Beenden von Auktionen und Gebotstreichung wird zum ebay-Trend

  • Beenden von Auktionen und Gebotstreichung wird zum ebay-Trend

    Zunächst zur Vorgeschichte:
    Ich war auf der Suche nach einem günstigen Apple Smartphone.
    Fand eine Auktion über ein teil-"defektes" Gerät und bot zusammen mit einem anderen Bietenden.
    Als ich die Email von Ebay bekam, die mich darüber aufklärte, dass das Angebot durch den Anbieter vorzeitig beendet wurde und die vorhandenen Gebote gestrichen wurden, war ich zunächst verwundert.

    Es handelte sich um dieses Angebot:

    Verdutzt fragte ich den Anbieter, aus welchem Grund er das Angebot beendet hat und wies ihn auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin, unter anderem §10,1.

    Die Antwort beinhaltete:

    "Es hat mir jemand repariert, da kann ich es ja nicht als Defekt verkaufen. Ich werde es normal wieder einstellen.
    Sie brauchen mir auch die AGB von Ebay nicht übermitteln, schauen Sie auf meine und auf Ihre Bewertungspunkte, das sollte eigentlich alles erklären.

    MfG

    - br***-******"

    Nach Vergleich ähnlicher Fälle und Urteile im Internet, die von Kanzleien online gestellt wurden, übermittelte ich ihm meine Ansicht, das er mit Beendigung der Auktion ein Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden, in dem Falle meiner selbst, eingegangen ist und nun beide Parteien die Erfüllung des selbigen anstreben sollten.

    Ich setzte Ihm also eine Frist, in welcher er mir seine Bankverbindung anzugeben hat, um meinen Teil zu erfüllen.

    Eine Antwort folgte, in der er versicherte, dass es rechtmäßig sei, erst die Gebote zu streichen und die Auktion zu beenden, wenn sie der Zustand der Sache ändere.

    -

    Meines Erachtens nach, hat er aktiv dafür gesorgt, dass eine Reparatur und Wertsteigerung an der Sache stattfindet und so eine Rechtfertigung besteht, die Gebote zu streichen und die Auktion zu schließen.
    Das iPhone ist mittlerweile repariert und wird nun unter dem Zustand "Gebraucht" verkauft, wie auch aus der Antwort des Anbieters herausgeht. Profitgier?

    Ärgerlich, da es nicht das erste mal ist, das mir soetwas passiert..

    Was haltet ihr davon? Ich bedanke mich jetzt schon bei denjenigen, die sich die Mühe nehmen alles durchzulesen und vielleicht sogar noch einen Tip haben.
    Mir geht es mehr darum herauszufinden, wer im Recht ist, als Schadensersatz oder Erfüllung einzuklagen.

    Freundliche Grüße aus Nordhessen :)

  • Du hast doch noch einige andere Handy im Rennen: offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…ileViewBids_None_ViewLink
    Du willst doch jetzt nicht wirklich auf das defekte Smartphone bestehen?
    „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

    Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
  • Das "defekte" iPhone wurde mittlerweile von einem Kollegen repariert und erneut als "gebraucht" wieder eingestellt. Das ist der Punkt.
    Ich wusste genau, was ich an dem iPhone hätte reparieren müssen und wäre wahrscheinlich nah an einem Schnäppchen gewesen. Die anderen Phones werden, da bin ich relativ zuversichtlich, aus meinem Budget nicht zahlbar sein.
    Aber darum geht es doch in meiner Nachfrage gar nicht oder? 8|
    Trotzdem danke für die rasche Antwort! :thumbup:
    -
    Zudem verstehe ich Ihre zweite Verlinkung nicht. :huh:

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von washburn () aus folgendem Grund: Nachfrage

  • Das ist mal eine interessante Konstellation; die AGB von eBay, nach denen die Gebotsstreichung und Beendigung des Angebots lt. BGH durchaus zulässig wären, sprechen als validem Grund tatsächlich von einer Verschlechterung des Artikelzustands ("Der Artikel ist ohne Ihr Verschulden verloren gegangen, beschädigt worden oder anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar.") Ob "anderweitig" hier greift, ist diskussionsbedürftig. Einerseits ein klares ja, denn der annoncierte Artikel "im Wartungszustand" ist natürlich nicht mehr vorhanden. Andererseits hast du Recht, das ist nicht ohne Verschulden des VK passiert, ganz im Gegenteil.

