Unregelmäßiger Zugriff auf eBay.de

    • Ich glaube, bisher ist der Text des $ 313 BGB noch nicht hier abgebildet gewesen. Ich möchte das hiermit nachholen:

      § 313
      Störung der Geschäftsgrundlage



      (1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden
      sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die
      Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie
      diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags
      verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände
      des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen
      Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht
      zugemutet werden kann.

      (2) Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche
      Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als
      falsch herausstellen.

      (3) Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil
      nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag
      zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für
      Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung.
    • grafiksammler schrieb:

      Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert (...)

      Dann schreib ich auch mal was dazu und frag direkt mal anders. Trifft das denn hier zu? Hat sich denn nach Vertragsschluss etwas schwerwiegend geändert?

      Ich kann mich noch gut daran erinnern wie solche Systemausfälle vor rund 10 Jahren bei eBay fast an der Tagesordnung waren. Naja, 1x in der Woche trifft es wohl eher. Aber das ist nebensächlich. Der Punkt ist, dass selbst damals viele sich darüber aufgeregt haben und alle möglichen Register zuehen wollten. Das ging soweit, dass einige sogar eBay auf Schadensersatz verklagen wollten. Mir ist aber nicht ein einziger Fall bekannt, bei dem der VK erfogreich gegen den Vertragsschluss angehen oder gar erfolgreich eine Klage gegen eBay führen konnte.

      Das ist z.B. so eine Fall aus 2003.
      123recht.net/Systemstoerung-vor-Auktionsende-__f12194.html

      Es gibt viele Gründe dafür, warum ich nichts mehr über diese Platte Form verkaufe!
    • Wir drehen uns im Kreis @ grafik

      Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden
      sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die
      Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie
      diese Veränderung vorausgesehen hätten

      Genau das haben sie sich eben nicht. Es wurden 1 € Auktionen eingestellt, welche im Zweifelsfall und mit Zustimmung (bei Einstellung) des Verkäufers auch für 1 € weg gegangen wären.
      Es hat sich nach dem Angebot rechtlich und vertraglich nichts verändert!

      Edit:
      Sorry FU, du warst schneller......

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Kaiolito,

      Genau das ist die Frage, und die kann man unterschiedlich sehen.
      "Es wurden 1 € Auktionen eingestellt, welche im Zweifelsfall und mit Zustimmung (bei Einstellung) des Verkäufers auch für 1 € weg gegangen wären."
      bereits darin liegt eine Wertung, die nach Geboten und einem mehrstündigen Systemausfall zum Auktionsende unterschiedlich beurteilt werden können.
      Sind Gebote abgegeben worden, handelt es sich eben nicht mehr um die 1Euro Auktion, sondern um die 3,50 Euro oder 165,18 Euro Auktion, die
      typischerweise in den letzten Sekunden ganz anders ausgegangen wäre. ( Beispiel: 261268328771, stand wenige MInuten vor Auktionsende noch bei ca 250 Euro, endete bei 1860 Euro in den letzten Sekunden ) Alles regulär, mein Glückwunsch an den Gewinner, der VK hat viel Geld verschenkt! - Geschätzt: locker 4000 Euro )

      Der Kaufvertrag ist ohne wenn und aber hier gültig!

      Jetzt beantworte Dir selbst Deine Frage hinsichtlich der Unmöglichkeit, in den letzten Stunden vor Auktionsende ein Angebot abzugeben:
      Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden

      sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die

      Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie

      diese Veränderung vorausgesehen hätten

      Ich behaupte: ja, hätten sie, der Höchstbieter vor dem Systemausfall ( sagen wir hier, der mit den ca 250 Euro ) hätte nachgelegt und mit 2000 Euro auch sein Schnäppchen geschossen!

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von grafiksammler ()

    • Ich will auch noch mal im Fettnäpfchen schwimmen. :)
      Ich stelle ein,du bietest,die Auk. läuft noch 6 Tage,23 Std. 50 Minuten.Somit besteht ein Vertrag,deren Erfüllung nach Ablauf der Auk. stattfindet.Also nach 7 Tagen.
      Nun fällt der Server aus,keiner kann mehr bieten.So tritt eine deutliche Veränderung in Bezug auf das Angebot ein.Ein oder mehrere Interessenten haben nicht mehr die Möglichkeit zu handeln.BOM funzt natürlich auch nicht mehr.
      Ich kann mir jetzt den Kopf kratzen wie ich will,aber was nun richtiger ist,ob ich nun verkaufen muß oder nicht,kann ich nicht sagen.
      Lediglich meine Meinung äußern und die ist nun mal so,dass ich dazu tendiere,es muß nicht verkauft werden.
      Was ich persönlich auch für deutlich vernünftiger und stressfreier halten würde.
      Nun bitte nciht steinigen,ja? :S
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
    • ohrwürmchen schrieb:

