Rückerstattung - Geld kommt nicht bei PayPal an

    • Rückerstattung - Geld kommt nicht bei PayPal an

      Moin.
      Ich habe aus Spanien einen Artikel ersteigert und mit Paypal bezahlt. Die Ware kam dann aber aus China und war offenbar eine schlechte Fälschung. Ich habe daraufhin einen Fall eröffnet. Als Rückmeldung erhielt ich folgendes:
      Der Verkäufer hat angegeben, dass er am 11. Aug. 2013 eine Rückerstattung in Höhe von XXX veranlasst hat.
      (XXX von mir ersetzt)

      Allerdings fand ich keinerlei Anzeichen für eine Rückerstattung in meinem Paypal-Account und habe am 12. im Fall geantwortet, dass ich keinen Zahlungseingang finde. Daraufhin kam eine Antwort der Verkäufer würde das Geld zurückerstatten, wenn ich den Artikel (lustiger Weise nach Spanien, statt nach China woher es kam) zurücksende. Da der Artikel Müll ist und ich nicht gewillt war 12€ für Versand+Tracking zu bezahlen (zudem der Zoll wegen Versand gefälschter Artikel am Ende noch gegen mich ermitteln könnte), habe ich dies abgelehnt und zurückgeschrieben, dass ich eine andere Lösung verlange.
      Daraufhin erhielt ich am 14. erneut von eBay die Meldung, dass der Verkäufer eine Rückerstattung veranlasst hat (ohne dass ich zurückschicken muss). Gestern (15.) gegen 22 Uhr bekam ich erneut zwei solche Meldungen. Geld ist noch immer keins da.

      Wie funktioniert dieses System, was kann ich machen oder ist da irgendwas merkwürdig oder sonstwie? Der Fall wird übrigens von eBay am 9.9. automatisch geschlossen, scheinbar egal, was ich dazu sagen, oder ob das Geld wirklich angekommen ist.

      Vielen Dank und mfG

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von _bc_ ()

    • Na, das System funktioniert so, daß du Kohle erst dann siehst, wenn der Verkäufer die Ware zurück hat. Die Mails die du bekommen hast, sind Absichtserklärungen; der Verkäufer hat sich bereit erklärt, eine Rückerstattung i.H.v. x,xx Euro zu leisten, wenn du zurückschickst.

      Ja, das wird in der PayPal-Werbung nicht so deutlich, aber genau so steht es im Kleingedruckten:

      5.2 Wenn der Käufer einen Antrag auf PayPal-Käuferschutz stellt, weil der erhaltene Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers abweicht, muss der Käufer den Artikel auf Verlangen von PayPal auf Kosten des Käufers an den Verkäufer zurücksenden und einen entsprechenden Versandbeleg vorlegen. Ein solcher Versandbeleg muss zumindest die Informationen enthalten, wie sie in der Verkäuferschutzrichtlinie für einen Versandbeleg des Verkäufers gefordert werden. PayPal wird die Rücksendung nicht verlangen, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass die Rücksendung eine Rechtsverletzung zur Folge haben würde.


      Allerdings - siehe meine Hervorhebung - steht da auch gleich dein Ausweg mit drin.

      Du mußt jetzt deutlich vermerken, daß du nicht zurücksenden wirst, weil es sich um eine Fälschung handelt und du nicht auch noch Probleme mit dem Zoll bekommen willst. Dann schließt du den Fall ("Käuferschutz beantragen"), womit erstmalig seitens eBay da ein Mensch draufschaut.

      Es kann passieren, daß eBay dann einen Beleg von dir will, z.B. eine Anzeige (wg. Fälschung), Bestätigung eines Fachhändlers, daß es ein Fake ist oder auch eine Vernichtungserklärung. Da mußt du dann kreativ werden und dir was passendes "besorgen".

      Das ist die einzige Möglichkeit sich um den Rückversand zu drücken, wenn der Verkäufer nicht will (natürlich kann der tatsächlich eine sofortige und bedingungslose Rückzahlung einleiten, wenn er will, will er aber offensichtlich nicht).

