Freeler GmbH und Willers Müller-Römer Kunze & Partner - Fischen im Dunkeln?

    • Freeler GmbH und Willers Müller-Römer Kunze & Partner - Fischen im Dunkeln?

      Bei wohnungsbetrug.blogspot.de spielt sich gerade eine Geschichte zum Schmunzeln ab, nachzulesen hier: wohnungsbetrug.blogspot.de/201…s-muller-romer-kunze.html (Weitere Angaben ohne genaue Quelle beziehen sich im weiteren genau auf diesen Artikel.)



      Versuchen wir mal das Geschehen zu resümieren. wohnungsbetrug.blogspot.de erkannte und veröffentliche folgendes betrügerisches Angebot: wohnungsbetrug.blogspot.de/201…rr-marcus-schmidt-im.html



      Es handelt sich dabei um ein Angebot, das bei immobilienscout24.de durch die Freeler GmbH eingestellt wurde. Als Ansprechpartner wurde ein Herr Marcus Schmidt genannt.



      Wie man bei wohnungsbetrug.blogspot.de lesen kann, werden häufig Accounts von Maklern bei entsprechenden Portalen wie immobilienscout24.de gehackt, um betrügerische Angebote einzustellen. In diesem Fall bestätigte die Kanzlei Willers Müller-Römer Kunze & Partner allerdings, dass ihre Mandantin, die Freeler GmbH, das Angebot bei immobilienscout24.de selbst einstellte, nachdem es ein Kunde der Freeler GmbH auf freeler.de inserierte. Dieser Kunde nannte sich Charlie Johnston und nutze die Mail-Adresse johnstoncha33@gmail.com. Sein Wohnungsangebot kopierte er ganz frech von hier:

      immowelt.de/immobilien/immodetail.aspx?id=28705131&bc=12
      immonet.de/angebot/20141892

      Lediglich der ursprüngliche Mietpreis von 1250€ wurde auf sagenhafte 500€ reduziert. Aber ein solches Missverhältnis zwischen Mietobjekt und Mietpreis kann ja einer großen Maklerfirma wie der Freeler GmbH gar nicht auffallen und so landete das betrügerische Angebot eben auch auf immobilienscout24.de. Aber anstatt sich bei wohnungsbetrug.blogspot.de für den Hinweis zu bedanken, glaubt die Freeler GmbH lieber eine Kanzlei auf die Betrugsjäger hetzen zu müssen, denn nun kann ja jeder lesen, wie sorgfältig die Freeler GmbH ihre Angebote prüft. Dabei leugnet man, dass es überhaupt so etwas wie Vorkassebetrug bei Wohnunganzeigen gibt und versteift sich in abenteuerliche Argumentationen. Gänzlich unklar erscheint es, inwiefern ein zweiter Beitrag auf wohnungsbetrug.blogspot.de die Rechte von Freeler verletzen soll: wohnungsbetrug.blogspot.de/201…hkwebde-alias-marcus.html
      Bis auf den Namen Marcus Schmidt, der eine zufällige Übereinstimmung sein könnte, kann ich dort keinen Hinweis auf die Freeler GmbH finden. Ebensowenig kann ich irgendwo die Behauptung finden, die Freeler GmbH wäre selbst betrügerisch tätig geworden. Vielleicht kann hier der Betreiber von wohnungsbetrug.blogspot.de mehr Licht ins Dunkel bringen, denn der Geschäftsführer der Freeler GmbH, Herr Nikjou, und Willers Müller-Römer Kunze & Partner scheinen den Durchblick verloren zu haben.

      Damit wir genau schauen können, wer für diesen Unsinn verantwortlich ist, das Impressum der Freeler GmbH:

      Inhaltlich verantwortlich i.S.d. § 5 TMG:
      Freeler GmbH
      Walddörferstraße 126
      22041 Hamburg

      Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Alireza Nikjou
      Tel: +49 40 80 79 09 17 - 0
      Fax: +49 40 80 79 09 17 - 9
      Email: info@freeler.de

      Amtsgericht: Hamburg Wandsbek
      Handelsregisternummer: HRB 123561
      Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE283585079
      Steuernummer: 43/722/01555


      Und als Sicherung folgen noch Zitate (einige Tippfehler korrigiert).

