Ebay-Käufer schaltet Anwalt wegen abgebrochener Auktion ein - Bertram/Hoffmeyer

    • Nein, nicht komisch. Ist doch genau was ich gesagt habe.

      Heute Nacht waren in der Community zeitweilig alle Inhalte weg, die jünger als 16.08. waren. Das war es, was @riverside aufgefallen war (ich habe es selbst gesehen).

      Bis heute morgen hat Lithium aber offenbar ein aktuelles Backup drübergebügelt, so daß alles wieder auftauchte.
    • pandarul schrieb:




      Mit Rechtsmißbrauch wird der Gegner im Moment eher nicht zu kriegen sein.


      Für den Anwalt rechnet sich die Sache erst durch einen Prozess so richtig oder? Ist davon auszugehen, dass es eine Vereinbarung gibt zwischen Powerbieter und Anwalt? Weil dauernd zu prozessieren ist nicht unbedingt im Sinne des Schnäppchenjägers, sehe ich das richtig?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von vanvog ()

    • Der Anwalt bekommt sein Geld, egal von wem und wie der Prozeß ausgeht. Es ist natürlich mehr, als er ohne Prozeß bekommt, aber auch davon läßt es sich leben. Insbesondere, weil er ja jedesmal dasselbe macht und seine Vorlagen nur etwas hier und ein wenig da anpassen muß.

      Wenn die Klagen zu einem ausreichend hohen Prozentsatz erfolgreich sind, macht auch der "Käufer" seinen Schnitt. Natürlich besteht immer ein Risiko, zu verlieren, wahrscheinlich ansteigend, je länger die Masche durchgezogen wird. Insofern dürfte der Käufer eher daran interessiert sein, daß bereits die Drohung wirkt und er ohne Prozeß Telefon oder Geld bekommt, möglicherweise auch in Form eines Vergleichs.

      Insofern; leicht gegensätzliche Interessen, aber die beiden werden schon ein gutes Team abgeben. Eine Vereinbarung, die den Anwalt direkt an der Beute beteiligt, wäre wohl nicht legal.
    • Lasst euch nicht Einschüchtern

      Bei mir wird das selbe Spiel betrieben von diesem Herren, doch es gibt einen Lichtblick, mit dem Urteil aus Alzey , der Herr Bertram macht die gleiche Masche wie in diesem unten aufgeführtem Fall, belegbar wenn man sich zusammentut und gegenseitigt bestätigt das der Kaufwille dieses Betrügers nicht gegeben war und dieser nur drauf hofft das jemand die Auktion abbricht, der bietet 1 Euro und verlangt dann den Neupreis der Ware, wasn das für ne Relation. Dieses Urteil nehmen und diesem schlauen Herr Hoffmeyer schicken,
      wbs-law.de/e-commerce/abgebroc…auf-schadensersatz-42620/
    • Auch das Urteil des AG Flensburg,das unten von einem VK gegen ihn aufgeführt wird?
      Was macht man denn so gemeinsam wenn z.B. ich zu jedem Einzelfall das AG aufsuche und dem VK das Geld in bar auf den Tisch lege?
      Einen fehlenden Rechtsbindungswillen oder rechtsmißbräuchliches Handeln nachzuweisen ist ein sehr schmales Brett!

      Beispiel:
      Wenn ich einen bestimmten Artikel haben möchte biete ich bei mehreren Auktionen mit, aber nie den "Marktpreis".
      Ich will ja ein Schnäppchen machen. Wenn ich den Marktpreis bezahlen muß, kann ich gleich in den Handeln gehen und muß mich nicht mit EBay-Auktionen rumplagen!
      Betrüger bin ich deshalb noch lange keiner :rolleyes:

      Kleiner Nachtrag noch:
      Wenn du mich in einem öffentlichen Forum als Betrüger bezeichnen würdest, hättest du gleich die 2. Klage hinterher!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von geiz_ist_ungeil ()

    • [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Girls/smilie_girl_163.gif]

      Giu, dein Nachtrag ist hier aber, finde ich, gar nicht so klein! Schreib den ruhig mal fett und riesig!

