@cody
Ich werfe nichts durcheinander.
Vielleicht solltest du selbst mal über deine etwas verworrenen Äußerungen nachdenken.
Kleinunternehmer ist eine Unternehmensform? Ja klar!
Mit der Kleinunternehmerregelung entscheidet man weder ob man bilanziert noch welche Unternehmensform man wählt.
Es handelt sich, unabhängig von der Kleinunternehmerregelung, erst mal um ein Einzelunternehmen.
Das fängt noch nicht einmal mit der Gewerbeanmeldung an. Die Entscheidung, ob man die Kleinunternehmerregelung wählt fällt erst dann, wenn der Fragebogen vom FA ankommt und man diesen beantwortet.
Dort entscheidet man dann, wie die Gewinnermittlung stattfinden soll, was natürlich (wie du mehrfach berechtigt einwendest) von dem zu erwartenden Gewinn/Umsatz abhängt (dies alles hängt innerhalb steuerlicher Grenzen).
Die Kleinunternehmerregelung entscheidet niemals über/um eine Unternehmensform, sondern lediglich darüber, ob bei Rechnungen USt. ausgewiesen werden darf und ein Vorsteuerabzug stattfinden kann.
Dies hat alles noch nichts mit der Erklärung zu tun, welche ebenfalls im Fragebogen abgefragt wird, welche Form der Gewinnermittlung denn nun gewählt wird.
Übrigens hat die Kleinunternehmerregelung auch für Neuunternehmer deutliche Nachteile, wenn man genau darüber nachdenkt.
Und komm endlich weg davon, dass ein KU mehr Vorteile hat, als ein nicht KU.
Bin seit 1989 selbstständig und bin kein KU, obwohl ich den Status hätte wählen können und wenn ich z. B. an den Kauf meiner Fahrzeuge aus der gesamten Zeit denke......... der Vorsteuerabzug hat sich gerechnet.
Ich werfe nichts durcheinander.
Vielleicht solltest du selbst mal über deine etwas verworrenen Äußerungen nachdenken.
Kleinunternehmer ist eine Unternehmensform? Ja klar!
Mit der Kleinunternehmerregelung entscheidet man weder ob man bilanziert noch welche Unternehmensform man wählt.
Es handelt sich, unabhängig von der Kleinunternehmerregelung, erst mal um ein Einzelunternehmen.
Das fängt noch nicht einmal mit der Gewerbeanmeldung an. Die Entscheidung, ob man die Kleinunternehmerregelung wählt fällt erst dann, wenn der Fragebogen vom FA ankommt und man diesen beantwortet.
Dort entscheidet man dann, wie die Gewinnermittlung stattfinden soll, was natürlich (wie du mehrfach berechtigt einwendest) von dem zu erwartenden Gewinn/Umsatz abhängt (dies alles hängt innerhalb steuerlicher Grenzen).
Die Kleinunternehmerregelung entscheidet niemals über/um eine Unternehmensform, sondern lediglich darüber, ob bei Rechnungen USt. ausgewiesen werden darf und ein Vorsteuerabzug stattfinden kann.
Dies hat alles noch nichts mit der Erklärung zu tun, welche ebenfalls im Fragebogen abgefragt wird, welche Form der Gewinnermittlung denn nun gewählt wird.
Übrigens hat die Kleinunternehmerregelung auch für Neuunternehmer deutliche Nachteile, wenn man genau darüber nachdenkt.
Und komm endlich weg davon, dass ein KU mehr Vorteile hat, als ein nicht KU.
Bin seit 1989 selbstständig und bin kein KU, obwohl ich den Status hätte wählen können und wenn ich z. B. an den Kauf meiner Fahrzeuge aus der gesamten Zeit denke......... der Vorsteuerabzug hat sich gerechnet.
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