Seit gestern ist das Gsetzt gegen unseriöse Geschäftspraktiken, (auch Gesetz gegen den Abmahnwahnsinn genannt) in Kraft getreten.
mkb-rechtsanwaelte.de/blog/wordpress/?p=600
Der "Gerichtstourismus" ist auch eingeschränkt worden. Es ist ab sofort das für den Schädiger zuständige Amts- bzw. Landgericht zuständig. Bisher wurde meist bei den Abmahner freundlichen Gerichten München, Frankfurt und Köln geklagt.
Bei Gewinnspielen der Gewinnbimmelmafia muss jetzt eine schriftliche Zustimmung zum Gewinnspielvertrag eingeholt werden.
Ausserdem ändert sich bei Abmahnungen einiges
Auch Inkassoschreiben von Inkassobüros und Rechtsanwälten müssebn sichan fete Regeln halten
internet-law.de/2013/10/gesetz…te-in-kraft-getreten.html
Bin mal gespannt, wie es jetzt weiter geht.
Die Abmahnwahnsinnigen werden bestimmt daran basten ihre Pfründe retten zu können. Warte nwir es ab.
„Das Gesetz gegen unsaubere Geschäftspraktiken“ ist nach der Zustimmung
des Bundesrates heute im Bundesanzeiger erschienen. Ausweislich des
Textes sind die Änderungen ab morgen wirksam.
Da fragt man sich, ob die einschlägig bekannten Anwaltskanzleien morgen Ihre Drucker abschalten ?
Wie
ich bereits anlässlich des Beitrages zum Referentenentwurfes
ausgeführt habe, werden sich die Rechteinhaber meiner Meinung nach
nunmehr auf den Schadensersatz und nicht mehr auf die Anwaltskosten
stürzen, da sich hier bisher keine einheitliche Rechtsprechung
herausgebildet hat, war doch das „Hauptkampffeld“ immer die Höhe der
Anwaltsgebühren...
mkb-rechtsanwaelte.de/blog/wordpress/?p=600
Der "Gerichtstourismus" ist auch eingeschränkt worden. Es ist ab sofort das für den Schädiger zuständige Amts- bzw. Landgericht zuständig. Bisher wurde meist bei den Abmahner freundlichen Gerichten München, Frankfurt und Köln geklagt.
Bei Gewinnspielen der Gewinnbimmelmafia muss jetzt eine schriftliche Zustimmung zum Gewinnspielvertrag eingeholt werden.
Ausserdem ändert sich bei Abmahnungen einiges
Auch urheberrechtliche Abmahnungen müssen transparenter werden. § 97a Abs. 2
UrhG verlangt, dass die Abmahnung in klarer und verständlicher Weise
folgende Angaben enthalten muss:
1. Name oder Firma des Verletzten, wenn der Verletzte nicht selbst, sondern ein Vertreter abmahnt,
2. die genaue Bezeichnung der Rechtsverletzung,
3. die geltend gemachten Zahlungsansprüche als Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche aufzuschlüsseln und
4.
wenn darin eine Aufforderung zur Abgabe einer
Unterlassungsverpflichtung enthalten ist, anzugeben, inwieweit die
vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte
Rechtsverletzung hinausgeht.
Eine Abmahnung, die nicht diesen
Vorgaben entspricht, ist künftig unwirksam! Damit beinhaltet die bislang
weit verbreitete Praxis eine sehr weitgehende Unterlassungserklärung zu
fordern, das Risiko der Gesamtunwirksamkeit solcher Abmahnungen.
Dieser Aspekt wird mit Sicherheit demnächst Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen werden.
Auch Inkassoschreiben von Inkassobüros und Rechtsanwälten müssebn sichan fete Regeln halten
Inkassoschreiben müssen künftig klar und verständlich folgende Angaben enthalten:
1. den Namen oder die Firma des Auftraggebers,
2. den Forderungsgrund, bei Verträgen unter konkreter Darlegung des Vertragsgegenstands und des Datums des Vertragsschlusses,
3. wenn Zinsen geltend gemacht werden, eine Zinsberechnung unter
Darlegung der zu verzinsenden Forderung, des Zinssatzes und des
Zeitraums, für den die Zinsen berechnet werden,
4. wenn ein Zinssatz über dem gesetzlichen Verzugszinssatz geltend
gemacht wird, einen gesonderten Hinweis hierauf und die Angabe, aufgrund
welcher Umstände der erhöhte Zinssatz gefordert
wird,
5. wenn eine Inkassovergütung oder sonstige Inkassokosten geltend
gemacht werden, Angaben zu deren Art, Höhe und Entstehungsgrund,
6. wenn mit der Inkassovergütung Umsatzsteuerbeträge geltend gemacht
werden, eine Erklärung, dass der Auftraggegber diese Beträge nicht als
Vorsteuer abziehen kann.
internet-law.de/2013/10/gesetz…te-in-kraft-getreten.html
Bin mal gespannt, wie es jetzt weiter geht.
Die Abmahnwahnsinnigen werden bestimmt daran basten ihre Pfründe retten zu können. Warte nwir es ab.
Solange das vermeintliche Recht Einzelner zum Unrecht für Andere wird gibt es keine Gerechtigkeit. myself
Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
Das was ich hier sage ist keine Rechtsberatung, sondern stellt meine persönliche Meinung dar und kann zu neuen Denkansätzen beitragen, auch wenn es "rechtlich" nicht immer einwandfrei erscheint.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Krennz ()