Paypal-Abzocke von Tobias B.

    • Paypal-Abzocke von Tobias B.

      Anzeige bei Ebay-Kleinanzeigen (Nummer: 146345752) Verkäufer verkauft Grafikkarte.
      Reger Email-Verkehr mit Zahlungsmodalitäten, Versand, wie schnell versendet werden kann, Adressübermittlung, usw.
      Paypal-Adresse des Verkäufers lautet: [email]xxxxxx@xxxxxxxx[/email]
      Am 01.10.2013 erfolgte 1. Paypal-Zahlung an die mitgeteilte Email-Adresse, am 02.10.2013 erfolgte 2. Paypal-Zahlung an die Email-Adresse, Gesamtbetrag waren 200€, inkl. Paypal-Gebühren und versicherter Versand mit DHL.
      Nach Tätigung der 2. Zahlung am 02.10.2013; bis heute keinerlei Reaktion mehr auf meine Emails bezüglich Nachfrage der Sendungsnummer, keine Email, keine Sendungsnummer, nichts.
      Gestern Abend nachdem ich dem Verkäufer eine Frist gesetzt hatte, um sich zu melden, habe ich bei Paypal einen Fall wegen Käuferschutz eröffnet. Allerdings wartet Paypal jetzt 10 Tage, ob sich der Verkäufer meldet, obwohl ich meinen Verdacht des Betruges am Telefon mitgeteilt habe. Online bei der hiesigen Polizeidienststelle eine Strafanzeige gestellt.
      Weitere Vermutung:
      Der selbe Verkäufer bietet in der gleichen Stadt eine weitere, hochpreisige Grafikkarte zum Kauf an. In der Anzeige so ziemlich der gleiche Wortlaut wie in der anderen Anzeige. Mit anderer Email-Adresse angeschrieben, Paypal-Adresse bekommen (macht den Eindruck, als ob es ein Fake ist; die Anzeige und auch die Email-Adresse, Email lautet: freakakalol.@xxxxxxxxx

      xxx = Daten unkenntlich gemacht
    • Nur mal so als Hinweis:

      a)Deine Zahlung erfolgte am 02.10. auf das PP Konto.

      b)am 3.10.war ein gesetzlicher Feiertag(Donnerstag),wobei am Freitag(4.10.)MILLIONEN von Menschen einen BRÜCKENTAG genommen haben und(bis morgen(Sonntag) weggefahren sind.Ist das verboten??Muß jeder sofort bei Fuß sein,wenn Du flötest???

      c)Erfolgt nicht "stehenden Fußes" eine für Dich sofortige Antwort,meinst Du,sei die Eröffnung eines Falles bei PP berechtigt????

      Ich glaube,daß bei Dir die Verhältnismäßigkeit der Mittel mal gründlich überdacht werden sollte!

      petergabriel
    • warum greift ihr mich jetzt so an???

      wenn ich ein geschäft mit jemandem eingehe und ein versprechen gebe, sollte ich mich auch daran zu halten, oder sehe ich das falsch?
      zumal ja die tage vorher reger email-verkehr zwischen mir und ihm herrschte, und seitdem er die zahlung erhalten hat, nichts wieder von sich hat hören lassen!
      es war vereinbart, das er das paket nach geldeingang zur post bringt und mir die sendungsnummer übermittelt.
      aber seit dem 02.10. mittags habe ich keine email mehr von ihm erhalten.

      und da soll ich von ausgehen, das er mich nicht verarscht hat??? zumal er mir auch von unterwegs aus geantwortet hat; davon gehe ich zumindest aus, da in seiner email "gesendet von meinem iphone" stand.
    • @Katja

      Liest denn hier niemand mehr die Nutzungsbedingungen, wenn er sich registriert? Du kannst doch hier nicht einfach Namen von Verkäufern verbreiten, nur weil du über das verlängerte Wochenende zwei Tage keine Antwort erhalten hast. Als Prangerforum möchten wir nicht missbraucht werden, weshalb der Name im Titel nun editiert ist. Sollte sich herausstellen, dass wir es hier mich einer Betrugsserie zu tun haben (wovon zur Zeit überhaupt nicht auszugehen ist), dann kann das gerne anders gehandhabt werden.

