Lüttenredder - mehrfacher Betrug durch eine Familie aus 22457 Hamburg

    • Da ich das Thema PayPal angestoßen habe, werde ich es hiermit auch beenden - das kann in einem anderen Beitrag diskutiert werden.

      Ich wollte euch nur mal den aktuellen Stand bei mir mitteilen - nicht mehr und nicht weniger!

      Es geht hier jedenfalls um die Betrügerfamilie Meyer und nicht um meine Auseinandersetzung mit PayPal. Auch habe ich weder die Lust noch die Zeit mich mit den ganzen Rechts-Experten und deren Ansichten hier zu beschäftigen da sie mir am Ende rein _garnichts_ nützen.

      In diesem Sinne - bis zum nächsten Betrugsopfer hier im Forum ... leider leider...

      VG
      - tbooo
    • Man muss kein Rechtsexperte sein und es gibt darüber auch nix zu diskutieren, das weiß z. B. auch ein VK, der Paypal freiwillig im eigenen Shop anbietet.

      Btw. hatte nicht jemand aus diesem Thread hier einen Prozess mit PayPal verloren, die Argumente des RA weiß ich aber nicht mehr, konnte aber immerhin die ganzen Inkassokosten vor Gericht mindern?
    • Hallo ihr Lieben,

      es ist soweit! Reporterin Kira Alin ist erneut der Sache nachgegangen - hat die mutmaßlichen Täter zur Rede gestellt und die Staatsanwaltschaft Hamburg befragt - wieso man den Täter nicht einfach dingfest macht?! Vermutlich wird die Fortsetzung zum Dreiecksbetrug morgen, am 13.08.2015 bei ProSieben taff laufen. Der Sendetermin kann variieren - vergewissert euch über den genauen Tag der Ausstrahlung über die FB-Seite von Kira Alin. In der Regel informiert sie hier die Zuschauer über den Tag der Ausstrahlung. Hier der Link zur Seite: facebook.com/kira.alin.7

      Viele Grüße, Schlicki
    • Ich habe mir taff eben angeschaut.
      Danach liegen 250 Anzeigen vor. Die Sache läuft seit 2009.
      Aber bis jetzt ist Staatsanwaltschaft noch nicht fertig mit ihren Ermittlungen und nicht in der Lage es zu stoppen

      Eine offene Kapitulation unseres Rechtsstaats.

      Das ist die beste Basis um ganz furchtbare Gedanken zu schüren....Ich bin sehr erschrocken. Insbesondere wegen der Konsequenzen, die es haben muß, wenn die einzige Gewalt im Staate, der Gewalt erlaubt ist und sein soll....vollkommen versagt und offen den Bürgern den Schutz versagt.

      Was soll eine demokratische Gesellschaft tun? Hmmm, der Mensch soll 30 sein....also wird er in ca. 50 - 60 Jahren die Kraft verlieren? Welch hoffnunggebender Gedanke...:-((((

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    • Frau Nana Frombach, Staatsanwaltschaft Hamburg (Pro7 taff 13.08.2015):
      Die Ermittlungen sind annähernd abgeschlossen ... es muß noch geklärt werden, ob der als Haupverdächtigter ermittelte 30-jährige Mann strafrechtlich für die Taten zur Verantwortung gezogen werden kann.

      Wenn Eric M. tatsächlich im rechtlichen Sinn schuldunfähig sein sollte, dann hat es die Staatsanwaltschaft wahrscheinlich schwer, ein Gericht für einen revisionsfesten Maßregelvollzug gegen den schuldunfähigen Täter zu überzeugen. Nur derartiges könnte weitere Taten verhindern. Diese problematische Angelegenheit wird der Knackpunkt der Sache sein.

      Schuldunfähigkeit:

      Der schuldunfähige Täter kann zwar nicht bestraft werden, aber psychisch kranke oder suchtkranke Rechtsbrecher, die im Sinne von § 20 oder § 21 StGB als schuldunfähig oder vermindert schuldfähig gelten und bei denen zugleich unter Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat eine weitere Gefährlichkeit zu erwarten ist, können nach § 63 und § 64 StGB im Maßregelvollzug untergebracht werden.

