Käufer hat Anwalt eingeschaltet wegen angeblichem Mangel an verkaufter Ware

    • Käufer hat Anwalt eingeschaltet wegen angeblichem Mangel an verkaufter Ware

      Hallo ,


      am 04. Oktober habe ich eine Playstation Konsole bei Ebay verkauft. Die Konsole befand sich zum Versandzeitpunkt in einen einwandfreien zustand. Da die Konsole schon älter als 5 jahre ist, wurde sie auch als Gebraucht verkauft.

      cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…1177681716&view=all&tid=0



      Der Rechtsanwalt des Käufers hat mir nun ein Brief geschrieben:


      " Vertraglich zugersicherte Eigenschaft gem. dem Angebot auf der Plattform Ebay war Alles im top Zustand!. Kurz nach erhalt der Kaufsache wandte sich unser Mandant an Sie und rügte, dass die Kaufsache am Gehäuse starke Gebrauchsspuren ausweist und daher mangelhaft ist.
      Names und im Auftrag unseres Mandanten haben wir Sie zur vollständigen und ordnundsgemäßen Nacherfüllung gem §439 BGB aufzufordern und setztn hierzu Frist bis zum 25.10.2013. Sollte keine Nacherfüllung erfolgen, wird unser Mandant weitere Gewährleistungsansprüche gelten machen und ggf. gerichtliche Klärung herbeirufen."


      Was soll ich nun tun?

    • mrspecter schrieb:

      Die Konsole befand sich zum Versandzeitpunkt in einen einwandfreien zustand.


      Nun, sofern du das belegen kannst (Zeugen?) und auch nicht mangelhaft verpackt hast, darfst du dich zurücklehnen. Allerdings hat der Käufer in der Tat Anspruch auf "Top zustand!", und mithin auf ein (weitgehend) kratzerloses Gerät.

      schumiline schrieb:

      Am 04.10.13 verkauft und jetzt schon den Anwalt eingeschalten?


      Dieser Lex klingt für mich ehrlich gesagt nicht sonderlich anwaltlich, wobei das auch dem Tranfer Brief->Forum (abtippen) geschuldet sein mag. Sofern der Verkäufer wie hier zu entnehmen die vermeintliche Mängelrüge des Käufers endgültig ablehnend beantwortet hat, ist der Anwalt allerdings die nächste logische Konsequenz. Ich finde 2 Wochen da völlig normal.

      Gibt es diesen RA laut google denn?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Hallo,
      Der Käufer schrieb mir:


      "hier Privathändler wen Sie einen Artikel in Top Zustand verkaufen.Dann muss das auch so sein. Das Gehäuse hat so starke Gebrauchspuren das kann nicht vom Versand kommen,sondern von einem unsachgemässer behandlung.Nehmen Sie das Gerät nicht zurück nehmen.Gehe ich zum Rechtsanwalt."


      Nachdem damit geantwortet hatte, dass das Gerät zum Versandzeitpunkt in einen Top Zustand war und ich ihn keine Rückerstattng geben kann, Antwortet der Käufer mit :


      "Als ich Playstation ausgepackt habe stellte ich das komplette obergehäuse total verschrammt ist,kann Ihnen gerne ein Foto schicken.Das kann vom Versand kommen.Da Sie geschrieben haben bei der Beschreibung das alles in einem Top Zustand ist."



      Das ist totaler Schwachsinn. Die Playstation sowie das ganze Zubehört inkl. alle Spiele waren im Top Zustand.
      Außerdem habe ich das bei ebay gefunden : "Definition Gebraucht:Artikel wurde bereits benutzt. Ein Artikel mit Abnutzungsspuren, aber in gutem Zustand und vollkommen" funktionsfähig.

    • Bezüglich der Phrase "Top Zustand" habe ich schon sehr unterschiedliche Meinungen kennengelernt,
      das sieht der WG-Student vermutlich anders, als die schwäbische Hausfrau (nur des Klischees wegen
      so dargestellt, ich will keinen beleidigen).

