Forderung der Focus Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH

    • ich mag mich irren
      aber ich meine mich zu erinnern, in einem Fernsehbeitrag bzgl Identitätsdiebstahl diesen o.gen. Namen gesehen zu haben:
      die Inhaberin eines seriösen (?) Inkassodienstes gab an, dass mit optisch sehr ähnlichen Geschäftspapieren Abmahnwellen veranstaltet wurden
      und sie sich diffamiert sieht..
      ich glaube, das war in der Sendung von Akte, in der auch die Geschichte mit den Personalausweiskopien/ebayKleinanzeigen war

      wie gesagt, bei mir zuckte nur ein kleines Flämmchen der Erinnerung, da ich aber nicht gut in Recherche bin, kann ichs nicht belegen..
      sollte ich mich täuschen, bitte ich den Admin, das Post als OT zu löschen
    • pandarul schrieb:

      Also ganz ehrlich, ich würde da erstmal anrufen, worum es eigentlich geht. Warum sollen die nicht einfach ihre Akten schlecht beisammen haben?

      Dein "Standard-Widerspruchschreiben" heißt in Kurzform: Ankündigung einer negativen Feststellungsklage, wenn nicht bis zum xx.yy.zzzz schriftlich von der Forderung zurückgetreten wurde.

      Anrufen ?????? ?( :wallbash

      Hast Du schon mal versucht, ein Telefongespräch abzuheften oder als Beweismittel anzugeben?

      Wenn schon eine Reaktion, dann immer nur schriftlich!
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.
    • @diesel:

      Wer will denn ein Telefonat abheften? Davon ab, ja, ich habe schonmal ein Telefonat mit einer Inkassobude vor Gericht als Beweis angeboten, warum auch nicht? Aber das ist hier gar nicht der Punkt gewesen.

      Ich wollte darauf hinaus, daß man einfach mal in Erfahrung bringen kann, welche Forderung da eigentlich gemeint ist. Es ist hier ja schon dargelegt worden, daß die Summe, der Auftraggeber und die Umstände durchaus mit einer Filesharing-Angelegenheit in Zusammenhang stehen könnten. Ob die Bude nun seriös ist oder nicht, mit dem entscheidenden Hinweis, daß das längst bezahlt ist und daß sie das mal nachfragen sollen, wird man die ggf. einfach schneller los.

      Denn falls die wirklich so seriös sein sollten wie hier durchblitzte, werden die sich überhaupt nicht um irgendwelche Antwortschreiben kümmern und weiterhin ihre Drohpost schicken, solange sie nicht davon überzeugt sind, daß da kein Geld zu holen ist.

      Ich würde die übrigens über den Datenschutz selbst ins Boot holen indem ich sie darauf hinweisen, daß die Datenweitergabe an sie illegal war, ihre Verarbeitung der personenbezogenen Daten es spätestens in diesem Moment (endgültiges Bestreiten) ist und daß sie genau 2 Wochen haben, um die Löschung (ersatzweise Sperrung) meiner personenbezogenen Daten zu bestätigen und einer Unterlassungsklage zu entgehen. Das letzte mal kam die Bestätigung über die Löschung von der Inkassotruppe schneller als das rechtsgültige Urteil gegen den Forderungsinhaber.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Pandarul

      Ich habe heute Deine erste Version bereits per Einschreiben abgeschickt, sollten die sich wieder melden werde ich auf die zweite zurückkommen.

      Wieso Verstoß gegen Datenschutz????

      Was ich an dem Schreiben außerdem nicht verstehe, die schreiben nicht von Anwaltskosten und Schadenersatz sondern nur von Schadenersatz.

      ich kenne das Lied nicht von daher kann ich über den Wert nichts sagen, mein Sohn kennt das Lied allerdings auch nicht.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von mijanne2007 ()

    • mijanne2007 schrieb:

      Wieso Verstoß gegen Datenschutz?


