Chat - Klatsch & Tratsch aus der ebay Community (auch andere Themen erlaubt)

    • monza30 schrieb:

      Ich glaub nicht dass Löschi das so meinte wie man es bei dir rauslesen zu müssen glaubt *gggg*
      Der meint mit Sicherheit nur die Leute, die bestellen um auszusuchen und den Rest wieder retournieren etc.... berechtigte Reklamationen etc wird DER sicherlich auch so behandeln wie es ein guter VK eben tut....

      Wenn man aber Sperrlisten mit anderen austauscht,und das lässt sich bei solch einem Satz vermuten:

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Dann stehen die Chancen gut, nicht auf 'ner Sperrliste (bzw auf Dutzenden von Listen) zu landen.

      dann wird es schwierig mit der FSK eines "guten Verkäufer".

      Solange es keine Sperrlisten für Verkäufer gibt,da hat das rigorose Vorgehen von Ebay gegen solche "unwillkommene Bieter" einen bitteren Beigeschmack.
    • karakorum666 schrieb:

      Im Klartext: Verzichte auf deine gesetzlichen Rechte als Verbraucher, und du kann auf eBay herrlich und in Freuden dein Geld loswerden.

      Im Klartext: benimm dich so, wie Du als Verkäufer es von deinem Käufer gerne sehen würdest. Oder wie ebay das mal früher in den Grundsätzen der Plattform postuliert hat: Wir ermutigen Sie, andere so zu behandeln, wie Sie selbst behandelt werden wollen.

      Wenn ein Verkäufer der Ansicht ist, dass er einen Retournierer oder Widerrufer (sofern der das Recht zum Widerruf hat) auf die Sperrliste setzen möchte, weil er mit dem keine Geschäfte mehr machen möchte , ist das seine Entscheidung. In so fern hast Du da nicht ganz unrecht. Wenn dann einer der anderen Verkäufer meint, diesen Käufer mit zu übernehmen, wenn er die Sperrlisten synchronisiert ist das dessen Entscheidung. Die steht ihm auch zu, er bestimmt, mit wem er Geschäfte machen möchte und mit wem nicht.

      Und ganz brutal gesagt: wenn Du meinst ein Widerrufsrecht zu brauchen, dann musst Du bei mir nicht kaufen. Gegen eine berechtigte Reklamation hab ich nichts, aber dieses betreute Kaufen, das jeden Verbraucher auf die Stufe eines Halbaffen stellt, der zu oft mit dem Kopf auf den Boden gefallen ist und eine staatlich verordnete Vollkasko braucht und dem am besten noch ein Pfleger gesetzt gehört kotzt mich an. Leider ist der Gesetzgeber ja der Ansicht dass die Leute, die im Vierjahresrhytmus vollkommen unbeeinflusst und ohne dass ihnen jemand erklärt, wie rum der Bleistift zu halten ist, die Existenzausredenkarte dieser Vollpfosten verlängern dürfen nicht in der Lage sind, selbständig und eigenverantworlich zu entscheiden, ob und wie sie einen Vertrag schliessen sollen. Vermtlich, weil sie diese Leute inzsichen lange genug dumm gehalten haben, um sie von jeder Verantwortung für ihre Handlungen zu entwöhnen.

      Nö, sorry. Kaufreue ist für mich kein Grund, einen Vertrag aufzulösen. Stell dir das ganze Ding mal umgekehrt vor: Der Verkäufer bekommt auch ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dann merkst Du, wie bescheuert das im Grunde ist.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Im Klartext: benimm dich so, wie Du als Verkäufer es von deinem Käufer gerne sehen würdest.
      Es geht beim Widerrufsrecht im Fernabsatz nicht um "Kaufreue". Sondern um einen kleinen Ausgleich für die gravierende Tatsache, dass ich Ware ordere (und meist vorab bezahle), die ich weder gesehen noch befummelt habe. Und ohne diese "ausufernden" Verbraucherrechte wäre der Internethandel niemals auf einen annähernd so grünen Zweig gekommen, wie er es jetzt ist. Und in die profitable Lage, den stationären Handel in weiten Teilen des Landes und vielen Segmenten ganz aus der Fläche zu drängen. So dass Urahne, Ahne, Mutter und Kind oft gar nichts anderes übrig bleibt, als fernzuordern.