      Das Angebot ist übrigens noch online: kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen…karte/146345752-225-12197

      Ich gehe doch davon aus, dass du dir diese für den Fall der Fälle gesichert hast.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • den separaten Sicherheits-Hinweis der Dir bei den Kleinanzeigen angezeigt wird hast Du "übersehen"?

      kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/sicherheitshinweise.html

      warum hast Du für 1 Artikel zwei Paypal-Zahlungen durchgeführt ?(

      hast Du die PP-Zahlung aus bestehendem Guthaben oder via PP-Lastschrift durchgeführt?
      wenn diese via PP-Lastschrift erfolgt sind ist die Kohle ggf. noch gar nicht beim VK gutgeschrieben worden
      -
      eben, weil PP wartet bis die Kohle "real" bei PP eingetroffen ist - erst dann erfolgt die Gutschrift beim VK....

      durch den Feiertag wird sich das Versandprozedere um (mindestens) 1 Tag verschieben -
      abhängig von Deiner PP-Zahlungsweise ggf. noch um 1 - 2 weitere Tage....

      noch ist es viel zu früh um wie-auch-immer-geartete-Vermutungen anzustellen.....

      Dein Besuch bei den Blauen Jungs und Mädels ist ein schlechter Witz, oder?

      Du wirst ja eine Abschrift der Anzeige inkl. Tagebuch-Nr. erhalten haben -
      stell` diese doch einmal (schwärze bitte die Realen Daten - Deine und die des Verkäufers!).....!
      Upload als PDF-File / Screenshot (Scanner/Digitalkamera)....
    • @katja:

      Mich würde viel eher interessieren, warum und in welcher Höhe du 2 Zahlungen geleistet hast. Für welche davon hast du einen Konflikt eröffnet?

      Es kann sehr wohl gute Gründe dafür geben, daß sich dein Handelspartner bei dir nicht meldet. Deine Reaktion, hier unter Nennung der (hoffentlich) realen Daten samt Mailadresse "Abzocke" und den "Verdacht eines Betruges" zu konstatieren, obwohl noch keine 2 Werktage rum sind, wird von einigen Postern als überzogen erachtet. Und zugegeben, wenn dein Verkäufer sich bei dir nicht mehr melden konnte, weil er z.B. gerade im Krankenhaus liegt, dann stehst du mit deinem Enthusiasmus hier etwas blöd da.

      (Ich sehe gerade, daß schon editiert worden ist, gut.)

      @geiz_ist_ungeil weist weiterhin auf den Fakt hin, daß Kleinanzeigen nur für Geschäfte gedacht sind, die man bar bei Abholung bezahlt, bei denen du also Zug um Zug Ware gegen Geld tauschst. Er sieht einen Widerspruch darin, vollkommen bewußt das Risiko einzugehen, einer dir völlig unbekannten Person einen dreistelligen Betrag anzuweisen, auf der anderen Seite aber nicht eine im Distanzhandel übliche Zeit abzuwarten.

      Daß meine Vorposter es teils nicht geschafft haben, dir das sachlich zu vermitteln, ist nicht als Angriff zu verstehen.

      Andererseits ist natürlich klar, daß ein ausbleibender Kontakt so oder so kein gutes Zeichen ist. Vielleicht postest du hier mal die zweite, noch laufende Anzeige, evtl. kann man sich ein Bild machen. Vielleicht schaust du auch noch mal deine Mails durch, was der Verkäufer genau zum "Geldeingang" gesagt hat. Es ist durchaus übliche Praxis, daß man erst versendet, wenn das Geld vom PayPal-Account auf das Bankkonto abgebucht wurde. Das wäre wohl frühestens am Montag der Fall.

      Für den Moment kannst du nichts weiter machen, daß PayPal dem Verkäufer 10 Tage gibt ist normal.

      cody7888a schrieb:

      wenn diese via PP-Lastschrift erfolgt sind ist die Kohle ggf. noch gar nicht beim VK gutgeschrieben worden
      -
      eben, weil PP wartet bis die Kohle "real" bei PP eingetroffen ist - erst dann erfolgt die Gutschrift beim VK....


      Das ist nicht korrekt, einzig die PP-Zahlung per Überweisung hat die Banklaufzeit plus einen Tag bei PayPal als Verzögerung. Die Lastschriften mit Sicherheitsüberprüfung - immerhin seinerzeit auch nur ein Teil der PP-Zahlungen per Lastschrift und nicht generell üblich - gibt es nicht mehr, seit die Verbraucherzentrale PayPal diesbezüglich auf Unterlassung in Anspruch genommen hat.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • pandarul schrieb:

      Für den Moment kannst du nichts weiter machen, daß PayPal dem Verkäufer 10 Tage gibt ist normal.