    Verklag ihn doch bitte und poste hier das Urteil. Vielen Dank.
  • Das war die Basis seiner Argumentation. Er meint, dass §10.1 nicht greift, da §9.11 in seinem Falle eine rechtmäßige Beendung der Auktion gewährleistet.
    Ein weiterer Standpunkt seiner Seits war, dass er vorerst die Gebote gestrichen und darauf die Auktion beendet hat und somit laut BGB kein Kaufvertrag zu Stande gekommen sei. Weiterhin fechtet er den Kaufvertrag auf Grund des oben genannten Abschnitts 9.11 an, da sich wesentliche Merkmale der Sache geändert haben.
    Ich weiß nicht, ob das den Rechtsstreit wert ist. Werde mich mal erkundigen, aber ich bin mir relativ sicher, dass eine Familien-Rechtsversicherung vorhanden ist.
    -
    Ist es nicht so, dass er, wenn ein Kaufvertrag abgeschlossen ist, liefern muss? Ist die Sache durch ihn nicht mehr zu liefern, muss er prinzipiell Schadensersatz zahlen, da ein Ersatzgerät mit genau diesen Mängeln wohl eher schlecht auszumachen ist, oder? :thumbdown:

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von washburn () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • washburn schrieb:

    Zudem verstehe ich Ihre zweite Verlinkung nicht. :huh:
    Du meinst diese hier? Das zeigt das du gerade auf mehrere Phones bietest und im Moment auch bei einigen Höchstbietender bist. Warum dann Zeit/Nerven in das kaputten Phone investieren?
    Wer sagt denn das die nächste Auktion nicht trotzdem ein Schnäppchen werden könnte! Das ist nur meine Meinung!
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  • Es gibt ja manchmal so Fälle, da denke ich mir: recht geschieht es allen Beiden.

    Vor Jahren hatte ich einmal ein schlechtes Gewissen. Ein Bekannter bat mich darum, ein Gebot auf eine seiner Artikel abzugeben, welches er sogleich gestrichen hat und dann die Auktion umgehend beendet. Nüscht wirklich die feine englische Art. Aber er hatte echt einen dummen Patzer in die AB gebracht.
    Im heutigen Haifischbecken der willkürlichen Auktionsabbbrecher und Abbruch-Schnapper-Such-Haie empfinde ich dieses Vorgehen von damals nachträglich als absolut ehrenvoll und kann damit gut schlafen;-)

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

  • schumiline schrieb:

    Das zeigt das du gerade auf mehrere Phones bietest und im Moment auch bei einigen Höchstbietender bist. Warum dann Zeit/Nerven in das kaputten Phone investieren?
    Wer sagt denn das die nächste Auktion nicht trotzdem ein Schnäppchen werden könnte! Das ist nur meine Meinung!
    Genau den meinte ich. :) Ich glaube das verfehlt hier etwas das Gebiet, um das es mir eigentlich geht. Um nicht weitere Erklärungen oder Rechtfertigungen abgeben zu müssen, lasse ich das jetzt mal so stehen.
    Ich erwähnte im letzten Abschnitt meines 1. Posts auch, dass es mir mehr darum geht, die Rechtslage von anderen einschätzen zu lassen und vielleicht eine andere Sicht auf die Angelegenheit zu entwickeln.
  • @washburn:

    Er meint, "gesetzlich berechtigt" zu sein.

    Der BGH legt das weit aus und sagt, daß zumindest auch diejenigen Gründe darunter zu subsumieren sind, die in den Grundsätzen von eBay stehen.

    Hier von Bedeutung: pages.ebay.de/help/sell/end_early.html

    Ein Fehler beim Eingeben des Startpreises, Mindestpreises oder Angebots scheidet aus, wie der VK ja selbst zugibt. Ebenso ist der Artikel weder verloren gegangen noch beschädigt worden.

    Allenfalls ist er "anderweitig nicht verfügbar", das aber mitnichten "ohne Ihr [des VKs] Verschulden".