      Schreiben der Kanzlei vom 22.8.:

      Unser Zeichen: 369/12VR06/vr
      Freeler GmbH ./. Unbekannt
      wg. Löschung Eintrag auf wohnungsbetrug.blogspot.de

      Sehr geehrter Herr?,
      in der vorstehenden Angelegenheit hat uns die Freeler GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Alireza Nikjou, Walddörfer Straße 126, 22041 Hamburg mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt. Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

      Auf Ihrer Webseite wohnungsbetrug.blogspot.de findet sich unter
      wohnungsbetrug.blogspot.de/201…rr-marcus-schmidt-im.html
      unter der inkriminierenden Überschrift

      *wohnungsbetrug.blogspot.de * wohnungsbetrug.blogspot.com*
      ~~~~~~~~~~~against rental fraud - gegen Vorkassebetrüger ~~~~~~~~~~~~~

      folgender Eintrag von Ihnen über unsere Mandantin:
      "30.Juni 2013 im Makleraccount von Freeler GmbH Neuer + chicer Designerstil 2 Zi. Apartment in Alsterlage 22299 Hamburg / Vorkassebetrug fraud scam
      im Makleraccount von Freeler GmbH
      Neuer + chicer Designerstil 2 Zi. Apartment in Alsterlage
      22299 Hamburg
      70282869 immobilienscout24.de/expose/70282869

      kopiert von
      immowelt.de/immobilien/immodetail.aspx?id=28705131&bc=12

      Hier wohnen Sie in der begehrten Lage Hamburg Winterhude, 500 m von Alster, 300 m vom Hofweg und der Bus hält fast vor der Tür. Es ist eine abwechslungsreiche Umgebung fußläufig zu erreichen: Parks, Wasser, Architektur, Theater, Einkaufen, Märkte, internationale und sehr gute Restaurants, Kneipen, Cafés und Bars, alles in max. 10 Gehminuten. Beste Einkaufssituation für jeden Bedarf, ob Einkaufszentrum, Supermarkt oder exquisites Fachgeschäft (Fleisch, Fisch, Gemüse.), ideal zum Einkaufszentrum Dorotheenstr., Mühlenkamp, die alle Wünsche des täglichen Bedarfs erfüllen und auch sehr gute Restaurants haben, wie das II Giardino, da Carlo und diverse Cafes .Die Fahrzeit zum Airport beträgt ca. 10 Minuten, in die City 12 Minuten. Der Balkon ist nach Süd/ Westen ausgerichtet. Diese Wohnung befindet sich in Distanz zur Straße, darum ist sie gut gelegen, da nach hinten in die Gärten.

      Eingestellt von Wohnungsbetrug2010"

      Ihre Äußerung erzeugt bei potenziellen Kunden nicht nur ein falsches Bild von unserer Mandantin, sondern stellt sie rechtswidrig als Betrügerin dar und schädigt damit massiv ihre geschäftlichen Interessen. Es handelt sich hier um zwei Wohnungsanzeigen mit einem ähnlichen Titel. Kopiert wurde nichts. Was das ganze mit "Vorkassebetrug, Fraud, Scam" zutun haben soll, erschließt sich hier schon nicht.
      Die zitierte Äußerung/Bewertung ist geeignet, unsere Mandantin in ihrem unternehmerischen Ruf zu schädigen und ist gemäß § 1004 i.V.m. §§ 823Abs. 2 BGB i.V.m. § 185 StGB zu unterlassen.

      Daher fordern wir Sie dazu auf, den rechtswidrigen Post umgehend, spätestens bis
      Freitag, den 30.August 2013, 15:00 Uhr
      von der Internetseite zu löschen.
      Sollten Sie die Frist fruchtlos verstreichen lassen, wird unsere Mandantin unverzüglich Strafanzeige gegen Sie erstatten und zivilrechtlich umfassende Unterlassungs-, Schadenersatzansprüche sowie den Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten gegen Sie geltend machen. Auf die damit für Sie verbunden Mehrkosten weisen wir ausdrücklich hin.
      gezeichnet und unterschrieben
      Rigtering, Rechtsanwältin

      Antwort wohnungsbetrug.blogspot.de:

