Lüttenredder - mehrfacher Betrug durch eine Familie aus 22457 Hamburg

    • reingefallen24 schrieb:

      @dieselente ich bin geschockt ob Deines Paragraphen Post. X(

      @reingefallen24 Ich möchte dir keine Albträume bereiten - aber du solltest wirklich schockiert sein !!
      und auch sehr dankbar dass es solche Benutzer wie #dieselente gibt.

      Angenommen ein Mister X blättert durch deine Beiträge, so wie ich es gerade getan habe.

      Er fährt mit Kumpels an Weihnachten zu der Familie um macht "stunk". Die Mutter und die kleinen Kinder sind verängstig und rufen Polizei an.

      Mister X erzählt der Polizei ein gewisser #reingefallen24 hätte ihm in diesem Forum öffentlich zu diesem Vorgehen geraten.
      Dadurch wäre er so davon überzeugt "die Gerechtigkeit selbst in die hand nehmen zu müssen" dass er sich anderer Möglichkeiten gar nicht bewusst war.


      Dann hast du erstmal Neujahrspost von der Staatsanwaltschaft. Der Richter entscheidet dann ob und welche von den Paragraphen zum Zuge kommen.

      Theoretisch möglich....ob unwahrscheinlich ? Gute Frage....
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      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
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    • Post? Wäre möglich.

      Für wahrscheinlicher halte ich das, was mir als erstes durch den Kopf gegangen ist, als ich das hier gelesen habe.
      Ist euch bewusst, dass das etwas von einer Facebook-Party hat? Mit etwas "Glück" habt ihr zum verabredeten Termin den 1. Mai an besagter Adresse. Dann rücken die Ordnungshüter in Wannen an, und ihr dürft euer Fest auf der Wache verbringen. Die Post kommt dann später. Macht euch da mal keine Sorgen. Schadenersatz inbegriffen.
    • reingefallen24 schrieb:

      Ich verstehe aber schon Deine Bedenken. Aber auch alleine dahin zu fahren birgt Risiken.
      Weiß ich denn ob der bewaffnet ist oder brutal. Wenn der schon unzurechnungsfähig ist,
      weiß ich wie der reagiert ? Ob das ne tickende Zeitbome ist ? Die Risiken gehe ich ja auch ein.

      Diese kann ich aber minimieren wenn man zu mehreren da ist. Man sollte hier gänzlich nicht
      nur an die Eigendynamik zum negativen der Betrüger denken. Das einzelne Opfer das da hingeht hat
      ebenfalls o.a. Risiken.
      Ganz genau - aber was wollt ihr machen wenn ihr in der Wohnung seid und er gewalttätig wird ? Er ist bei sich zu Hause und kann sagen, ihr wolltet es
      nicht verlassen und ihr hättet angefangen. Ich denke #dieselente hat noch nicht genug Paragraphe zitiert.

      Dann scheint es auch die Möglichkeit der Eskalation und der Gewalt (lauf deinem Posting) ganz bewusst zu sein. Sollte etwas passieren kann dann die jeweils zuständige
      Versicherung (Haft, private Gesundheits, Unfall oder in schlilmmsten Fall aus deinem Posting Waffengewalt: private Berufsunfähigkeit/Pflege)
      auf grobe Fahrlässigkeit/Wagnis plädieren. Na ja - ich würde sowieso zu so einer Person nicht fahren, aber in diesem theoretischen Fall würde ich die Person privat
      verklagen, die mir zu so etwas geraten hat.
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    • Anmerkung der Redaktion: Ursprünglich geschrieben unter dem Drittaccount "DerfürdasRecht".

      Hallo ins Forum,

      ich habe dieses Forum jetzt ein wenig verfolgt da ich Internetrecherche im Bereich Cyberbetrug betreibe.
      Ich bin Rechtsanwalt und wir haben uns auf den Bereich Internetrecht spezialisiert.

      Zu neuerlichen Mitteilungen wie z.B. @werv möchte ich mal Stellung nehmen.

      Es ist sicherlich nicht ratsam vor Ort im " Rudel " aufzutreten. Jedoch ist dies noch nicht strafbar.
      Wenn es verboten ist sich gemeinsam an einem bestimmten Ort zu verarbreden , dann wären
      z.B. Hochzeiten, Feiern usw. Geschichte. Es ist müsig zu erwähnen das bei religiösen Massenveranstaltungen
      oder Veranstaltungen wo das Ziel einer kriminellen Straftat die sichere Absicht ist der Gesetzgeber unterscheidet,
      aber davon sind post von @reingefallen24 oder anderen hier im Forum MEILENWEIT gesetzgebermäßig LICHTJAHRE
      weit entfernt und auch in keinster Weise heranziehbar.

