Diskussionsthread zum Blueliner (eBay-Löschthread)

    • Ich würde das (vorläufig) mal so beschreiben. Ergänzungshinweise sind jederzeit willkommen.

      "Unter Einsatz personeller Ressourcen und/oder technischer Hilfsmittel unter Zugrundelegung nicht abschließend definierter Parameter verwirklichtes und mit abgestuft individuell-zielpersonenorientierten Sanktionsmöglichkeiten bewehrtes System zum Unterdrücken* veröffentlichter Kundeninformationen und -meinungen, das für den Betroffenen mit nicht nachvollziehbaren und möglicherweise belastenden Datenspeicherungen einhergehen kann."

      *Unterdrücken wird deshalb gewählt, weil die so behandelten Beiträge anscheinend tatsächlich nicht physikalisch entfernt werden, sondern nur für einen ausgewählten Nutzerkreis weiter vorgehalten werden.



      Man könnte jetzt ein Preisausschreiben veranstalten, um für diese, im täglichen 'Sprachgebrauch sicherlich nicht allzeit einsetzbare Umschreibung, ein einprägsames und für jeden auch sofort "verständliches" Schlagwort zu finden. Bei der Ausschreibung sollte darauf hingewiesen werden, dass der Begriff"Zensur" von der Teilnahme ausgeschlossen ist, obwohl der Sprachführer Duden explizit die Anwendung dieses Wortes auf den Privatbereich NICHT ausschließt. Weiterhin müsste man zumindest versuchen zu erklären, warum im Verhältnis Bürger - Bürger die Grundrechte schon als Werteordnung verstanden werden dürfen.
    • schumiline schrieb:

      Wie ich so mitbekommen habe, wird/wurde sogar die Umschreibung mit "in einem anderen Forum" gelöscht, obwohl die AH dadurch nicht benannt aber gemeint war. :wallbash

      Nänä...wat sind die aber empfindlich.
      Die sollten sich mal ein Beispiel an der AH nehmen. Hier bleibt alles stehen, was über ebay geschrieben wird....lol

      Beweist aber nur, dass sie sich auf irgendeine Art getroffen fühlen :D
    • Schade, daß meine Nicks in der eBay Community gesperrt sind, sonst würde ich mal in der SH verlinken (bei Linde oder als eigener Thread) :lach:

      BlueLiner

      Naja, vllt. findet sich ja ein(e) Polski, der das macht (Josef oder Josefine) :thumbup:
      Auch die Ewigkeit besteht aus Augenblicken. - Even eternity is made of moments.
      Seit John Donahoe inaktiv auf eBay! - Since John Donahoe inactive on eBay!

      gb.gratis-gaestebuecher.de/cgi-bin/gb/multigb.cgi?gb=51432
    • @rapina

      de.wikipedia.org/wiki/Zensur_%28Informationskontrolle%29

      Da Grundrechte traditionell als Abwehrrechte Privater gegenüber dem Staat zu verstehen sind, ist in Deutschland eine verbotene Zensur im Sinne von Art. 5 Abs. 1, S. 3 Grundgesetz nur die Zensur durch den Staat oder dem Staat zurechenbare Stellen. Eine Vorauswahl privater Stellen, ob Beiträge veröffentlicht werden oder nicht (z. B. einer Zeitungsredaktion vor der Veröffentlichung von Leserbriefen oder eines Forenmoderators vor oder nach der Veröffentlichung von Beiträgen in Online-Foren), ist daher keine Zensur im Sinne des Grundgesetzes und verfassungsrechtlich unbedenklich, auch wenn sie umgangssprachlich gelegentlich ebenfalls als "Zensur" bezeichnet wird.

      Unterstrichen von mir.

