BlueLiner and more, but no undies

  • Richtig Wili. Auch diese Bastion wankt. Imo Zu Recht. Und weil ich nicht weiß, ab die Mods dort dies nicht morgen als "an dieser Stelle nicht erwartet" oder nach sonst irgendeiner willkürlich zu handhabenen Foren-Regel" konfizert, deshabl auch noch eine Antwort dazu hier verewigt:

    "Guten Morgen TC
    guten Morgen linde
    guten Morgen ewig
    das ist meine Entscheidung für mich, mich hier zurückzuhalten, auch bedibngt durch die Unsicherheiten des Eingeloggtseins sowie der Einstellung dazu. So viele Accounts habe ich nun auch nicht, dass ich wahllos die Accounts in Verkaufsaccounts wechseln kann.
    Auch bin ich der Meinung, ebay bekommt Geld für firmeneigene Leistung - dann soll diese Leistung auch mal gebracht werden."

    Fett markiet habe ich ein paar Worte, weil ich denen aber sowas von nur zustimmen kann.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

  • Wer soll denn die Leistung erbringen? Diese Bluenkies (in Anlehnung an frühere Pinkies) etwa? Schullingung... aber da hab ich das geflügelte Wort "doof wie drei Meter Feldweg" nur für. Genau das ist es doch was Herr Ebay will... die Forenschreiber sollen eben die Fragen wie "Wer soll zuerst bewerten" und "in welcher Kneipe finde ich den Bietagenten" beantworten.... andere Komplikationen gibbet ja nicht (offiziell).

    Und wer über das Ziel hinausschiesst bekommts eben mit den blauen Putzflinten zu tun (in diesem Falle stimmt das Wort haargenau... die platte Quasselform wird blankgeputzt).
  • Vielleicht könnte man diesen Thread dazu benutzen, nicht zu plaudern sondern alle voraussichtlich zu löschenden Posts einzustellen.

    Damit würde man sie zumindest teilweise Ebays Zensur entziehen.
    Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
  • Moin Mijanne, so war der Thread angedacht :)

    bootyooty schrieb:
    Hallo Steffi, seit wann ist es im Forum nicht mehr erlaubt, einen Accountnamen zu posten???

    community.ebay.de/t5/eBay-Sich…518/comment-id/7701#M7701

    Die Fragestellerin hatte in der Headline den Verkaufsaccount benannt, der aber wegeditiert wurde.
    Nachfragen an den ausführenden Moderator, wo hier der Verstoß liegt, werden nicht beantwortet.


    Dies wäre aber in aller Interesse, da dann u.U. eine Menge Arbeit auf die Mods zukommen wird.


    by oskar_der_wikinger
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  • Nun, Ebay hat zwar ein Hausrecht, aber so weit, wie die Sogemo es sieht geht es zumindest nache einigen Urteilen nicht:



    Oberlandesgericht Köln (AZ 19 U 2/00


    In dieser
    Entscheidung stellte das Gericht fest, dass dem Betreiber eines allgemein
    zugänglichen Dienstes ohne besondere Zugangskontrollen und verbindlich
    festgelegte Nutzungsbedingungen grundsätzlich ein „virtuelles Hausrecht“
    zusteht. Er müsse – quasi als Gegenstück zu seinem Haftungsrisiko für
    rechtswidrige Inhalte – auch Störungen innerhalb seines Forums (die bis hin zu
    Beleidigungen gehen) unterbinden können.


    Willkürverbot und wettbewerbsrechtliche
    Einschränkungen



    Das
    „virtuelle Hausrecht“darf jedoch nicht willkürlich ausgeübt werden. Soweit
    einem Nutzer eine generelle Nutzungserlaubnis eingeräumt wird (beispielsweise
    durch geltende AGB oder durch offenen Zugang), kann diese nicht grundlos
    entzogen werden, da andernfalls ein Verstoß gegen das Verbot widersprüchlichen
    Verhaltens vorliegen würde.


