Mit PayPal gezahlt, Fall eröffnet – Geld zurück!

    • Mit PayPal gezahlt, Fall eröffnet – Geld zurück!

      Das werde ich mal sichern bevor die LöschRobots ihr Tagewerk verrichten.

      Zitat TE
      Folgendes Problem: Es werden von folgenden Accounts (noch mehr???) Artikel gekauft. Artikel als Bücher/Warensendung verschickt, mit PayPal bezahlt, dann folgt Falleröffnung wegen nicht erhalten und schließlich dann Anforderung der Rückzahlung - welche auch prompt von Ebay/PayPal genehmigt wird.Folgende Accounts scheinen nach meiner Recherche miteinander verbunden zu sein: 2012wwk2012, brokerbulle, vpspezi2003,wahrscheinlich bestimmt noch mehr. Kann jemand helfen und mit recherchieren? Bei allen Accounts handelt es sich um Leute aus der gleichen Stadt.

      ok, dann gehe ich mal ins Detail
      Account brokerbulle übergibt den Fall heute früh (Mail um 8,02 Uhr) an Ebay zur Überprüfung. Artikel war ein Hörbuch Perry Rhodan. Dieser Kunde "sitzt" in Nürnberg.
      Um 8,04 Uhr bestellt Account 2012wwk212 just ein Perry Rhodan Hörbuch (anderer Titel) sitzt auch in Nürnberg.
      Nach meiner Recherche wohnen beide Accounts 500 Meter voneinander entfernt.
      Mail-Adressen sind nicht nutzbar, Mails kommen nicht an.

      Beide Accounts kaufen und verkaufen hauptsächlich Perry Rhodan Produkte. Beide Account haben ein entsprechendes grottenschlechtes Profil.
      Sieht man sich die beiden Profile näher an, kommen bei den Bewertungen weitere Accounts (ich konnte bisher deren 8 in Verbindung bringen) ins Spiel - ebenfalls Nürnberg, aller in gleicher Nähe. Alles Zufall?
      Habe bereits Kollegen kontaktiert (ebenfalls gewerbliche VK), gleiche Produkte wurden dort eingekauft und es läuft nach dem gleichen Prinzip ab. Kaufen / PayPal Zahlung / Artikel als nicht geliefert melden und dann Geld wieder holen.
      Damit die Sache mit den diversen Falleröffnungen nicht auffällt, werden immer wieder neue/andere Accounts benutzt. Wird also systematisch gemacht.
      Diese Artikel werden dann natürlich mit diesen Accounts dann auch wieder verkauft - wobei oft gar nicht geliefert wird.....



      Mit dieser Aussage hat der TE vollkommen Recht. Involviert sind:

      2012aro2012-2012
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…012-2012&ftab=AllFeedback

      2012wwk2012
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…2wwk2012&ftab=AllFeedback

      2013allesneu2013
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…sneu2013&ftab=AllFeedback

      2013forceattax
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…rceattax&ftab=AllFeedback

      90482wilde13
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…2wilde13&ftab=AllFeedback

      brokerbulle
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…kerbulle&ftab=AllFeedback

      pehannelore2012
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…lore2012&ftab=AllFeedback

      perryfan2000
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…yfan2000&ftab=AllFeedback

      petzoldt2012
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…oldt2012&ftab=AllFeedback

      rattmann2012
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…mann2012&ftab=AllFeedback

      roth20132013
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…20132013&ftab=AllFeedback

      talemi2012
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…lemi2012&ftab=AllFeedback

      unknowwn1967
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…owwn1967&ftab=AllFeedback

      wpspezi2003
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…pezi2003&ftab=AllFeedback

      wpspezi2008
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…pezi2008&ftab=AllFeedback

      wpspezi2011
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…pezi2011&ftab=AllFeedback

      wpspezi2013
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…pezi2013&ftab=AllFeedback

      wpspezi225
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…spezi225&ftab=AllFeedback


      NrM
      2011summersale2011
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…sale2011&ftab=AllFeedback


      Die Profile sehen in Tat teilweise extrem rot aus.

