Benötige Hilfe: Ebay Kleinanzeigen Kauf eines Iphone - Paypal-Käuferschutz

    • Benötige Hilfe: Ebay Kleinanzeigen Kauf eines Iphone - Paypal-Käuferschutz

      Hallo,

      ich habe ein Problem. Letzten Freitag habe ich über Ebay Kleinanzeigen ein Iphone 4s für 200 Euro gekauft.
      Ich hatte mit einer Dame geschrieben, die mir Ihre Paypal zugangsdaten gesandt hat, ich wollte aber zuerst noch warten und am Abend überweisen. Am Abend habe ich dann nochmal nachgefragt und dann bekam ich ein abgeändertes Paypalkonto zurück. (Das eine mit Mayer im Namen das Andere mit Schulz - E-Mail Adressen von yahoo).
      Auf Nachfrage nach weiteren Fotos wurde mir gesagt das Handy sei schon eingepackt. Als ich gesagt habe ich könnte es abholen (in Haburg Borgfelde) hieß es, dass sie sich gar nicht in Hamburg befindet sondern in Berlin bei ihrer Schwester ist.
      Nach der Bezahlung erhielt ich auf Antwort auf die Frage wann versendet wird ein kurzes "Morgen" zurück.
      Am Samstag fiel mir bei erneutem Blick auf die Anzeige auf, dass das Fotot auf dem das Iphone 4s beworben wird, mit einer Verpackung abgelichtet wurde, die nicht zum Iphone 4s sondern zum Iphone 4 gehört. Am gestrigen Montag habe ich nachgefragt ob der Versand geklappt hat und was es mit dem Karton auf sich hat. Aber auch nach mehreren Anschreib versuchen habe ich keine Rückmeldung mehr erhalten.
      Jetzt habe ich nach Rückfrage in einem anderen Forum dieses Forum empfohlen bekommen.
      Der Haken ist wohl auch, dass ich außer dem Paypalnamen nichts habe.

      Wie soll ich mich Verhalten. Sofort den Paypal-Käuferschutz kontaktiern und auf nichtlieferung gehen. Allerdings habe ich gelesen, dass wenn ich den Käuferschutz einmal eingeschaltet habe, keinen weiteren Anspruch habe. Heißt also faktisch, wenn ich sage nicht geliefert und dann in einer Woche eine Box mit Steinen bei mir ankommt hab ich gar nichts mehr in der Hand.
      Werde ich mit Paypal-Käuferschutz überhaupt erfolg haben?

      Jetzt wo ich das alles nochmal aufgeschrieben habe komm ich mir richtig dämlich vor. Könnt ihr mir bitte helfen?

      Viele Grüße

      Pete

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    • Hi Pete,

      schön, dass du meinem Rat gefolgt bist und hergefunden hast.

      Ich verlinke mal die Herkunft:

      gutefrage.net/frage/wie-lange-…-mit-paypal-kaeuferschutz

      Und, wie ich dir auch per PM schon schrieb:

      Ich hab gewaltig Bauchschmerzen, .. erst recht bei Kenntnis der Einzelheiten beachtet.

      Ich denke, es ist in Ordnung, wenn ich diese aus unserem E-Mail-Kontakt zitiere, die Daten hab ich allerdings noch leicht unkenntlich gemacht - das kann aber noch geändert werden, wenn es gesicherte Erkenntnisse gibt, was hier Sache ist.

      Zitat Pete:

      Eigentlich habe ich so gut wie gar nichts. Die Verkäuferin hieß laut E-Mail Maya Maxxr aus Hamburg Borgfelde. Diese hatte die Anzeige für ihre Schwester Lisa Schxxz geschaltet und beide waren zu dem Zeitpunkt wo ich mit ihr geschrieben habe in Berlin. Per Paypal hatte ich dann an Lisa Schxxz gezahlt. Allerdings sind die Namen auch nur aus den E-Mail Adressen hervorgegangen. Man jetzt im nachhinein hört sich das alles ziemlich naiv an. Hatte mich wirklich im Zweifel auf den Paypal-Käuferschutz verlassen, deswegen hatte ich gedacht, wenn der Verkäufer Paypal akzeptiert, kann mir nichts passieren. Danke für deine Hilfe




      Antwort:
      Au weh - das sieht nicht so gut aus - die haben dir noch ne schlüssige Erklärung geliefert, warum die paypal-mail-addy ne völlig andere ist, als die, mit der du geschrieben hast.

      Maxxr und Schxxz - gehören zu den häufigsten Nachnamen in Deutschland.

      Schick mir mal noch die komplette mail-addys bitte.





      Zitat Pete:

      lisaschxxz97@yahoo.com mayamaxxr678@yahoo.de

      Aber müsste ich nicht wenn ich Paypal kontaktiere, die die Daten dann trotzdem haben. Ich hatte mir nichts dabei gedacht, dass da etwas dran ist weil ich zuerst gefragt habe nach den Paypal-Daten. Dann kamm die mayamayer adresse. Da ich noch nicht gleich zeit hatte zu bezahlen sagte ich ich melde mich gegen Abend nochmal. Da hatte Sie mir dann die abweichende Adresse gesendet.