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Aha. Wozu gibt es dann den Unterschied zwischen
      "der Verkäufer hat auf den Fall geantwortet und angegeben, dass er eine Rückerstattung veranlasst hat." - "Sie haben bereits eine Rückerstattung für diese Transaktion erhalten"
      und
      "Sie erhalten eine volle Rückerstattung, wenn Sie den Artikel zurücksenden"
      ?

      Mich verwirrt beim ersten Text vor allem diese Passage:
      "der Verkäufer hat auf den Fall geantwortet und angegeben, dass er eine Rückerstattung veranlasst hat. Wenn Sie Ihre Rückerstattung erhalten, schließen Sie bitte diesen Fall auf der Seite „Probleme klären“. Wenn wir bis zum 09. Sep. 2013 keine Antwort von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie die Rückerstattung erhalten haben. Der Fall wird dann automatisch geschlossen."
      Hat er nun was veranlasst und es kommt Geld oder nicht? Ist das nur eine Absichtserklärung von ihm, die er aber nicht umsetzt oder wo genau hängt es da?

      Ich habe aktuell auch nur 2 Möglichkeiten:
      1) Nachricht senden
      2)
      Fall schließen - Sie sollten diesen Fall nur schließen, wenn Sie mit dem Ausgang zufrieden sind und keine Fragen mehr zu Ihrem Artikel haben.

      #1 scheint gar nichts groß zu bewirken, das Spiel habe ich ja schon durch
      #2 kommt nicht in Frage, ich bin ja nicht zufrieden mit dem Ausgang, denn ich habe noch kein Geld

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von _bc_ ()

    • der Verkäufer hat auf den Fall geantwortet und angegeben, dass er eine Rückerstattung veranlasst hat.


      Steht doch da. Er hat es "angegeben". Eine Rückerstattung kann ja auch durchaus außerhalb von PayPal passieren, z.B. könnte ein Händler in D einen Teilbetrag überweisen, oder dir einen Gutschein schicken etc.pp.

      Hast du in dem Fall, wenn du mal überall draufklickst, irgendwo einen Knopf, der so aussieht, als könntest du einer Rückerstattung zustimmen? Das mußt du nämlich explizit tun, bevor du die Kohle auf deinem PayPal-Account hast. Wenn ein solcher Knopf nicht da ist, hat der VK dir auch keine Rückerstattung übers System geschickt.

      Ich meine der VK will dich für dumm verkaufen, und hofft, du glaubst seiner Absichtserklärung und schließt den Fall.

      Ich habe aktuell auch nur 2 Möglichkeiten:


      Nun gut, meine Erfahrungen mit dem System liegen auch schon zurück; kann natürlich sein, daß das jetzt anders läuft. Wie alt ist der Fall eigentlich? Auf jeden Fall antworten und angeben, daß bei dir nix angekommen ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Aha, also versucht er mich zu verschaukeln.

      Der Artikelstandort war Spanien. Die Rücksende-Adresse ist ebenfalls Spanien:
      "Von wo verschicken Sie den Artikel? Dieser Artikel wird von madrid, Madrid, Spanien aus verschickt."
      Auf dem Paket war aber lauter chinesisches Zeug und eine Zollabfertigung drauf - der Artikel kam definitiv aus China.

      PS:
      Wie ich das sehe habe ich so oder so ein Problem. Er zahlt nicht, sondern tut nur so und der Fall schließt sich am 9.9. automatisch. Ja super. Andere Optionen haben ich ja offenbar keine. Also was kann ich tun?

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von _bc_ ()

    • _bc_ -

      wenn der VK Dir die GS via PP überwiesen hat, kann es manchmal bis zu 1 - 2 Tagen dauern bis die GS in Deinem PP-Konto zu sehen ist
      -
      normalerweise wird der PP-Fall sofort nach Rückerstattung geschlossen
      -
      wenn der Fall bei Dir noch als "offen" angezeigt wird ist die Rückzahlung (seitens des VK`s) noch nicht durchgeführt worden....
    • Geöffnet 10. Aug. 2013 um 12:45
      Wenn er sich aber automatisch schließt, egal ob ich geantwortet habe oder nicht, dann habe ich doch so oder so keine Chance. Oder doch?