      Aber von diesem Grundsätzlichen abgesehen: Das mindeste muss doch wohl sein, dass mir ein Verbot bekannt ist (und um ein solches handelt es sich ja im Falle von Sperrlisten), um bei Verstoß sanktioniert zu werden. Dass sieht nicht nur unser Rechtssystem zwingend vor - alles andere wäre auch reiner ökonomischer Mumpitz. (Ich nenne sowas gern Sektierertum.)

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Ach, noch zu dem Zitat: Der Satz geht von der völlig unrealistischen Vorstellung aus, dass jeder Konsument auch mal was verkauft. Das ist ein fernes Echo aus frühen eBay-Zeiten. Heute gilt das für die Mehrheit der Käufer (grad bei gewerblichen VK) auf eBay ebenso wenig wie in jedem x-beliebigen Onlineshop.
      Und selbstverständlich kann kein VK (jedenfalls bei klarem Verstand) von seinen Kunden verlangen, dass sie sich vor jedem Kauf in seine Lage versetzen.
      Im Gegenteil: Erdreistet sich ein Käufer sowas öffentlich zu tun, pflegt man sich solche Übergriffe energisch zu verbitten.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal

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    • wieso_weshalb_warum* schrieb:

      Solange es keine Sperrlisten für Verkäufer gibt,da hat das rigorose Vorgehen von Ebay gegen solche "unwillkommene Bieter" einen bitteren Beigeschmack.

      Die Sperrliste gibt es doch. Heisst "Finger weg vom Bietknopf". Das liegt alleine in der Verantwortung des Käufers. Achso.. hatte ich ja ganz vergessen. Dem darf man ja keine Verantwortung aufbürden.

      wieso_weshalb_warum* schrieb:

      Wenn man aber Sperrlisten mit anderen austauscht,und das lässt sich bei solch einem Satz vermuten:

      Vermuten?

      Es ist ganz einfach: Du gehst als teilnehmender Verkäufer in die globale Sperrliste, filterst nach Kategorie/Warengruppe, Sperrgrund und/oder Häufigkeit des Auftauchens in den Sperrlistenmeldungen und dann hast Du die Ergänzung zu deiner eigenen Liste.

      Du übersiehst dabei nämlich eine Kleinigkeit. Der Verkäufer verkauft nicht, damit der Käufer ein schönes Kauferlebnis hat. Das ist eine der Propagandalügen, mit denen ebay die Gehirne der Käufer weichgespült hat. Der will einfach nur Geld verdienen. Und das so unproblematisch wie möglich. In Bayern werden Problembären erschossen, auf ebay kommen sie auf die Sperrliste. Leider lässt sich die nur account- und nicht nutzerbezogen einrichten. Darüber musst Du dich aber bei ebay beschweren, ich mache das jedenfalls regelmäßig. Aber ebay hört ja nicht auf mich. Vielleicht hören sie ja auf dich.

      Wenn der Verkäufer kein Geld verdienen müsste, würde sich das komplette Problem nicht stellen, weil Du dann bei ihm gar nicht kaufen könntest. Dann würde er nämlich besseres zu tun wissen, als zur Bespaßung der Käufer irgendwelche Sachen vorzufinanzieren in der Hoffnung, sie auch wieder loszuwerden. Mit 'nem Caipi in der Hand an der Copa Cabana in der Sonne liegen und knackige Mädels in knappen Bikinis anschauen während an meinem Shop das Schild "Wegen irrwitzig exorbitantem Reichtum geschlossen" baumelt könnte ich zum Beisipel recht lange durchhalten.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Die Sperrliste gibt es doch. Heisst "Finger weg vom Bietknopf". Das liegt alleine in der Verantwortung des Käufers. Achso.. hatte ich ja ganz vergessen. Dem darf man ja keine Verantwortung aufbürden.

      Schön und gut,selbst wenn ich mir merken kann mit welchem Verkäuferaccount ich Ärger hatte und dort nicht mehr biete,was ist aber wenn der Verkäufer mehrere Accounts hat und mich überall auf die Sperrliste gesetzt hat?

      Btw,ich hab mehr Accounts wie Finger an den Händen und kauf bei Ebay "wie blöde",schlechte Erfahrungen mit Verkäufern hab ich reichlich gemacht und bin eventuell mit dem einen oder anderen Account auch auf Sperrlisten vertreten.Wenn ich mir vorstelle das ich als Käufer von Ebay gesperrt werde wegen so einer blödsinnigen Sperrlistenregelung,dann kann ich nur sagen: Gute Nacht Ebay.