      Ich glaube kaum, dass ein solcher "Bieter" nicht bestens informiert darüber ist, wo er als Thema durch ein Forum geistert.
      Ein Verfahren anzustreben, weil der "Gegner" ach so unredlich ist und den dann mal öffentlich so zu betiteln, ist imho mehr als unklug!

      Und Natascha: Immer daran denken, den Anfang hast du mit dem Abbruch einer Auktion gemacht.
    • Moin Zahli :)

      Ich kann ja die Emotionen nachvollziehen, aber wie du richtig geschrieben hast, der Auktionsabbrecher hat die Sache ausgelöst!
      Wie das moralisch zu bewerten ist ?(
      Der eine will nicht mehr zahlen und die andere Seite den Eierfön nicht für einen niedrigen Preis rausrücken.

      Mit dem B-Wort zu freizügig umzugehen kann dann in der Tat zu einem australischen Wurfgeschoß werden.
      Mag man die erste Klage evt. noch gewinnen, die zweite mit ziemlicher Sicherheit nicht.
      Im dümmsten Fall verliert man beide!
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    • Moralisch würde ich das wiederholte Ausnutzenwollen der Fehler anderer Leute als unterste Schublade werten.
      Aber ein Gericht kann ja selten über Moral urteilen.
      Der Traum der Sammelklage oder offenbar Sammelabwehr einer Klage zieht sich in solchen Fällen wie ein roter Faden durch das Thema.
      Wobei es vielleicht eher darum geht, dass das eigene Fehlverhalten damit so hübsch relativiert werden kann. So wirkt es auf mich.
    • An all die Besserwisser hier: meine auktion wäre noch 7 tage gelaufen Lief 2 stunden bevor ich das angebot rausnahm. Inhaltsirrtum. Von noch sieben tagenlaufender auktion kann man sicher davon ausgehen das sich das Gerät um das mind. 400 fache gesteigert hätte also Brauch niemand denken das der preis geblieben wäre ausser dem bin ich laut agbs Von eBay dazu berechtigt die auktion MIT oben angeführtem grund zu beenden und die gebote zu streichen. Das der Herr ich denk mal er schreibt hier MIT MIT dem gedanken handelt zu hoffen das jemand abbricht ist nicht zu bestreiten und auf die frage , die anderen geschädigten müssen nur falls ein geschädigter vor gericht muss MIT seinem fall. ALS zeuge fungieren auch dies reicht MIT rein schriftlicher Beweislage. Und wenn genug zusammen kommen und einmal eine Klage abgewiesen Wird MIT einer ähnlichen begründung wie in alzey kann man den Herrn selber strafrechtlich auf grund dieses urteils belangen.
    • Ach du meine Güte :wallbash
      Na wenn es sich um einen berechtigten Abbruch gehandelt hat und du diesen Irrtum unverzüglich erklärt hast, ist doch alles in Butter!
      Glaub ich zwar nicht aber das ist ja nicht mein Problem. Auf solches Risiko lassen sich die K nämlich eher ungerne ein.
      Wie du den K strafrechtlich belangen willst wäre noch interessant!

      Mehr schreib ich jetzt nicht dazu, das verbietet mir meine Erziehung.
      Außerdem möchte ich nicht schon wieder eins auf Helm bekommen!
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    • Natascha1712 schrieb:

      Inhaltsirrtum.

      Dann haben wir hier ja mal eine andere Konstellation als bei den meisten Abbrechern. Welcher Form war denn der Inhaltsirrtum? Was genau hast du in der Willenserklärung (Auktion) erklärt, was du gar nicht erklären wolltest? Hier bräuchten wir dringend mehr Informationen.

      Mit einem Inhaltsirrtum berufst du dich auf §119 BGB. Hierbei ist es aber zwingend notwendig, dass du deine Willenserklärung ohne schuldhaftes Zögern gegenüber deinem Vertragspartner anfechtest. Wann genau ist dies geschehen?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Natascha, wie du das siehst oder wie ich das sehe, oder was für dich oder mich gesunder Menschenverstand ist, ist bei der Rechtslage total egal.