      @cody7888a:
      Den Fall habe ich bei eBay geöffnet, nicht bei Paypal.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von _bc_ ()

    • Womit die Frage beantwortet wäre:

      pages.ebay.de/help/buy/protection-programs.html

      1. Kontaktieren Sie den Verkäufer, indem Sie einen Fall öffnen - frühestens 1 Tag nach angezeigtem Lieferdatum.
      2. Übergeben Sie den Fall an den eBay-Kundenservice - wenn der Verkäufer das Problem nach 10 Tagen nicht zu Ihrer Zufriedenheit löst.
      3. Wir prüfen Ihren Fall - und entscheiden nach der PayPal-Käuferschutzrichtlinie.
      4. Wenn wir den Fall zu Ihren Gunsten entschieden, erstatten wir Ihnen den vollständigen Kaufpreis und die ursprünglichen Versandkosten.


      Der Knopf zum "Käuferschutz beantragen" ist noch nicht da. Gleich vorab; eBayPal hat manchmal Probleme mit dem Zählen und weiß nicht genau, wann der 10. Tag rum ist. Nicht gleich nervös werden, wenn sich am 20. nicht Punkt dreiviertel eins was ändert im Fall.

      Nachtrag / edit:

      Den Fall habe ich bei eBay geöffnet, nicht bei Paypal.


      Der Ablauf ist im Groben identisch.

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    • _bc_ schrieb:

      Geöffnet 10. Aug. 2013 um 12:45

      @cody7888a:
      Den Fall habe ich bei eBay geöffnet, nicht bei Paypal.
      direkt bei Ebay eröffnet?

      dann mal hier reinschauen:

      pages.ebay.de/help/buy/protection-programs.html


      Du musst "nur" darauf achten, das Du - bei Nichterstattung durch den VK- den Fall an Ebay/Kundendienst übergibst:


      Schneller Überblick - So beantragen Sie den eBay-Käuferschutz bei Bezahlung mit PayPal:
      1.
      Kontaktieren Sie den Verkäufer, indem Sie einen Fall öffnen - frühestens 1 Tag nach angezeigtem Lieferdatum.2.
      Übergeben Sie den Fall an den eBay-Kundenservice - wenn der Verkäufer das Problem nach 10 Tagen nicht zu Ihrer Zufriedenheit löst.3.
      Wir prüfen Ihren Fall - und entscheiden nach der PayPal-Käuferschutzrichtlinie.4.
      Wenn wir den Fall zu Ihren Gunsten entschieden, erstatten wir Ihnen den vollständigen Kaufpreis und die ursprünglichen Versandkosten.
      Jetzt in "Probleme klären" einen Fall melden


      Hinweis: Sie können Ihren Antrag auf Käuferschutz auch direkt auf PayPal.de stellen.
      Wenn Sie Ihren Fall aber auf eBay melden, haben Sie nur noch einen Ansprechpartner: den eBay-Kundenservice.

      Mehr zum Thema Wie gehe ich vor, wenn ich einen Artikel nicht erhalten habe oder dieser erheblich von der Beschreibung abweicht?
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    • cody7888a schrieb:

      wenn der VK Dir die GS via PP überwiesen hat, kann es manchmal bis zu 1 - 2 Tagen dauern bis die GS in Deinem PP-Konto zu sehen ist
      -
      normalerweise wird der PP-Fall sofort nach Rückerstattung geschlossen


      Der wird geschlossen, wenn der Käufer die Rückerstattung annimmt. Sonst könnte der Verkäufer ja alles mögliche als Teilerstattung schicken, z.B. einen Cent. Andererseits schützt das auch den Verkäufer, wenn der Käufer sich durch Annahme der Rückerstattung in bestimmter Höhe einmal verbindlich erklärt hat, ist und bleibt der Fall zu.

      Ob ein Verkäufer eine Rückerstattung eingeleitet hat oder nicht erkennt man nicht auf dem PayPal-Account, sondern am zugehörigen "Annehmen"-Knopf im Fall.