      Edit: Tut mir leid,aber ich fühle mich als Käufer nicht für das Wohlbefinden des Verkäufers zuständig.

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    • karakorum666 schrieb:

      Der Satz geht von der völlig unrealistischen Vorstellung aus, dass jeder Konsument auch mal was verkauft. Das ist ein fernes Echo aus frühen eBay-Zeiten. Heute gilt das für die Mehrheit der Käufer (grad bei gewerblichen VK) auf eBay ebenso wenig wie in jedem x-beliebigen Onlineshop.

      Der Satz geht von der (allerdings tatsächlich vollkommen unrealistischen) Vorstellung aus, dass man durch selbständiges nachdenken rausfinden kann wie eigenes Verhalten auf andere wirkt.

      Ausserdem vergleichst Du Äpfel mit Birnenkompott. Wer ebay mit einem anderen Online-Shop vergleicht, der hat das grundlegende Prinzip eines Marktplatzes nicht verstanden. Wenn Du auf dem Wochenmarkt den Bäcker in die Auslage pinkelst, wird dir der Gemüsehändler daneben kaum Auberginen verkaufen. Obwohl du dem gegenüber nicht mal die Chance hattest dich überhaupt zu verhalten.


      karakorum666 schrieb:

      Und in die profitable Lage, den stationären Handel in weiten Teilen des Landes und vielen Segmenten ganz aus der Fläche zu drängen. So dass Urahne, Ahne, Mutter und Kind oft gar nichts anderes übrig bleibt, als fernzuordern.

      Darüber hätten Urhammel Großbutter Butter und Rind vielleicht nachdenken müssen, bevor die dumpfe Stube entflammt und verglimmt und sie die tolle Fußgängerzone freudig begrüßt haben, die schon deshalb nur noch Leerstände produziert, weil man dort im Gegensatz zur "grünen Wiese" mit dem Auto gar nicht mehr hinkommt um die Einkäufe im Kofferraum zu bunkern. Aber immerhin ist der Individualverkehr aus der Innenstadt raus und jeder, der will, kann nun über den Boulevard flanieren. Es will nur keiner.

      Wenn Du den Online-Handel für das Aussterben des stationären Handels verantworltich machst, dann frag ich mal so ganz locker zwei Fragen. Erstens: wieviele Bäckereien und Metzgereien (echte, keine Filialisten) hast Du bei dir um die Ecke und zweitens: wieviele Brötchen und Schnitzel hast Du schon online geordert? Kommt dir das Argument unter dem Aspekt nicht selber etwas wenig schlüssig vor?

      Ich kenne eine süddeutsche Großstadt, die innen tot ist. Alles rundrum auf der grünen Wiese. Die Innenstand komplett verkehrtberuhigt mit Fußgängerzone. Aussen rum ein "Innenstadtring", damit man schnell drum herum kommt. Dort gibt es jetzt eine Bauverordnung, die besagt, dass keine Geschäfte auf die grüne Wiese dürfen, die auch in der Innenstadt angesiedelt werden können. Aber natürlich heult der grenzdebile Chef des Einzelhandelsverbands über den bösen Online-Handel, der die Geschäfte in der Innenstadt kaputt gemacht hat. Dass diese Geschäfte entweder am Stadtrand oder gleich ganz ausserhalb (wo der Gewerbesteuerhebesatz deutlich geringer ist) sitzen scheint ihm dabei völlig zu entgehen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Ausserdem vergleichst Du Äpfel mit Birnenkompott. Wer ebay mit einem anderen Online-Shop vergleicht, der hat das grundlegende Prinzip eines Marktplatzes nicht verstanden. Wenn Du auf dem Wochenmarkt den Bäcker in die Auslage pinkelst, wird dir der Gemüsehändler daneben kaum Auberginen verkaufen. Obwohl du dem gegenüber nicht mal die Chance hattest dich überhaupt zu verhalten.
      plus das weiter unten ist dann nur noch Gebrabbel.
      Und bestätigt, was ich vorher schon schrieb: Sektierertum.

