhängnis werden.....

      Bleibt abzuwarten. Aber ist ein gutes Stichwort, die Ente. Weisste.. ich habe mir den 28a mal genau angeschaut.
      gesetze-im-internet.de/ifsg/__28a.html

      Und schon habe ich Bauchschmerzen. Als Jurist. Nicht weil die Ente vergammelt gewesen wäre. Denn das Grundgesetz einschränken geht für Art 8 nur in den Fällen, die in Absatz 2 genannt sind.

      Und was steht dort? "Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden."
      gesetze-im-internet.de/gg/art_8.html


      Ach? Wie kommt dann diese Maßnahme in § 28a Absatz 1 Nr 3?
      "Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum,"
      Klar, der Garten gehört auch zum privaten Raum. Aber da ich nicht vorhabe, meine Weihnachtsgans bei Minustemperaturen zu grillen, fällt der Garten so ziemlich flach. Und im Wohnzimmer darf ich mich jederzeit versammeln. Da hat mir der Staat nicht reinzureden. Darf er ganz einfach nicht.

      Und was steht dann kackfrech in § 32 IfSG S. 3?
      Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) und des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 Grundgesetz) können insoweit eingeschränkt werden.
      gesetze-im-internet.de/ifsg/__32.html


      Merkwürdig, dass die sich bei z.B. Art 2 sogar auf den einzelnen Satz in Abs. 2 beziehen, bei Art 8 dagegen nicht mal den Absatz benennen.

      Es kommt aber noch besser. In § 28a Abs. 1 steht nämlich auch noch die Nr 10 drin:
      Untersagung von oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Veranstaltungen, Ansammlungen, Aufzügen, Versammlungen sowie religiösen oder weltanschaulichen Zusammenkünften,


      Bis zum Wort "sowie" ist das ein Art 8. Danach wird es aber echt kritisch. Danach ist es nämlich ein Artikel 4 GG.
      (1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
      (2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
      (3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

      gesetze-im-internet.de/gg/art_4.html

      Also Weihnachten unter freiem Himmel, so wie derzeit in der Werbung für die Weihnachtsmänner von Kinderschokolade wird wohl nicht gehen. Versammlung unter freiem Himmel, Art 8 Abs. 2 GG. Trotzdem ist Weihnachten ein religiöses Fest. Versammlung zur Religionsausübung nach Art 4. Und die kann nach Art 8 nicht eingeschränkt werden, solange sie unter Dach und Fach stattfindet. Nach Art. 4 schon mal gleich gar nicht, der hat nämlich gar keine Grundrechtsschanke.

      Das haben übrigens die Macher dieses Schundwerks eines Ermächtigungsgestzs (es steht insgesamt 25x im Änderungsgesetz zum IfSG drin, dass "ermächtigt" wird oder eine "Ermächtigung erfolgt", vn daher passt der Name durchaus) sogar selbst erkannt.

      Denn in § 28a Absatz 2 steht dann gleich vorne die verräterische Passage drin:

      Die Anordnung der folgenden Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 ist nur zulässig, soweit auch bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine wirksame Eindämmung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) erheblich gefährdet wäre:
      1. Untersagung von Versammlungen oder Aufzügen im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes und von religiösen oder weltanschaulichen Zusammenkünften nach Absatz 1 Nummer 10,

      Echt jetzt? Da steht, dass sie "Versammungen im Sinne von Artkel 8 des Grundgesetzes" untersagen können. Auch wieder ohne Hinweis auf Absatz 2. Warum schreiben sie nicht auch den Artikel 4 des Grundgesetzes da rein? Der wäre ja für die Religionsausübung einschlägig. Warum dieses Geschwurbel mit dem Verweis auf Absatz 1 Nr 10? Ist ihnen da aufgefallen, was sie damit einschränken oder wussten sie das vorher schon? Offenbar wisen sie aber, dass sie damit die verfassungsmäßige Ordnung beseitigen. (Art 20 Abs. 4 GG) Sonst hätte man das ja einfach reinschreiben können: "Art 4 GG wird in die Tonne gekloppt".

      Woher nehmen also diese Klabusterbeeren um das Arschloch der Verfassungsfeindlichkeit seeligen FDJ-Gedenkens herum die Unverschämheit, Grundrechte einzuschränken, die nach dem Wortlaut des GG nicht eingeschränkt werden dürfen und - im Fall des Art 4 GG - nach § 32 IfSG auch gar nicht eingeschränkt werden sollen?

      Nein, die "überlegen" ob man nicht "an Weihnachten die Beschränkungen lockern könnte". Scheisse, die wissen ganz genau, was sie da angestellt haben. Alle, die am 18. November mit "Ja" gestmmt haben. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat es ihnen schliesslich mitgeteilt.

      Da kannste auf die Normenkontrollklage warten.

      Da muss ich gar nicht mehr die Überlegung in den Raum stellen, wieso diese Änderung ausdrücklich Covid19 benennt. Denn wenn Du dir das mal ganz genau überlegst, können sich alle Infizierten weiter versammeln und meinetwegen auch unter freiem Himmel beten, sofern sie sich ihre Krankheit aus dieser Liste raussuchen können:
      Botulismus
      Cholera
      Diphtherie
      humane spongiforme Enzephalopathie außer familiär-hereditärer Formen
      akute Virushepatitis
      enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom (HUS)
      virusbedingtes hämorrhagisches Fieber
      Keuchhusten
      Masern
      Meningokokken-Meningitis oder -Sepsis
      Milzbrand
      Mumps
      Pest
      Poliomyelitis
      Röteln einschließlich Rötelnembryopathie
      Tollwut
      Typhus abdominalis oder Paratyphus
      Windpocken
      zoonotische Influenza

      (Ja, ich weiss, dass einige davon bakteriell bedingt sind)

      Wenn also rudelweise pestkranke Cholerafälle mit Masern, Windpocken und Keuchhusten Party auf den Rheinterassen machen, ist alles in bester Butter. Aber wehe, da taucht jemand auf und hustet, obwohl er gesund ist. Dann ist er natürlich ein Fall von "symptomatisch unspezifisch diagnostizierter Corona" (siehe RKI) und darf weggesperrt werden.Find ich irgendwie geil.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • :D

      Ach, ich warte doch lieber bis das Update auf Covid21 LTE rauskommt. Bis dahin brate ich mir meine Fledermäuse weiterhin schön knusprig.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Fairhandel schrieb:

      Flughunde - da ist mehr dran ...

      Aber die lösen halbgar in Suppe gekocht keine weltweite Pandemie aus.
      :D
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.