Chat - Klatsch & Tratsch aus der ebay Community (auch andere Themen erlaubt)

    • Kaiolito schrieb:

      Das Post stammt nicht von mir, es wurde von mir nur hergetragen ohne Bewertung oder Sortierung.

      War mir schon klar. Ich wollte das auch nur als Hinweis darauf vermerkt wissen, dass bei den Antworten in diesem neuen Sklavensupport die Antwort von Meister Kuhdung normalerweise oben steht. Das muss dann nicht heissen, dass das die erste Antwort war oder gar die richtige.

      Dem "normalen" Hilfesuchenden fällt das aber natürlich nicht auf, der ist oft schon damit überfordert zu erkennen dass er hier nicht direkt intern an ebay schreibt.

      Wenn ich mir dann die Eggschberdden da so anschaue kommt mir die Liste der Telefonjoker im ebay-Support in den Sinn, hinter deren Namen ich den Vermerk "Zeitdieb" stehen habe.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Das ist meines Erachtens aber der ganz falsche Ansatz. Die Haftung als Forenbetreiber bzw die Haftungsprivilegierung des § 10 TMG bezieht sich auf ein Forum. Hier haben wir eine Einrichtung, zu der ebay gezielt seine Nutzer hinschickt um dort die Fragen durch von ebay ausgewählte Verrichtungsgehilfen beantworten zu lassen. Damit ist ebay aber aus dem TMG raus und sitzt mit seinem breiten Hintern mitten in den Nesseln des § 831 BGB. Das TMG hält sich da dann raus indem es in § 10 Satz 2 TMG feststellt: Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.
      Mein Hinweis auf das TMG bezog sich nur auf die unbegrenzte Editierzeit für Forenuser, nicht auf die Tatsache, dass die "Auserwählten" nun durch die Verlinkung in "Mein Ebay" offiziell zu einem gleichwertigen Teil des Ebay-Kundendienst geworden sind.

      Wenn ich als User der Community in neueren oder älteren Posts von mir etwas Regelwidriges oder Gesetzwidriges reineditiere, wofür nun Tür und Tor geöffnet sind, mache ich es Ebay recht schwer, davon überhaupt Kenntnis zu bekommen und reagieren zu können. Mir wäre das als Forenbetreiber einer Community zu riskant, die personell sehr mager und schlecht besetzt ist und in der - aufgrund der Thematik im Forum - die Gefahr immer recht groß ist, dass Realdaten gepostet werden, diffamierende Unwahrheiten verbreitet werden, Leute beleidigt und als Betrüger bezeichnet werden, etc. Ich denke dabei weniger an die rechtliche Haftung durch Ebay, den hier haftet in erster Linie der Schreiber des Beitrags, sondern an die Rufschädigung von Ebay. Wenn derartiges auf Ebay nun weitgehend unkontrolliert und in großem Ausmaß möglich ist, fällt es auf Ebay zurück.

      Der Punkt, den du angesprochen hast, die "Haftung für Verrichtungsgehilfen", trifft meiner Meinung nach voll zu.

      Hier fehlt es an der nötigen Sorgfalt der Verantwortlichen und damit ist Ebay für jeden Schaden haftbar, der durch Handlungen und Unterlassungen seiner Verrichtungsgehilfen verursacht wird. Die "Auserwählten" wurden ernannt

      - ohne genaue Überprüfung, ob ihre Fähigkeiten und Wissen ausreichend sind
      - ohne genaue Überprüfung, ob ihr bisheriges Verhalten im Forum den Anforderungen entspricht
      - ohne genaue Überprüfung, ob ihre Kommunikationsbereitschaft den Anforderungen entspricht
      - ohne genaue Überprüfung, ob ihre Motivation den Anforderungen entspricht
      - ohne Einweisung und Anleitung, wie sie auf Anfragen reagieren sollen
      - ohne Hinweise darauf, welche Inhalte ihre Ratschläge haben dürfen
      - ohne Hinweise darauf, welche Verantwortung sie haben
      - ohne Moderatorenrechte, also können sie z.B. Ungesetzliches nicht löschen

      Durch ihren neuen Status haben die "Auserwählten" zwar nicht völlig damit aufgehört Privatpersonen zu sein und haften nach wie vor ebenfalls für den Inhalt ihrer Beiträge. Aber sie handeln jetzt im Auftrag von Ebay, wenn sie in diesem MHM-Board tätig werden. Ob die geleistete Arbeit ehrenamtlich ist oder ob ein Angestelltenverhältnis besteht, spielt dabei keine Rolle.