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      Wenn etwas einmal passiert, passiert es vielleicht nie wieder. Wenn etwas zweimal passiert, passiert es sicher auch ein drittes Mal
    • Puuhhhh, nööö ;)
      Spät abends oder nachts, da trink ich noch nen Glas Wein oder Bier, schau vllt. in Foren bzw. Netz rum aber arbeite nicht eBay.
      50.000, irre.
      Aber selbst wenn ich 5000 oder 10000 Einzelartikel bei mir finden würde und die in ca. 4 Tagen schaffen würde einzustellen, in welch flutendem Meer würden die herumschippern... ;)
      Welcher Angelhaken erwischt mich dann und wie oft?
      Bräuchte es vllt. auch Sonderaktionen für Käufer um zu "reanimieren" bzw. "motivieren".
      Bissl werde ich es sicher nutzen aber ich werde mich nicht verschwenden dabei.
      Mal schaun.

      lg
      jana
    • wieso_weshalb_warum* schrieb:

      Schön und gut,selbst wenn ich mir merken kann mit welchem Verkäuferaccount ich Ärger hatte und dort nicht mehr biete,was ist aber wenn der Verkäufer mehrere Accounts hat und mich überall auf die Sperrliste gesetzt hat?

      Als Merkhilfe gibt es eine ganz einfache Methode, die ich auch empfehle, wenn man mit einem Verkäufer Probleme hat, für die man als Käufer gar nichts kann: aufschreiben. Excel existiert.

      Das andere ist dann - vorsichtig gesagt - dein Problem das Du mit ebay hast. Denn wenn Du bei einem Vk auf einer Sperrliste sitzt wirst Du ja kaum glauben, dass Du nicht auch bei seinen andereren Accounts da drauf bist. Solange Du aber nur einen Kaufaccount hast ist das ja unproblematisch. Dann bekommst Du die Meldung dass Du hier nicht kaufen / bieten kannst und fertig. Kommst Du dann mit einem anderen Account um die Ecke um das zu umgehen hast Du halt ein Problem. Aber an dem bist Du dann selbst schuld.


      wieso_weshalb_warum* schrieb:

      Btw,ich hab mehr Accounts wie Finger an den Händen und kauf bei Ebay "wie blöde",schlechte Erfahrungen mit Verkäufern hab ich reichlich gemacht und bin eventuell mit dem einen oder anderen Account auch auf Sperrlisten vertreten.Wenn ich mir vorstelle das ich als Käufer von Ebay gesperrt werde wegen so einer blödsinnigen Sperrlistenregelung,dann kann ich nur sagen: Gute Nacht Ebay.

      Naja, für deine Mulitaccounterei kann keiner was. Einer würde dir auch reichen, für alles weitere musst Du selbst Sorge tragen. ;)

      Aber dazu hatte ich ja schon geschrieben, dass wir Verkäufer uns schon seit Jahren darüber beschweren, dass die Sperrliste sich immer nur auf den eingetragegen Account bezieht. Vielleicht sollen die Käufer mal was unternehmen, damit die Bietersperrliste auch auf verbundene Accounts ausgeweitet wird. Als goldene Kälber von ebay haben die da vielleicht mehr Einfluss als das zahlende Idiotenvolk.


      wieso_weshalb_warum* schrieb:

      Edit: Tut mir leid,aber ich fühle mich als Käufer nicht für das Wohlbefinden des Verkäufers zuständig.

      Deine Aufgabe ist eigentlich ganz einfach: Kaufen, zahlen, zufrieden sein. Für Verstimmungen des Verkäufers musst Du dich ebenso wenig oder ebenso viel interessieren wie für sein Wohlbefinden . Es hat nur eventuell Auswirkungen auf dein weiteres Kaufverhalten - weil Du es nämlich bei ihm nicht mehr kannst. Aber das kann dem Verkäufer dann umgekehrt auch egal sein. Ein Recht auf kaufendürfen gibt es nämlich nicht.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:


      Es ist ganz einfach: Du gehst als teilnehmender Verkäufer in die globale Sperrliste, filterst nach Kategorie/Warengruppe, Sperrgrund und/oder Häufigkeit des Auftauchens in den Sperrlistenmeldungen und dann hast Du die Ergänzung zu deiner eigenen Liste.


      Und was ist daran hier für einige tragisch?

      Wenn ich 2014 einen Widerruf zu 150 Käufen
      und 2015 einen zu 120 Käufen habe...
      und mich dann Vk deswegen auf die Sperrliste setzten ... das wird dann wohl besser so sein ;)
      Der Vk ist dann nicht wirklich ein Profi und sollte sich überlegen, ob er mit was anderem nicht besser verdienen könnte.