      Die Unterbringung im Maßregelvollzug ist jedoch für Bagatellstraftaten ausgeschlossen. Vielmehr muss sie als ultima ratio notwendig sein, um die Allgemeinheit zu schützen.

      Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Schuldunf%C3%A4higkeit#Rechtsfolgen


      §63 StGB:

      Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, daß von ihm infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist.

      An den "erheblich rechtswidrigen Taten" könnte es scheitern, auch wenn eigentlich die "Grenze der Geringwertigkeit" (Wikipedia, Bagatelldelikt) deutlich überschritten ist. Ein Maßregelvollzug wäre schon eine ziemlich heftige Maßnahme, die gut begründet sein muss.

      Zu einer möglichen Beteiligung der Mutter (die wohl mehr weiß, als sie vorgibt) ermittelt die Staatsanwaltschaft anscheinend nur zögerlich:
      "... das kann man erst klären, wenn man den Fall abschließend bewerten kann."
      Dafür, daß die Ermittlungen annähernd abgeschlossen sein sollen, na ja ... ?(

      Dieser ganze Lüttenredder-Fall ist wohl vor dem Recht in einer ganz schwierigen Ecke angesiedelt. Ob der (die) Täter jemals gestoppt werden können ...?

      Der knapp 9-minütige taff-Beitrag war -wie ich finde- ganz ordentlich gemacht. Von einem "Lifestyle-Magazin" kann man diesbezüglich nicht mehr erwarten. Mehr würde ja auch nicht zum Konzept der Sendung passen.
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Ermittlungen nach 6 Jahren nicht abgeschlossen heisst frei übersetzt "wir haben gar nix gemacht".
      Jemand der "im rechtlichen Sinn schuldunfähig" ist kann sich diesem komplizierten Dreiecksbetrug wohl auch nicht ausgedacht haben, und falls doch, kann er nicht schuldunfähig sein.
      Und dann wäre da noch die Aufsichtspflicht der Mutter, die ja offensichtlich sträflich vernachlässigt wird....

      Dass dieser Fall rechtlich schwierig ist bedeutet aber nicht, dass er juristisch nicht gelöst werden kann - so oder so! Wobei allerdings der Wille hierzu vorhanden sein muss, und der fehlt offensichtlich.
    • Die verantwortlichen Staatsanwälte sollte man schleunigst in Pension schicken. Für mich ist und bleibt das ein Justizskandal. Ich denke, dass die Gaunerfamilie hier mitliest, sich wahrscheinlich uber den taff-Beitrag herzlich amüsiert hat. Sie muss das als Bestätigung sehen. Weiter so – wir sind die Unantastbaren! Und die machen weiter, dessen bin ich mir sicher. Der zuständigen Staatsanwaltschaft geht das doch offensichtlich am Hintern vorbei, dass 250 Menschen betrogen wurden. Eine 6 Jahre andauernde Betrugsserie, wo es weiß Gott nichts mehr zu ermitteln gibt, alles auf dem Tisch liegt, die Agierenden bekannt sind ... Das muss man sich mal überlegen! Wenn das nicht ausreicht, jemanden wegzusperren, dann weiß ich es auch nicht.
    • Zum Wegsperren gehört neben dem dafür erforderlichen Willen der Staatsanwaltschaft auch der Willen des Gerichts, gegen die Argumentation der Verteidigung. Der Maßregelvollzug ist immer das letzte Mittel des Rechts in einer derarigen Sache. Hier würde mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit auch nur diese Maßnahme zum Erfolg führen.