      War wohl auch unterschiedlich ob IE,FF oder sonst wer.Man könnte sagen,gehtgehtnicht...... über ettliche Std.Etwa 6 - 8.
      Ja, den Eindruck hatte ich auch, allerdings kann man wohl von Otto-Normal-Verbraucher nicht erwarten, dass er mit verschiedenen Browsern versucht, den Zutritt zu seinen beobachteten Auktionen zu erhalten, um dann zu bieten. Der Otto weiß im Zweifelsfall nicht einmal, dass es neben dem IE noch sicherererere Browser gibt.
    • Zum Serverausfall wg. Wartungsarbeiten möchte ich noch folgenden Einwand machen:

      ebay behauptet, dass dies rein auf technischem Versagen zurückzuführen sei.

      Die Behauptung wird nirgends durch irgendeine qualifizierte Beweisführung gestützt.

      Ich behaupte: Der Ausfall war durch fehlendes, qualifiziertes, IT-Personal verursacht. Bedingt durch die Forderung der Aktionärsseite, Kosten zu schrumpfen und den Gewinn zu maximieren.
    • Danke, aber zu 2) dürfte das genau anders aussehen. Aber von vorne.

      Grundsätzlich sagt die AGB von eBay in §9 Abs.3 , dass der Vertragschluss erst mit dem Ende der Auktion erfolgt.

      Mit dem Ende (...) der Online-Auktion (...) kommt (...) ein Vertrag (...) zustande.

      pages.ebay.de/help/community/png-user-old.html

      Ich sehe hier also den § 313 BGB für nicht anwendbar. Der würde dann eher für die zutreffen, deren Auktionen (das tatsächliche Ende) vor dem Systemausfall endeten. Nur hat sich da nach Vertragsabschluss an den Umständen etwas geändert? Ich meine nein.

      Ein andere Punkt ist doch der, was eBay selbst in ihren Grundsätzen zu einem möglichen Betriebsausfall schreibt. Und da wundere ich mich jetzt doch ein wenig. Die Systemausfälle, die ich 2003 miterlebt habe, da hat eBay die Auktionen von sich aus sofort entsprechend verlängert und mir die Gebühren gutgeschrieben. So steht es auch heute noch im Grundsatz.

      Durchgängiger Systemausfall länger als 2 Stunden

      Alle Gebühren für die betroffenen Angebote werden automatisch gutgeschrieben. Dies gilt für:

      • Angebote, die im Zeitraum des Systemausfalls ausgelaufen wären.
      • Angebote, die in der Stunde nach dem Ende des Systemausfalls ausgelaufen wären.

      eBay verlängert die betroffenen Angebote um 24 Stunden.

      pages.ebay.de/help/policies/everyone-outage.html

      Soweit zu der AGB und den Gründsätzen von eBay. Wie das nun rechtlich zu werten ist, werde ich mich hüten, darüber etwas zu schreiben.
    • forenuser schrieb:

      Seht es mir nach, das ich die 10 Seiten jetzt nicht Nachlese. Könnt ihr mir 2 Fragen beantworten?

      • Wie lang war der Ausfall?
      • Wurden die Auktionen von eBay verlängert?
      news.ebay.de/globalnews/item/show/1775 - lt. Ebay - Auszug:

      "Liebe eBay-Mitglieder,
      gestern, am 23. August, zwischen 8:45 Uhr und 15:00 Uhr kam es auf einigen eBay-Webseiten und Kundenserviceseiten weltweit zu zeitweiligen Systemausfällen. Diese sind auf technische Schwierigkeiten zurückzuführen, die während der planmäßigen Wartungsarbeiten aufgetreten sind."

      "Verkäufer, die von den Ausfällen betroffen waren, sind durch unsere Grundsätze zu Systemausfällen geschützt. Die betroffenen Verkäufer erhalten in den kommenden Tagen alle wichtigen Informationen zu entsprechenden Gebührengutschriften. "

      Durchgängiger Systemausfall zwischen 1 und 2 Stunden oder Ausfall der Suchfunktion für 1 oder mehr Stunden
      Alle Gebühren für die betroffenen Angebote werden automatisch gutgeschrieben. Dies gilt für:
      • Angebote, die im Zeitraum des Systemausfalls ausgelaufen wären.
      • Angebote, die in der Stunde nach Ende des Systemausfalls ausgelaufen wären.
      Es werden keine Angebote verlängert.