      Du berufst dich auf Inhaltsirrtum. Einen solchen zu belegen, ist gar nicht so einfach. Oder meintest du sowieso nur, dass z.B. technische Angaben falsch gewesen sind?
      Wenn du tatsächlich einen Inhaltsirrtum glaubhaft machen könntest, müssten aber die Rechtsfolgen, die aus dem Irrtum entstehen, auch beachtlich/wesentlich sein.

      Egal welcher Irrtum (solange er überhaupt zur Anfechtung berechtigt) es ist, man muss den Vertrag auch anfechten und genau den Irrtum dann erklären.
      Das sind zunächst einmal die gesetzlichen Spielregeln, wie sie sich aus dem BGB ergeben. Die werden auch nicht dadurch egal, dass derjenige, der sich darauf beruft, vielleicht nicht nur ehrliche Kaufabsichten hat.

      Wenn das strittig ist, kann ein Verfahren Erfolg haben. Sollte man einem Richter dabei plausibel machen können, dass die Klage sowieso nur aufgrund rechtsmissbräuchlicher Motive eingeleitet worden ist, mag man damit durchkommen.
      Aber vielleicht auch nicht. Und selbst, wenn ein Richter das als Rechtsmissbrauch sieht, ist der Kläger damit nicht als Betrüger zu bezeichnen. Und eine Strafanzeige, die dann mit einem Urteil, erstatten wolltest, würde glatt in der Ablage rund landen.

      Egal, wie es ausgeht. Das ändert nichts an den gemachten Fehlern.
      Die Bedingungen zum Abbruch einer Auktion, die eBay zulässt, beziehen sich (inzwischen) auf Situationen, in denen der Anbieter gesetzlich/rechtlich zum Abbruch berechtigt ist. Das heißt: eBay verweist hier eigentlich auf Gesetz und Urteile. Nur - der Rechtslaie kann selten beurteilen, wann eine wirkliche Berechtigung zum Abbruch vorliegt, verlässt sich auf das, was ihm beim Lesen in den Kram passt und bricht ab - mit dem Hinweis "laut eBay darf ich das".

      Der Hinweis, dass du nicht öffentlich andere Leute, mit denen du in ein Verfahren hinein willst, als Betrüber bezeichnen solltest, ist keine Besserwisserei im abwertenden Sinne.
      Es ist durchaus wohlmeinend. Wenn du das nicht erkennen kannst, ist das schade.

      Übrigens: Besserwisser sind manchmal Besserwisser, weil sie es besser wissen. ;)

      Ich wünsche dir dann mal einen fähigen Rechtsanwalt, der mit deinem Tonfall kein Problem hat.
    • Natascha1712 schrieb:

      Achso und wenn du 1 euro bietest für ein Gerät was das 400 fache wert ist bist du dir sicher du bekommst es auch für deinen euro.

      Wen sprichst du denn damit überhaupt an?

      Es geht auch hier nicht darum, ob ich das Handy bekomme, aber wenn nicht, habe ich unter Umständen einen Anspruch auf Schadenersatz.
      Du hast doch schon hübsche Urteile gefunden - die nach deiner Facon sind.
      Aber es gibt auch welche, die besagen, dass man einen Anspruch hat. Mal auf die Schnelle ein Beispiel:
      teltarif.de/urteil-ebay-verkau…destgebot/news/49448.html

      Hier gibt es auch eine Sammlung von Urteilen. Schau doch mal.

      Jedes Verfahren behandelt einen Einzelfall. DU wirst ja sehen, wie es bei dir ausgehen wird.
    • Natascha1712 schrieb:

      Achso und wenn du 1 euro bietest für ein Gerät was das 400 fache wert ist bist du dir sicher du bekommst es auch für deinen euro.

      Im Zeifel schon und bräuchte nichtmal einen RA dazu!
      Der Amtsrichter deines Vertrauens denkt das im Zweifel auch. Der erklärt dir das "warum" dann in einem ungefähr 3-seitigen Papier :D

      Das mit "Betrüger" darfst du dann beim nächsten Termin erklären!

      Ist es so schwer zu lesen was wir hier schreiben? :wallbash
      Es will dir hier niemand was Böses!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

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