      Ich mache mal ein deutliches Beispiel :
      Nehmen wir an jemand entscheidet sich vor Ort zu versuchen seinen Schaden ersetzt zu bekommen.
      Dem Geschädigten sind nun alle mittel Recht, denn in einem Internetforum hat jemand geschrieben das er auch vorbeifährt.
      Er denkt nun kann ich alles machen, denn jemand anders hatte ja die Idee hinzufahren (wohl gemerkt nur die Idee ) . Super, Freibrief.
      Die Angelegenheit eskaliert und es kommt zu Straftaten von welcher Seite auch immer.
      Nun sagt der Geschädigte bei der Polizei :Ja gut Herr Polizist, ich wollte keine Straftaten begehen, jedoch
      hat jemand im Internet geschrieben das er auch versucht vor Ort seine Ware wieder zu bekommen. Der
      hat den Namen @reingefallen24 und deswegen habe ich das gemacht. Ja wissen Sie was die Polizei dann macht?
      Die wird auf Ihrer Weihnachtsfeier wieder was zu lachen haben. Jedem Staatsanwalt dem wir als Anwalt
      so ein Argument für das Handeln unserer Mandanten nennen würden, ich glaube der würde sich erstmal erkundigen
      ob wir eine Zulassung besitzen. Das ist am Absurdum nicht zu überbieten. Jeder Mensch ist für sein TUN und HANDELN
      selbst veranwortlich. Hier eine Anstiftbarkeit zum Auffordern einer Strafttat zu unterstellen ist schlichtweg in keinster
      Weise gegeben und nicht nachweisbar. Im Gegenteil, hier muss dann sogar geklärt werden ob Unterstellung und
      üble Nachrede im Raum steht. Da sehe ich viel bessere Ansatzpunkte im Strafgesetzbuch ( 186 StGB )

      Das hier Meinungen über ein gemeinsames Auftreten vor Ort kritisch gesehen werden und geäussert wurden finde ich
      richtig, wichtig und sehe ich genauso. Die Meinung wurde überdacht und angenommen. Ziel erreicht.

      Manche Mitteilungen hier sind merkwürdig und der Forumsverlauf auffällig. Es wird mehr über Geschädigte gesprochen die
      Ihrem Ärger Luft machen,sich aber aber sogar von Gewalt oder ähnliches distanzieren,
      als über die Betrüger selbst. Dies ist meistens und in vielen Erfahrungswerten so, dass
      hier eben auch die Drahtzieher , Umfeld der Drahtzieher oder vergleichbare Person unterwegs sind.

      Ich kann jedem nur raten eine amtl. Ánzeige zu erstatten und privatrechtlich in Form von Mahn und Vollstreckungsbescheiden zu arbeiten.

      Zu einem Prozess wird es in diesem Fall und nach meiner Einschätzung mit Strafmaßverurteilung kommen.
      Ich denke auch ohne Bewährung da wohl Vorgeschichte bekannt. Bei Unzurechtungsfähigkeit kann es meist für den
      Betrüger noch schlimmer kommen. Denn der kommt dann in eine geschlossene Einrichtung mit medizinischem Hintergrund (Volksmund : Klapse)
      als in eine JVA. Jede einzelne Anzeige hilft dem leitenden Ermittler die Staatsanwaltschaft von einer Erhebung zu überzeugen .

      Ich poste sehr selten, in diesem Forumsverlauf musste ich meine Meinung mal äussern.
      In diesem Sinne, nicht Leute verurteilen die Ihre Vorgehensweise OHNE HANDELN schon längst überdacht haben, sondern in o.a. Form
      helfen die Drahtzieher auf die Anklagebank zu bekommen.

      Ein föhliches und besinnliches Fest wünsche ich Euch.
    • DerfürdasRecht schrieb:

      Hallo ins Forum,

      ich habe dieses Forum jetzt ein wenig verfolgt da ich Internetrecherche im Bereich Cyberbetrug betreibe.
      Ich bin Rechtsanwalt und wir haben uns auf den Bereich Internetrecht spezialisiert.

      Zu neuerlichen Mitteilungen wie z.B. @werv möchte ich mal Stellung nehmen.

