mijanne2007 schrieb:
abgesehen davon, wäre eine Kündigung aus WGG (§ 313)möglich?
staff-uni-marburg.de/~ma…rialien/WGG.pdf
Hallo mijanne,
Dein Link funktioniert leider nicht.
mijanne2007 schrieb:
abgesehen davon, wäre eine Kündigung aus WGG (§ 313)möglich?
staff-uni-marburg.de/~ma…rialien/WGG.pdf
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vanvog schrieb:
Wenn's jetzt kein Geheimnis ist, in welchen Kategorien gab es denn viele Schnäppchen zu machen? Mir sind keine Unregelmäßigkeiten in Sachen Preise aufgefallen aber ich bin auch kein "Poweruser".
*alte_eule* schrieb:
vanvog,
ich glaube, du kannst hier bis zum St. Nimmerleinstag fragen, weil sich dafür hier keine S.. interessiert.
Wenn es für dich so spannend ist, wirst du die Kathegorien selbst nach beendeten Angeboten durchforsten müssen.
*alte_eule* schrieb:
Nur mal so zur Verdeutlichung. Ich stelle mir gerade vor, ebay verlängert durch einen Systemfehler die Laufzeit jetzt um weitere 2 Tage - in denen ein VK nicht an sein Geld kommt. Die Bank nimmt für diese Zeit Überziehungszinsen oder hätte Guthabenzinsen gezahlt. Ist eBay jetzt schadenersatzpflichtig?
*alte_eule* schrieb:
Diese Willenserklärung bezieht sich darauf, dass er verbindlich erklärt, dass er über die Plattform verkaufen will. Diese Willenserklärung bezieht sich weiterhin auf den Startpreis, der die Mindestsumme darstellt, zu der er die Ware verkaufen will. Diese Willenserklärung bezieht sich weiterhin auf den Zeitpunkt, ab wann er den Artikel rausrücken kann/will. Genau das beinhaltet nämlich die Laufzeit.
*alte_eule* schrieb:
wir sind uns einig, dass bei Einstellung eines Artikels eine rechtsverbindliche Willenserklärung durch den VK stattgefunden hat.
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vanvog schrieb:
*alte_eule* schrieb:
vanvog,
ich glaube, du kannst hier bis zum St. Nimmerleinstag fragen, weil sich dafür hier keine S.. interessiert.
Wenn es für dich so spannend ist, wirst du die Kathegorien selbst nach beendeten Angeboten durchforsten müssen.
Ne, sorry, ich habe geschaut ohne Ende, mir ist nichts aufgefallen... aber ist ja auch wurscht, sich als V davor schützen kann man ja ehe nicht.