      Und nur, damit das richtig rüberkommt.....
      Natürlich empfinde ich die derzeitigen Gegebenheiten drüben auch als eine Form der "Zensur", aber es ist doch ein wesentlicher Unterschied, ob hier vollmaschinell etwas gelöscht wird, weil Worte oder Sätze oder irgendwas vom System abgestossen wird oder ob tatsächlich händische "Zensur" vorgenommen wird.
      Es läuft ganz sicher darauf hinaus, dass unliebsame Beiträge gelöscht oder von Mods. (bzw. Programmen) "bearbeitet" werden, aber dennoch stellt dies im eigentlichen Sinne keinen Verstoss gegen das Grundgesetz oder die Grundrechte dar.
      Denke, wenn man das freundliche eBay-System berechtigt kritisieren möchte, dann muss auch der korrekte Grund dazu und der ist nicht in der Zensur im eigentlichen Sinne zu finden, sondern in maßloser Willkür, Unterdrückung und der Darstellung, dass alles super ist.

      Vielleicht muss da auch rhetorisch mehr an Beiträgen gearbeitet werden um die Situtation deutlicher darzustellen.

      ............ und dass diese Vollpfostenlöschungsfanatiker unhöflich, eigentlich unfreundlich mit einer textbausteinenorientierten Argumentation meist völlig am Thema vorbeigehen, weil sie den IQ haben, der sich nicht deutlich von dem einer Tube Senf abhebt????
      Tja, damit muss wohl jeder leben, der sich da noch rumtreibt, ständig mitliest und auf Sensationen/Änderungen hofft, die nicht eintreten werden......

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    • Es geht nicht darum, ob es noch schlimmere Foren gibt.
      Es geht darum, dass eine Community, welche Richtlinien aufstellt, diese auch selber beachten sollte.

      Davon kann bei Ebay wohl keine Rede sein. Es herrscht im Gegenteil ein Klima der Willkür und des Löschens um unliebsame User zu vertreiben.
      Es wird mit zweierlei Maß gemessen und das ist selbst nach Ansicht einiger Gerichte nicht mit dem sogenannten Hausrecht zu vertreten.

      zum Urteil des OLG Koblenz:

      Gericht stärkt Meinungsfreiheit in Foren
      Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hat die Meinungsfreiheit in Internetforen gestärkt. Nach Meinung des Gerichts ist selbst polemische Kritik erlaubt – zumindest wenn es einen konkreten Anlass gibt.
      Urteilsbegründung hier) handelte es sich bei den Beiträgen nicht um unwahre Tatsachenbehauptungen, sondern vielmehr um „die Schilderung von Erfahrungen“, die der Verfasser gemacht habe. Aussagen wie „Achtung Betrüger unterwegs!“ seien keine Tatsachenbehauptungen, sondern „subjektive Meinungsäußerungen, die Werturteile darstellen.“ Das Gericht stellte unter Hinweis auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts fest: „In der öffentlichen Auseinandersetzung muss auch Kritik hingenommen werden, die in überspitzter und polemischer Form geäußert wird, weil andernfalls die Gefahr einer Lähmung oder Verengung des Meinungsbildungsprozesses droht.“
      Das Gericht betonte, dass in jedem Fall eine Interessensabwägung notwendig sei. Eine sachliche Kritik sei nicht widerrechtlich, unzulässig seien aber „Werturteile, die in jeder sachlichen Grundlage entbehrende böswillige oder gehässige Schmähungen übergehen“.



      Ebay selber aber bezeichnet Löschungen als unwahre Tatsachenbehauptungen, widerrechtlich denn eine Meinungsäußerung kann niemals eine Tatsachenbehauptung sein, natürlich könnte man in diesem Fall darauf bestehen, dass diese Begründung zurückgenommen wird, aber die Ursachen werden dadurch nicht gelöst.
      Eine Meinungsäußerung als unwahre Tatsachenbehauptung zu bezeichnen ist entweder ein Zeichen bodenloser Dummheit oder eine Falschaussage, letztere wäre zumindest strafbar auch wenn es sich um eine uneidliche Falschaussage handelt.

      ra-dr-graf.de/blog/2010/05/05/…n-unter-meinungsfreiheit/
      Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 07.04.2010 (Az. I BvR 2477/8) entschieden, dass die Veröffentlichung von Zitaten aus einer E-Mail unter die grundrechtlich geschützte Meinungsfreiheit fällt. Ein zivilrechtliches Verbot eines solches Zitats ist daher nicht ohne Weiteres möglich.