      Es ist sicherlich nicht ratsam vor Ort im " Rudel " aufzutreten. Jedoch ist dies noch nicht strafbar.

      Natürlich ist nicht strafbar, sich irgendwo zu verabreden. Ich wollte nur dadrauf hinweisen, das so ein "treffen" ausarten kann.
      Vor allem, da laut den Beschädigten die beschuldigte Person "unzurechnungsfähig" ist.
      Die Folgen von so einem Treffen könnten durchaus straffbar sein. Man kennt auch die anderen nur aus diesem Forum und
      dann kann man nicht wissen, wie sich die anderen verhalten werden.
      Dafür ist es aus den Postings ersichtlich, dass man durchaus sich in klaren ist, dass durchaus "Ärger" zu
      erwarten wäre.

      Das wollte ich nur den Leuten (evtl etwas übertrieben) vor die Augen führen. Und man soll auch nicht sofort "Sturm" gegen andere laufen
      die entsprechende Paragraphe zitieren.

      Ermittlungen wegen Anstiftung wären erstmal auf jeden fall unangenehm. (wenn auch ziemlich sicher einzustellen)
      Hausfriedensbruch, Nötigung etc wären schon etwas ernster. Sowie auch evtl Ärger mit diversen Versicherungen.

      Für Betrogene macht man in diesem Forum mehr als genug - aber das beste ist einfach die Anzeige zu erstatten - dazu wird immer geraten.


      Dir ansonsten auch ein föhliches und besinnliches Fest

      ps: In meinem Beispiel habe ich eine theoretische Situartion beschrieben, wo wie es in Deustchland sein sollte, ein Staatsanwalt eine Situation prüft - ich habe niemandem
      Anstiftung unterstellt - das ist nicht meine Aufgabe.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Autsch!

      Sorry, aber von einem Rechtsanwalt erwarte ich mir eigentlich schon, dass er vorliegende Texte gründlich liest und auch versteht, mehr als von einem berechtigterweise erbosten Geschädigten einer Straftat.

      Jeder Mensch ist für sein TUN und HANDELN

      selbst veranwortlich. Hier eine Anstiftbarkeit zum Auffordern einer Strafttat zu unterstellen ist schlichtweg in keinster

      Weise gegeben und nicht nachweisbar. Im Gegenteil, hier muss dann sogar geklärt werden ob Unterstellung und

      üble Nachrede im Raum steht. Da sehe ich viel bessere Ansatzpunkte im Strafgesetzbuch ( 186 StGB )
      Die Eigenverantwortlichkeit unterschreibe ich ja noch.

      Aber wo ist in den bisherigen Beiträgen etwas von einer direkten Unterstellung zu lesen oder sogar zu interpretieren?

      Nicht nur in meinen Beiträgen wurde davor gewarnt, wo das hinlaufen könnte, und ich habe die entsprechenden StGB-§§ mit angeführt.

      Einem eventuellen Strafantrag bzgl. § 186 StGB sehe ich absolut gelassen entgegen und würde einen entsprechenden AG-Termin bei der in diesem Falle absoluten Lächerlichkeit des Vorwurfes sogar ohne Anwalt wahrnehmen.
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.
    • Nun sicher hat der "neue Anwalt" in der Runde mit einem Recht: Wenn man selber ein Straftat begeht, dann kann man sich nicht darauf berufen, dass ein anderer ihn dazu "aufgefordert" habe.

      Ansonsten widerspreche ich aber den Aussagen von Einigen, deren "Lesweise" so ist, dass hier harmlos "nur eine Frage" so in den Raum gestellt wurde.
      Das war schon mehr und (zumindest für mich) ziemlich deutlich. Woraufhin ich "sehr deutlich" wurde.
      Die Distanzierung von @reingefallen24 habe ich aber auch gelesen. Eventuell nur ..."in der Wut" und etwas unbedacht.
      Die klaren Hinweise, mit denen andere und auch ich auf die Folgen solcher "Denkspiele" (nennen wir es mal so) hin gewiesen haben, halte ich weiterhin für mehr als nur sinnvoll.
      Nochmals, auch wenn nur vielleicht den "allerletzten erreicht. Niemand hier will Opfer verarschen oder irgendwo hinnageln.
      Aber viele hier wollen Leuten klar machen, dass sie selber aus Wut und Betroffenheit mit dem Gedanken spiel(t)en, selber zu Straftätern zu werden.

      In diesem Sinne :)
    • Ein weiterer Fall. Diesmal geht es um ein Iphone 5.