      Zitat von »cody7888a«
      wenn diese via PP-Lastschrift erfolgt sind ist die Kohle ggf. noch gar nicht beim VK gutgeschrieben worden
      -
      eben, weil PP wartet bis die Kohle "real" bei PP eingetroffen ist - erst dann erfolgt die Gutschrift beim VK....


      Das ist nicht korrekt, einzig die PP-Zahlung per Überweisung hat die Banklaufzeit plus einen Tag bei PayPal als Verzögerung. Die Lastschriften mit Sicherheitsüberprüfung - immerhin seinerzeit auch nur ein Teil der PP-Zahlungen per Lastschrift und nicht generell üblich - gibt es nicht mehr, seit die Verbraucherzentrale PayPal diesbezüglich auf Unterlassung in Anspruch genommen hat.
      pandarul
      - Deine Informationen sind falsch. Wobei es aktuell müssig ist sich über die Optik der PP-Informationen Gedanken zu machen....

      wie bereits mitgeteilt ist die Gutschrift im PP-Konto des Verkäufers davon abhängig wie bezahlt worden ist -
      hierüber liegen seitens 19katja12 (noch) keine Informationen vor...
    • Zu eurer Frage, warum ich 2 Zahlungen geleistet habe:
      Ich habe am 01.10. die erste Zahlung als "Anzahlung" geleistet, damit ich "sicher" gehen kann, das ich die Karte bekomme und der Verkäufer sie nicht doch anderweitig verkauft, weil es ein recht gutes Angebot war, für solch eine Karte und "eigentlich" hatte der Verkäufer geschrieben, das er die Anzeige löschen wird, sobald Geld eingegangen ist.

      Zahlungsart:
      Wie schon geschrieben, als Paypal-Zahlung mit Giropay. Diese Option habe ich schon einige Male genutzt, z.b. bei Ebay selbst, wenn ich etwas gekauft habe.
      Wenn in meiner Kontoübersicht bei Paypal steht, das die Zahlung "Abgeschlossen" ist, ist das Geld bei dem Verkäufer angekommen. Vor kurzem erst habe ich diese Giropay-Option bei Ebay über Sofort-Kauf genutzt, das Geld wurde gesendet und am gleichen Nachmittag wurde die Ware an mich verschickt.

      Wo steht denn bitte, das ich persönlich bei den "Blau-Weißen-Herren-und-Damen" gewesen bin? Ich habe Online (das geht heutzutage) eine Anzeige erstattet; weil ich mir echt verar*** vor komme.

      Keinen Email-Kontakt seit dem 02.10., obwohl er mir vorher (davon gehe ich jetzt mal aus) auch von unterwegs aus antworten konnte, via Ei-Phone.

      Was die Abholung betrifft; mache ich sonst auch. Nur wenn dort mal locker 460km zwischen mir und dem Abholort sind, ist das nicht so einfach. Und bei uns im Kreis, auch über den Kreis hinaus, wo noch Abholung möglich wäre, gab/gibt es kein Angebot, was unter 400€ gelegen hätte.
    • @cody:

      Ich sage es dir in aller Freundlichkeit; halte dich bitte zurück. Selbstverständlich sind "meine Informationen" nicht falsch und werden es auch nicht dadurch, daß du das unbelegt in den Raum stellst.

      PayPal-Zahlungen (also echte, keine "Gastzahlungen", eine solche kann hier allerdings nicht vorliegen), bei denen die Zahlungsquelle eine Lastschrift ist, werden (und wurden schon immer) sofort gutgeschrieben, sofern es sich nicht um Zahlungen an einen Händler handelt, die dieser erst dadurch auslöst, daß er sie manuell abruft. Auch in diesem Fall findet die Zahlung sofort statt, nur eben mit dem Klick auf der Verkäuferseite.

      Eine Sicherheitsüberprüfung, wie es sie früher bei einem kleinen Prozentsatz der PayPal-Zahlungen per Lastschrift gab, ist seit Jahren nicht mehr in freier Wildbahn gesichtet worden, auch wenn sie in den AGB noch aufgeführt ist. Wobei die Annahme plausibel ist, daß das damit zu tun hat, daß diese Praxis aktuell einer von 10 Streitpunkten einer Klage mit längerer Vorgeschichte ist, die der vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband) eingereicht hat, weil die entsprechende Klausel als für den Verbraucher intransparent angenommen wird. google ist dein Freund.