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      es ist gut möglich, dass sich Ihnen das Angebot von "Herrn Marcus Schmidt" auf der Angebotsseite von Freeler nicht als Vorkassebetrugs-Angebot erschließt.
      Sie haben womöglich im Gegensatz zu mir, der sich seit über 3 Jahren mit der Thematik beschäftigt, keine Kenntisse von der Problematik, dass Betrüger auf allen Immobilienportalen Betrugsinserate schalten.
      So eben auch im bezeichneten Fall.
      Jedoch sollte sich auch Ihnen erschliessen, dass eine möblierte 2-Zimmerwohnung wie die angebotene in Hamburg nicht zu einem Inklusivpreis von Euro 500,00 realistisch und seriös sein kann.
      Die Betrüger kopieren seriöse Inserate, wie in meinem Beitrag beschrieben und dargestellt, 1:1 von Maklerangeboten.
      Dass Ihr Mandant dieses nicht zu erkennen vermag, ist nicht mir anzulasten.
      Eventuell verhält es sich ja auch so, dass Ihr Mandant ungeprüft Inserate von Immobilienportalen wie Immobilienscout übernimmt - sozusagen als Lockmittel.
      Im übrigen wird Ihr Mandant in dem besagten Beitrag nicht als Betrüger bezeichnet. Ebensowenig wie Immonet, Immowelt, Immobilienscout, Ebay, Mobile.de, Autoscout.de, Kijiji, Craigslists, alle Makler, deren Makleraccounts gehackt wurden, etc. als Betrüger bezeichnet werden, sondern es wird von mir darauf hingewiesen, dass es sich bei dem besagten Wohnungsangebot um ein Betrugsangebot handelt, dass von Vorkassebetrügern unter Angabe von fiktiven Namen eingestellt wurde.

      im übrigen bin ich gern bereit, den Beitrag zu löschen, falls Ihre Mandantin nachweisen kann, dass es sich bei dem besagten Wohnungsangebot mit der Scout-ID 70282869 mit dem Inklusiv-Mietpreis von Euro 500,00, welches seriös von der Immobilienmaklerin Gaby Daut Immobilien
      immonet.de/angebot/20141892
      immowelt.de/immobilien/immodetail.aspx?id=28705131&bc=12
      angeboten wird zu einem Inklusiv-Mietpreis von Euro 1.250,00 bei gleicher Quadratmeter-Größe ,
      nicht um ein von Betrügern inseriertes Wohnungsangebot handelt.
      Hierfür mag Ihre Mandantin Name, Anschrift und Email-Adresse des Inserenten benennen, der hierzu zu befragen ist.

      Schreiben der Kanzlei vom 27.8.:

      Freeler GmbH ./. Unbekannt
      Köln, 27.08.2013
      Unser Zeichen: 369/12VR06/vr

      Sehr geehrter Herr?
      in der vorstehenden Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihre Mails vom 25.08.2013.
      Unsere Mandantin betreibt eine eigene Webseite auf der Interessenten kostenfrei provisionsfreie Wohnangebote inserieren können und Nachmieter suchen können.
      Die Anzeigen der Kunden werden sodann von unserer Mandantin auch in öffentlich zugänglichen Portalen wie Immoscout24 veröffentlicht, um so den potentiellen Leserkreis zu erweitern. Unsere Mandantin verwendet dabei ihren eigenen Namen. Dies ist mit den Kunden so abgesprochen und rechtlich nicht zu beanstanden.
      Ein Kunde unserer Mandantin, Charlie Johnston, johnstoncha33@gmail.com, hat in dem Portal unserer Mandantin eine Anzeige geschaltet. Dem verwendeten Texte hat er wohl aus einer Anzeige der Daut Immobilien, Frau Gaby Daut, Droysenstr.50 22605 Hamburg kopiert um seine Anzeige schöner zu gestalten. Die Anzeige des Kunden hat unsere Mandantin dann bei Immobilienscout veröffentlicht. Erst nachdem sich herausstellte, dass es sich dabei um ein unseriöses Angebot des Kunden handelt, hat unsere Mandantin das Angebot sowohl bei Immoscout24 als auch in ihrem eigenen Portal gelöscht und den User gesperrt.