    LG Bonn (AZ 10 O
    457/99
    ), in dem jedenfalls festgehalten wurde, dass nicht willkürlich ein
    solches Hausverbot verhängt werden darf.
    Die juristisch äußerst fragwürdige Auslegung der Community AGB spricht auf jeden Fall weder für Ebay noch für den Forenbetreibungsbeauftragten, was dort passiert würde ich eher unter Willkür einordnen.
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  • TC -Tageschat in der Rubrik Sicherheit innerhalb der ebay-Com.
    Eine Einrichtung mit Kult-Status, eine Institution. Über viele Jahre das verlässlichste in der Com.
    Jeden Tag ein neuer TC. Früher oft mit mehreren hundert Posts pro Tag.
    Anlaufstelle für Betrugs-Meldungen, Grüße und dies und jenes. So gut wie immer ohne böse Streitereien.

    Es gibt keine Ecke dort, an der man mehr den Niedergang erleben konnte.
  • Die TCs kommen heutzutage meist mit einstelligen Postingzahlen, dazu meist OT. Die Zeiten als ständig ein Community Specialist (Erik) online war, sind wohl endgültig vorbei.

    community.ebay.de/t5/Sicherhei…3%A4ufer/bd-p/21900000575
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    Straf- und zivilrechtliche Folgen von "pushen" 3 Nov 2012 13:48


    old schmatterhand




    Nachdem im Forum immer wieder behauptet wird, pushen erfülle keinen Straftatbestand und habe auch sonst keine (zivilrechtlichen) Konsequenzen, sondern sei, auch wenn es gegen die eBay-AGB verstoße, im Gegenteil sogar ein probates Mittel der Preissicherung, habe ich mich vor einiger Zeit beim Bundesministerium der Justiz Berlin hierzu informiert.

    Mit Schreiben vom 1. November 2012, Az. II A 4, eingegangen bei mir heute, 03.11.2012, habe ich dazu Antwort erhalten. Da ich nach den Community-Grundsätzen Schriftverkehr nicht veröffentlichen darf, fasse ich das Antwortschreiben des BMJ sinngemäß mit eigenen Worten zusammen. Einen Abdruck des Originalschreibens werden ich dem Plattformbetreiber selbstverständlich zur Verfügung stellen.

    Eingangs teilte mir das BMJ mit, dass es zu einem konkreten Einzelfall nicht Stellung nehmen dürfe, weil dafür die Staatsanwaltschaften und Gerichte zuständig seien, über die das BMJ keine Fachaufsicht ausübe (Zuständigkeit der Bundesländer). Auch seien die Polizeien der Länder und die Staatsanwaltschaften für die Entgegennahme von entsprechenden Strafanzeigen zuständig.

    Allgemein gesehen sei es jedoch so, dass die Abgabe von lediglich scheinbaren Höchstgeboten (durch den Verkäufer oder durch einen Dritten) im Rahmen einer Internet-Versteigerung, wodurch andere Kaufinteressenten zur Abgabe von (weiteren) höheren Geboten veranlasst werden sollen, den Betrugstatbestand des § 263 StGB (Betrug) durchaus verwirklichen kann, weil der Verkäufer sich (oder der Dritte dem Verkäufer) einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschaffe und das Vermögen eines anderen dadurch schädige, dass er durch Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Irrtum errege.

    Außerdem könne der Tatbestand des § 263a StGB (Computerbetrug) erfüllt sein, wenn Scheingebote in der Weise abgegeben würden, dass das aktuelle Gebot durch Ausnutzen der automatischen Gebotssteigerung durch abgestuftes "Heranbieten" (Gebotshöhe ausloten) erhöht werden soll. Durch eine solche Vorgehensweise würde in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen geschädigt, weil im Ergebnis der Datenverarbeitungsvorgang, z. B. durch unbefugte Einwirkung, im Ablauf beeinflusst werde.

    Wenn der Pusher zur Täuschung über die Idenität ein Benutzerkonto bei einer Internet-Auktionsplattform unter falschem Namen anmeldet, könne auch eine Straftat nach § 269 StGB (Fäslschung beweiserheblicher Daten) hinzukommen, weil zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so gespeichert oder verändert würden, dass bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde.