      Es ist ein großer Unterschied, ob eine Privatperson mal einen falschen Tipp gibt, oder ob es sich um eine Person handelt, die offiziell einen bestimmten Auftrag regelmäßig erfüllt und weisungsgebunden handelt. Ich gehe sogar davon aus, dass die "Auserwählten" nun durch diesen Auftrag rechtlich erst in zweiter Linie belangt werden können und vor dem Gesetz mehr Schutz genießen als zuvor. In erster Linie wird immer Ebay dafür haften müssen, wenn ihre Verrichtungsgehilfen Fehler machen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ina () aus folgendem Grund: Tippfehler, wie immer ;-)

    • karakorum666 schrieb:

      Mal ein ganz anderer Gedanke: Ist die Chose, wie sie sich seit einer Woche darstellt und anscheinend tatsächlich beabsichtigt ist, nicht eigentlich ne Sache für den Datenschutzbeauftragten?


      moin moin,
      mal ne ganz ganz andere frage zum datenschutz und datenschutzbeauftragten

      muss zb. der datenschutzbeauftragte irgendwo benannt sein? muss da eine mailadresse hinterlegt sein? servicemitarbeiter berufen sich immer auf den datenschutz. müssen die nicht darin geschult werden?

      wenn das formular zum datenschutz verwendet wird, kommt man mmer zu einer englischen seite. und ich kann kein ausländerisch (nein, ich brauche keine anleitung was ich wo eintragen muss).

      ebayprivacycenter.com/de/about-us
      "Wenn Sie konkrete Fragen zum Datenschutz haben, können Sie uns hier eine Frage per Web-Formular senden."


      ebayprivacycenter.com/contact-us
    • moin rapina,
      ganz einfach
      unser sohn hat auf einen artikel geboten, wurde überboten
      höchstbietende zieht sein gebot mit der angabe "falschen gebotsbetrag eingegeben" zurück, bietet aber nicht mit korrigiertem betrag
      nach regulärem auslauf der auktion werden die realdaten an den vk übermittelt obwohl nach ebay agb kein kaufvertrag zustande kam

      im 2. fall werden ihm die real- und kontodaten eines vk nach ungerechtfertigtem auktionsabbruch (nachweislich) verweigert
      er kann seiner pflich als käufer dem zahlbetrag zu über weisen nicht nachkommen

      aus einer ebay mail
      "eBay achtet streng auf die
      Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen. Wir geben
      Informationen an Dritte nur weiter, wenn ein dementsprechender
      Auskunftsanspruch besteht.

      Ich bitte Sie daher, dass Ihr Anwalt
      uns schriftlich mit einer Kopie der anwaltlichen Vertretungsvollmacht an
      die folgende Adresse wendet:"
    • "Wir können Ihnen aufgrund der missbräuchlich verwendeten Daten keine Kontaktdaten übermitteln. Die Kontaktdaten führen in diesem Fall zu einer Person, die diese Transaktion offenkundig nicht getätigt hat.

      Sie haben die Möglichkeit, bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Sollten Sie dies tun, arbeitet eBay selbstverständlich mit den Polizeibehörden zusammen und unterstützt diese bei ihren Ermittlungen."

      privater vk hatte ca. 10 artikel online auch nachdem "die kontaktdaten" zu einer anderen person führten (vorher wie nachher die gleichen)
    • ebay-troll schrieb:

      Ich bitte Sie daher, dass Ihr Anwalt
      uns schriftlich mit einer Kopie der anwaltlichen Vertretungsvollmacht an
      die folgende Adresse wendet:"
      Hab ich auch schon gehabt. Darauf habe ich zurückgeschrieben, dass in Deutschland kein Anwaltszwang vor dem AG herrscht und ich in der Lage bin, meine Angelegenheiten selbst zu regeln. Wenn ebay widerrechtlich auf Anwaltszwang besteht, bitte ich um Übermittlung einer Kostenübernahme für entstehende Anwaltskosten. Bei Weigerung würde ich auch gerne ebay in die Mithaftung nehmen.
      Darauf hab ich dann die Adresse bekommen.
    • troll, ich habe von den Ablauf in diesem Laden keine Ahnung (mehr). Weder habe ich je verkauft und als Käufer würde ich diesen Drecksladen nicht mit der Kneifzange anfassen.
      Wenn du das deutliche Gefühl hast, dass hier mit Daten geschleudert wird, dann würde ich mich auf keinen Fall mit irgendeinem ominösen ebay-Datenbeauftragten in Verbindung setzen, sondern wirklich gleich die übergeordnete Stelle informieren.
      Sicher gibt es jemanden, der dir mehr dazu sagen kann als ich. Das wäre eigentlich eine Baustelle von oldschmatterhand. Ich finde es äußerst schade, dass er nichts mehr schreibt.
    • grafiksammler schrieb:

      ebay-troll schrieb:

