Amazon-Gutschein per Paypal bezahlt - keine Reaktion des Verkäufers

    • Amazon-Gutschein per Paypal bezahlt - keine Reaktion des Verkäufers

      Hallo,
      leider habe ich gestern einen großen Fehler gemacht und befürchte, dass ich auf einen Betrüger hereingefallen bin.
      Ich suchte für meinen Schwager einen Amazon-gutschein zum Geburtstag. Da wir seinen Geburtstag in Dänemark feiern und schon übermorgen fahren, stand ich unter Zeitdruck.
      So schaute ich bei Ebay Kleinanzeigen nach und fand diese Anzeige vorgestern, die inzwischen schon gelöscht ist:
      "Hallo,
      Ich Verkaufe hier einen 230 Euro Gutschein den ich von Bekannten
      Geschenkt bekommen habe, aber nicht Verwenden will, da ich ihn nicht brauche.
      Da ich ihn geschenkt bekommen habe ist der Preis Verhandelbar und ich
      kann auf Preisvorschläge eingehen.
      Ich kann den Gutschein entweder Gescannt per E-Mail oder per Einschreiben an sie Versenden.
      Zahlung entweder Bar per Abholung oder per Paypal.
      Liebe Grüße,"

      Diese Anzeige existierte erst seit einigen Stunden.
      Es war keine Festnetznummer angegeben. Ich schrieb diese Person an und wir einigten uns auf einen Preis von 140 €, wenn ich in den nächsten zwei Tagen den Gutschein abhole. Ich schrieb Ihm, dass ich es gerne überweisen wolle.
      Ich könnte den Gutschein nicht abholen, da zwischen uns ca. 439 Km Differenz liegt.
      So habe ich es gestern per Paypal überwiesen. Zuvor einigten wir uns, dass er mir nach Geldeingang den eingescannten Gutschein per E-mail SOFORT versenden würde...
      Sobald ich überwiesen habe, meldete ich es Ihm. Ich schrieb ihm im Verlaufe des Tages einige Mails, worauf ich aber keine Antwort erhalten habe.
      Abends merkte ich, dass er diesen Gutschein bei Quoka auch anbot. Das Merkwürdige war allerdings, dass die angegebenen Adressen bei Quoka und Ebay Kleinanzeigen nicht übereinstimmten. Weiterhin hat sich der Verkäufer bei beiden Portalen erst an dem gleichen Tag angemeldet.
      Spätestens bei der Bemerkung der unterschiedlichen Adressen läuteten bei mir die Alarmglocken!
      So schrieb ich ihm heute um 0:42 Uhr eine Mail, wo ich ihn aufforderte, sich bis 13 Uhr bei mir zu melden, da ich ansonsten rechtliche Schritte einleiten müsste. Ich habe versucht, eine Telefonnummer ausfindig zu machen, konnte ihn leider im Telefonbuch nicht finden.
      Klar kann es sein, dass es alles ein riesiges Missverständnis ist...
      Das Komische ist nur, dass er sonst relativ schnell zurückschrieb, dass keine Festnetznummer vorhanden ist, dass die Adressen abweichen, dass der Verkäufer sich bereiterklärt hat, einen Gutschein für 90 € weniger zu verkaufen und zuletzt dass er sich erst an dem selben Tag bei den Portalen angemeldet hat, was auch natürlich Zufall sein kann.
      Als Jurastudent ist es mir natürlich doppelt so peinlich, dass ich auf diese Anzeichen nicht geachtet habe und per Paypal überwiesen habe.
      Mir ist im Nachhinein ganz schön klar, dass ich völlig blauäugig und naiv gehandelt habe, aber ich war nun mal einfach vor Freude geblendet.
      Meine Frage an euch ist jetzt, was ich machen soll.
      Soll ich den Paypal-Käuferschutz beantragen und evtll. eine Strafanzeige bzw. Zivilklage bei der Polizei erstatten, weil es schon merkwürdige Indizien sind oder was würdet ihr mir empfehlen?
      Mir ist natürlich klar, dass es ganz banale Gründe geben kann, warum ich bisher nichts von Ihm gehört habe, aber ich habe bei dieser Sache echt ein schlechtes Bauchgefühl....
      Für Tipps wäre ich euch echt dankbar und auf Belehrungen kann ich gerne verzichten, da ich selbst jetzt (leider zu spät) zur Erkenntnis gelangt bin.
      Liebe Grüße
      Daniel
    • War es diese Anzeige?

      webcache.googleusercontent.com…36873-287-3334?ref=search[/url]

      Standort:13629 Berlin - Charlottenburg

      Erstellungsdatum:16.10.2013

      Anzeigennummer:151036873


      Beschreibung

      Hallo,

      Ich Verkaufe hier einen 230 Euro Gutschein den ich von Bekannten
      Geschenkt bekommen habe, aber nicht Verwenden will, da ich ihn nicht brauche.