    Auch wurden mir zum Zivilrecht Informationen übermittelt.
    Infrage kommt durch das Pushen eine arglistige Täuschung, weshalb der Käufer nach § 123 BGB anfechten könne. Nach § 142 Abs. 1 BGB sei das Kaufangebot von Anfang an unwirksam, weshalb sich keine vertraglichen Pflichten für denjenigen, der das unwirksame Kaufangebot abgegeben hatte, begründen ließen (der Käufer kann also nicht verpflichtet werden, den gepushten Artikel abzunehmen und zu bezahlen).

    Grundsätzlich könne ein Schuldverhältnis, das jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichte, bereits mit der Aufnahme von Vertragsverhandlungen bzw. der Anbahnung eines Vertrages entstehen (§ 311 Abs. 2 i. V. m. § 241 Abs. 2 BGB). Verletze aber ein Teil (also ein "Vertragspartner", hier der Verkäufer) diese Pflicht zur Rücksichtnahme und zu loyalem Verhalten (gegenüber dem anderen, hier Käufer), kann der andere (also der Käufer) gemäß § 280 Abs. 1 BGB Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen.

    DIESER BEITRAG IST KEINE RECHTSBERATUNG, sondern soll nur die mögliche Rechtslage im Allgemeinen zum Thema "Pushen" aufzeigen. Für den konkreten Einzelfall wird angeregt, sich anwaltschaftlicher Beratung einzuholen!

    Es ist nun also an den Verkäufern, entsprechende Konsequenzen zu ziehen,
    Sache der Käufer, sich das Pushen nicht gefallen zu lasssen, sondern straf-/zivilrechtlich zu reagieren,
    und Angelegenheit des Plattformbetreibers, die eigenen AGB, zum Schutz von Käufern und Verkäufern, sowie wohl auch aus eigenem Interesse, für die Durchsetzung der eigenen AGB zu sorgen.
    Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
  • Re: WARNUNG an andere Forenschreiber12 Apr 2012 17:14



    steffi.[email]de@ebay.com[/email] wrote:
    Hallo,

    ich denke dass einige Mitglieder hier vergessen, was der eigentliche Sinn der eBay-Community ist. In diesem Fall kann ich auch nicht mehr machen, als mich gebetsmühlenartig zu wiederholen, aber ich möchte das gerne nochmal für alle klar darstellen:

    Die eBay-Community ist ein Treffpunkt für Käufer und Verkäufer. Hier können Sie chatten, Fragen stellen sowie Meinungen und Informationen austauschen.

    Interessant und wichtig ist hierbei auch unser Grundsatz:

    eBay ermöglicht es Mitgliedern im Rahmen der eBay-Community Beiträge und sonstige Inhalte (z.B. Fotos, Videos) zu veröffentlichen, Meinungen und Informationen auszutauschen, Fragen zu stellen und Kontakte mit anderen Mitgliedern zu knüpfen. Beim Veröffentlichen von Beiträgen und sonstigen Inhalten, insbesondere persönlichen Kommentaren oder Ansichten, sollten die Mitglieder vor allem stets darauf achten, sich gegenseitig zu respektieren und die allgemein üblichen Umgangsformen einzuhalten. Beiträge, die Hass, Verbrechen, Gewalt oder Rassismus verbreiten, fördern oder verherrlichen, sind in der eBay-Community nicht erwünscht und verboten.

    Da wir diese Plattform zu Verfügung stellen, sind wir dafür verantwortlich, dass die Community Regeln eingehalten werden. Dies ist jetzt so und wird sich auch in Zukunft nicht ändern. Wir können und wollen nicht tolerieren, dass andere Mitglieder und Mitarbeiter von eBay hier beleidigt werden.

    eBay stellt diese Plattform für einen respektvollen Umgang miteinander zur Verfügung. Das heißt nicht, dass man nicht kontrovers und zum Teil hitzig diskutieren darf. Beleidigungen und Beschimpfungen haben allerdings mit freier Meinungsäußerung nichts zu tun. Sollte gegen unsere Grundsätze verstoßen werden, haben wir das Recht zu verwarnen, ein Mitglied für die Community zu sperren oder gar ganz vom eBay-Marktplatz auszuschließen.