      Quelle
      community.ebay.de/t5/Sicherhei…eren-Accounts/m-p/1458198
      Screen:
      Bilder
      • PP.png

        253,69 kB, 996×3.361, 219 mal angesehen
    • Moin Bella!

      Gerade hab ich's drüben gelesen.... du warst schneller *g*

      Dieses Beispiel zeigt wunderbar, wie das System Paypal spinn... ääähh.. funktioniert. Der "Fehler" steckt wieder einmal in der Kombination Paypal-Zahlung plus nichtsendungsverfolgbarem Versand. Laut Pillepalle-AGB ist das für den VK ein No-go. Laut Ebay-AGB darf man aber keine bestimmte Versandart an die Paypal-Zahlung knüpfen, sonst kriegt man einen Tritt in den Kofferraum.

      Bleibt entweder nichts zu verkaufen - weil du die Versandkosten in die Höhe schrauben musst (bzw. in diesem Fall noch schlimmer, weil da sogar den kostenlosen Versand angeboten werden muss. Stichwort zusätzlich Buchpreisbindung) und dann niemand mehr kauft oder die Verluste bei verlorenen Sendungen kaum noch tragen kannst.

      Speziell in dem Fall allerdings ist, dass die Sendungsverluste schon gewerbsmässig durch die verbandelten K generiert werden. Was hülfet da zunächst mal? Meldungen an Ebay bis deren Server platzt. Ob Herrn Ebay und FRau Ebay-Paypal da allerdings was auffällt muss abgewartet werden.

      Anzeige wegen Betrug? Hmmm... könnte man meinen. Braucht dann allerdings Ermittlungsbehörden die sich mit sowas auskennen. Kommt auf die K an, ob sie die Ermittlungen schon als Warnschuss verstehen und sich zu Herzen nehmen würden....
    • Wie der TE schon im Thread sagte:

      Dir ist bekannt, dass ein Top-Seller PayPal anbieten muß?
      Dir ist bekannt, dass es mittlerweile egal ist ob PayPal oder nicht, Ebay immer bei nicht sendungsverfolgten Versand für den Kunden entscheidet?
      Dir ist bekannt, dass Top-Seller immer eine kostenlose Versandart anbieten müssen?
      Wie soll ein Buch für 10 Euro Verkaufswert (zusätzlich noch preisgebunden) als Paket mit Sendungsnummer verschickt werden?


      hat das neuerdings gar nichts mehr mit PayPal zu tun.

      sellerupdate.ebay.de/autumn2013/ebay-top-rated-seller

      Die "neue eBay-Garantie" greift das "bewährte" Prinzip auf:

      Geld zurück*, falls der Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht oder nicht angekommen ist (eBay-Käuferschutz für alle Zahlungsmethoden)


      Für Transaktionen, die mit PayPal bezahlt wurden, ändert sich nichts. Ähnlich wie bei Käuferschutzfällen mit PayPal-Zahlung werden in 2014 Rückforderungen an den Verkäufer erfolgen, sofern die Fälle zu Ungunsten des Verkäufers entschieden wurden.


      eBay zahlt und fordert vom VK ein. Der ist, soweit auf das Logo und die damit verbundene Besserstellung in der Suche sowie sonstige Vergünstigungen angewiesen, erpressbar und hat Pech gehabt.
    • Ich greif mal auf, was Du da von drüben reingeschleppt hast...

      Dir ist bekannt, dass ein Top-Seller PayPal anbieten muß?
      Dir ist bekannt, dass es mittlerweile egal ist ob PayPal oder nicht, Ebay immer bei nicht sendungsverfolgten Versand für den Kunden entscheidet?
      Dir ist bekannt, dass Top-Seller immer eine kostenlose Versandart anbieten müssen?
      Das ist nicht nur nicht richtig, das ist sogar falsch.

      Richtig ist, dass ein Verkäufer dann Paypal anbieten muss, wenn er einen ebay-Shop betreiben will. Der hat aber ausschliesslich den Vorteil geringerer Gebühren, der Möglichkeit, Artikel bis aus Widerruf einstellen zu können und der Chance, eine Artikelhistorie hinter der ebay-Nummer aufzubauen, die das Teil irgendwann in den belibtesten Artikeln mal nach oben schiebt. Verpflichtend ist der Betrieb eines ebay-Shops und damit das Anbieten von Paypal aber weder für Top-Seller (ich bin das lebende Beispiel dafür) noch überhaupt.