      Nur weil es "müßig" ist - dahingehend gebe ich dir natürlich Recht, eigentlich ist es nämlich sogar komplett Off-Topic - kann das nicht rechtfertigen, hier deine Aussage unwidersprochen stehen zu lassen, daß PayPal-Zahlungen per Lastschrift solange verzögert werden, bis die Kohle bei PayPal ist. Sonst glaubt das nachher noch einer.

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    • 19katja12 schrieb:

      Ich habe am 01.10. die erste Zahlung als "Anzahlung" geleistet, damit ich "sicher" gehen kann, das ich die Karte bekomme und der Verkäufer sie nicht doch anderweitig verkauft, weil es ein recht gutes Angebot war, für solch eine Karte und "eigentlich" hatte der Verkäufer geschrieben, das er die Anzeige löschen wird, sobald Geld eingegangen ist.


      Verstehe ich das richtig, du hast "angezahlt", während ihr noch über den endgültigen Preis verhandelt habt?

      Für welche Zahlung hast du eine Beschwerde eingereicht? Ich frage das deshalb, weil zumindest laut der Käuferschutzrichtlinie von PayPal keine Teilzahlungen abgesichert sind, womit PayPal einen prima Grund hätte, dich abzuwimmeln.

      Und ja, für die Bücher, auch bei GiroPay als Zahlungsquelle ist das PayPal-Guthaben sofort auf dem Account des Verkäufers.
    • @19katja12: Verständlich, das du bei einem solchen Betrag nervös wirst. Aber versuche dich mal in die Lage deines VK zu versetzen. Klar er hat dir also am 02.10 noch mittags geantwortet.
      Wer sagt dir den, das er danach nicht in Urlaub über das lange Wochenende gefahren ist? Nicht jeder schaut im Urlaub täglich seine Mails durch.
      Warte erstmal den Montag ab und schaue mal, ob und was von deinem VK kommt.
      Sollte der VK einfach nur in Urlaub gewesen sein, könntest du dir mit deiner übereilten Aktion(Anzeige) unter Umständen noch selbst ins Knie geschossen haben.
    • pandarul
      -
      Deine Informationen werden nicht durch mehrfaches Wiederholen "richtiger"
      - die reale Paypalwelt sieht eben anders aus -
      Du kennst Google? Fein - dann such` Dir die entsprechenden aktuellen Berichte einfach selber raus...

      19katja12
      -
      Du schreibst, das Du die Zahlung via Giropay durchgeführt hast - damit ist die Kohle direkt dem PP-Konto des VK`s gutgeschrieben worden...
      -
      die erste PP-Zahlung hast Du am 01.10.2013 ("Anzahlung") durchgeführt - die zweite PP-Zahlung am 02.10.2013 (Uhrzeit??)
      der 03.10. ist der Feiertag.......

      sobald der VK bei Paypal die Sendungsdaten hinterlegt (hat) wird Dein gemeldeter Fall ("nicht-erhaltener-Artikel") -
      nach Onlineprüfung des Sendungsstatus - geschlossen....

      schau` Dir den aktuellen Status im gemeldeten Fall zwischendurch immer wieder an -
      wobei Du hierbei seitens Paypal via Email über eine Veränderung informiert wirst....
    • cody7888a schrieb:

      Du kennst Google? Fein - dann such` Dir die entsprechenden aktuellen Berichte einfach selber raus...


      Nö, ich behaupte einfach daß es keine gibt, die jünger sind als 2012 und sich nicht auf einen Zeitpunkt in der Vergangenheit beziehen. Das hat den schönen Vorteil, daß du in der Bringschuld bist. 8)

      Du wirst bei deiner Recherche feststellen, daß anstelle der früher üblichen Sicherheitsüberprüfung nun Lastschrift als Zahlungsoption ggf. gleich ganz abgelehnt wird.

      Und weil ich google kenne bin ich sogar so freundlich und gebe dir die Links auf die erweiterte Suche, die auf Beiträge aus dem letzten Jahr eingegrenzt ist, einmal mit dem korrekten Begriff und einmal mit dem falschen.

