Hallo ,
am 04. Oktober habe ich eine Playstation Konsole bei Ebay verkauft. Die Konsole befand sich zum Versandzeitpunkt in einen einwandfreien zustand. Da die Konsole schon älter als 5 jahre ist, wurde sie auch als Gebraucht verkauft.
cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…1177681716&view=all&tid=0
Der Rechtsanwalt des Käufers hat mir nun ein Brief geschrieben:
" Vertraglich zugersicherte Eigenschaft gem. dem Angebot auf der Plattform Ebay war Alles im top Zustand!. Kurz nach erhalt der Kaufsache wandte sich unser Mandant an Sie und rügte, dass die Kaufsache am Gehäuse starke Gebrauchsspuren ausweist und daher mangelhaft ist.
Names und im Auftrag unseres Mandanten haben wir Sie zur vollständigen und ordnundsgemäßen Nacherfüllung gem §439 BGB aufzufordern und setztn hierzu Frist bis zum 25.10.2013. Sollte keine Nacherfüllung erfolgen, wird unser Mandant weitere Gewährleistungsansprüche gelten machen und ggf. gerichtliche Klärung herbeirufen."
Was soll ich nun tun?
am 04. Oktober habe ich eine Playstation Konsole bei Ebay verkauft. Die Konsole befand sich zum Versandzeitpunkt in einen einwandfreien zustand. Da die Konsole schon älter als 5 jahre ist, wurde sie auch als Gebraucht verkauft.
cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…1177681716&view=all&tid=0
Der Rechtsanwalt des Käufers hat mir nun ein Brief geschrieben:
" Vertraglich zugersicherte Eigenschaft gem. dem Angebot auf der Plattform Ebay war Alles im top Zustand!. Kurz nach erhalt der Kaufsache wandte sich unser Mandant an Sie und rügte, dass die Kaufsache am Gehäuse starke Gebrauchsspuren ausweist und daher mangelhaft ist.
Names und im Auftrag unseres Mandanten haben wir Sie zur vollständigen und ordnundsgemäßen Nacherfüllung gem §439 BGB aufzufordern und setztn hierzu Frist bis zum 25.10.2013. Sollte keine Nacherfüllung erfolgen, wird unser Mandant weitere Gewährleistungsansprüche gelten machen und ggf. gerichtliche Klärung herbeirufen."
Was soll ich nun tun?