      Ihr Vorwurf, es handele sich bei dem Wohnungsangebot um ein Betrugsangebot unserer Mandantin, welches von "Vorkassebetrügern" (?!) unter der Angabe eines fiktiven Namens eingestellt wurde, ist damit vollkommen haltlos und verletzt unsere Mandantin rechtswidrig in ihren Rechten.
      Wir haben Sie damit letztmalig aufzufordern, den inkriminierenden Post unverzüglich zu löschen.
      Ferner ist unsere Mandantin darauf aufmerksam geworden, dass Sie in einem weiteren Beitrag mit der Überschrift "kolomaznstrengthk@web.de alias Marcus Schmidt (Namensmißbrauch Schmidt Immobilien) alias Electronic Engineer: Nicholaus Goulld nicholaus.gould1947@gmail.com" Superb Wohnung voll möbliert, mit einem Balkon gelegen in einer ruhigen Zone."/Vorkassebetrug fraud scam"abrufbar unter
      wohnungsbetrug.blogspot.de/201…hkwebde-alias-marcus.html
      ebenfalls falsche Tatsachenbehauptungen aufstellen, die unsere Mandantin in ihrem Recht verletzen. Dieser Beitrag ist ebenfalls abenteuerlich und unverzüglich zu löschen. Es gibt keinen "Namensmissbrauch Immobilien Schmidt". Es gibt auch keinen "Vorkassebetrug fraud scam".

      Wir haben Sie aufzufordern, auch diesen Beitrag unverzüglich zu löschen.
      Sollten beide Beiträge nicht bis zum
      Donnerstag, den 29.August 2013, 12.00 Uhr
      von Ihrer Webseite gelöscht sein, wird unsere Mandantin unverzüglich gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
      Ferner werden wir den Verbraucherschutz wegen Ihres fehlenden Impressums und die Staatsanwaltschaft wegen der verleumderischen Aussagen informieren müssen. Es geht gar nicht, dass Sie hier mit vollkommen haltlosen und - mit Verlaub - paranoiden Vorwürfen an die Öffentlichkeit treten und sich durch das fehlende Impressum Ihrer gesetzlichen Pflicht entziehen wollen, Ansprüche auf Unterlassung wegen falscher Tatsachenbehauptung zu erfüllen. Die Tatsache, dass Sie selber gegen das Gesetz verstoßen und dann auf Ihrer Webseite meinen, angebliche Rechtsverstöße "aufdecken" zu müssen, spricht für sich.
      Wir bleiben zuversichtlich, dass die Einleitung dieser Schritte nicht erforderlich wird.

      gezeichnet und unterschrieben von
      Rigterin, Rechtsanwältin

      Antwort wohnungsbetrug.blogspot.de:

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      vielen Dank für die Übermittlung des in dem angesprochenen Immobilienangebot Ihrer Mandantin vom Inserenten verwendten Namen Charlie Johnston mit der Email-Adresse johnstoncha33@gmail.com

      hier finden Sie weitere Betrugsangebote des Inserenten
      johnstoncha33@gmail.com
      wohnungsbetrug.blogspot.de/201…-monikaboehmlerwebde.html
      wohnungsbetrug.blogspot.de/201…webde-moblierte-2-zi.html
      wohnungsbetrug.blogspot.de/201…bde-2-zimmer-wohnung.html
      wohnungsbetrug.blogspot.de/201…by-daut-sonnige-2-zi.html
      wohnungsbetrug.blogspot.de/201…ias-charlie-johnston.html
      wohnungsbetrug.blogspot.de/201…ebde-49-711-34690522.html

      die Vorkassebetrüger kopieren Makleragebote 1:1 und stellen sie mit einem niedrigeren Mietpreis auf den Immobilienportalen ein.
      Die Vorkassebetrüger hacken Makleraccounts auf den Immobilienportalen und verwenden die Namen von Maklern, aber auch anderen Personen mißbräuchlich.
      Es wurde von mir zu keiner Zeit behaptet, dass es sich um ein Betrugsangebot Ihrer Mandantin handelt. Vielmehr wird von mir darauf hingewiesen, dass im Account Ihrer Mandantin besagtes Betrugsangebot steht, wie es auch tatsächlich der Fall war.
      Es ist nicht mir anzulasten, dass Ihre Mandantin Inserate von Inserenten veröffentlicht, deren Absicht betrügerischer Natur ist. Sie ist offenbar Ihrer Sorgfaltspflicht nicht ausreichend nachgekommen.
      Ebenso verhält es sich mit dem anderen von Ihnen angesprochenen Beitrag.
      Ihre Aussage, es gäbe keinen Vorkassebetrug fraud scam ist sehr abenteuerlich. Viele Medien haben bereits Publikationen zu dem Thema verfasst.
      Die auf dem Blog veröffentlichten Beiträge werden nicht entfernt, da sie der Aufklärung einer weltweiten Leserschaft dienen, die mit den Beiträgen vor rental scammers/ Vorkassebetrüger gewarnt und davon abgehalten werden soll, Vorkassezahlungen zu leisten.
      Ich rate dringendst zur Lektüre des Blogs.
      Als Zeugen sollten anlässlich einer gerichtlichen Verhandlung Mitarbeiter von Immobilienscout, Immonet, Immowelt geladen und befragt zu werden.
      Ihre Schreiben werde ich, da dies die Öffentlichkeit angeht, auf meinem Blog veröffentlichen.
    • @vanvog