    Wenn man sich für die Community anmeldet, akzeptiert man unsere Regeln und die Tatsache, dass wir hier „Hausrecht“ haben. Wer damit nicht zurecht kommt oder für wen eine respektvolle Nutzung der Community schlichtweg nicht möglich ist, dem können wir nur empfehlen, sich eine Alternative zu suchen.

    Was diesen Thread betrifft sehen wir momentan von einer Schließung ab, behalten uns diese allerdings vor.

    Liebe Grüße
    Steffi

    @ musikpflaster*sensitiv*, vielleicht ist diese Community nicht das "Richtige" für dich?

    Gruß Steffi
    Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
  • steffi.de@ebay.com schrieb:

    Hallo zwergenkost11,
    ....
    ....

    Vielen Dank [Blockierte Grafik: http://ebay07.i.lithium.com/i/smilies/16x16_heart.png]


    Liebe Grüße,

    Steffi


    Was darf ich denn jetzt aus dem Herz schließen?

    - Sie liebt mich
    - Sie liebt mich nicht
    - Sie liebt mich
    - Sie liebt mich nicht
    - Sie liebt mich
    - Sie liebt mich nicht
    - Sie liebt mich

    Vielen Dank [Blockierte Grafik: http://ebay07.i.lithium.com/i/smilies/16x16_heart.png]


    Liebe Grüße,

    Zwergi

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    (704 von 705)
    Betr.: Ebay sperrt ab!!! 12 Okt 2012 06:05




    gruenhase-altschnabel wrote:

    blaccbox wrote:

    Dass Ebay diese GANZEN Threads nicht abgsperrt/gelöscht hat, aus irgendwelchen DATENSCHUTZGRÜNDEN - müssten sogar dem Dümmsten klar sein...

    DENN DAS ist das letzte was Ebay interessiert - wenn es auch vorgeschoben wird.

    All diese jetzt abgesperrten und gelöschten Threads (Pappen-Thread, Gold-Thread, China-Thread, ATO-Thread von linde, Melde-Thread d. Schützin, etc.) hatten ganz klar definiert den Zweck - Ebay und die geschädigten Ebayer auf das Unvermögen von Ebays Sicherheitsabteilung hinzuweisen.

    Die accounts wurden i.d.R. gemeldet - dann hier abgestellt - so konnte jeder im Nachhinein nachvollziehen, ob und wann Ebay reagiert hat.

    Dass DAS Ebay nicht gefällt - ist natürlich logisch und nachvollziehbar - es ist schließlich pure Kritik - könnte u.U. vlt. sogar rechtliche Nachspiele haben, falls Geschädigte tatsächlich mal klagen würden


    Aber dass hier "User" ständig behaupten, dass Ebay aus Datenschutzgründen handelt - ist einfach nur lächerlich...

    D



    ...und wird sich als erneutes Eigentor herausstellen.
    Denn dass Fehler passieren, Mißstände herrschen, am falschen Platz gespart wird, für Sicherheit zu wenig unternommen wird, das passiert in vielen Unternehmen (wenn auch eBay hier sehr weit vorne in der Rangliste der Unternehmen mit Fehlern steht).

    Aber die Art und Weise, wie eBay bewusst, nicht durch Unterlassungen, nein - in voller Absicht um im vollständigen Wissen und unter Billigung der Konsequenzen - hier Betrugsopfern und auch potentiellen Betrugsopfern die Möglichkeiten nimmt, Informationen zu ihrem "Fall" einzuholen, sich mit anderen auszutauschen, Hilfe zu erhalten, den eingetreten Schaden vielleicht verringern zu können: damit hat eBay die allerletzten geringfügigen Anflüge von irgendwelchen Sympathien restlos verspielt.

    Es hat sich nunmehr definitiv herausgestellt: eBay ist mehr als ein marktwirtschaftlich orientiertes Unternehmen. Nein, es ist ein rücksichtsloses Unternehmen, das mit gnadenloser Brutalität seine Unternehmensziele der Gewinnmaximierung verfolgt, billigend eine Wüste von betrogenen Opfern hinterlässt, und dessen Chefetage nicht einen noch so winzigen Anflug von Humanität oder gar Charakter besitzt.