      Richtig ist, dass der Käuferschutz eben nicht bei Überweisung oder Barzahlung bei Abholung für den Käufer entscheidet. Das machen sie nur bei Paypal. Oder bei Überweisung wenn der Verkäufer zu blöd ist, im ebay-System die richtigen Antworten zu geben. Allerdings ist das vollkommen wumpe, weil der Top-Seller per se Powerseller und damit gewerblich ist. Also hat eigentlich nicht der Käuferschutz sondern der Verkäufer zugunsten des Käufers zu entscheiden, wenn der Gewerbetreibende sein Gewerbe so blöd betreibt, dass er keinen Ablieferungsnachweis hat.

      Richtig ist, dass ein Top-Seller durchaus nur kostenpflichtige Versandarten anbieten kann. Derzeit zumindest noch. Die ebay-Garantie mit dem Beulenstern kommt frühestens im September.

      Wie Du siehst sind selbst professionelle ebay-Verkäufer (freud ist IIRC ein gut fünfstelliges Profil) ein Hort der Ahnungslosigkeit wenn es um die Frage geht, wie ebay eigentlich funktioniert.

      Wie soll ein Buch für 10 Euro Verkaufswert (zusätzlich noch preisgebunden) als Paket mit Sendungsnummer verschickt werden?

      Das, werter Powerseller-Kollege und Top-Ratten-Sellerie, ist Dein Problem. Eventuell ist deine Ware ja schon rein prinzipbedingt nicht onlineverkaufsfähig. Such Dir ein anderes Tätigkeitsfeld.


      So, und nun zu Dir. ;)

      pandarul schrieb:

      eBay zahlt und fordert vom VK ein. Der ist, soweit auf das Logo und die damit verbundene Besserstellung in der Suche sowie sonstige Vergünstigungen angewiesen, erpressbar und hat Pech gehabt.
      Klar. Können sie mal probieren. Tatsache ist, dass ebay selber noch nicht weiss, wie sie das umsetzen wollen. Denn wenn sie einfordern heisst das, dass sie auch auszahlen. Dass das keine wirklich gute Idee ist, haben sie im Juni 2012 schon bemerkt. Nochmal bemerkt haben sie es, als ich mit meinem Einkaufsaccount (Top-Käufer-Status) nachgefragt habe, wie das laufen soll. Der hat nicht nur kein Paypal, der hat nicht mal 'ne Bankverbindung hinterlegt, an die ebay eine Überweisung richten könnte. Wozu auch? Ist ja ein reiner Einkaufsaccount. Schicken die mir dann eine Tüte Bargeld an die hinterlegte Lieferadresse? Per reitendem Boten zu Fuß? Und was machen sie, wenn ich ihnen klarmache, dass sie sich in meinem Zahlungsverkehr als Käufer gefälligst nicht einzumischen haben, weil sie kein Zahlungsdienstleister sind? Und was heisst: ebay zahlt und fordert dann beim Verkäufer ein? Ich lese da ein Zahlungssystem mit Kreditgewähr raus. Denn dazu muss ebay den Betrag ja vorschiessen. Man kann sich das Geschäft auch einfacher kaputtmachen.

      Im übrigen habe ich ebay schon jetzt öffentlich darauf hingewiesen, dass ab 13. Juni 2014 die Widerrufsfrist einheitlich in der gesamten EU 14 Tage beträgt. Wie sie da durchsetzen wollen, dass Verkäufer trotzdem einen Monat angeben (und damit die angestrebte Vollharmonisierung wieder torpedieren) wird mich jedenfalls auch interessieren. Insbesondere, wenn sich der liebe Mitbewerber dadurch einen Wettbewerbsvorteil verschafft. Da liegt rubbeldiekatz kostenintensive Post im Kasten.

