Verkäufer will Ware nicht herausgeben

    • Verkäufer will Ware nicht herausgeben

      Ich habe hier im Forum jetzt schon einiges gelesen aber so richtig weiter komm ich nicht.
      Ich habe bei ebay Kleinanzeigen was gekauft soll heißen Verkäufer kontaktiert schriftliche Zusage erhalten, Mitteilung über Zahlung geschickt, (da Verkäufer zu weit weg)
      Mit Verkäufer immer noch höflichen Kontakt.
      Dann auf einmal eine EMail mit dem sinngemäßen Inhalt der Verkäufer hat recherchiert und festgestellt dass er das Gerät zu günstig angeboten habe und nun am überlegen sei
      vom Verkauf Abstand zu nehmen. Mit einer rührenden Geschichte dazu dass man doch die lieben Kinderlein noch unterstützen müsse.
      Im nachhinein war das für mich ein Versuch mich dazu zu bewegen " freiwillig " mehr zu bezahlen.
      Ich habe zurückgeschrieben dass ich selbst aufs Geld achten muss und nochmals an die Verkäuferpflicht erinnert.
      Dann kam eine Mail zurück von wegen mir ginge es um Ehre und Moral (?) und nicht um Menschlichkeit.
      Was bitteschön hat das mit der Ware zu tun??
      Inzwischen werden die Mails vom Verkäufer persönlich beleidigend und angreifend
      Jetzt habe ich nochmals dieses mal energischer auf die Einhaltung des geschlossenen Vertrages gepocht.
      Ich habe eine Frist per Email gesetzt und auch eine Anzeige wegen Betrugs in Aussicht gestellt. Da ganze werde ich auch per Einschreiben losschicken.
      Kann ein Verkäufer denn so einfach sagen "Ne du ich könnte mehr herausholen du bekommst das teil nicht?
      Ich möchte das gekaufte Gerät und keine Rückerstattung des Kaufpreises kann ich darauf pochen??
      LG
    • Drapondur schrieb:

      Wenn Du den geschlossenen Vertrag beweisen kannst, kannst Du darauf pochen. Zur Not mit nem Anwalt, wenn Dir die Sache das wert ist.
      Weil das im Zusammenhang mit ebay kleinanzeigen immer mal wieder aufs Tapet kommt: der Nachweis über den Vertrag ist als Käufer relativ einfach zu führen, weil auf ebay kleinanzeigen der Vertrag nicht über ebay kleinanzeigen zustandekommt. Da holt man ab (Nachweis: ich hab die Ware) oder man überweist aus irgendwelchen dummen Gründen, dann hat man einen Kontoauszug und einen vorangegangenen Schriftwechsel (bzw Mailwechsel)

      Aber bitte hört auf, die Vertragsbildungskriterien, die für ebay gelten (insbesondere hinsichtlich der Bindung an den Antrag, den es hier btw gar nicht gibt), andauernd auch auf ebay kleinanzeigen zu übertragen, nur weil da vorne ebay mit dransteht. Das Ding hiess früher kijiji und war damals wie heute eine holländische Kleinanzeigenklitsche. Und wenn das heute ebay kleinanzeigen heisst könnte es morgen ebenso gut de postbus van sinterklaas neukt jij heissen. Hat aber auch dann mit ebay nix zu tun. Ausser dass die es mittlerweile gekauft haben.

      Da seid ihr unterwegs: www.kijiji.de
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:


      Aber bitte hört auf, die Vertragsbildungskriterien, die für ebay gelten (insbesondere hinsichtlich der Bindung an den Antrag, den es hier btw gar nicht gibt), andauernd auch auf ebay kleinanzeigen zu übertragen, nur weil da vorne ebay mit dransteht.


      was denn für kriterien außer
      - 2 übereinstimmende willenserklärungen
      - über den gleichen gegenstand
      sind denn noch gemeint?

      PS: Antrag? für was?
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Ein Kaufvertrag gemäß §433 I S. 1 BGB beinhaltet 2 übereinstimmende Willenserklärungen (Antrag oder Angebot und Annahme) sowie die Übergabe und Übereignung des Eigentums an den Käufer.

      Bei den Kleianzeigen ist zu diskutieren ob die Kleianzeige überhaupt ein verbindliches Angebot zum Kauf ist.
      Es könnte sich ebens um eine bloße Invitatio ad offerendum handeln.
      Dies würde bedeuten, die Kleianzeige selbst ist nicht mit dem Rechtsbindungswillen versehen, womit das bloße einstellen den Verkäufer nicht verflichtet auch zu verkaufen.