      Weil der angebliche Gläubiger - unterstellen wir mal es gibt ihn - deine Daten an die Inkassotruppe unter dem Vorwand weitergegeben hat, du würdest da was schulden. Mal ganz unabhängig davon ob das stimmt oder nicht; in dem Moment, wo du die Forderung endgültig bestreitest, besteht schlicht keine Notwendigkeit mehr, daß die deine personenbezogenen Daten speichern. Ich sehe nicht, daß sie sich die Forderung haben abtreten lassen (sie sind nur zu deren Eintreiben bevollmächtigt), also werden sie nicht auf eigene Rechnung tätig, womit §28 Abs. 1 BDSG hinfällig ist, und mit deinem Widerspruch ist Abs. 2 ("berechtigtes Interesse") ebenfalls entfallen.

      Ggf. müssen sie die Daten noch für interne Zwecke verwenden (Markierung: hat nicht gezahlt, Forderung ist auf dem Rechtsweg, keine weiteren Schreiben schicken), in dem Fall sind deine Daten zu sperren statt zu löschen.

      So oder so, Datenverarbeitung ist in Deutschland ein Erlaubnistatbestand, d.h. verboten, wenn nicht ausdrücklich erlaubt, der einer Zweckbindung unterliegt. Und der Zweck "Eintreiben der Forderung" entfällt durch deine endgültige Ansage, daß du auf Aufforderung der Inkassotruppe nicht zahlen wirst. Sie können dann halt den Vorgang an "ihre Anwälte" abgeben, die genau eins mit deinen Daten dürfen: dich verklagen.

      Was ich an dem Schreiben außerdem nicht verstehe, die schreiben nicht von Anwaltskosten und Schadenersatz sondern nur von Schadenersatz.


      Nun, vielleicht solltest du doch mal deine alten Unterlagen wälzen. Du hast dich via Anwalt außergerichtlich verglichen, und nun ist die Frage, was Teil des Vergleiches war. "Drücken der Kosten" bedeutet, daß damals entweder der Streitwert gedrückt wurde oder der Schadensersatz. Die Abmahnung(en) selbst bzw. die entstanden Anwaltgebühren sind nämlich gesetzlich festgelegt und (bis auf den Multiplikator aus der Gebührentabelle) fix.

      Achso und edit: Diese Schadensersatzsummen sind in aller Regel frei erfunden aus irgendeiner stupiden Vergütungstabelle "hergeleitet", natürlich ist "das Lied" keinen Euro fuffzich wert.

      Überhaut ist dieser ganze Filesharing-Schadensersatz eine Chimäre, weil die Milliarden, die da angeblich jedes Jahr verloren gehen, überhaupt nicht als reale Kaufkraft in den Taschen der Menschen vorhanden sind, und falls doch, nicht für diesen Schrott ausgegeben würden, den die da als "Musik" bezeichnen. Zusammen mit der Tatsache, daß Filesharer i.d.R. mehr Geld für legale Inhalte ausgeben als Nicht-Filesharer, kann man getrost davon ausgehen, daß kein einziger dieser "Titel" jemals gekauft würde. Die Content-Mafia hat ein Problem mit der Qualität ihrer Produkte, genauer damit, daß solche gar nicht vorhanden ist. Statt sich dem Wettbewerb zu stellen und diesen belanglosen Konservenkram, der genau die Art von Aufmerksamkeit zu erzeugen in der Lage ist, die er auch verdient (downloaden, drei mal hören, wegwerfen), durch echte Kunst zu ersetzen, die Menschen begeistert und gerne und vielfältig gekauft wird, hat man sich entschlossen, nur noch Rechte eben solcher Stücke aus früheren Zeiten zu verwerten und den Markt weiterhin bloß mit Müll zu fluten und sein Geschäftsmodell auf das Verklagen der letzten überhaupt noch zahlenden Kundschaft verlegt. /OT /Rant

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Bei den Kosten war die Einigung 200 Euro was ich schon reichlich fand. Und Unterlassungserklärung, modifiziert, wie gesagt, es lief alles über Anwalt spezialisiert auf Internetrecht

