Forderungen der Atli Telemarket Ltd. für Gewinnspiel-Eintragsdienst MWS-2010 durch RA Patrick Richter

    • Forderungen der Atli Telemarket Ltd. für Gewinnspiel-Eintragsdienst MWS-2010 durch RA Patrick Richter

      Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt:

      Atli Telemarket Ltd.

      Schreiben in roten Briefumschlägen, auf denen groß und fett "Letzte Mahnung" und "Gerichtsverfahren droht" vermerkt ist, beunruhigen zahlreiche Verbraucher.

      Die Post kommt von einem Rechtsanwalt namens Patrick Patrick Richter aus Hamburg. Überschrieben ist das Ganze mit "Vollstreckungsbescheidsverfahren wegen offener Forderung - Gewinnspielservice MWS - 2010 - Forderung der türkischen Firma Atli Telemarket Ltd." Laut Anwalt Richter hätten die Empfänger im Frühjahr 2010 angeblich telefonisch einen wirksamen Vertrag über die Teilnahme an einem Gewinnspieldienst abgeschlossen. Danach hätten sie sich verpflichtet, für einen Zeitraum von drei Monaten monatlich 59 Euro zu zahlen. Das Telefonat sowie der spätere Kontrollrückruf seien mit Zustimmung des Verbrauchers aufgezeichnet worden, man könne sich eine Beispielsaufzeichnung (!) auf einer Internetseite anhören. Damit meint der Rechtsanwalt die Wirksamkeit und Beweisbarkeit des angeblich telefonisch abgeschlossenen Vertrages nachgewiesen zu haben. Eine Widerrufsbelehrung sei erfolgt, auch dafür sei ein Muster auf der Internetseite einsehbar.

      Anwalt Richter fordert - einschließlich Verzugszinsen, Inkassokosten und Auslagenpauschale - 254,54 Euro. Zahlt der angeschriebene Verbraucher bis ...., kann er sich die Zinsen ersparen. Dem Verbraucher wird außerdem klipp und klar vermittelt, dass bei Nichtzahlung ein Wirtschaftsauskunftsdienst beauftragt wird, die Zahlungsfähigkeit zu überprüfen. Anschließend würde die Forderung gerichtlich beigetrieben, wodurch sich die Schuld mehr als verdoppeln könne.

      Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

      Jener RA Patrick Richter unterhält laut angegebenem Impressum folgende Seite mit mehr als zweifelhaften Aussagen: rechtskraft.jimdo.com/



      Herzlich Willkommen bei RECHTSKRAFT.DE, der Informationsseite für unsere aktuellen Inkasso-Projekte

      Sie haben sich kostenpflichtig beim Gewinnspiel-Eintragsdienst MWS-2010 angemeldet. Der telefonisch geschlossene Vertrag ist wirksam. Dies sehen auch Verbraucherschützer so und berichten hierüber:

      verbraucherschutz.de/mundliche-vertrage-gultig-oder-nicht/
      antispam-ev.de/wiki/Telefonisc…_Fernabsatzvertr.C3.A4gen

      Der Vertrag wurde von Ihnen telefonisch bestätigt. Ihr Gespräch wurde aufgezeichnet. Sie haben der Aufzeichnung zugestimmt. Daher kann die Aufzeichnung im Gerichtsverfahren als Beweis gegen Sie verwendet werden. Auch die Telefonagenten meines Auftraggebers können den Vertragsschluss vor Gericht bezeugen. Beispiele für Gesprächsaufzeichnungen hören Sie hier:

      Vertrag 1
      Vertrag 2

      Wenn Sie es auf ein teures Gerichtsverfahren ankommen lassen, haben Sie wegen der Gesprächsaufzeichnung und der Telefonagenten, die als Zeugen aussagen werden, keine realistische Chance, den Vertragsschluss erfolgreich abzustreiten.

      Dies ist auch die Meinung von Verbraucherschutz-Sendungen des Fernsehens. Nicht einmal Sendungen, die das Geschäftsmodell meines Auftraggebers missbilligen und als "Abzocke" bezeichnen, bezweifeln die Beweiskraft von Gesprächsaufzeichnungen und Telefonagenten. Das Fernsehen und der Bundesverband der Verbraucherzentralen warnen die Verbraucher vor den Risiken eines Gerichtsverfahrens, wie ein Ausschnitt aus einer Sendung des ZDF zeigt:

      youtube.com/watch?v=ioJ70Jhx75M&feature=youtu.be

      Sie wurden über Ihr Widerrufsrecht als Verbraucher schriftlich informiert, Mein Auftraggeber hat Ihnen ein Begrüssungsschreiben zugeschickt, welches die entsprechenden Informationen enthält. Ein entsprechendes Muster sehen Sie hier:

      MWS-2010 Begruessungsschreiben.pdf
      Adobe Acrobat Dokument [1.2 MB]
      Download

      Trotz dieser Information haben Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausgeübt.

      Meine Mandantin hat sodann die versprochene Leistung erbracht und, wie vereinbart, die Vergütung abgebucht, Sie haben die Abbuchung absprachewidrig rückgängig gemacht.

      Ihr Widerrufsrecht ist gemäß § 355 II 3 BGG, aber auch gemäß § 312 d III BGB erloschen.