      Darauf hin weist, dass es keinen kaufen Button gibt sondern das jediglich darauf hingewiesen wird, sich mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen.

      Eine Kleinanzeige ist also jediglich wie ein Schaufenster Angebot zu werten, also eine bloße invitatio ad offerendum. Der Verkäufer hat keinen Rechtsbindungswillen gegenüber jedermann der die Kleianzeige liest.

      Das meint Löschbert.
      Eine Subsumtion auf den Kaufvertrag und die Bindung ans Angebot liegen also nicht sofort vor.
      "The nice thing about Windows is, it doesn’t just crash, it displays a dialog box and lets you press “OK” first."
      Rich Edmonds UK Editor wpcentral

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oyvey ()

    • oyvey schrieb:

      Eine Subsumtion auf den Kaufvertrag und die Bindung ans Angebot liegen also nicht sofort vor.
      Danggefein. Spare ich mir schon die Arbeit, das zu erklären. ;)

      oyvey schrieb:

      Es könnte sich ebens um eine bloße Invitatio ad offerendum handeln.

      Tut es auch.

      Was ist anders als bei eBay?

      Anders als bei eBay findet der Kontakt zwischen Anbieter und Interessent direkt statt. Der Interessent kontaktiert den Anbieter per Telefon oder E-Mail, alles weitere wird dann direkt vereinbart. So wird ein Kauf nicht über unsere Seite abgeschlossen, sondern es wird bei Abholung bezahlt. Deshalb sucht man bei uns üblicherweise Angebote in der Nähe.
      Quelle: kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/hilfe.html -> Über eBay Kleinanzeigen
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • *alte_eule* schrieb:

      Die Willenserklärung, den Vertrag einseitig aufzulösen, wurde aber erst nach Bestätigung und Zahlung abgegeben.
      Entsprechend kann unser TE auch Ansprüche anmelden.

      Klar. Da ist der Vertrag dann geschlossen. Durch konkludentes Handeln, so wie Du morgens auch deine Brötchen beim Bäcker kaufst. (Ich nehme mal nicht an, dass Du da einen notariellen Kaufvertrag machst, sondern dem Bäcker einfach das Geld hinlegst und er dir die Brötchentüte rüberreicht.)

      Ich hatte nur in letzter Zeit verstärkt den Eindruck, dass sehr viele meinen, der Vertrag über kijiji würde auf die selbe Art zustandekommen wie einer über ebay.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ich setz da mal einen drauf:

      ganz viele Leute werden garnicht wissen, wie und wann ein gültiger Vertrag zustandekommt, der auch ev. Folgen nach sich ziehen kann, wenn irgendeiner der Beteiligten "nicht mehr will". Oder/und sich nachher scheut, seine Rechte auch einzufordern. Der Aufwand ist ja auch immer in Relation zum Kaufgegenstand zu sehen, für "ein paar Euro mehr" wird sich kaum einer ins Zeug legen wollen
    • weisserteufel schrieb:

      Ich habe bei ebay Kleinanzeigen was gekauft soll heißen Verkäufer kontaktiert schriftliche Zusage erhalten, Mitteilung über Zahlung geschickt

      So wie ich das lese hat der TE das Geld überweisen. Dumme Situation. Ich wäre jetzt auch der Ansicht, daß sehr wohl ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, allein, der VK ziert sich und möchte gern noch einen Kulturaufschlag und eine Geldspende für wohltätige Zwecke obendrauf haben. Da wäre ich auch sauer. Es gibt eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Geld zurück, dann soll der VK zusehen wie er den Artikel doch noch los wird oder den Artikel versenden und das a pronto. Der TE dürfte es aber nicht nur bei leeren Drohungen lassen er müßte als erstes den VK in Verzug setzen *) und dann die übliche Eskalationsleiter raufklettern. Dabei immer schön höflich bleiben und sich von beleidigenden Erklärungen nicht provozieren lassen.

      *) sollte auch formell bereits erledigt sein.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Das meinte ich ja.

      Die Anzeige allein wirkt nicht verbindlich. Aber der darauffolgende Kontakt mit Absprache und darauffhin erfolgte Zahlung.
      "The nice thing about Windows is, it doesn’t just crash, it displays a dialog box and lets you press “OK” first."
      Rich Edmonds UK Editor wpcentral