      Ohne weitere Recherchen versteht das kein Mensch. Gerade bei derartigen Threads verstehen wir hier keinen Spaß und erwarten stichhaltige Quellen und Nachweise. Das könnte so aussehen:

      Die Immocty UG hat dieselbe Anschrift und dieselbe Geschäftsführung wie die Freeler GmbH. Die Immocty UG ging vor kurzem in die Liquidation. Auszug aus dem Handelsregister:

      Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRB 112979 Bekannt gemacht am: 10.03.2010 12:00 Uhr

      In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

      Neueintragungen

      09.03.2010


      IMMOCTY UG (haftungsbeschränkt), Hamburg, Walddörferstraße 126, 22041 Hamburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.12.2009. Geschäftsanschrift: Walddörferstraße 126, 22041 Hamburg. Gegenstand: lmmobilienmaklertätigkeiten sowie die Vermarktung von Energie- und Telekommunikationsverträgen. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Mehdizade, Javad, Dinslaken, *10.01.1983; Nikjou, Alireza, Hamburg, *20.09.1973, jeweils vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.


      Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRB 112979 Bekannt gemacht am: 26.05.2010 12:00 Uhr

      In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

      Veränderungen

      25.05.2010


      IMMOCTY UG (haftungsbeschränkt), Hamburg, Walddörferstraße 126, 22041 Hamburg.Ausgeschieden Geschäftsführer: Mehdizade, Javad, Dinslaken, *10.01.1983.


      Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRB 112979 Bekannt gemacht am: 03.01.2013 12:00 Uhr

      In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

      Veränderungen

      02.01.2013


      IMMOCTY UG (haftungsbeschränkt), Hamburg, Walddörferstraße 126, 22041 Hamburg. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Geändert, nun Liquidator: Nikjou, Alireza, Hamburg, *20.09.1973, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung. Die Gesellschaft ist aufgelöst.


      Ergänzend hierzu:

      Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRB 123561 Bekannt gemacht am: 29.06.2012 12:00 Uhr

      In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

      Neueintragungen

      28.06.2012


      Freeler GmbH, Hamburg, Walddörfer Straße 126, 22041 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag (Musterprotokoll) vom 25.05.2012. Geschäftsanschrift: Walddörfer Straße 126, 22041 Hamburg. Gegenstand: das Betreiben eines Immobilienportals im Internet, insbesondere courtagefreie Vermittlung von Immobilien, sowie Vermittlung von Verträgen mit allen gängigen Energie- und Telekommunikationsanbietern, sowie Erbringung von Dienst- und Werkleistungen im Zusammenhang mit der Reparatur von Immobilien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Nikjou, Alireza, Hamburg, *20.09.1973, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Willers Müller-Römer Kunze & Partner, Mandant Freeler ./. Wohnungsbetrug2010

      Super, dass Ihr meinen Beitrag hier aufgegriffen habt. Ich habe ihn in meinem Beitrag verlinkt
      wohnungsbetrug.blogspot.de/201…ler-romer-kunze.html#more


      Bin jetzt sehr gespannt, ob und wie die Anwaltskanzlei in der Sache weiter agiert, nachdem ihre gesetzten Fristen
      heute 12: Uhr (oder doch morgen 15:00 Uhr??) fruchtlos verstrichen sein werden und mein Beitrag zum Betrugsangebot im Account von Freeler von mir nicht gelöscht oder verändert sein wird.
      Oder ob ich Post vom Verbraucherschutz und der Staatsanwaltschaft erhalte wg. der fehlenden Angaben zu meiner Person im Impressum.