      Ich bin dabei derjenige, der (am 17.12.) per Paypal an den Verkäufer gezahlt hat.

      Der Verkäufer hat einen sehr ähnlichen Artikel, natürlich nicht an mich (in Berlin), sondern - unter Verstoß gegen die Paypal-Richtlinien - an folgende Adresse geschickt:

      Gerd Mayer, Luttenredder 6, 22457 Hamburg

      Wichtig: Das Paket konnte nicht zugestellt werden! Vielmehr wurde es an den Verkäufer ohne dessen Zutun wieder zurückgesandt. Der Verkäufer mutmaßt, dass DHL die Zustellung verhindert hat. Möglicherweise ist DHL auf Betreiben der Polizei aktiv geworden, um weiteren Schaden zu verhindern.

      Am 20.12.2013 habe ich bei der Polizei in Berlin Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Dabei kannte ich diesen Thread noch nicht. Ein Aktenzeichen habe ich noch nicht.

      Sobald mir Paypal bzw. der Verkäufer die Zahlung erstattet hat, werde ich die Polizei in Berlin auf diesen Thread verweisen und der Polizei den echten Namen nebst Anschrift nennen. Erik Meyer ist eine Gefahr für die Allgemeinheit!

      Für diejenigen Geschädigten, die den Artikel verschickt haben und denen dann das Geld von Paypal wieder zurückgebucht wurde: schaut doch mal in die Kleinanzeigen; evtl. ist Herr Meyer so blöde und stellt sie wieder online:

      kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen…lektronik/22457/c161l9492

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Rahbari ()

    • Rahbari schrieb:

      Der Verkäufer hat einen sehr ähnlichen Artikel, natürlich nicht an mich (in Berlin), sondern - unter Verstoß gegen die Paypal-Richtlinien - an folgende Adresse geschickt:
      Gerd Mayer, Luttenredder 6, 22457 Hamburg
      Du schreibst das Du via Paypal gezahlt hast - hast Du mal (sicherheitshalber) Deinen PP-Account gecheckt ob dieser ggf. "geknackt" worden ist?

      wenn der VK an eine Lieferanschrift verschickt hat die Du nicht hinterlegt hast bekommste die Kohle zurück....

      kannst Du mal bitte die entsprechende Anzeigenummer posten - Dein Link führt "nur" auf die Kleinanzeigen-Seite....
    • Super, dass Du Dich gemeldet hast, Rahbari. Danke Dafür :)

      Sehr interessant auch die Info zur Nichtauslieferung. An der Adresse scheinen aber auch echt "sehr viele" Menschen namens Meyer zu wohnen....
      Die Nichtzustellung könnte immerhin ein Zeichen sein, dass jemand aufgewacht ist.
      Hoffentlich hat das "System", das mit der Nichtzustellung und ist nicht nur der Tatsache des falschen Vornamens oder der bewusst fehlerhaft angegeben Straßenbezeichnung im Einzelfall geschuldet.

      Ihr beide, "Dein" Verkäufer, bei dem Du gar nicht gekauft hast, sondern nur bezahlt, und auch Du könnten richtig Glück haben und beide ohne eigenen Schaden aus der Sache raus kommen. :) Das freut mich für Euch. Na ja....soweit man in einer solchen Angelegenheit überhaupt von "Glück reden kann.

      Grüße auch an Deinen vermeintlichen Verkäufer. Der darf sich auch hier gerne melden :) Ich würde gerne noch erfahren, mit welchem "Trick" der reingelegt wurde, was ihm als Grund genannt wurde, warum er nach Hamburg statt nach Berlin versenden sollte.
      Es geht dabei nicht um "Auslachen", sondern darum zu erfahren, wie "Meyer(s)" agieren/argumentieren.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Ich habe den Besitzer der Paypal-Adresse und die Person, die das Handy nach Hamburg verschickt hat, gebeten, ebenfalls Strafanzeige zu erstatten. Meine Strafanzeige werde ich nachher ergänzen und explizit auf Herrn M. verweisen.