      Wobei Hamburg da eine etwas andere Entscheidung getroffen hat:

      fn-rae.de/index/gute-nachricht…sik-download-15-euro.html

      Das Landgericht Hamburg hat in einer urheberrechtlichen
      Streitigkeit den Beklagten dazu verurteilt, Schadensersatz in Höhe von
      15 Euro je Musiktitel an die klagenden Musikverlage zu zahlen. Ein
      weitergehender Schadensersatz, wie auch eine weitere
      Schadensersatzforderung gegen den Vater des Beklagten wurde hingegen
      abgewiesen (LG Hamburg, Urteil vom 8. Oktober 2010, Az.: 308 O 710/09



      dann:

      Steht allerdings fest, dass nicht der Anschlussinhaber sondern ein
      Dritter (Kinder, Bekannte) die Urheberrechtsverletzung begangen haben,
      so fällt ein Schadensersatzanspruch weg. Ein solcher Anspruch gegen
      einen Störer existiert nicht (vgl. u.a. BGH I ZR 121,08).

      sueddeutsche.de/digital/bgh-ur…uer-ihre-kinder-1.1524424

      Der BGH hat jetzt entschieden, dass Eltern für den illegalen Musiktausch
      eines minderjährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das
      Kind ausreichend über das Verbot einer Teilnahme an Internettauschbörsen
      belehrt haben. Der BGH hob das vorinstanzliche Urteil des
      Oberlandesgerichts Köln auf und wies die Klage der Musikfirmen ab.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Das habe ich schon verstanden, aber wenn dein Anwalt den Vergleich nicht schriftlich fixiert hat und dir dieses Schreiben hat zukommen lassen, und in dem Schreiben nicht drinsteht, daß die Gesamtsumme rechtsverbindlich alle jetzigen und zukünftigen Forderungen der Gegenseite abdeckt, dann ist dein Anwalt ein Trottel und das Mandat ein Fall für seine Berufshaftpflicht!

      Nochmal: Wenn die 200,- die Kosten für die Abmahnung waren und über den Schadenersatz nie ein Wort verloren wurde, dann kann es sein, daß die jetzige Forderung dem Grunde nach (über die Höhe möchte ich nicht spekulieren müssen) berechtigt ist. Du solltest also den Vergleich, den du abgeschlossen hast (jaja, ich weiß, dein Anwalt hat in deinem Namen, das ist dasselbe!), raussuchen und nachschauen, ob mit der damaligen Zahlung eventuelle Schadensersatzforderungen abgegolten sind oder nicht.
    • Pandarul

      das war nicht in Schadensersatz und Anwaltskosten differenziert,
      das hieß Urheberrechtsverletzung und die kosten sollten besagte 450 Euro sein.
      Gesamtkosten.

      Die wurden dann von meinem Anwalt mit Unterlassungserklärung und runterhandeln auf 200 Euro gedrückt.


      Ich habe übrigens die Schreiben durchgesehen, von dieser Firma war nie etwas bei mir angekommen, das waren andere Anwälte und andere Firmen
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von mijanne2007 ()

    • Das wird eine heikle Sache!

      Panda hat den Finger in die Wunde gelegt!

      Außerdem entnehme ich Deinen Äußerungen,daß Dein Anwalt Dich "nur" informiert hat.

      WAS konkret hat er Dir denn geschickt?? WAS steht da GENAU drin??

      Oder hat er Dich etwa NUR angerufen?? Und Dir ein Konto und eine Bearbeitungsnummer mitgeteilt??

      WER präzise war der Empfänger,was hast Du im "Betreff" angegeben??

      Und,und,und etc?

      Du solltest umgehend mit diesem Advokaten Kontakt aufnehmen,ihm diesen Brief(dieses "Forderungsmanagements") mit der Bitte um Klärung und Erledigung aushändigen.