      Interessant ist das hier zu lesende Geschäftsmodell der Freeler. Ich hatte gestern selber auf deren Seite versucht, Kontakt per mail zu einem Wohnungsanbieter eines neuen Betrugsangebots in Berlin aufzunehmen, was aber nur mit einer Registrierung bei Freeler möglich gewesen wäre.
      Hab´s dann sein gelassen.

      Habt Ihr Ideen, wie ich mit juristisch einwandfrei knackigen Formulierungen nochmal an die Anwaltskanzlei schreiben könnte?
      Die haben ja offensichtlich ein Eigentor geschossen, aber so ganz ausgestanden ist die Sache noch nicht.

      Mindestens 1 x im Monat muss ich auf ähnliche Beschwerden reagieren - insbesondere von Maklerfirmen, deren Accounts gehackt oder deren Namen von Betrügern verwendet wurden und die durch die Veröffentlichung auf meinem Blog einen Imageschaden befürchten.

      Und mindestens 1 x pro Woche erhalte ich Aufforderungen von Privatleuten, deren Namen die Betrüger in ihren Betrugsangeboten und -antworten verwenden, die Namen bzw. Beiträge zu löschen.

      Ja ja, Autosec (falls Du mitliest), ich weiß - hast mich oft aufgefordert, das Nennen von Namen zu unterlassen :S


      Wenn ich das machen würde, bräuchte ich überhaupt nix mehr schreiben und könnte das Blog dichtmachen.
      In meiner Blogstatistik sehe ich, nach welchen Begriffen Wohnungssuchende googlen, meistens nach Namen.

      Mann mann mann, 90 % der Internetznutzer sollten entweder einen Kursus über Internetnutzung besuchen oder die Internetleitung kappen.
    • Wohnungsbetrug2010 schrieb:

      Mann mann mann, 90 % der Internetznutzer sollten entweder einen Kursus über Internetnutzung besuchen oder die Internetleitung kappen.
      Da hat bei der Kollegin Rigtering wohl wer die Rabulistik-Taste gedrückt...


      Wohnungsbetrug2010 schrieb:

      Habt Ihr Ideen, wie ich mit juristisch einwandfrei knackigen Formulierungen nochmal an die Anwaltskanzlei schreiben könnte?
      Nö, hab ich nicht. Nur so viel sei dazu gesagt:

      Werte Kollegin, es ist eine Sache, wenn Ihre Mandantschaft eigene Angebote bzw Angebote der Klienten selber unter ihrem Namen veröffentlicht. HIer hat sie eine normale Prüfungspflicht für die in ihrem Namen veröffentlichten Inhalte. Diese ist typischerweise auch einfach zu erreichen, da die erstellten Inhalte von einem beschränkten Personenkreis erstellt und hochgeladen werden.

      Auch wenn Ihre Mandantschaft es Dritten erlauben würde (was ja zugestandenermaßen nicht der Fall ist) Angebote an Ihre Mandantschaft zu übermitteln damit diese sie dann unter dem Namen des Dritten veröffentlicht, wäre die Prüfungspflicht für bereitgestellte Inhalte auf das typische Maß der Sorgfältigkeit in eigenen Angelegenheiten hinsichtlich der Übermittlung als Diensteanbieter gem. §7 Abs. 2, §8 TMG verantwortlich.

      Eine ganz andere Sache dagegen ist es, wenn Ihre Mandantschaft Dritten erlaubt, unter eigenen Namen Ihrer Mandantschaft Angebote im Rahmen einer solchen Angebotsplattform zu veröffentlichen wobei es nach Ihrer eigenen Einlassung eben nicht aus dem Angebot hervorgeht, dass es sich dabei um fremde Inhalte handelt, die von einem Dritten erstellt wurden. Hier liegt die Verantwortlichkeit schon dem äusseren Anschein nach bei dem, der sich diese Angebote durch Angabe der entsprechend gewählten Anbieterkennzeichung zu eigen macht. Die Haftung Ihres Mandanten für die streitgegenständlichen Angebote orientiert sich demnach an der Regelung des §7 Abs. 1 TMG und nicht an der schwächeren Prüfungspflicht für durchgeleitete Inhalte nach §7 Abs. 2 TMG.