      Die Information vom User reingefallen24, dass Herr M. geisteskrank sei und die Polizei daher nicht tätig werde bzw. Herr M. eine rechtskräftig verhängte Haftstrafe daher nicht antrete, kann und will ich nicht glauben. Kann dies einer der anderen Opfer bestätigen? Ich bin kein Strafrechtler. Aber in aller Regel dauert ein Gerichtsverfahren mehrere Monate bis zu einem Urteil. Wenn Rechtbehelfe eingelegt werden, dauert es noch länger. Die Verhaltensweise von Herrn M. spricht dagegen, dass es sich in einem die Schuldfähigkeit ausschließenden Zustand befindet. Und selbst wenn dies der Fall wäre, müsste er doch in psychiatrische Behandlung UND die Polizei müsste schon aufgrund der vorbeugenden Abwehr von weiteren Straftaten etwas gegen Herrn M. und seine Mutter unternehmen. Wenn nicht, wäre das in der Tat ein Fall für die Medien, zumal es nicht um den großen Unbekannten mit wechselnden IP-Adressen aus Russland geht, sondern die Wohnanschrift bekannt ist. Der Kerl hat Dutzenden von Leuten Schaden zugefügt und mir zumindest große Teile der letzten Woche versaut - und das kurz vor Weihnachten.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Rahbari ()

    • Wir haben die Accounts "reigefallen24", "beutlin" und "DerfürdasRecht" zu einem einzigen zusammengelegt. Das betrifft die Posts #146, #149 und #166. Nach intensiver Prüfung sind wir zu der Ansicht gelangt, dass uns genügend Indizien dafür vorliegen, dass alle drei Accounts von einer Person angelegt wurden. Das Beispiel verdeutlicht eindringlich, warum die Forenregeln die Nutzung mehrerer Accounts untersagen. Der Missbrauch der Accounts hat nicht nur eine höhere Opferzahl suggeriert, ein Account wurde noch dazu genutzt, sich als Anwalt auszugeben. Wir möchten Auktionshilfe nicht für derartige Spielchen instrumentalisieren lassen.

      Wir haben "reingefallen24" mehrfach gebeten, seine uns gegenüber geäußerte Version, wie es zu den weiteren Accounts gekommen ist, zu belegen. Obwohl dies bei wahrheitsgemäßen Aussage leicht umsetzbar gewesen wäre, hat er diese Bitten ignoriert bzw. abgelehnt.
    • redaktion schrieb:

      Wir haben die Accounts "reigefallen24", "beutlin" und "DerfürdasRecht" zu einem einzigen zusammengelegt. Das betrifft die Posts #146, #149 und #166. Nach intensiver Prüfung sind wir zu der Ansicht gelangt, dass uns genügend Indizien dafür vorliegen, dass alle drei Accounts von einer Person angelegt wurden. Das Beispiel verdeutlicht eindringlich, warum die Forenregeln die Nutzung mehrerer Accounts untersagen. Der Missbrauch der Accounts hat nicht nur eine höhere Opferzahl suggeriert, ein Account wurde noch dazu genutzt, sich als Anwalt auszugeben. Wir möchten Auktionshilfe nicht für derartige Spielchen instrumentalisieren lassen.

      Wir haben "reingefallen24" mehrfach gebeten, seine uns gegenüber geäußerte Version, wie es zu den weiteren Accounts gekommen ist, zu belegen. Obwohl dies bei wahrheitsgemäßen Aussage leicht umsetzbar gewesen wäre, hat er diese Bitten ignoriert bzw. abgelehnt.

      Für mich bedeutet das eventuell selbst eine Anzeige zu erstatten - ich werde mich beraten - frohe Weihnachen #reingefallen #beutlin #DerfürdasRecht
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    • Irgendwann ist hier auch mal gut! Zwei Seiten Off-Topic über Selbstjustiz sind nun ausgeschnitten: Diskussion zum Thema Selbstjustiz nach Betrug

      Wer sich weiterhin zu dem Thema "die Dinge selbst in die Hand nehmen" auslassen möchte, der wird hiermit angewiesen, es dort zu tun. Die Opfer, die den Weg über die Justiz gehen möchten, werden froh sein, wenn man hier nur noch Sachdienlichliches postet.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Christian Meyer Luttenredder 6 22457 Hamburg

      Hallo,
      bin heute auch auf den Betrüger reingefallen.
      Jedoch hat mich der Empfänger des Geldes konfrontiert und so kamen wir auf diese Seite.
      Das Geld überweisst mir der Herr zwar zurück, allerdings hat Herr Meyer meine Adresse.
      Soll ich und der Herr mit dem Geld trotzdem zur Polizei gehen?
      Und wenn ja, hab ich was zu befürchten, weil Herr Meyer meine Adresse hat?

      Meine Frau ist schon ganz nervös.

      Bitte gebt mir nen Ratschlag