      Ich bitte Sie daher, dass Ihr Anwalt
      uns schriftlich mit einer Kopie der anwaltlichen Vertretungsvollmacht an
      die folgende Adresse wendet:"
      Hab ich auch schon gehabt. Darauf habe ich zurückgeschrieben, dass in Deutschland kein Anwaltszwang vor dem AG herrscht und ich in der Lage bin, meine Angelegenheiten selbst zu regeln. Wenn ebay widerrechtlich auf Anwaltszwang besteht, bitte ich um Übermittlung einer Kostenübernahme für entstehende Anwaltskosten. Bei Weigerung würde ich auch gerne ebay in die Mithaftung nehmen.Darauf hab ich dann die Adresse bekommen.
      Die sind an Frechheit und Dreistigkeit wirklich nicht mehr zu überbieten. Ich hoffe, sie gehen bald pleite.
    • das kein anwaltszwang besteht habe ich ihnen auch schon mitgeteilt (hab zugang zum account)
      reagieren die gar nicht drauf
      die stellen auf stur
      deshalb wollte ich ja die mailadresse vom datenschutzfuzzi


      "wenn" demnächst ein anwaltschreiben vom vk kommt (natürlich mit kostennote) weil unser sohn den zahlbetrag nicht anweisen kann? dann wirds lustig
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Löschbert, so wie auf deinem screen-shot sah das bei mir auch aus.
      Rückruf ist doch telefon. Kontaktaufnahme, sie melden sich ja nicht mit Rauchzeichen.
      Bei Karas link fehlt aber diese grüne Empfehlung.
      Ich hatte die Graphik aus dem Bluelinerthread. So wurde das dort am 1. oder 2. Tag der Diskussion um MhM gepostet.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • rapina schrieb:

      Moin troll,

      ich geb dir mal die Kontaktdaten des Bundesdatenschutzbeauftragten:
      bfdi.bund.de/DE/Service/Kontakt/kontakt_node.html

      Keine Ahnung, was du vorhast, aber möglicherweise bist du an einer übergeordneten Stelle doch richtiger.

      Versuch macht kluch ;)
      Soviel ich inzwischen gelernt habe, wäre eher der Datenschutzbeauftragte für das Land Brandenburg zuständig? - Im Zweifelsfall könnt man's auch in Kopie an beide schicken. (Fast hätt ich "zwei Durchschläge" geschrieben.) 8|

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von karakorum666 ()

    • Trolli,
      dann hinkt dein Beispiel, weil dein Sohn ja im selben Zug wie der potentielle VK die Realdaten des VK per Mail bekommt.
      Wenn die mal wieder ausbleibt, bleibt die Kontaktdatenabfrage über Artikelnummer.

      Einmal überboten ist man nicht mehr zu Zahlung und Abnahme verpflichtet.
      Man kann sich aber darauf einigen, den Vertrag trotzdem zu schließen.

      Interessant ist für den Datenschutzbeauftragen aber vielleicht der Aspekt, dass in so einem Fall überhaupt Daten übermittelt werden.
    • ?
      wir reden aneinander vorbei, oder ich hab dich falsch verstanden (mir ist zu heiß)

      mit dem überboten war fall 2.
      da wurde er überboten und der höchstbietende hat sein gebot ungerechtfertigt gestrichen
      da wurden dem vk aber trotzdem die realdaten übermittelt obwohl KEIN kaufvertrag zustande kam
      und das darf nicht sein, oder?
    • Ina schrieb:

      sondern an die Rufschädigung von Ebay.


      Und jetzt ale im Gleichtakt:
      :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach: :lach:

      Hörma... der Ruf von ebay ist schätzungsweise derart im Keller, dass selbst ich hier noch buddeln müsste, um irgendwann mal auf ihn zu stoßen. Das heisst dann ein Loch in das zweite Kellergeschoss graben, weiter buddeln, etwas flüssiges Eisen beiseite schaufeln, drei (oder so) Chinesen wegschubsen und in Richtung Uranus weitergraben. (Luftschaufel nicht vergessen)

      Mirabella Neumann schrieb:

      Rückruf ist doch telefon. Kontaktaufnahme,

      Naja, es gibt ja Rückruf, Anruf und Maulwurf... ääähhhh.. Kommunität.
      - Vorteil des Anrufs: ebay unterhält dich die ganze Zeit mit flotten Rüttmen (oder wie das neudenglisch geschreiben werden tut)
      - Vorteil des Rückrufs: du sparst dir das nervige Gedudel der Warteschleife.
      - Vorteil des Maulwurfs: er kann gleich mal nach dem Ruf von ebay buddeln. :D
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.