      Durchgängiger Systemausfall länger als 2 Stunden

      Alle Gebühren für die betroffenen Angebote werden automatisch gutgeschrieben. Dies gilt für:
      • Angebote, die im Zeitraum des Systemausfalls ausgelaufen wären.
      • Angebote, die in der Stunde nach dem Ende des Systemausfalls ausgelaufen wären.
      eBay verlängert die betroffenen Angebote um 24 Stunden.

      pages.ebay.de/help/policies/everyone-outage.html

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    • grafiksammler schrieb:

      ebay behauptet, dass dies rein auf technischem Versagen zurückzuführen sei.

      Die Behauptung wird nirgends durch irgendeine qualifizierte Beweisführung gestützt.

      Ich behaupte: Der Ausfall war durch fehlendes, qualifiziertes, IT-Personal verursacht. Bedingt durch die Forderung der Aktionärsseite, Kosten zu schrumpfen und den Gewinn zu maximieren.


      Da du was durchsetzen willst, ist die Beweisführung an dir. Ich höre.

      Wenn du dazu noch belegen (!) kannst, daß ein höheres Gebot X deshalb (!) ursächlich ausgeblieben ist, dann haftet eBay. Siehe §19 AGB.

      Irgendwie kommt es mir so vor, daß in dieser "Diskussion" jedesmal, wenn ein "Argument" wegen erkennbarer Schwachsinnigkeit vom Tisch ist, mit Händen und Füßen nach irgendeinem neuen undurchdachten Vorwand gesucht wird. Ist "ich habe mich geirrt" wirklich so schwer übers Herz zu bringen?
    • pandarul:

      sorry, ich halte das nicht mehr für lustig zu erklären.

      Du müßtest das selbst wissen.

      Ändern am Vertrag nichts.

      ABER

      es gibt die Möglichkeit der Anfechtung nach § 313 BGB. Ob die einer gerichtlichen Überprüfung standhält, ist wie ich schon mehrfach geschrieben habe, noch nirgends
      dokumentiert oder ausprobiert worden
    • pandarul schrieb:

      grafiksammler schrieb:

      ebay behauptet, dass dies rein auf technischem Versagen zurückzuführen sei.

      Die Behauptung wird nirgends durch irgendeine qualifizierte Beweisführung gestützt.

      Ich behaupte: Der Ausfall war durch fehlendes, qualifiziertes, IT-Personal verursacht. Bedingt durch die Forderung der Aktionärsseite, Kosten zu schrumpfen und den Gewinn zu maximieren.


      Da du was durchsetzen willst, ist die Beweisführung an dir. Ich höre.

      Wenn du dazu noch belegen (!) kannst, daß ein höheres Gebot X deshalb (!) ursächlich ausgeblieben ist, dann haftet eBay. Siehe §19 AGB.



      Nööö, das macht den den Kaufvertrag desolat. Auch ohne Beleg. Die Zeitspanne spricht dafür.

      Sorry, ich halte Deine Argumente inzwischen für abstrus und nur noch möglich, weil Du die Möglichkeit hast, auf Teufel komm raus Deine Meinung zu posten.
      Lassen wir es dabei beenden. Wir kommen in diesem Fall nicht auf dieselbe Meinung. Möge sich jeder selbst seine Meinung dazu bilden.
    • Ich frage dich erneut und gebe dir Hilfe:

      Der Systemausfall hat evtl. Einfluß auf den hypothetischen, deshalb nicht geschlossenen Vertrag zu höherem Gebot.

      Welchen Einfluß hat er aber auf den tatsächlich geschlossenen Vertrag zu einem niedrigeren Gebot als dem Marktwert?

      Ganz konkret jetzt, keine Ausreden und kein Herumgeeiere! Wie beeinflußt der Systemausfall diesen Vertrag?
    • pandarul schrieb:

      Ich frage dich erneut und gebe dir Hilfe:

      Der Systemausfall hat evtl. Einfluß auf den hypothetischen, deshalb nicht geschlossenen Vertrag zu höherem Gebot.

      Welchen Einfluß hat er aber auf den tatsächlich geschlossenen Vertrag zu einem niedrigeren Gebot als dem Marktwert?

      Ganz konkret jetzt, keine Ausreden und kein Herumgeeiere! Wie beeinflußt der Systemausfall diesen Vertrag?



      Pandarul: Du bist aus dem Geschäft.

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