      Antwort:

      Pete, yahoo - ich hab sowas befürchtet, Yahoo-Wegwerfaddys gehören zu Betrübers Liebling. Das Problem ist, dass du auch für pp-Anmeldung außer mail-Addy keinerlei Daten benötigst. Ich rate dir dringend, bei paypal einen Käuferschutzantrag zu stellen, sobald das möglich ist - und zwar zunächst wegen Nichtlieferung.
      Status: inaktiv

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    • pete23 schrieb:

      Aber was ist denn wenn der dann auf Nachfrage von Paypal irgendein Paket versendet. Und in dem Paket ist dann nichts drin. Dann habe ich doch nichts mehr in der Hand oder


      In dem Fall kannst du den Konflikt von "Nichtlieferung" auf "entspricht nicht der Beschreibung" ändern lassen. Soweit sind wir aber noch nicht.

      Gesetzt den Fall du wurdest betrogen und gesetzt den Fall, dein "Verkäufer" hat sein PayPal-Konto schon geräumt bzw. sich jede Menge schöne Sachen von deinem und anderer Leute Geld gekauft - warum sollte er/sie sich die Mühe machen, ein Paket zu versenden? Einem Betrüger ist es egal, ob er deine Kohle oder die von PayPal verpraßt, der macht das ja nicht, um dich zu ärgern.
    • pandarul schrieb:

      In dem Fall kannst du den Konflikt von "Nichtlieferung" auf "entspricht nicht der Beschreibung" ändern lassen. Soweit sind wir aber noch nicht.

      pandarul schrieb:

      Gesetzt den Fall du wurdest betrogen und gesetzt den Fall, dein "Verkäufer" hat sein PayPal-Konto schon geräumt bzw. sich jede Menge schöne Sachen von deinem und anderer Leute Geld gekauft - warum sollte er/sie sich die Mühe machen, ein Paket zu versenden? Einem Betrüger ist es egal, ob er deine Kohle oder die von PayPal verpraßt, der macht das ja nicht, um dich zu ärgern.
      Soll ich dann noch warten oder direkt heute diesen Antrag stellen?
    • pete23 schrieb:

      Soll ich dann noch warten oder direkt heute diesen Antrag stellen?


      Mh. In der Theorie macht es keinen Unterschied, wann du den Konflikt eröffnest. Allerdings klingt deine Schilderung für mich ausreichend überzeugend, daß es da kein Telefon gibt. Sind 200 Euro überhaupt ein halbwegs realistischer Preis? Ich denke nicht.

      Noch zur Aufklärung:

      pete23 schrieb:

      Allerdings habe ich gelesen, dass wenn ich den Käuferschutz einmal eingeschaltet habe, keinen weiteren Anspruch habe.


      Das war früher in der Tat der Fall, ist aber seit ein paar Jahren nicht mehr so.

      pete23 schrieb:

      Werde ich mit Paypal-Käuferschutz überhaupt erfolg haben?


      Das kann dir keiner garantieren, da Entscheidungen bei PayPal zuweilen willkürlich fallen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • kleinanzeigen = kein paypal-käuferschutz
      grund:
      weil es bei den kleinanzeigen keinen checkout gibt, keinen "kaufen"-button. damit gibt es keinen beweis, daß die zahlung mit genau diesem artikel in verbindung steht und wenn die annonce gelöscht wird... dann kannst du ohne screenshots nichtmal beweisen, daß es die annonce überhaupt gegeben hat.
      checkout sieht so aus (bei ebay steht dann nicht gameforge drüber): corporate.gameforge.com/wp-con…13/06/paypal_checkout.jpg
      kulanz kenn ich bisher nur bei niedrigpreis-artikeln

      die einzige chance, die du noch hättest:
      wenn du bei paypal über kreditkarte gezahlt hast, dann könntest du ein chargeback machen. in so einem fall muß man dann warten, bis paypal mit der bearbeitung fertig ist, da sind die ziemlich eigen. für einen chargeback hat man ca. 6wochen zeit, das steht aber auch in den AGB der bank, von der du die karte hast.

      du hast nicht mit KK über paypal gezahlt, oder?


      pete23 schrieb:

      200 Euro :(
      Also so wie ich das gesehen habe schon. Aber was ist denn wenn der dann auf Nachfrage von Paypal irgendein Paket versendet. Und in dem Paket ist dann nichts drin. Dann habe ich doch nichts mehr in der Hand oder

      mit viel glück hättest du die adresse des absenders, aber wahrscheinlicher wär, das die adresse erfunden ist.
      ich drück dir die daumen, aber ich befürchte, das hier könnte als lehrgeld-ausgabe enden...
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • riverside schrieb:

      kleinanzeigen = kein paypal-käuferschutz
      grund:
      weil es bei den kleinanzeigen keinen checkout gibt, keinen "kaufen"-button. damit gibt es keinen beweis, daß die zahlung mit genau diesem artikel in verbindung steht und wenn die annonce gelöscht wird... dann kannst du ohne screenshots nichtmal beweisen, daß es die annonce überhaupt gegeben hat.