      Dabei ist es insbesondere unerheblich, ob diese Inhalte von Dritten bereitgestellt wurden. Ich würde meinerseits jedem durch ein solches betrügerisches Angebot Geschädigten dringend raten, bei einer Strafanzeige Ihre Mandantschaft zumindest hinsichtlich einer Strafbarkeit gem. §14 Abs. 1 Alt 3, §25 StGB ins Gespräch zu bringen. Soweit Sie daher vorbringen, Ihre Mandantschaft habe an diesen betrügerischen Angeboten keinen Anteil würde ich Ihnen dringend empfehlen Ihre Mandantschaft in dieser Hinsicht korrekt zu beraten.


      Was Du der nun schreiben willst kann ich dir aber nicht sagen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Wohnungsbetrug2010 schrieb:

      schicke ich ihnen Löschbert´s Vorschlag.

      Vorschlag? Wenn das ein Serviervorschlag gewesen wäre, stünde es im Zitatkästchen.

      Das ist eine konkrete Adresse an die Kollegin, die meint, ihr schwarzes Schäfchen dadurch weisswaschen zu können, indem sie die Haftung ihrer Mandantschaft für deren strafrechtlich relevantes Verhalten in dieser Sache zu relativieren versucht.

      Die Grundlage für jedes Impressum auf einer Webseite in Deutschland ist zunächst mal hier in §55 RStV, der Rest im TMG kommt erst danach:

      § 55 Informationspflichten und Informationsrechte
      (1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
      1. Namen und Anschrift sowie
      2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.
      Umgekehrt bietet diese Regelung auch die Sicherheit, dass derjenige, der im Impressum drinsteht, auch derjenige ist, der für das Angebot verantwortlich ist. Nach dem, was die Kollegin selber geäussert hat, steht in diesen Angeboten aber ihr Mandant drin. Es handelt sich dabei auch nicht um das klassischerweise übergeordnet verwendete Impressum eines Blogs oder einer Angebotsplattform sondern eben um eine auf das einzelne Inserat bezogene Anbieterkennzeichnung, die der Betreiber der Seite richtigerweise von denjenigen fordert, die dort ihre geschäftsmäßigen Angebote listen.

      Die Mandantschaft von Frau RA Rigtering hat sich demnach eindeutig die INhalte dieser Angebote zu eigen gemacht und hat auch vollumfänglich dafür gegenüber Dritten im Aussenverhältnis einzustehen. Ob und wie die dann ihren tatbeteiligten Komplizen am Kragen kriegen ist deren "Privat"vergnügen.

      Da nun die Rechtslage derart verbiegen zu wollen, dass der, der im Impressum drinsteht dann doch irgendwie nicht für das Angebot verantwortlich sein will nenne ich dann auch zu Recht Rabulistik. Die "Auszeichnug" darf sich die Kollegin gerne an die Brust heften, die ist redlich verdient.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Wohnungsbetrug2010 schrieb:

      bist Du per PN zu erreichen?

      Nein. War ich, aber da ist mir dauernd das Postfach geplatzt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • meine Antwort vom 29.08.2013
      Sehr geehrte Damen und Herren,
      es ist eine Sache, wenn Ihre Mandantschaft eigene Angebote bzw Angebote der Klienten selber unter ihrem Namen veröffentlicht. Hier hat sie eine normale Prüfungspflicht für die in ihrem Namen veröffentlichten Inhalte. Diese ist typischerweise auch einfach zu erreichen, da die erstellten Inhalte von einem beschränkten Personenkreis erstellt und hochgeladen werden.


      Auch wenn Ihre Mandantschaft es Dritten erlaubt, Angebote an Ihre Mandantschaft zu übermitteln, damit diese sie dann unter dem Namen des Dritten veröffentlicht, wäre die Prüfungspflicht für bereitgestellte Inhalte auf das typische Maß der Sorgfältigkeit in eigenen Angelegenheiten hinsichtlich der Übermittlung als Diensteanbieter gem. §7 Abs. 2, §8 TMG verantwortlich.


      Eine ganz andere Sache dagegen ist es, wenn Ihre Mandantschaft Dritten erlaubt, unter eigenen Namen Ihrer Mandantschaft Angebote im Rahmen einer solchen Angebotsplattform zu veröffentlichen, wobei es nach Ihrer eigenen Einlassung eben nicht aus dem Angebot hervorgeht, dass es sich dabei um fremde Inhalte handelt, die von einem Dritten erstellt wurden. Hier liegt die Verantwortlichkeit schon dem äusseren Anschein nach bei dem, der sich diese Angebote durch Angabe der entsprechend gewählten Anbieterkennzeichung zu eigen macht. Die Haftung Ihres Mandanten für die streitgegenständlichen Angebote orientiert sich demnach an der Regelung des §7 Abs. 1 TMG und nicht an der schwächeren Prüfungspflicht für durchgeleitete Inhalte nach §7 Abs. 2 TMG.