    Wenn du vergnügungssüchtig bist und es dir jemand bezahlt, geh dir dein defektes iPhone einklagen. Dieses Szenario hatten wir hier noch nicht und es wird auch so schnell nicht wieder kommen; meiner Meinung nach hast du gute Chancen und das Ergebnis wäre definitiv interessant.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

  • schabbesgoi schrieb:

    Es gibt ja manchmal so Fälle, da denke ich mir: recht geschieht es allen Beiden.

    Vor Jahren hatte ich einmal ein schlechtes Gewissen. Ein Bekannter bat mich darum, ein Gebot auf eine seiner Artikel abzugeben, welches er sogleich gestrichen hat und dann die Auktion umgehend beendet. Nüscht wirklich die feine englische Art. Aber er hatte echt einen dummen Patzer in die AB gebracht.
    Im heutigen Haifischbecken der willkürlichen Auktionsabbbrecher und Abbruch-Schnapper-Such-Haie empfinde ich dieses Vorgehen von damals nachträglich als absolut ehrenvoll und kann damit gut schlafen;-)
    Und bei dem Durcheinander soll heute noch einer zu seinem Recht finden!
    Meines Erachtens einfach nur ärgerlich eine Sache zu inserieren, sie nachdem bereits 2 Leute drauf geboten haben, wieder herauszunehmen, weil man das Teil bei "nem Kollegen" hat reparieren lassen und es für mehr Geld verkloppen will.
    Darüber muss man sich meiner Meinung nach vorher im klaren sein..
  • @pandarul

    Danke für deine umfangreiche Antwort! :thumbup:

    Auch dass er das Gerät nun im "gebrauchten" Zustand wieder verkauft, macht mich stutzig.

    Der einzige Punkt, der mich grübeln lässt, ist dass er den Kaufvertrag mit dem Argument anfechtet:

    "Ich fechte hiermit den Kaufvertrag zum ebay Artikel Nummer 370875565713 „iPhone 4 weiß 16 GB Werksfrei im Wartungszustand **Top Zustand**“ vom 15.08.13 an, sofern dieser überhaupt nach den gesetzlichen Grundlagen zustande gekommen ist.
    Das begründet sich wie folgt:
    Der vorzeitige Abbruch der Auktion war rechtmäßig und entsprach den AGB von ebay nach § 9 Abs. 11. Da sich wesentliche Merkmale des Artikels nach der Angebotserstellung geändert hatten, war die Möglichkeit eines Abbruches auf Grund einer fehlerhaften Artikelbeschreibung gegeben. Das iPhone war nach einer Instandsetzung nicht mehr defekt wie angeboten, sondern jetzt gebraucht."
  • washburn schrieb:

    Darüber muss man sich meiner Meinung nach vorher im klaren sein..


    Diese Meinung wird hier absolut geteilt. Damit stehst du keinesfalls alleine.

    Nur wirst du uns die Meinung auch nicht verübeln, dass jemand, der ein echtes Kaufinteresse an einer bestimmten Warengattung hat, sich über den Preis informiert und hinterher auch bereit ist, einen relativ angemessenen Preis zu bezahlen. Tut er das, wird er sich selten leisten können, mehr Gebote abzugeben, als er hinterher realistisch Kaufverträge erfüllen kann.
    Du musst zugeben, unter diesem Aspekt ist die Menge deiner abgegebenen Gebote zumindest irritierend.
  • @washburn:

    Ok, er will darauf hinaus, daß das Angebot einen Fehler enthielt.

    Das bezieht sich aber nur auf die Situation, daß er beim Eingeben des Angebots einen solchen gemacht hätte. Hat er aber nicht, zu diesem Zeitpunkt war alles korrekt, er besaß ein defektes iPhone und hat ein ebensolches annonciert.

    Was er "anfechten" will, ist unklar, denn ein zivilrechtlicher Anfechtungsgrund liegt hier nicht vor.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

  • Nochmal als Einordnung; nur, weil das, was ich dir erzähle, ungefähr dem entspricht, was du hören möchtest, heißt das natürlich nicht, daß ich die Weisheit mit Löffeln usw.