      Wenn Du tatsächlich Schreiben mit ALLEN relevanten Angaben von ihm hast,gehört das als Kopie(ebenso wie der Überweisungsträger bzw.der Kontoauszug mit dem Überweisungsinhalt) mit dazu;wenn nicht hast Du nicht nur EIN Problem am Hals!

      petergabriel

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von petergabriel ()

    • über das Lied um das es geht folgendes:

      medienrechtsanwaelte.de/servic…berrecht/anti_piracy.html

      . Bei dem Titel handelt es sich um eine Coverversion eines Originals mit
      demselben Titel, welches 1932 von Shalom Secunda (Komponist) und Jacob
      Jacobx (Textdichter) für ein jüdisches Musical geschrieben wurde.

      Weder nach den Angaben in der Datenbank der GEMA noch nach den sonstigen
      Angaben im Internet kann bestätigt werden, dass die Grafton Hold
      tatsächlich die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem
      Stück hat. Über die Firma erfährt man im Internet auch nicht viel mehr,
      als dass sie jetzt Abmahnungen verschicken lässt.




      Die Daten werden offenbar durch das Anti-Piracy Unternehmen Baseprotect
      GmbH ermittelt. Das uns bisher unbekannte Unternehmen ist offenbar schon
      etwas länger auf dem Markt.


      Bei dem Besuch der Webseite des Unternehmens baseprotect.com erfährt man einige interessante Details.


      Dort wirbt man ganz offen damit, dass man auch die Verbreitung von
      unbrauchbaren, falschen Dateien, sogenannte "fakes" übernimmt. Das
      heißt, es werden Dateien ganz gezielt ins Netz gestellt, damit man
      hinterher denjenigen abmahnen kann, der sie heruntergeladen hat. Die
      Dateien enthalten aber nicht das urheberrechtlich geschützte Werk.


      Damit hatte die Fa. Logistep damals auch schon geworben. Wir halten
      dieses Vorgehen für sehr bedenklich. Vor allem liegt dann unseres
      Erachtens gar kein Verstoß vor, weil kein urheberrechtlich geschütztes
      Werk betroffen ist.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von mijanne2007 ()

    • petergabriel schrieb:

      WAS konkret hat er Dir denn geschickt?? WAS steht da GENAU drin??


      Genau das ist es, worum es geht.

      mijanne2007 schrieb:

      Ich habe übrigens die Schreiben durchgesehen, von dieser Firma war nie etwas bei mir angekommen, das waren andere Anwälte und andere Firmen


      Nungut, das ist ja schonmal was. Davon ab daß es sich trotzdem um eine Spätfolge des damaligen Vorfalls handeln kann - sofern du dir absolut sicher bist, daß dieser Titel mit den damaligen Abmahnungen nichts zu tun hat und dir dafür auch nix zugegangen ist, insbesondere keine Aufstellung über an dich gerichtete Forderungen samt Begründung (vulgo: Rechnung), hast du mit der Zurückweisung der Forderung dieser Inkassotruppe jedenfalls nix falsch gemacht. Warte ab was passiert und halte uns auf dem Laufenden.

      Trotzdem schadet es nicht, bei deinem Anwalt nachzufragen, ob er sich das Schreiben erklären kann. Er kann nämlich auch ausschließen, daß es was mit dem früheren Mandat zu tun hat - oder eben nicht.
    • Übrigens äußerst interessant, wie diese Firma die Kosten für die Massenabmahnung vorlegen wollte:

      companycheck.co.uk/company/OC366148/GRAFTON-HOLD-LLP

      Business Overview


      Grafton Hold Llp is an Active business incorporated in England &
      Wales. Their business activity has not been recorded. Grafton Hold
      Llp is run by 2 current members. It has no share capital.
      It is not part of a group.



      The latest Annual Accounts submitted to Companies House for the year
      up to 31/07/2013 reported 'cash at bank' of £4,674, 'liabilities' worth
      £1,500, 'net worth' of £7,256 and 'assets' worth £8,756. Grafton Hold
      Llp's risk score was amended on 27/09/2013.