      Aber wenn ich 50 Widerrufe zu 150 Käufen in 2014
      und 2015 dann 90 Widerrufe zu 120 Käufen habe....
      und Vk mich dann nicht auf die Sperrliste setzt... das müssen dann wohl Vollpfosten sein! Sorry! Zeit für betreutes Verkaufen :lach:

      Und bevor es merkwürdig wird mit den Bsp.: ich habe seit 2002/2003 insgesamt 2 x vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht!
    • Damas schrieb:

      und mich dann Vk deswegen auf die Sperrliste setzten ... das wird dann wohl besser so sein
      Der Vk ist dann nicht wirklich ein Profi und sollte sich überlegen, ob er mit was anderem nicht besser verdienen könnte.

      Wenn man dann aber aber als Käufer wegen solchen Horstis von Ebay vor die Tür gesetzt wird,dann ist das nicht mehr lustig.

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    • Nun ja... diskutieren wir mal über das Recht auf Widerruf.... ist ja nix Falsches mal die verschiedenen Standpunkte zu belabern...

      Wie kaufe ich denn? Ok... ich bin mal nicht "gut drauf" und biete einfach ohne genau zu lesen. Oder mach einen Direktkauf ohne richtig zu überlegen. Kann ja passieren...
      Dann nach einer Stunde fällt mir ein, dass ich den Krempel doch nicht brauche oder (um mal bei oben aufgeführtem Buch zu bleiben) den Schätzing schon dreimal im Regal habe. Macht es da wirklich Sinn einen Widerruf zu starten wenn das Ding schon bezahlt und/oder unterwegs ist? Nur weil ich zu doof war um vorher zu überlegen?
      Widerruf macht ja durchaus Sinn... zum Beispiel wenn sich nach dem Kauf Umstände auftun, die den VK als unseriös darstellen lassen. Aber nur weil man sich den Kauf nicht richtig überlegt hat? Macht dem VK nur Ärger und Arbeit, wovon er erstmal nichts hat. Und ev. nachher die Preise wegen dieser Kosten erhöht... Und wenns dann ausufert, weil sich jemand eine "Auswahlsendung" zusammenstellt, ein Teil raussucht und den Rest widerruft, ist das völlig neben der Spur. Sowas brauchts nicht... Klamotten werden anprobiert, dabei ev. aus der verschlossenen Umverpackung genommen, die der VK nachher wieder ersetzen muss. Jedes Teil muss vom VK erst wieder geprüft werden ob nicht beschädigt/verdreckt.... Wer löhnt das dem VK?

      Ich hab ja auch schon etwas erworben, was ich nachher doch nicht wirklich brauchen konnte. Das laste ich doch nicht dem VK an und mach ihm Arbeit für nix. Die weitere "Verwertung" liegt dann bei einem selbst: verschenken, verhökern, entsorgen... der Möglichkeiten sind vielfältig.
      Und wenn sich eine Sache als "nicht der Beschreibung entsprechend" herausstellt, ists kein Widerruf sondern eine Reklamation wegen Mängel, das steht aber auf einem anderen Blatt Papier. Nur sollte man nicht hergehen und eine Rolex erwaten, wenn der Wecker beim froindlichen Chinamann Dreiundzwanzigfuffzig gekostet hat. Das ist dann nämlich nur eine Prolex..... Aber so kaufen eben viele Leute heutzutage - ohne Nachdenken.
    • Dann würden die Vk bei ebay wohl ihren Käuferkreis damit zwangsläufig eingrenzen.
      Und das wiederum ist wohl nicht im Sinne von ebay.

      Ebay will verdienen, die Vk wollen verdienen... da wird ein völlig durchschnittliches Verhalten oder aber ein geringfügig abweichendes Verhalten kaum zum Ausschluss führen.
      Es geht hier wohl mehr um die Leute, die durch Ihr Kaufverhalten geschäftsschädigend sind.

      Eine ganz einfache Überlegung: Kunden die sich auf Dauer negativ rechnen, werden vor die Tür gesetzt. Das ist nicht nur bei ebay so.

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    • @monza30
      Genau aus den beschreibenen Gründen habe ich widerrufen
      1x weil ich was überlesen hatte
      und 1x weil ich den Artikel schon hatte
      Beide Male habe ich den Widerruf vor dem Versand geschafft!