      Dabei ist es insbesondere unerheblich, ob diese Inhalte von Dritten bereitgestellt wurden. Ich würde meinerseits jedem durch ein solches betrügerisches Angebot Geschädigten dringend raten, bei einer Strafanzeige Ihre Mandantschaft zumindest hinsichtlich einer Strafbarkeit gem. §14 Abs. 1 Alt 3, §25 StGB ins Gespräch zu bringen. Soweit Sie daher vorbringen, Ihre Mandantschaft habe an diesen betrügerischen Angeboten keinen Anteil,würde ich Ihnen dringend empfehlen Ihre Mandantschaft in dieser Hinsicht korrekt zu beraten.


      Antwort hierauf 29.08.2013 von Verena Rigtering
      Sehr geehrter Herr ?,
      Bitte teilen Sie uns doch Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift mit,
      damit wir namens unserer Mandantin den zivilrechtlichen Anspruch auf
      Löschung und Unterlassung geltend machen können.
      Ansonsten müssten wir die Sache über die Staatsanwaltschaft laufen lassen.
      Es geht nicht darum, welche Prüfpflichten unserer Mandantin obliegen. Es
      geht darum, dass unsere Mandantin sich im Internet von Ihnen nicht in dieser
      Form als Betrüger bezichtigen lassen muss.
      Im Klageverfahren wäre Sie für Ihre unrichtigen Behauptungen beweisbelastet.
      Ein berechtigtes Interesse an der Meinungsäußerung sehen wir unter den
      gegebenen Umständen auch nicht.
      Leute wie sie, die unter dem Deckmantel der Anonymität Rechtsverletzungen im
      Internet begehen, haben wir gerne. Bezüglich Ihres fehlenden Impressums muss
      nun der Verbraucherschutz Mitteilung erhalten.
      Für Ihre Antwort haben wir uns Montag, den 02.092013 notiert. Sollten die
      rechtswidrigen Beiträge bis dahin immer noch im Netz stehen und wir keine
      Auskunft von Ihnen erhalten haben, werden wir die Sache ohne weitere
      Vorwarnung an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.
      Mit freundlichen Grüßen
      Verena Rigtering
      Rechtsanwältin LL.M.
      Willers, Müller-Römer, Kunze & Partner
      Rechtsanwälte
      Rechtsanwältin M. Verena Rigtering LL.M.
      Neusser Str. 93
      50670 Köln
      Tel.: 0221-272348-0
      Fax: 0221-272348-99
      E-Mail: rigtering@wmrk.de
      UStIdentNr.: DE223526335
      Partnerschaftsgesellschaft mit Sitz in Köln
      Registergericht: Amtsgericht Essen, PR 997
    • seelachs schrieb:

      Ob die Frau RA die Antwort überhaupt gelesen hat ... ?


      Wenn ja, fragt sich noch, ob sie sie verstanden hat .... ?

      Außerdem ist diese RAin nicht wirklich "internetfit". Einen Blogspot-Blog kann auch Daniel Düsentrieb eröffnen. Da kann sie dann ihre zivilrechtlichen Ansprüche nach Entenhausen schicken.
      Oder auch nach Rübennasenhausen.
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.
    • sorry, komme mit der Zitatfunktion noch nicht klar:



      " Bezüglich Ihres fehlenden Impressums muss nun der Verbraucherschutz Mitteilung erhalten. "


      aha, Verbraucherschutz soll die Leute, die ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen und Betrugsangebote inserieren, schützen vor Leuten, die wiederum Leute schützen wollen, nicht auf Betrüger hereinzufallen??
    • Wohnungsbetrug2010 schrieb:

      werden wir die Sache ohne weitere
      Vorwarnung an die Staatsanwaltschaft weiterleiten.

      Au fein. Hat mal wer die Adresse der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für diese Wohnungsbetrugssachen parat? Die sind sicherlich höchst interessiert daran, dass die Mittäter jetzt schon persönlich bei ihnen vorstellig werden.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.