      Business Activities

      We have no business activities on record for this business.
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    • Bei Graham Hold scheint es sich um eine Briefkastenfirma zu handeln:


      companycheck.co.uk/company/OC3…-HOLD-LLP/company-summary




      Company Accounts


      Category Total Exemption Full

      Date filed up to 31/07/2013

      Next due date 30/04/2015
      Year end date 31st July
      Auditor Name Not provided
      (Total exemption means that they are qualified to trade as a "small
      company" and therefore they do not have to have their accounts audited
      each year. When the word "full" is added it means that full accounts
      have been filed.)



      Annual Returns


      Date filed up to 04/07/2013


      companycheck.co.uk/company/OC3…LP/directors-shareholders
      companycheck.co.uk/director/916128606
      companycheck.co.uk/director/916128607Registered Address


      1st Floor Dekk House Zippora Street
      Providence Industrial Estate
      Mahe,
      Seychelles
      die
      beiden Mitglieder oder Eigentümer sind also Sub Companies, die auf den
      Seychellen sitzen, das stinkt immer mehr oder irre ich mich da?????
      gibt man diese weiter bei Google ein erhält man für beide das Gleiche:

      Address

      1ST FLOOR DEKK HOUSE ZIPPORA STREET
      PROVIDENCE INDUSTRIAL ESTATE
      MAHE
      SEYCHELLES
      Information

      Is a Corporate BodyNationality: BRITISH


      Appointments
      CompanyRoleAppointedStatus
      NOVATRADE WORLDWIDE LLPLLP Designated Member7 Jun 2011Active


      geht man jetzt auf Novatrade erhält man diese Information:

      Address


      SUITE 1 THE STUDIO
      ST NICHOLAS CLOSE
      ELSTREE
      HERTS
      ENGLAND
      WD6 3EW
      (1,294 companies also use this postcode, this is probably a mail forwarding service address)
      Legal Information

      Company Registration No.: OC365289
      Incorporation Date: 7 Jun 2011
      2 Years old
      Financial Year End: 30 Jun

      Company Accounts:

      For period ending:
      30 Jun 2013
      Filed on:
      16 Aug 2013


      Company Return - Directors & Shareholder Information:
      As at:
      7 Jun 2013
      Filed on:
      15 Jun 2013
      Hier existiert keiner von denen:

      opencorporates.com/officers/70431533
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Könnte mir jemand vielleicht die Frage beantworten, wie die Grafton Hold mit ihrem Kapital von ein paar tausend Pfund
      die Kosten für den Massen abmahnenden Anwalt von jeweils über 500 Euro vorgelegt haben?????

      Abmahnungen der KVR Handelsgesellschaft mbH (GF: Frank Drescher) durch die Kanzlei Urmann + Collegen (U+C)

      Post 22 von Löschbert:



      Nun muss man aber dabei eines sehen: die Kosten der Abmahnung trägt der
      Abgemahnte aus einer Geschäftsführung ohne Auftrag (der Abmahner
      beauftragt den Anwalt sozusagen für den Abgemahnten) im Rahmen der
      Schadensersatzpflicht gegenüber dem Geschäftsführer- also des Abmahners.
      Oder anders formuliert: wenn der Abmahner nicht mit dem Anwaltshonorar
      in Vorleistung tritt, hat er keinen Anspruch darauf, diese Kosten (die
      er ja gar nicht verauslagt hat) erstattet zu bekommen.



      Berechnet der Anwalt nun trotzdem die Kosten, obwohl er weiss (sagt ihm
      seine Buchhaltung), dass der Abmahner mit den Kosten gar nicht in
      Vorleistung getreten ist, dann beschädigt er das Vermögen des
      Abgemahnten dadurch, dass er sich unter der Erregung des Irrtums der
      Abmahner sei in Vorleistung getreten einen rechtswidrigen
      Vermögensvorteil verschafft.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • mijanne2007 schrieb:

      Könnte mir jemand vielleicht die Frage beantworten, wie die Grafton Hold mit ihrem Kapital von ein paar tausend Pfund
      die Kosten für den Massen abmahnenden Anwalt von jeweils über 500 Euro vorgelegt haben?????


      Nö, können wir nicht.

      Deinem Schluß, daß das alles hochgradig unseriös ist, wird sich aber wohl jeder hier vorbehaltlos anschließen.