      Die begründete Forderung meiner Mandantin beträgt derzeit einschließlich Verzugszinsen und Inkassokosten

      € 254,54.

      Zur Vermeidung eines Gerichtsverfahrens bieten wir eine Erledigung an, wenn Sie bis zum

      03.09.2013 (eingehend)

      lediglich € 231,00

      auf folgendes Konto zahlen:

      Patrick Richter
      Commerzbank
      BLZ 200 400 00
      Kto 210 98 25 80

      Wenn Sie ein Gerichtsverfahren riskieren, kann Ihre Schuld am Ende leicht mehr als € 500,- betragen, wir würden dann auch eine Meldung an die Schufa vornehmen.

      Daher unser Rat: Akzeptieren Sie das reduzierte Angebot und bezahlen Sie bis zum 03.09.2013 € 231,00.

      Die genannte Domain rechtskraft.de leitet lediglich um. Sie ist seit Jahren auf einen Patrick Richter registriert, allerdings unter einer anderen Adresse:

      Domain rechtskraft.de
      Letzte Aktualisierung 19.11.2010
      Domaininhaber: Patrick Richter
      Adresse: Hofweg 4
      PLZ: 22085
      Ort: Hamburg
      Land: DE

      Auf der offiziellen Seite der Kanzlei richter-sueme.de findet sich zur Zeit kein Hinweis. Meiner Meinung nach hat es fast den Anschein, als ob hier die Identität eines Rechtsanwalts missbraucht worden ist für betrügerische Aktivitäten.

      Weitere Berichte:
      konsumer.info/?p=28962
      antispam-ev.de/news/?/archives…pielprojekt-MWS-2010.html

      Antispam verweist dabei zurecht auf ältere Aktivitäten im Zusammenhang mit MWS-2010 und einer World Com Service GmbH:

      Keinesfalls ist der Verein Antispam e.V. der Rechtsansicht, dass die Forderungen des Gewinneintragungsdienstes mws-2010 rechtmäßig seien. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Es handelt sich nach hiesiger Rechtsansicht um ein Betrugsmodell. So hat denn auch bereits die Staatsanwaltschaft Berlin mehrere Konten der Berliner "World Com Service GmbH" pfänden lassen (Az.: 67 Js 683/10). Veröffentlicht im Bundesanzeiger am 16.09.2011.

      Es kann also überhaupt gar keine Rede davon sein, dass die Betroffenen etwa "...keine realistische Chance [hätten], den Vertragsschluss erfolgreich abzustreiten", wie es der Anwalt frech und dreist behauptet.

      Stolz präsentiert er auf der Webseite mehrere Muster angeblicher "Beweismittel", darunter zwei Gesprächsaufzeichnungen sowie einer sogenannten "Auftragsbestätigung" seitens der "Firma MWS-2010". Bereits dabei hätte es ihm als Juristen zwingend auffallen müssen, dass das Schreiben nicht die rechtlichen Anforderungen an Geschäftsbriefe erfüllt. So fehlt auf dem Schreiben die Angabe der Umsatzsteuernummer sowie der ladungsfähigen Anschrift des Unternehmens. Was auch nicht weiter verwundert. Denn: eine in Deutschland eingetragene "Firma MWS-2010" gibt es nämlich nicht, sie ist in keinem Handelsregister zu finden. Die angegebene Adresse Rosa-Luxemburg-Str. 15 in Berlin gehört der Filiale des bekannten Briefkasten-Dienstes Mail Boxes Etc., es handelt sich somit nicht wie vorgeschrieben um eine ladungsfähige Anschrift, sondern um eine reine Briefkastenadresse. Diese Vorgehensweise ist immer wieder für Gewinnspielbetrüger typisch.

      Tatsächlich haben ja auch die Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft ergeben, dass in Wirklichkeit die Berliner Firma World Com Services GmbH hinter dem Geschäftsmodell gesteckt hat. Neben dem Projekt "MWS-2010" wurden etliche weitere Projekte mit solchen Phantomnamen betrieben, wie dies für die Kreise der Gewinnspielbetrüger typisch ist.

      Der Anwalt legt auch nicht dar, auf welche Weise nun plötzlich die angeblich von ihm vertretene türkische Firma "Ali Telemarket Ltd." Inhaberin der Forderungen geworden sein soll. Eine Abtretungsurkunde wird, soweit bekannt, jedenfalls nicht beigebracht.
      Dateien
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      Das ist so ein Anschreiben, mit dem man gleich zur Polizei geht und guckt, ob da noch irgendwas passiert.
      Eine Vollstreckungs-Warnung habe ich auch mal bekommen, sogar von Amts wegen, weil ich einmal eine Gebühr nicht termingerecht bezahlt habe und die angebliche Mahnung irgendwie nicht mitgekriegt habe. Vielleicht hat so eine Büropraktikantin das falsche Zeug geraucht oder wollte einfach mal sehen, wie es sich anfühlt so ein Anschreiben mit verliehener Machtfülle zu versenden.
      Selbstverständlich habe ich diese Forderung bezahlt, aber nicht ohne bissiges Antwortschreiben ebenfallls auf Rot, denn Rot kann ich auch, ca. 500 mal. Soviel ist drin in in so einem Papierpack.
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()