      Im PS-Forum bei ebay ist die Meinung ziemlich einheitlich: ebay kann sich den Mist den sie da mit ihrer Garantie anzetteln wollen, gepflegt rektal einführen. Wie das im Endeffekt dann tatsächlich aussieht warten wir mal ab. ;)

      Jedenfalls ist schon das Wortkonstrukt ebay-Garantie problematisch. Aber nicht so, wie Gaby das meint: weil man denken könnte, die Garantie sei von ebay. Eher weil die Garantie nicht klar genug definiert ist. Denn wie ich eben schon festgestellt habe, kann ebay mir diese Garantie gar nicht erklären. Weil sie nicht wissen, wie sie mir Geld schicken sollen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Moin Löschbert - all,

      ich hatte den Kundendienst Anfang Juli mal im Bezug auf die EU-weite "Änderung" der WRB und die Ebay-Vorgaben für den VK mit Topbewertung angemählt -

      der KD.dienst teilte mir, das Ebay sich selbstredend "rechtzeitig" über die kommenden Änderungen informiert und die entsprechenden rechtlichen Vorgaben "selbstredend" in die zu erfüllenden Bedingungen des Verkäufers mit Top-Bewertung einfließen lassen werden - sofern die notwendig sei...

      der Klops in der Kd.dienstmähl war folgende Infö:

      "Da diese Änderung jedoch noch nicht in Kraft trifft und wir den Käufern
      unseres Marktplatzes ein gutes und sicheres Kauferlebnis bieten möchten, führen
      wir für den Status "Top-Bewertung" die neuen Anforderungen an die Angebot
      ein."


      (Ebay-Mähl liegt vor und kann gern zu Verfügung gestellt werden!)....

      die Ebay-Rechtsabteilung hat die neuen Änderungen anscheinend noch nicht zu Kenntnis genommen -
      trotzdem läuft diese "Top-Verkäufer"-Programm mit der Vorgabe ne 30-Tage-WRB/Rückgabe -
      wobei es aktuell ja noch "o.k." ist:

      sellerupdate.ebay.de/autumn2013/ebay-top-rated-seller

      die Frage wird nur sein ob Ebay das Topseller-Programm dann kurzfristig den gesetzlichen Vorgaben anpasst oder ob es wieder zu
      den bereits bekannten Schwierigkeiten - wie bei den anderen "Projekten"- bei der zu erwartenden Rückstellungen kommt.....
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Tatsache ist, dass ebay selber noch nicht weiss, wie sie das umsetzen wollen.


      Wie werden sie es schon umsetzen? Sie werden entweder PayPal-Spielgeld auf der hinterlegten Mailadresse bunkern (doofe Idee) oder den Käufer im KS-Verfahren zur Angabe eines Zahlungsweges zwingen (technisch jetzt, so daß der letzte Button gar nicht geklickt werden kann, wenn da nix drin steht).

      Ich lese da ein Zahlungssystem mit Kreditgewähr raus.


      Möglich, vielleicht schießt es ja auch irgendwer ab. Bis dahin funktioniert es wohl so wie angekündigt.

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Insbesondere, wenn sich der liebe Mitbewerber dadurch einen Wettbewerbsvorteil verschafft.


      Ok, das ist nun völlig OT, kann aber so nicht unbeantwortet stehen bleiben. Selbstverständlich war, ist und wird es auch zukünftig erlaubt sein, eine längere als die vom Gesetzgeber vorgesehene Widerrufsfrist zu haben. Man schießt damit das amtliche Muster in den Wind, ja. eBay könnte das aber auch auskoppeln und einfach alle Top-VK zwingen, eine 30-Tage-Geld-zurück-Garantie anzubieten.

      Ansonsten ist mir nicht klar, was du auf der Ahnungslosigkeit des TE von drüben rumhackst. Nur weil er nicht von "Shop" redet? Für 99% der VK bei eBay rentiert sich das alles nur mit Shop, weshalb das in solchen Diskussionen nie explizit auftaucht; alle beteiligten wissen, daß da der entsprechende Nachsatz dransteht. Was den Versand anbelangt bist du im Unrecht, die Regel mit der kostenlosen Versandart gilt seit 1. August.