      Da ich ihn geschenkt bekommen habe ist der Preis Verhandelbar und ich
      kann auf Preisvorschläge eingehen.

      Ich kann den Gutschein entweder Gescannt per E-Mail oder per Einschreiben an sie Versenden.

      Zahlung entweder Bar per Abholung oder per Paypal.

      Liebe Grüße,
      und das ist wohl diese Anzeige aus Quoka, hier stehen sogar alle relevanten Daten drinnen:

      webcache.googleusercontent.com…n-gutschein-230-euro.html[/url]

      Preis:165,- EUR Verhandlungsbasis

      Standort: D-13629 Berlin Siemensstadt
      Proxy: Frankfurt-S01-I01 Name: Ronald Meister Adresse: Rotdornweg 12, 60439, Berlin E-Mail: ronald_meister123@outlook.de Hallo, Ich Verkaufe hier einen 230 Euro Gutschein den ich von Bekannten Geschenkt bekommen habe, aber nicht Verwenden will, da ich ihn nicht brauche. Da ich ihn geschenkt bekommen habe ist der Preis Verhandelbar und ich kann auf Preisvorschläge eingehen. Ich kann den Gutschein entweder Gescannt per E-Mail oder per Einschreiben an sie Versenden. Zahlung entweder Bar per Abholung oder per Paypal Liebe Grüße,
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      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von schumiline ()

    • Das nächste Problem wird sein, dass es in diesem Fall keinen Käuferschutz von Paypal gibt.

      cms.paypal.com/de/cgi-bin/?&cm…D=ua/BuyerProtection_full
      Anspruchsberechtigung.

      Um den PayPal-Käuferschutz in Anspruch nehmen zu können, müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein.

      3.1 Der Käufer hat einen Artikel gekauft und mit PayPal bezahlt.

      3.2 Bei dem gekauften Artikel handelt es sich um einen gegenständlichen, materiellen Artikel, der versandt werden kann.

      3.3 Die folgenden Artikel sind nicht durch den PayPal-Käuferschutz abgesichert:

      Immaterielle Güter, Dienstleistungen, Cash-Transaktionen (nur USA), Geschenkgutscheine, Flugtickets, Softwarelizenzen, Downloads und weitere nicht physische Güter sowie Sonderanfertigungen
      Fahrzeuge mit einem Motor, beispielsweise Autos, Motorräder, Boote und Flugzeuge
      Artikel, die nicht versandt werden
      Industrielle Maschinen, die in der verarbeitenden Industrie verwendet werden
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schumiline ()

    • Würde sagen, dass der Amazon-Gutschein auf jeden Fall nicht über den Käuferschutz gedeckt ist, weil er ja im Zweifelsfall unter "nicht physische Güter" fällt.
      Schließlich wird nicht der Gutschein, sondern nur der Gutscheincode eingelöst.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • schmdani schrieb:


      Als Jurastudent ist es mir natürlich doppelt so peinlich, dass ich auf diese Anzeichen nicht geachtet habe und per Paypal überwiesen habe.
      Mir ist im Nachhinein ganz schön klar, dass ich völlig blauäugig und naiv gehandelt habe, aber ich war nun mal einfach vor Freude geblendet.


      jetzt weißt du jedenfalls:
      wenn etwas zu schön ist, um wahr zu sein, dann ist es das auch (also es ist nicht wahr).

      Soll ich den Paypal-Käuferschutz beantragen und evtll. eine Strafanzeige bzw. Zivilklage bei der Polizei erstatten

      das klingt nach ersti... kann das sein?
      anzeige = polizei
      (zivil)klage = anwalt


      wie hast du über paypal gezahlt?
      kreditkarte?
      guthaben?
      abbuchung per lastschrift vom bankkonto?
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von riverside ()

    • Der gängige Kurs sind 90%, vielleicht macht jemand auch schon mal 80-85%, habe ich aber selber noch nicht erlebt. Aus unterschiedlichen Gründen sind relativ viele Amazon-Gutscheine im Umlauf, entsprechend weitläufig bekannt die üblichen Preise. Und dass die Anzeige einige Stunden existierte, und Anzeigen relativ selten zufällig angeklickt werden, müssen zu dem Zeitpunkt schon mindestens ein Dutzend Interessenten dran gewesen sein, so etwas weiß man in der Regel auch, wenn man regelmäßig Kleinanzeigen nutzt, 1 Minute bei Kleinanzeigen entspricht in etwa der Lebensdauer von 3 Stunden einer mit Riesenpreisschild deutlich unter Marktwert angebotenen Ware auf einem Flohmarkt.


      Ich Verkaufe hier einen 230 Euro Gutschein den ich von Bekannten Geschenkt bekommen habe, aber nicht Verwenden will, da ich ihn nicht brauche.


      Hier auch wieder: Bekannte (Mehrzahl?), wo gibt es denn sowas und dann WILL er den Gutschein auf Teufel komm raus nicht verwenden, da er ihn, man ahnt es, "nicht braucht".

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von vanvog ()