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von seelachs ()

    • Klassischer Fall von Steilvorlage!

      Du hast Deinem Käufer eine Steilvorlage,Dich erfolgreich zu belangen,geliefert:

      Eine FÜNF Jahre alte Playstation,die Du selbst als "gebraucht" einstufst,KANN nicht in einem TOP Zustand sein!!

      Finde ganz schnell heraus,ob der Anwalt existiert und telefoniere mit diesem bezüglich einer sinnvollen Einigung,denn Dein Käufer ist weder der deutschen Sprache ausreichend mächtig noch höchstwahrscheinlich geistig belastbar.

      Tust Du das nicht und der Anwalt existiert und sein Geld wert,wird er Dich "einstielen",was ganz schnell sehr teuer wird!!

      petergabriel
    • Für mich ist das ein klarer Verkäuferfehler.

      Beim Käuferaccount kann ich keine Unregelmäßigkeiten oder ähnliches unterstellen - und selbst wenn, befürchte ich, dass er hier im Recht ist. Möglicherweise hat er nach deiner abschlägigen mail tatsächlich direkt einen Anwalt eingeschaltet - seine Chancen, Recht zu bekommen, wenn du dich weiterhin sturstellst sind imho hervorragend.

      Eine 5 Jahre alte gebrauchte Konsole kann schwerlich im Top-Zustand sein - es sei denn, sie ist verpackt und ungenutzt im Schrank gestanden.
      Status: inaktiv
    • Nachfragen zum Anwalt!

      mrspecter schrieb:

      " Vertraglich zugersicherte Eigenschaft gem. dem Angebot auf der Plattform Ebay war Alles im top Zustand!. Kurz nach erhalt der Kaufsache wandte sich unser Mandant an Sie und rügte, dass die Kaufsache am Gehäuse starke Gebrauchsspuren ausweist und daher mangelhaft ist.
      Names und im Auftrag unseres Mandanten haben wir Sie zur vollständigen und ordnundsgemäßen Nacherfüllung gem §439 BGB aufzufordern und setztn hierzu Frist bis zum 25.10.2013. Sollte keine Nacherfüllung erfolgen, wird unser Mandant weitere Gewährleistungsansprüche gelten machen und ggf. gerichtliche Klärung herbeirufen."


      a)dieser "Anwaltsbrief" beinhaltet nach meiner flüchtigen Durchsicht ca.15 sprachliche Mängel.

      Frage:hast Du diesen Text GENAU SO wie hier vorliegend bekommen oder stammen die Mängel von Dir??

      b)hast Du diesen Brief auf offiziellem Briefpapier der Anwaltskanzlei erhalten,die mit Unterschrift des Anwalts versehen ist??

      b)wann genau und wie(normaler Brief,Einschreiben etc)hast Du den Brief erhalten?? Wenn die genannte Frist(25.10.) "ernst gemeint" ist,darst Du diesen Brief nicht(!!) NACH dem 11.10.erhalten haben.

      Ich habe nämlich ----unabhängig von Deinen gemachten Fehlern------mittlerweile meine Zweifel,daß dieser Brief echt ist dh.den an ihn formal zu stellenden Anforderungen genügt UND von einem zugelassenen Rechtsanwalt stammt.

      Außerdem habe ich den Eindruck,daß "irgendjemand" mit sprachlich nur mangelhaftem Vermögen einem sprachlich mit ungenügendem Vermögen "was"aufgeschrieben hat.

      petergabriel
    • die Playstation ist zwar 5 Jahre alt ,jedoch lag sie nur im Schrank und wurde nur bei gelegentlichen besuch eingeschaltet. Technisch befand sie sich in einen neuwertigen zustand. Sie war lediglich etwas verstaubt.