      Ich bin mir sicher, daß es bloß ein Zufall ist, daß es da keine 1200 Beiträge gibt, während es ohne zeitliche Einschränkung zusammen 50.000 sind. Die anderen 48.800 sind mit Sicherheit in den prozentual heruntergebrochen 40,67 Jahren zuvor entstanden, in denen PayPal Lastschriften mit Sicherheitsüberprüfungen belegt hat.

      Und es ist auch bestimmt nur Zufall, daß gefühlt alle Beiträge aus dem letzten Jahr a) auf Seiten mit älteren Berichten gehen, die nur jüngst aktualisiert wurden, b) Phishing unter dem Vorwand einer Sicherheitsprüfung zum Inhalt haben oder c) berichten, daß aufgrund einer Sicherheitsprüfung gar keine Lastschriftzahlung möglich war. Oh, und ja, auf PayPals AGB und FaceBook-Timeline wird auch viel verlinkt.

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    • Ich mag ja vielleicht etwas paranoid sein, aber für mich sieht das so aus, als ob sich jemand alle Mühe gegeben hat, den Käuferschutz des sicherererererereren Payayayaypals zielgerichtet nach allen Regeln der Kunst zu unterlaufen.

      ebay-kleinanzeigen ist nicht ebay. ebay Kleinanzeigen ist für Artikel gedacht, die abgeholt werden. Nicht für Artikel, die versendet werden.

      Der PayPal-Käuferschutz gilt nur für materielle Artikel, die versandt werden können, siehe hierzu Ziffer 3.2 und 3.3.

      (...)

      Die folgenden Artikel sind nicht durch den PayPal-Käuferschutz abgesichert:
      1. (...)
      2. (...)
      3. Artikel, die nicht versandt werden


      Da Kleinanzeigen keinen Checkout hat, weil die dort gelisteten Artikel eben abgeholt werden sollen, muss man die Zahlung über PP als persönliche Zahlung leisten.

      Voraussetzung für den Käuferschutz:
      Die PayPal-Zahlung steht in Zusammenhang mit dem gekauften Artikel. Das bedeutet, dass die Zahlung stattgefunden hat
      1. über die Funktion "Jetzt zahlen" auf der eBay-Website oder
      2. über die Funktion "Geld senden" und unter Angabe der eBay-Artikelnummer im PayPal-Konto oder
      3. bei Käufen außerhalb eBays: über die Funktion "Geld senden" auf der PayPal Webseite durch Anklicken der "Kaufen"-Schaltfläche oder im Rahmen des PayPal-Checkout-Ablaufs.
      Andere Zahlungen, die Sie außerhalb dieser Funktionen tätigen, können wir nicht zuordnen und sind daher nicht vom Käuferschutz abgedeckt.


      Es wurde eine Anzahlung und danach eine weitere Zahlung geleistet.
      Sie müssen die Kaufpreiszahlung als eine einzige Zahlung von einem registrierten PayPal Konto aus gemacht haben (keine Teilzahlungen, keine Ratenzahlungen, keine Anzahlungen, keine Hinterlegungen).

      Drei Punkte, die gegen die Bewilligung des Käferschmutz' durch PP sprechen.

      Möglich, dass das bei Paypal niemandem auffällt, aber dann wird ein Versandbeleg beim VK angefordert. Der wird dann, wenn er das bewusst so eingefädelt hat, schon von selber darauf hinweisen, dass der Artikel ja auf ebay kleinanzeigen stand und gar nicht versendet werden sollte.

      In so fern wird sich dann dieses Problem

      cody7888a schrieb:

      sobald der VK bei Paypal die Sendungsdaten hinterlegt (hat) wird Dein gemeldeter Fall ("nicht-erhaltener-Artikel") -

      nach Onlineprüfung des Sendungsstatus - geschlossen....

      für den VK gar nicht stellen. Sendungsdaten? Wieso das denn? KIJIJI (kijiji.de) ist nun mal nicht ebay, auch wenn es heute als Subdomain "kleinanzeigen" auf deren Domain mit rumliegt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ich fasse es nicht!

      "Paranoid" in Verbindung mit PayPal ist bei Löschbert ein und dasselbe dh.eine Tautologie!

      Ich stelle mir gerade mal Katja,die TE,vor:

      Es ist Mittwoch (2.10.):sie kommt nachmittags von der Arbeit und überweist per Giropay die zweite Rate an PayPal.

      (Sie stellt sich vor,daß ihr Handelspartner mit feuchten Händen,gepackter Sendung und kettenrauchend vor seinem PC hockt und auf den Eingang IHRER Zahlung wartet!