    Ich bin nur total an dem Ergebnis interessiert, weil es den Fall, daß sie der Zustand der Ware *verbessert* hat, bislang noch nie gegeben hat. Deshalb; wenn deine RSV das schultert, dann zieh es durch. Falls nicht - nun, dann mußt du selbst wissen, ob die die Kohle riskieren willst.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

  • Dem stimme ich im Normalfall zu. Aber stell Dir vor es passiert Dir zum Beispiel bei einem relativ wertvollem Buch, dass Du einen Tippfehler in Titel oder Autorenamen bringst.
    Kein "Irrtum" im Sinne der Paragraphen. Aber doch: Es wird "zu wenig" bringen.

    Und es wird einen "Geier" geben, der genau darauf abhebt.

    Ein wenig Verstoß gegen die Ebay-AGBn? IMO das kleinere Übel, welches es mir erlaubt meinen Fehler (der nun mal passieren kann) zu beheben. Bei der neuen Auktion kann dann ja jeder mitbieten, unter "fairen" Bedingungen.

    Und seien wir mal ehrlich: Einen Artikel nicht bekommen und daraus im allgemeinmenschlichen Denken "Schaden" zu haben, das dürfte die Ausnahme sein.
    Auch, wenn Juristen das bisher verbreitet noch anders sehen. Fast jeder Artikel ist im Markt zu marktüblichen Preisen für jederman jederzeit verfügbar. Und darüber was ein "marktüblicher" Preis ist, kann sich jeder im Voraus informieren.
    Einen Zuschlag zu einem Bruchteil davon zu erwarten und bei Nichteinlösung daraus "Schaden" zu konstruieren, das mag zwar der Rechtsmeinung der Gerichte bisher mehrheitlich zu entsprechen, aber nicht meinem Gerechtigkeitsgefühl.
    Da stehe ich zu einer lange "verjährten (verjähren ebay-AGB-Verstöße eigentlich jemals?) Puscherei im Einzelfall und schäme mich nicht in Grund und Boden.
  • *alte_eule* schrieb:

    washburn schrieb:

    Darüber muss man sich meiner Meinung nach vorher im klaren sein..


    Diese Meinung wird hier absolut geteilt. Damit stehst du keinesfalls alleine.

    Nur wirst du uns die Meinung auch nicht verübeln, dass jemand, der ein echtes Kaufinteresse an einer bestimmten Warengattung hat, sich über den Preis informiert und hinterher auch bereit ist, einen relativ angemessenen Preis zu bezahlen. Tut er das, wird er sich selten leisten können, mehr Gebote abzugeben, als er hinterher realistisch Kaufverträge erfüllen kann.
    Du musst zugeben, unter diesem Aspekt ist die Menge deiner abgegebenen Gebote zumindest irritierend.
    Klar scheint es irritierend. Doch wenn man bedenkt bei welchen Preisen iPhones mit "Kinderkrankheiten" teils, wenn man Glück hat verkauft werden, macht man sich weiter auf die Suche nach einem passenden Angebot. Nach eben solchen suche ich zumindest. Anfänglich ein Angebot abzugeben deutet natürlich auch auf ein Interesse am Angebot hin, da es ja für normal ein verbindliches Angebot sein sollte, oder? :|

    @ pandarul, schon klar. das hat niemand außer dem lieben Gott.

    Nochmals es geht mir vorrangig um die Meinung anderer außenstehender.


    Einen Grund der Anfechtung habe ich in seiner Erläuterung auch nicht entdecken können. :huh:

    Ebay`s AGBs sagen zum Thema Gebote streichen folgendes aus:
    "Gebote dürfen aus folgenden Gründen gestrichen werden:

    • Der Bieter wendet sich an Sie mit der Bitte, das Gebot zu streichen.

    • Sie sind trotz mehrfacher Versuche der Kontaktaufnahme nicht in der Lage, die Identität des Bieters zu überprüfen.

    • Sie möchten Ihr Angebot aus einem berechtigten Grund vorzeitig beenden."


    Punkt 1 & 2 sind sicher nicht erfüllt und Punkt 3 nur aus Sicht des VK. Richtig?

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von washburn ()