      Aber leider müssen Staatsanwaltschaft und Gericht wahrscheinlich auch gegen die normative Kraft des Faktischen kämpfen:
      Nachdem in der Bundesrepublik Deutschland die Psychiatriereform nach 1975 und eine große Strafrechtsreform seit 1973 zu einem Rückgang der Belegungen beitrugen, kommt es seit 1990 zu einem starken Anstieg, in vielen Fällen zur Überbelegung. Dies betrifft auch die Unterbringung von Alkoholikern und Drogenabhängigen nach § 64 StGB. Die Unterbringung nach § 63 StGB dauert immer länger, und der aktuelle Trend geht bundesweit dahin, weniger Patienten wegen erfolgreicher Therapie zu entlassen. Im Bundesdurchschnitt haben Maßregelvollzugspatienten heute bereits fast sieben Jahre, in einzelnen Bundesländern im Durchschnitt bis zu zehn Jahre Behandlungsdauer hinter sich ohne dass eine Entlassung empfohlen würde. Wenn ärztlicherseits keine Entlassung dieser „Langlieger“ empfohlen wird, kommt es künftig wegen der Unverhältnismäßigkeit des weiteren Vollzugs vermehrt zu gerichtlich angeordneten Entlassungen.
      Ich könnte mir mit meiner realistischen Fantasie gut vorstellen, daß es von Seiten der Politik "Empfehlungen" an die Justiz gibt, mögliche Unterbringungen auf ihre mögliche Unverhältnismäßigkeit genauestens zu prüfen und beim leisesten Zweifel davon Abstand zu nehmen. Das die Justiz nicht so unabhängig ist, wie sie sein sollte, davon brauche ich ja hier niemand zu überzeugen. Der Justiz werden in der Realität auch Schranken auferlegt - und das nicht nur vom Gesetz! Die "Entlastung" der Strafverfolgungsbehörden durch Gesetzesanpassungen ist ja z.B. auch vom BtMG bekannt. Auf gut deutsch: man kommt nicht mehr hinterher!

      Da ja der Maßregelvollzug ist immer das letzte Mittel ist, würde eventuell erst mal eine psychatrische Therapie für dem Betroffenen auferlegt werden, wenn das Gesetz dies überhaupt zulässt. Auch vorausgesetzt, daß neue psychatrische Gutachten würde diese Möglichkeit als Empfehlung enthalten.

      "Ein schuldunfähiger Täter ist von Gesetzes wegen nicht schuldig, also kann er auch nicht verurteilt werden. Er ist höchstens krank, oder behindert. Somit muß ihm geholfen werden. Wegsperren allein hilft nicht. Das wäre gegen die Verhältnismäßigkeit und die Menschenwürde. Erst wenn die klinische Hilfe versagt, kann über eine weitere Maßnahme nachgedacht werden.", so meine Vorstellung einer verteidigenden Argumentation vor Gericht gegen einen Maßregelvollzug.

      Die Unverhältnismäßigkeit eines Maßregelvollzugs könnte z.B. mit den nicht lebensbedrohlichen Einzelschäden begründet werden.


      Fazit: selbst dran schuld, wenn man auf einen derartigen Betrug reinfällt. Doppeltes Pech, wenn die Justitz nicht strafrechtlich oder zumindest vorbeugend dagegen vorgeht. Dreifaches Pech, wenn man auch zivilrechtlich in die Röhre schauen muß.


      Aber es ist ja noch nicht aller Tage Abend - der Fall ist ja "noch nicht abschließend bewertet" ... :sleeping:
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Und wie wird der Bürger bis dahin vor solch kranken Leuten geschützt?
      Wenn die Antwort "gar nicht " lautet ,ja, was ist dann?
      Dem Geschädigten ist es doch egal, ob ihn ein Kranker oder Gesunder um sein Geld gebracht hat.
      Der Geschädigte sieht nur, aha, in diesem Rechtsstaat wird mir nicht geholfen, das drumherum interssiert ihn dabei wenig bis garnicht.
      Und was passiert, wenn nur einer!! der Geschädigten genau aus diesem Grund die Nerven nicht mehr im Zaum hat?
      Will dann keiner etwas gewußt haben oder schiebt jeder die Verantwortung auf den nächsten?

      Und meine persönliche Meinung zu dem Fall steht fest. Nach langen sechs Jahren und diesem aktuellen Stand kann ich nur noch von einer Bankrotterklärung gegenüber den Geschädigten sprechen.

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    • Sehr interessanter Beitrag, danke für die Information hierüber.