      Jeder Mensch macht Fehler. Und gut das es bei solchen Schussligkeiten diese Möglichkeit gibt.
      bzw. auch bei mangelnder Vorstellungskraft, gerade im Internethandel.
      Ich finde der Widerruf besteht völlig zu recht.
      Aber wenn einem solche Fehler passieren, sollte man lernfähig sein und diese nicht auch noch exzessiv pflegen, weil man ja als K im Recht ist. Das ist Mißbrauch des Rechts.
      Wer dauerhaft an mangelder Vorstellungskraft, Leseschwäche, Textverständnis etc. leidet, sollte dann doch besser im örtlichen Handel kaufen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Damas ()

    • Damas... Du oder ähnliche Widerrufer seit auch garantiert nicht die Klientel, die Löschbert mit seinen Statements meint.... wer viel kauft (und dann sogar beim gleichen VK) und dann mal einen Widerruf im Jahr hat, landet garantiert nur bei VK auf der Sperrliste, die eh schon mit dem Untergang kämpfen und sich auch sonst nicht durch ihr gutes Verkäuferverhalten auszeichnen. Das sieht man dann schon an Kommentaren (oder in der Bucht an den BW).
      Wer es nötig hat, einen K wegen eines einzelnen Widerrufs auf die schwarze Liste zu setzen, hat das Geld auch nicht verdient....

      Es sind auf BEIDEN Seiten die Übertreiber, die mich zum Beispiel wieder dazu gebracht haben, im stationären Handel meinen Bedarf an "Nichttrödel" zu decken.
    • Damas schrieb:

      Wer dauerhaft an mangelder Vorstellungskraft, Leseschwäche, Textverständnis etc. leidet, sollte dann doch besser im örtlichen Handel kaufen.
      genauso.... allerdings sind selbst im örtlichen Handel die Nörgler vorhanden *lol*. Naja... wir sind eben noch aus der Zeit, in der wegen Nichtvorhandenseins man die Ware noch richtig aussuchen, bezahlen und nach Hause tragen musste. Da schaute man auch hin was man da kaufte.
      Obwohl... Muttern bestellte schon damals bei NeckerOTTOmann und Co und durfte zurückschicken, was nicht den Vorstellungen entsprach. Auch eine Art "Widerruf". da wurde allerdings nicht einfach aus Spass bestellt sondern weil man die Plünnen wirklich brauchte....
    • @monza, ich mache mir da auch keinerlei Sorgen/Gedanken.

      Bei VK, die schon dem Untergang geweiht sind kaufe ich nicht und der Rest, was die beiden Widerrufe und 5, 6 oder auch 8 Reklamationen bei GVKs seit 2002/2003 betraf, sind alle freundlich und gepflegt abgelaufen.
      Der Widerruf wurde in beiden Fällen mit freundlichen Worten eingeleitet und mit einer Entschuldigung beendet. Dazwischen stand der Widerruf. Ich mache dem Gegenüber ja Arbeit für nix, auch wenn es in meinen beiden Fällen keinen Cent tatsächliche Kosten verursacht hat.

      Ja, der stationäre Handel macht auch wieder mehr Geld mit mir.
    • Mal in Erinnerung bringe das es nicht NUR um Widerrufer geht:

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Man sollte daher als Käufer immer aufpassen, dass man bei einem Verkäufer, dem man ein unerfreuliches Verkaufserlebnis verschafft hat (Nichtzahler, Widerrufer, Retournierer, Versandkostennachverhandler, Langsamzahler, Kaufabwicklungsbenutzer, sonst irgendwas womit man unter Umständen auf der Sperrliste landet) in Zukunft rein sicherheitshalber einen großen Bogen macht.

      Dazu kommt noch das beileibe nicht jeder Widerruf aufgrund von "Verklickt" oder "ich habs mir anders überlegt" gemacht wird.
      Es dürfte ein erheblicher Teil sein der eigentlich eine Reklamation ist,ein Widerruf ist aber einfacher.Ich selber hab 2x einen Widerruf gemacht statt zu reklamieren (habe allerdings die VK auf den Defekt hingewiesen damit sie den Artikel nicht einfach so weiter verkaufen).

      Fakt ist das es dank der völlig mißratenen "unwillkommenen Bieter" Regelung einem Käufer passieren kann das er völlig schuldlos vom Handel bei Ebay ausgeschlossen werden kann.Und das ist schon tatsächlich so passiert.
      Gibt es auch Verkäufer die nach einem einzigen Verstoß vom Handel ausgeschlossen wurden?

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