    Ich meine: ein Eigentor, denn die klare und ungenierte Zurschaustellung dieser eigenen Charakterlosigkeit könnte eBay durchaus mehr Schaden zufügen, als das "Weiterlaufen-lassen" der geschlossenen Betrugs-Threads dem Image eBay´s zu schaden vermocht hätte.


    +++++++
    Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
  • solange die ex-Pinkies als Polizisten, Staatsanwälte, Richter und Henker agieren und den Betroffenen weder Verteidiger noch Rechtfertigung, geschweige denn ein Widerspruchsrecht zuerkannt wird, wird jeder gesperrte Qualifizierte durch eine Anzahl n weniger bis unqualifizierter User resetzt.
    Irgendwann kommt dadurch auch die größte Masse ins Trudeln, Schleudern und wird abstürzen.

    Steffi macht das schon!
  • oldschmatterhand


    [Blockierte Grafik: http://i.ebayimg.com/00/s/NjVYNjU=/$T2eC16R,%21yEE9s5jFRLHBRzEEVn%21yQ%7E%7E60_7.JPG]

    Senior Member
    Beiträge: 2.155
    Registriert:
    ‎01-09-2010


    Betreff: Löschung eines Threads wegen Veröffentlichung der EIGENEN Mail-Adresse

    Optionen

    als Antwort auf
    mooshummel85
    am
    ‎10-08-2013
    12:57
    mooshummel85 schrieb:

    Deine Beiträge z.B. sind auch über google abrufbar....meinst du, das war anders in der alten com. ?

    Um mir ein "Profil" über dich zu machen, reicht das allemal.
    Das mit den Bildern ist dir erklärt worden, und die Kudoanzahl...nuja....was soll man DAmit denn anfangen (können) ?
    Wenn
    ich das richtig sehe, erschließt Google nicht automatisch jeden Text
    den "oldschmatterhand" geschrieben hat, sondern nur solche Texte, in
    denen "oldschmatterhand" enthalten ist, also z.B. weil ein Beitrag
    zitiert wird und deshalb angeführt ist "oldschmatterhand wrote" oder
    wenn man im Beitrag eines Dritten mit "oldschmatterhand" "namenmtlich"
    angesprochen wird.

    Der Unterschied zur alten Community?
    Hier wurde lediglich, wenn ich mich recht erinnere, angezeigt, wann der
    Account eröffnet worden ist. Es gab keinerlei Gesamtübersichten zum
    Account, auch blieb z. B. das Bewertungsprofil auf "privat", wenn es bei
    ebay entsprechend eingestellt worden ist. Aber in diesen Zusammenhängen
    wird mir allmählich klar, warum in "Mein ebay / Mitgliedskonto /
    Einstellungen" eine automatische Authorisierung für ebay / Lithium
    enthalten ist, in meinem Namen Handlungen vornehmen zu dürfen und warum
    ich von der Moderation keine Auskunft bekomme, was das bedeutet und was
    die Konsequenzen sind, wenn ich diese Authorisierung zurücknehme.

    Und
    was ich zum Beispiel mit den Kudos anfangen könnte? Die Phantasie
    entsprechender Analysten und Profilzeichner ist da sicherlich
    ausgeprägter als unsere beiden Ideen zusammen. Aber wenn ich mir zum
    Beispiel mal Deine vergebenen / erhaltenen Kudos anschaue, könnte ich
    selbst als Laie auf eine gewisse "Grüppchenbildung" innerhalb der
    Community schließen - und das Bild wird immer klarer, je länger das mit
    den Kudos in Betrieb ist - nur mal so als Beispiel.

    Aber
    es bleibt ja jedem selber überlassen, wie sensibel er solchen Themen
    gegenüber aufgeschlossen ist. Ich für mich hätte da jedoch gerne die
    Möglichkeit, selbst zu entscheiden, wem ich solche Daten zugänglich
    machen will und wem nicht.







    "An dem Tag, an dem die Manager vergessen, dass eine Unternehmung nicht
    weiter bestehen kann, wenn die Gesellschaft ihre Nützlichkeit nicht
    mehr empfindet oder ihr Gebaren als unmoralisch betrachtet, wird die
    Unternehmung zu sterben beginnen" (+Alfred Herrhausen)
    Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von mijanne2007 ()