      Hier der Link zum Video:

      taff-hilft!: Update zum Dreiecksbetrug



      Danke auch an Kira Alin und Pro7 das sie sich dem Fall annehmen und somit wenigstens etwas Öffentlichkeitsdruck auf die Staatanwaltschaft Hamburg ausüben.





      Meine Gedanken hierzu:
      - Der Gesamtschaden dürfte deutlich höher sein, 250 Anzeigen mit nur 300€ durschnittl. Schaden halte ich für zu gering. Was man hier so liest (ich schließe mich hier ein) ist der Schaden pro Fall mind. doppelt so hoch. Wenn er das seit 6 Jahren macht, dann hat er monatlich gerade mal 1000€ "Gewinn", ob das reicht für Miete, Essen ect.? ... Ich setze mal voraus, dass dort niemand einer rechtschaffenden Arbeit nachgeht...



      - Wenn Eric M. schuldunfähig sein soll:
      - Warum kann hier nicht einfach ein Zweitgutachten unter Berücksichtigung der aktuellen Situation erstellt werden?
      - Dann sollte er doch eine Aufsichtsperson (die Mutter) haben, dann ist sie eben als Mittäter dran (ihre schwachen Argumente zum Nichtwissen sind im Übrigen sehr amüsant anzusehen, hätte ich als Geschädigter dort gestanden und so eine Antwort bekommen, hätte ich glaube ich die Beherrschung verloren. Leider hat bei mir damals niemand die Tür aufgemacht... ).



      - Ich kann die Staatsanwältin verstehen, dass sie vor der Kamera nur vage Andeutungen macht. Das hat sicherlich strategisches Kalkül um eine sichere Klage vorzubereiten. Ein Nichtzustandekommen einer Klage kann ich mir nicht vorstellen, dass wäre wirklich eine Bankrott-Erklärung unseres Rechtsstaates.





      Ich bin gespannt, in einem Jahr und 250 weiteren Fällen wissen wir dann mehr.





      VG
      -tbooo
    • Am Schluss des Artikels, der übrigens schon über 5 Jahre alt ist, sieht man auch mal wieder, wie die Politik aus der wirtschaftlichen Not heraus versucht, auf die Justiz Einfluß zu nehmen. Notfalls Idealerweise -bei einer Mehrheit- geht das ja auch per Legislative:

      Linke Abgeordneter Schneider: „Es besteht Handlungsbedarf: Wir brauchen eine Entkriminalisierung von Bagatelldelikten. Das Geld, das die Gesellschaft für diese Art der Inhaftierung ausgibt, könnte sie sinnvoll in der Bekämpfung von Armut und für Suchtprävention ausgeben.“
      Das würde diese "Bagatelldelikte" praktisch legalisieren. Wie ich ja oben schon über das BtMG schrieb. Und das nur, weil mit einer Verurteilung und dem Strafvollzug Kosten verbunden sind. Zwangsarbeit der Gefängnisinsassen, welche die Kosten neutralisieren könnte, gibt es ja nicht. Ein Strafvollzug in Deutschland ist deshalb immer mit Kosten verbunden. Manche Straftäter können durch einen zielgerichteten Strafvollzug wieder auf den richtigen Weg gebracht werden. Ohne Verurteilung oder gar Strafvollzug sieht das Ergebnis aber ganz anders aus ... legalisierte Straftaten ...

      Die weitreichenden Folgen einer laschen Gesetzgebung und Justiz sehen wir heute schon. Dinge, die man in einer Gesellschaft nicht tun sollte, weil sie nicht gut oder richtig sind, werden verharmlost und als "Bagatelldelikte" abgetan. Das Unrechtsbewusstsein rückt immer weiter von diversen Bevölkerungsgruppen ab.


      Wie soll da jemand, wie Eric M., der vermutlich sowieso wenig Einsicht in die Tragweite seiner Handlungen hat, da noch Recht von Unrecht unterscheiden können. Die lasche Strafverfolgung gibt ihm eigentlich noch Recht. Warum dann damit aufhören, es funktioniert ja doch so gut!?
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana

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