Habe vor kurzem ein gebrauchtes Notebook bei einem Internet-Händler gekauft (1 Jahr Gewährleistung auf Gebrauchtgeräte).
Als das Gerät da war hab ich bemerkt dass auf der Unterseite über der Schraube des Servicedeckels ein Aufkleber klebt mit der Aufschrift:
"Achtung! Bei Entfernen Garantieverlust"
Diese eine (mittige, unverlierbare) Schraube hält die Abdeckung bzw. Deckel auf der Unterseite des Notebooks. Entfernt man diese sowie den Deckel hat man Zugang zu sämtlichen Steckpätzen für Kommunikations- Einbaukarten (WLAN, UMTS, Bluetooth, Modem) aber auch für RAM oder Zugang zum Lüfter (das ist bei dieser Serie Geräten absichtl. so einfach gehalten um schnellen Zugang zu den "Innereien" zu erhalten). Ohne diese eine Schraube zu öffnen kommt man da ansonsten nicht ran.
Ich hab deshalb beim VK sicherheitshalber nochmal per Email nachgefragt ob das tatsächl. deren Ernst sein soll dass ich noch nichtmal eine UMTS Karte etc. selber nachrüsten oder tauschen kann ohne dabei die Gewährleistung zu verlieren (ich weiss dass das nicht dasselbe wie "Garantie" ist das auf dem Aufkleber stand).
Das war die Antwort:
Gewährleistungsbedingungen: Erweiterung des Gerätes (RAM usw.), dürfen nur vom autorisierten Werkstätten innerhalb ersten 6 Monaten durchgeführt werden, ansonsten wird keine Gewährleistung von uns übernommen.
Auf meine erneute Nachfrage was denn unter "autorisierten Werkstätten" zu verstehen ist habe ich bisher noch keine Antwort erhalten.
Im übrigen möchte ich noch anmerken dass diese "Gewährleistungsbedingungen" nirgends dokumentiert sind oder waren. Sie standen weder im Angebot noch sind sie auf der Webseite des Anbieters, noch sind die irgendwo auf der Rechnung oder evtl. einem Zusatzblatt dazu zu finden. Hätte ich nicht nachgefragt was es mit dem Aufkleber auf sich hat, wüsste ich gar nichts davon dass die Gewährleistung an bestimmte "Bedingungen" geknüpft ist u. welche das sein sollen.
Das mit dem Aufkleber u. den "Gewährleistungsbedingungen" geht mir gewaltig gegen den Strich.
Zum einen "stinkts" mir das sowas nicht schon im Angebot drin stand u. ich das nur per Zufall erfahre aber vor allem stört mich das da ich voraussichtl. später (nachdem ich ganz sicher bin dass das NB so wie gekauft vollständig & fehlerfrei funktioniert) eine zusätzl. (bereits vorhandene) UMTS-Karte einbauen + evtl. auch die WLAN-Karte gegen eine andere tauschen möchte.
Das würde gemäß den "Gewährleistungsbedingungen" des VK den Verlust der "Gewährleistung" bedeuten.
Das macht den Kauf beim Händler einigermassen sinnlos, denn der Grund es bei einem Händler zu kaufen war natürlich eine evtl. Absicherung bzw. Gewährleistung im Fall der Fälle sollte sich herausstellen dass mit dem Gerät irgendwas nicht i.O. sein sollte (gerade bei Notebooks gibt`s oft Fehler die sehr kompliziert zu diagnostizieren sind u. die sich nicht unbedingt in ein paar Std. ausprobieren oder testen zeigen).
meine Fragen:
a.) Haltet Ihr diese "Gewährleistungsbedingungen" für normal oder angemessen? (##)
b.) Kann sich ein Anbieter von Gebrauchtgeräten seine eigenen "Gewährleistungsbedingungen" ausdenken, so wie er grad lustig ist oder gibt`s da allgemein gültige Richtlinien was da alles erlaubt ist u. was nicht?
c.) Wenn der VK das darf, müssen diese speziellen "Bedingungen" zur Gewährleistung nicht dann auch genau SO detailliert formuliert bereits im Angebot stehen?
(##) Anmerkung zu Frage a.) :
So weit mir bekannt ist stellen noch nichtmal Geräte-Hersteller beim Verkauf von Neugeräten solche strikten Ansprüche bezügl. den Bedingungen zu Garantie.
Dort ist z.T. durchaus üblich das Kunden solche einfach zu tauschenden Dinge wie Steckkarten, RAM, Festplatte selber tauschen können. Selbstverständlich sind durch oder bei einen solchen Eingriff verursachte Defekte von der Garantie ausgenommen aber der bloße Austausch z.B. einer Steckkarte bedeutet eben nicht automatisch gleich einen Garantieverlust (oder Gewährleistung für Gebrauchtgerät in diesem Fall).