      Warum behauptest du das? Wir haben doch im Nachbarthread gerade geklärt, daß es sehr wohl Käuferschutz gibt, soweit über die Funktion "Geld senden" auf der PayPal-Website bezahlt wurde.
    • riverside schrieb:


      kleinanzeigen = kein paypal-käuferschutz
      grund:
      weil es bei den kleinanzeigen keinen checkout gibt, keinen "kaufen"-button. damit gibt es keinen beweis, daß die zahlung mit genau diesem artikel in verbindung steht und wenn die annonce gelöscht wird... dann kannst du ohne screenshots nichtmal beweisen, daß es die annonce überhaupt gegeben hat.



      @Riverside

      das ist so schon lange nicht mehr richtig... es besteht seit einiger Zeit durchaus die Möglichkeit des Käuferschutzes bei Zahlungen von Waren, die via Kleinanzeigen gekauft wurden - und zwar dann, wenn man die Funktion "Geld senden" via paypal nutzt.
      Status: inaktiv
    • Nein ich habe ganz normal Geld senden via Paypal gemacht und immer im Hinterkopf gehabt, dass der Käuferschutz mich bei Problemen absichert. Nicht wirklich schön zu hören, dass es mal so mal so ausgehen kann.
      Neben den Bildern hätte ich ja noch die Emails als Beweismittel, in denen die Absender E-Mail Adressen ersichtlich werden, darüber kann man den Zusammenhang ja herstellen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pete23 ()

    • pete23 schrieb:


      Nein ich habe ganz normal Geld senden via Paypal gemacht und immer im Hinterkopf gehabt, dass der Käuferschutz mich bei Problemen absichert.




      Tja Pete,

      das ist leider ein großes Problem, dass viele denken, wie toll und einfach paypal doch ist, da man dort "versichert" ist.

      Plattformen wie GF bestärken einem noch darin, da dort viele völlig inkompetente User unterwegs sind, die paypal über den grünen Klee loben (weil sie selber keine Ahnung davon haben).

      Dort hätte ich dir jetzt noch das als Lesestoff verlinkt und dir empfohlen, auch die Ergänzungen und weiterführenden links zu beachten:

      gutefrage.net/tipp/paypal---fl…itische-betrachtungsweise
      Status: inaktiv
    • PayPal-Käuferschutzrichtlinie per 16.05.13

      cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cm…D=ua/BuyerProtection_full
      3.4 Die PayPal-Zahlung steht in Zusammenhang mit dem gekauften Artikel. Das bedeutet, dass die Zahlung stattgefunden hat

      - über die Funktion "Jetzt zahlen" auf der eBay-Website oder
      - über die Funktion "Geld senden" und unter Angabe der eBay-Artikelnummer im PayPal-Konto oder
      - bei Käufen außerhalb eBays: über die Funktion "Geld senden" auf der PayPal Webseite durch Anklicken der "Kaufen"-Schaltfläche oder im Rahmen des PayPal-Checkout-Ablaufs.

      Andere Zahlungen, die Sie außerhalb dieser Funktionen tätigen, können wir nicht zuordnen und sind daher nicht vom Käuferschutz abgedeckt.
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

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    • pandarul schrieb:


      Warum behauptest du das? Wir haben doch im Nachbarthread gerade geklärt, daß es sehr wohl Käuferschutz gibt, soweit über die Funktion "Geld senden" auf der PayPal-Website bezahlt wurde.


      bitte?! wir beide hatten nichts zu klären und haben folglich auch nichts geklärt - also ist dein "Wir" entweder pluralis majestis oder du meinst jemand anderen. ?(
      warum ich das meine, ist ganz einfach:
      ich kenne keinen, der bei so einem fall (artikel gekauft bei den kleinanzeigen, ware sollte verschickt werden, ware nie erhalten) den käuferschutz bekommen hat. sollte es in diesem forum so einen fall geben, dann hätte ich gern den link zum thread - man lernt gern mal dazu. in den käuferschutzrichtlinien lese ich nur was von ebay, aber nichts von ebay-kleinanzeigen.
      vermutlich dürfte das wenig nutzen, wenn die annoncen-nr. bei paypal auftaucht und die anzeige gelöscht ist oder komplett überarbeitet wurde. da ich nichts bei den kleinanzeigen kaufe und auch nicht verkaufe, kann ich folglich nicht aus dem nähkästchen plaudern. evtl. sollte ich mir mal was testweise verkaufen bei den kleinanzeigen, damit ich mal ein kleinanzeigen-checkout durchprobieren kann.

      PS: wenn du auf einen thread hinweisen möchtest, dann verlinke den doch einfach. das interessiert den TE evtl. auch.
      ich werde nicht raten, welchen thread du möglicherweise meinen könntest.
      Those who mind don’t matter
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