      Und die Sache mit dem "gegen den VK entscheiden" ist das eigentliche Thread-Thema, es hat nichts mit Blödheit zu tun, Warensendungen zu verschicken! Die Verlustquote liegt i.d.R. bei unter 1 / 400. Und selbstverständlich liefern alle (seriösen) Händler sofort nach, wenn mal was verlorengeht.

      Was der VK drüben bemängelt ist, daß eBay dem K die Kohle zurückgibt, anstatt ihn rauszuwerfen, obwohl eine einfache Untersuchung die Zusammenhänge zwischen den Accounts und das System dahinter aufzeigen würde und mehrere zahlende eBay-Kunden betroffen sind. Und das ist eben im Gegensatz zu früher kein reines PayPal-Problem mehr.
    • pandarul schrieb:

      Sie werden entweder PayPal-Spielgeld auf der hinterlegten Mailadresse bunkern

      Das wär 'ne reichlich dumme Idee von ebay, weil dann der Käufer eine Mail bekommt, dass er doch bitte ein Paypal-Konto eröffnen soll. Ich muss Dir (speziell Dir) kaum erklären, dass das schon beim Gewerbetreibenden eine dumme Idee ist, um wieviel mehr dann bei einem Verbraucher?

      pandarul schrieb:

      oder den Käufer im KS-Verfahren zur Angabe eines Zahlungsweges zwingen

      Das wäre allerdings eine Möglichkeit. Es wäre vor allem eine Möglichkeit, die schöne Betrugsszenarien eröffnet. ;) Wenn ich aber schrob, dass ebay selber noch nciht weiss, wie sie das machen wollen, dann ist das die Auskunft des Supports.

      pandarul schrieb:

      Selbstverständlich war, ist und wird es auch zukünftig erlaubt sein, eine längere als die vom Gesetzgeber vorgesehene Widerrufsfrist zu haben.
      Und genau da liegst Du m.E. falsch. Der Zweck der Änderung ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 0815/4711 oder sonst eines Blödsinns aus Stussburg Straßburg. Schauen wir doch mal rein: eur-lex.europa.eu/LexUriServ/L…2011:304:0064:0088:DE:PDF (Sorry, für die durchaus passenden Smileys kann ich nix)

      Der Umstand, dass die Widerrufsfristen derzeit sowohl zwischen verschiedenen Mitgliedstaaten als auch zwischen
      Verträgen im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen unterschiedlich lang sind, verursacht Rechtsunsicherheit und Kosten. Die Widerrufsfrist sollte deshalb für sämtliche im Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge dieselbe sein. Bei Dienstleistungsverträgen sollte die Widerrufsfrist 14 Tage nach dem Vertragsabschluss enden. Bei Kaufverträgen sollte die Widerrufsfrist 14 Tage nach dem Tag enden, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, in den Besitz der Waren gelangt. Zudem sollte der Verbraucher
      das Widerrufsrecht ausüben können, bevor die Waren physisch in Empfang genommen werden. Wenn der Verbraucher mehrere Waren in einer Bestellung bestellt, diese dann jedoch getrennt geliefert werden, sollte die Widerrufsfrist 14 Tage nach dem Tag enden, an dem der Verbraucher in den Besitz der zuletzt gelieferten Ware gelangt. Werden Waren in mehreren Partien oder Teilen geliefert, so sollte die Widerrufsfrist 14 Tage nach dem Tag enden, an dem der Verbraucher den Besitz an der letzten Partie oder dem letzten Teil erlangt.


      In Artikel 4 steht dann:


      Sofern diese Richtlinie nichts anderes bestimmt, erhalten die Mitgliedstaaten weder von den Bestimmungen dieser Richtlinie abweichende innerstaatliche Rechtsvorschriften aufrecht noch führen sie solche ein; dies gilt auch für strengere oder weniger strenge Rechtsvorschriften zur Gewährleistung eines anderen Verbraucherschutzniveaus.