Als das Gerät da war hab ich bemerkt dass auf der Unterseite über der Schraube des Servicedeckels ein Aufkleber klebt mit der Aufschrift:
"Achtung! Bei Entfernen Garantieverlust"
Diese eine (mittige, unverlierbare) Schraube hält die Abdeckung bzw. Deckel auf der Unterseite des Notebooks. Entfernt man diese sowie den Deckel hat man Zugang zu sämtlichen Steckpätzen für Kommunikations- Einbaukarten (WLAN, UMTS, Bluetooth, Modem) aber auch für RAM oder Zugang zum Lüfter (das ist bei dieser Serie Geräten absichtl. so einfach gehalten um schnellen Zugang zu den "Innereien" zu erhalten). Ohne diese eine Schraube zu öffnen kommt man da ansonsten nicht ran.
Ich hab deshalb beim VK sicherheitshalber nochmal per Email nachgefragt ob das tatsächl. deren Ernst sein soll dass ich noch nichtmal eine UMTS Karte etc. selber nachrüsten oder tauschen kann ohne dabei die Gewährleistung zu verlieren (ich weiss dass das nicht dasselbe wie "Garantie" ist das auf dem Aufkleber stand).
Das war die Antwort:
Gewährleistungsbedingungen: Erweiterung des Gerätes (RAM usw.), dürfen nur vom autorisierten Werkstätten innerhalb ersten 6 Monaten durchgeführt werden, ansonsten wird keine Gewährleistung von uns übernommen.
Auf meine erneute Nachfrage was denn unter "autorisierten Werkstätten" zu verstehen ist habe ich bisher noch keine Antwort erhalten.
Im übrigen möchte ich noch anmerken dass diese "Gewährleistungsbedingungen" nirgends dokumentiert sind oder waren. Sie standen weder im Angebot noch sind sie auf der Webseite des Anbieters, noch sind die irgendwo auf der Rechnung oder evtl. einem Zusatzblatt dazu zu finden. Hätte ich nicht nachgefragt was es mit dem Aufkleber auf sich hat, wüsste ich gar nichts davon dass die Gewährleistung an bestimmte "Bedingungen" geknüpft ist u. welche das sein sollen.
Das mit dem Aufkleber u. den "Gewährleistungsbedingungen" geht mir gewaltig gegen den Strich.
Zum einen "stinkts" mir das sowas nicht schon im Angebot drin stand u. ich das nur per Zufall erfahre aber vor allem stört mich das da ich voraussichtl. später (nachdem ich ganz sicher bin dass das NB so wie gekauft vollständig & fehlerfrei funktioniert) eine zusätzl. (bereits vorhandene) UMTS-Karte einbauen + evtl. auch die WLAN-Karte gegen eine andere tauschen möchte.
Das würde gemäß den "Gewährleistungsbedingungen" des VK den Verlust der "Gewährleistung" bedeuten.
Das macht den Kauf beim Händler einigermassen sinnlos, denn der Grund es bei einem Händler zu kaufen war natürlich eine evtl. Absicherung bzw. Gewährleistung im Fall der Fälle sollte sich herausstellen dass mit dem Gerät irgendwas nicht i.O. sein sollte (gerade bei Notebooks gibt`s oft Fehler die sehr kompliziert zu diagnostizieren sind u. die sich nicht unbedingt in ein paar Std. ausprobieren oder testen zeigen).
meine Fragen:
a.) Haltet Ihr diese "Gewährleistungsbedingungen" für normal oder angemessen? (##)
b.) Kann sich ein Anbieter von Gebrauchtgeräten seine eigenen "Gewährleistungsbedingungen" ausdenken, so wie er grad lustig ist oder gibt`s da allgemein gültige Richtlinien was da alles erlaubt ist u. was nicht?
c.) Wenn der VK das darf, müssen diese speziellen "Bedingungen" zur Gewährleistung nicht dann auch genau SO detailliert formuliert bereits im Angebot stehen?
(##) Anmerkung zu Frage a.) :
So weit mir bekannt ist stellen noch nichtmal Geräte-Hersteller beim Verkauf von Neugeräten solche strikten Ansprüche bezügl. den Bedingungen zu Garantie.
Dort ist z.T. durchaus üblich das Kunden solche einfach zu tauschenden Dinge wie Steckkarten, RAM, Festplatte selber tauschen können. Selbstverständlich sind durch oder bei einen solchen Eingriff verursachte Defekte von der Garantie ausgenommen aber der bloße Austausch z.B. einer Steckkarte bedeutet eben nicht automatisch gleich einen Garantieverlust (oder Gewährleistung für Gebrauchtgerät in diesem Fall).
proper prior preparation prevents piss poor performance
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von iiiihhBääähh ()