      Sie stellt sich vor,daß er den Eingang feststellt,alles stehen und liegen läßt(er hat es ja versprochen)und zur Post/zum Hermes Shop eilt und ihr die Sendungnummer übermittelt.

      Katja atmet auf.....Alles wird gut......sie brüht sich einen Kaffee und steckt sich auch eine an.....)

      Aber halt,das Leben ist GRAUSAM:

      Es kommt KEINE Sendungsnummer!!!Am Freitag(4.10.)kommt auch keine Sendung,es kommt noch nicht einmal eine entschuldigende/rechtfertigende Mail........potztausend,was für ein BETRÜGER!!!

      Darüber ist sie..........(sie kommt sich absolut VERAR.......vor)......so erbost,daß sie OHNE zu zögern SOFORT ihren Handelspartner ONLINE bei der Polizei anzeigt.

      Um sich weiter abzureagieren,sucht und findet sie ein passendes Forum(Auktionshilfe) und macht dort unter Nennung (fast)aller Einzelheiten ihrer gefrusteten,wütenden und benebelten Seele so mal richtig Luft!

      -------------------------------------------------------

      Ich hoffe,daß die Folgen ihres Handelns(falsche Anzeige etc) Katja noch lange in Erinnerung bleiben,denn diese Spielarten von Kuzsichtigkeit,gepaart mit Arroganz und Gutsherrenmentalität müssen bestraft werden.

      Aber den Gutmenschen und Oberpedanten(gell,Panda...) sind andere "Korinthen" viel wichtiger.

      Jetzt fühlt sich Katja richtig ernstgenommen und gebauchpinselt!

      petergabriel
    • 19katja12 schrieb:

      Zu eurer Frage, warum ich 2 Zahlungen geleistet habe:
      Ich habe am 01.10. die erste Zahlung als "Anzahlung" geleistet, damit ich "sicher" gehen kann, das ich die Karte bekomme und der Verkäufer sie nicht doch anderweitig verkauft, weil es ein recht gutes Angebot war, für solch eine Karte und "eigentlich" hatte der Verkäufer geschrieben, das er die Anzeige löschen wird, sobald Geld eingegangen ist.

      Zahlungsart:
      Wie schon geschrieben, als Paypal-Zahlung mit Giropay. Diese Option habe ich schon einige Male genutzt, z.b. bei Ebay selbst, wenn ich etwas gekauft habe.
      Wenn in meiner Kontoübersicht bei Paypal steht, das die Zahlung "Abgeschlossen" ist, ist das Geld bei dem Verkäufer angekommen. Vor kurzem erst habe ich diese Giropay-Option bei Ebay über Sofort-Kauf genutzt, das Geld wurde gesendet und am gleichen Nachmittag wurde die Ware an mich verschickt.

      Wo steht denn bitte, das ich persönlich bei den "Blau-Weißen-Herren-und-Damen" gewesen bin? Ich habe Online (das geht heutzutage) eine Anzeige erstattet; weil ich mir echt verar*** vor komme.

      Keinen Email-Kontakt seit dem 02.10., obwohl er mir vorher (davon gehe ich jetzt mal aus) auch von unterwegs aus antworten konnte, via Ei-Phone.

      Was die Abholung betrifft; mache ich sonst auch. Nur wenn dort mal locker 460km zwischen mir und dem Abholort sind, ist das nicht so einfach. Und bei uns im Kreis, auch über den Kreis hinaus, wo noch Abholung möglich wäre, gab/gibt es kein Angebot, was unter 400€ gelegen hätte.
      Na denn is ja alles gut.
      Online ist vieles und viel einfacher und sichererer.
      Deinen Popo wirst du dann noch zur Bullisei-Stelle deines Vertauens bewegen müssen, es sei denn der Spamfilter hat deine Online-Anzeige gefressen.
      Evt. kommt dein VK, so er ehrliche Absichten hat, auf die Idee dir eins reinzuwürgen (scheint im ersten Posting nicht angekommen zu sein. Die Red. hat zunächstmal zu deinen Gunsten editiert!!)
      Ich kann deinen Frust ja verstehen, auch wenn ich deine Leseschwäche nicht so ..... :whistling:
      Wie du aber auf eine Quälpal-Abzocke kommst?
      Da lache ich mir mit sämtlichen mir bekannten PP-Mitarbeitern einen Ast :!:
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Moin zusammen,

      die PP-Käuferschutz-Richtlinie spricht da eine eindeutige Sprache:

      bei Artikeln, die über die EBay-Seite gekauft werden fällt diese Regelung "kaum" auf -
      eben, weil über die Kaufabwicklung die entsprechenden Zahlungsinformationen erfolgen (auch bei mehreren gekauften Artikeln, die dann zusammengefaßt in der Abwicklung erscheinen).