      Den Brief haben ich heute am 17.10.2013 als normalen Brief erhalten. Als Anhang war eine Kopie der Vollmacht des Käufers.

      Habe ich irgendeine Sicherheit, wenn ich den Käufer das Geld zurück überweise? Was ist wenn der Käufer mir nicht mehr die Playstation zurück sendet?
    • mrspecter schrieb:




      Habe ich irgendeine Sicherheit, wenn ich den Käufer das Geld zurück überweise? Was ist wenn der Käufer mir nicht mehr die Playstation zurück sendet?



      Stopp.

      Unabhängig von den Zweifeln, ob der "Anwaltsbrief" echt ist - geht der Weg andersrum: Du hast das Recht, den angegebenen "Mangel" zu überprüfen.

      D.h. der Käufer schickt dir zuerst die Ware zurück - DANN erst überweist du den Kaufpreis + 2 x Versandkosten.
      Status: inaktiv
    • [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Girls/smilie_girl_163.gif]
      Wo kommt denn nur immer das her, dass man sich im Streitfall den Krempel zwecks Prüfung zusenden lassen kann?

      Angenommen der K unterstellt dem VK Vorsatz. Also dass er in vollem Bewusstsein den Artikel falsch bzw. beschönigend beschrieben hat.
      Wieso sollte er dann seinen "Beleg" dafür hergeben?

      Was das Schreiben betrifft, das mir auch deutlich fehlerhaft vorkommt, kann ich nur sagen, dass der hier abgebildete Brief im Zusammenhang mit dem Kaffeefahrten-Hotel hier auch bei mir Zweifel an der Echtheit hervorgerufen hatte. Ich fürchte aber fast, man muss sich mit fehlerbehafteter Anwendung der deutschen Sprache mehr und mehr abfinden. Das berührt inzwischen immer mehr Bildungsschichten und macht offenbar auch nicht mehr vor "offiziellen" bzw. geschäftlichen Briefen halt.

      Ist das eigentlich diese PS im Klavierlack-Design? Schon ziemlich empfindlich. Praktisch bei entsprechender Beleuchtung fast nie ohne Kratzer.
      Ich würde mir schon sämtliche Fotos senden lassen. Und wenn es nur zu dem Zweck sein könnte, dass der Käufer selbst feststellt, wie schwierig es ggf. ist, die Fehler und Macken entsprechend "dramatisch" darzustellen.

      Jetzt schauen wir uns das Schreiben doch mal an. Er will eine Nacherfüllung und setzt eine Frist zur Nacherfüllung. Die gewählte Art der Nacherfüllung wird hier aber gar nicht mitgeteilt. Kann ja sein, dass dies schon vorher durch den K erfolgt ist, gehörte aber trotzdem noch in einen Wisch mit ner Fristsetzung.
      Die gewählte Art der Nacherfüllung kann man auch ablehnen - z.B. wenn sie unverhältnismäßig wäre.

      Die Frage wäre ja noch, ob die wesentlichen Funktionen einer Spielekonsole irgendwie wesentlich eingeschränkt wären, nur weil das Gehäuse nicht mehr knackig ist.
      Was kostet denn eigentlich ein neues Gehäuse und kann man das einfach austauschen?
      Das heißt doch: 1 Man sollte nachfragen, welche Art der Nacherfüllung denn gefordert ist und daran erinnern, dass man ggf. diese wg. Unverhältnismäßigkeit ablehnen kann.
      2. Will der Typ dann eine nagelneu spiegelnde Konsole, verbessert das ihre eigentliche Funktion als Spielkonsole keineswegs. Dass der Typ sie als Designobjekt und zu Dekozwecken gekauft hat, kann ja keiner ahnen.
      3. Hier bliebe in meinen Augen nach Fotobeleg mit eindeutigem Nachweis darüber, dass es sich auch wirklich um das Gehäuse der verschickten Konsole handelt, imho maximal ein Preisnachlass.