      Was will die EU also haben? Exakt 14 Tage. So soll die Rechtsvorschrift aussehen, damit der Verbraucher, das arme Hascherl, nicht nocht mehr verunsichert wird und das BKG (Gesetz über die Stellung eines Betreuers für Kauftätigkeiten von Verbrauchern, kurz Betreutes-Kaufen-Gesetz) nicht auch noch europäischverrichlinisiert werden muss.

      Und so sieht aktuell die Änderung im BGB bzw EGBGB aus.

      In der Begründung zu §355 Abs 2 heisst es dann:

      Absatz 2 regelt die Dauer der Widerrufsfrist. Diese beträgt auch weiterhin, und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, für alle von § 355 erfassten Widerrufsrechte einheitlich 14 Tage und beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss. Abweichungen für bestimmte Widerrufsrechte enthalten die Spezialvorschriften in den §§ 356 ff.


      Naja, harren wir einfach der Dinge, die da kommen. Irgendwer wird schon bei irgendwem dafür sorgen, das irgendeiner was urteiltechnisches dazu absondert.

      Lustig wird es aber schon mit dem Begriff ebay-Garantie. ;)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Nun, es geht darum, daß der Verbraucher - egal in welchem Land der EU er bestellt - weiß, was ihm an Recht zusteht. Ebenso der Unternehmer, der ja letztlich an das Recht am Sitz des Verbrauchers gebunden ist. Bislang was das arg unterschiedlich:

      it-recht-kanzlei.de/widerrufsb…len-schweden-spanien.html

      Nur weil es zukünftig überall die gleiche Rechtslage geben wird (denn genau das bedeutet "Vollharmonisierung"!), heißt das ja noch lange nicht, daß man nicht darüber hinausreichende Rechte gewähren kann. Glaubst du wirklich, daß z.B. der kostenlose Rückversand verschwinden wird? Ich nicht.
    • Ein freundliches Hallo in die Runde,



      ich wurde freundlicherweise auf diesen Thread hier aufmerksam gemacht worden.



      Zum ursprünglichen Thread bei Ebay muß ich wohl nicht mehr viel sagen - wenn noch Fragen hierzu bestehen werde ich diese natürlich gerne beantworten.

      Was den Beitrag von Löschbert betrifft:

      Ganz so dumm wie Du mich hier darstellst bin ich nun auch nicht. In Deinem Beitrag sind einige Dinge durchaus richtig, manche allerdings falsch.

      Bedingungen, dass ein Angebot nach den neuen Regeln als Top-Seller Angebot gilt, sind: Anerkennung von 1 Monat Widerrufsrecht für den Kunden - Angabe von einer Versandform als kostenlosen Versand und einer "schnellen" Versandform dii eine Laufzeit von maximal 2 Tagen hat.

      Natürlich kann man als Top-Seller auch durchaus Artikel mit Versandkosten anbieten - diese werden dann aber nicht als Top-Seller Angebot betrachtet.

      Der Rabatt (20%) ist für uns nicht so vordergründig. Wichtig ist für uns, dass unserer Artikel bei der Listung möglichst weit oben stehen, denn sonst ist ein Verkauf wohl eher nicht möglich.

      Bei Büchern kommt eine kleine Besonderheit hinzu - nämlich die gesetzliche Buchpreisbindung. Natürlich kann man wie Du der Meinung sein, dass dann solche Artikel nicht "onlinefähig" sind - aber dies dürfte wohl eher subjektiv sein.

      Wir verkaufen auf 7 Plattformen unsere Artikel, zusätzlich im eigenen Shop - eigenartig ist, dass es (mit wenigen Ausnahmen) nur bei Ebay zu Problemen wie im Thread beschrieben kommt. Besonders auffällig ist dabei, dass es in den letzten Monaten verstärkt zu Problemen bei Ebay kommt. Wir sind mit unserem Hauptaccount seit 8 Jahren dabei. Mit dem zweiten Account seit 1 Jahr. Zusammengerechnet haben wir übrigens über 40000 Transaktionen bei Ebay getätigt.



      Leider erhalten wir in den nächsten Minuten Besuch, deshalb muß ich nun leider erstmal abbrechen. Melde mich aber später gerne nochmals zu diesem Thema.



      Grüße



      Peter