      Bei Zahlungen, die nicht für über Ebay gekaufte Artikel durchgeführt werden, kann es tatsächlich zu Problemen kommen:

      3.4 Die PayPal-Zahlung steht in Zusammenhang mit dem gekauften Artikel. Das bedeutet, dass die Zahlung stattgefunden hat
      1. über die Funktion "Jetzt zahlen" auf der eBay-Website oder
      2. über die Funktion "Geld senden" und unter Angabe der eBay-Artikelnummer im PayPal-Konto oder
      3. bei Käufen außerhalb eBays: über die Funktion "Geld senden" auf der PayPal Webseite durch Anklicken der "Kaufen"-Schaltfläche oder im Rahmen des PayPal-Checkout-Ablaufs.
      Andere Zahlungen, die Sie außerhalb dieser Funktionen tätigen, können wir nicht zuordnen und sind daher nicht vom Käuferschutz abgedeckt.

      Sie müssen die Kaufpreiszahlung als eine einzige Zahlung von einem registrierten PayPal Konto aus gemacht haben (keine Teilzahlungen, keine Ratenzahlungen, keine Anzahlungen, keine Hinterlegungen).

      cms.paypal.com/de/cgi-bin/?cmd…D=ua/BuyerProtection_full

      wobei es noch viel zu früh ist um in Panik zu verfallen .......
    • pandarul schrieb:

      @cody:

      Ich sage es dir in aller Freundlichkeit; halte dich bitte zurück. Selbstverständlich sind "meine Informationen" nicht falsch und werden es auch nicht dadurch, daß du das unbelegt in den Raum stellst.

      PayPal-Zahlungen (also echte, keine "Gastzahlungen", eine solche kann hier allerdings nicht vorliegen), bei denen die Zahlungsquelle eine Lastschrift ist, werden (und wurden schon immer) sofort gutgeschrieben, sofern es sich nicht um Zahlungen an einen Händler handelt, die dieser erst dadurch auslöst, daß er sie manuell abruft. Auch in diesem Fall findet die Zahlung sofort statt, nur eben mit dem Klick auf der Verkäuferseite.

      Eine Sicherheitsüberprüfung, wie es sie früher bei einem kleinen Prozentsatz der PayPal-Zahlungen per Lastschrift gab, ist seit Jahren nicht mehr in freier Wildbahn gesichtet worden, auch wenn sie in den AGB noch aufgeführt ist. Wobei die Annahme plausibel ist, daß das damit zu tun hat, daß diese Praxis aktuell einer von 10 Streitpunkten einer Klage mit längerer Vorgeschichte ist, die der vzbv (Verbraucherzentrale Bundesverband) eingereicht hat, weil die entsprechende Klausel als für den Verbraucher intransparent angenommen wird. google ist dein Freund.

      Nur weil es "müßig" ist - dahingehend gebe ich dir natürlich Recht, eigentlich ist es nämlich sogar komplett Off-Topic - kann das nicht rechtfertigen, hier deine Aussage unwidersprochen stehen zu lassen, daß PayPal-Zahlungen per Lastschrift solange verzögert werden, bis die Kohle bei PayPal ist. Sonst glaubt das nachher noch einer.

      Tscha, und bevor du hier wieder versuchst Gegenmeinungen wegzubeissen gehn wir mal in die Realität (die dir pawlowsch ja abzugehen scheint!).
      In diesem Fall wurde die Spielgeldzahlung mit Spielgeld ausgelöst, somit 1:1 verfügbar.
      Den, nicht zu Thema gehörenden Mist, mit Abbuchungen/Gastzahlungen/Lastschriften kannst du gerne in deiner Tonne absitzen!

      Bleibt hier ein hyperaktiver Käfer, der jegliche Sicherheitshinweise ignoriert und an Donald-Duck@Entenhausen.com einen dreistelligen Betrag schiebt :wallbash
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      *selbstzensiert*!