      Ebay masst sich an, solche zu zensieren, sich also über das Bundesverfassungsgericht hinwegzusetzen. Schön, wie eine ausländische Firma, welche in Deutschland auftritt unsere Gesetze mit Füssen tritt.

      OLG Hamm zur Meinungsfreiheit in Internetforen 19. Juni 2008

      Wenn ein Thread mit einem Werturteil eröffnet werde und sich “Rede und Gegenrede” entwickle, so seien die nachfolgenden Äußerungen im Zweifel auch allesamt als zulässige Meinungsäußerungen anzusehen. Dass dort plötzlich eine unzutreffende Tatsache erscheine, sei zumeist ausgeschlossen.


      Sind in einem im Internet veröffentlichten, seinem übrigen Inhalt nach dem Schutz der Presse- und Meinungsfreiheit unterfallenden Beitrag elektronische Verweise (Links) auf fremde Internetseiten in der Weise eingebettet, dass sie einzelne Angaben des Beitrags belegen oder diese durch zusätzliche Informationen ergänzen sollen, so werden auch diese Verweise von der Presse- und Meinungsfreiheit umfasst.“ (Leitsatz des BGH)

      foren-und-recht.de/urteile/Lan…-Muenchen_I-20061025.html


      1. Dem Betreiber eines Internet-Forums steht ein virtuelles Hausrecht zu, so dass er grundsätzlich bestimmen kann, welche Personen er zur Diskussion in seinem Forum zulässt und welche nicht.

      2. Zwischen dem Betreiber eines Internet-Forums und dem Forum-User wird ein Vertrag geschlossen, durch den der User u.a. das Recht eingeräumt bekommt, Beiträge zu veröffentlichen.

      3. Ob dem Betreiber eines Internet-Forums ein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht, erfordert eine Abwägung der Interessen im jeweiligen Einzelfall. Für eine Kündigung spricht, wenn der Forum-User wiederholt und vorsätzlich gegen die Nutzungsbedingungen verstößt und sich nach der Sperrung seiner Person unter Fiktivnamen erneut anmeldet.

      Gegen eine außerordentliche Kündigung kann bei sogenannten Meinungsforen sprechen, dass die Nutzungsbedingungen iSd. der Meinungsfreiheit des Art. 5 GG auszulegen sind.
      Zudem ist mit zu berücksichtigen, wie der Forum-Betreiber die Anwendung und Durchsetzung seiner Nutzungsbedingungen gegenüber anderen Nutzern handhabt.


      Und da wird wohl kaum von einer ausgewogenen Durchsetzung gegenüber den einzelnen Nutzern die Rede sein können.

      Oberlandesgericht Köln (AZ 19 U 2/00
      In dieser Entscheidung stellte das Gericht fest, dass dem Betreiber eines allgemein zugänglichen Dienstes ohne besondere Zugangskontrollen und verbindlich festgelegte Nutzungsbedingungen grundsätzlich ein „virtuelles Hausrecht“ zusteht. Er müsse – quasi als Gegenstück zu seinem Haftungsrisiko für rechtswidrige Inhalte – auch Störungen innerhalb seines Forums (die bis hin zu Beleidigungen gehen) unterbinden können.
      Willkürverbot und wettbewerbsrechtliche Einschränkungen
      Das „virtuelle Hausrecht“darf jedoch nicht willkürlich ausgeübt werden. Soweit einem Nutzer eine generelle Nutzungserlaubnis eingeräumt wird (beispielsweise durch geltende AGB oder durch offenen Zugang), kann diese nicht grundlos entzogen werden, da andernfalls ein Verstoß gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens vorliegen würde.


      LG Bonn (AZ 10 O 457/99), in dem jedenfalls festgehalten wurde, dass nicht willkürlich ein solches Hausverbot verhängt werden darf.
      Letztlich ist in einer Gesamtschau zum Hausrecht festzuhalten, dass ein bereits vorbehaltenes “virtuelles Hausrecht” am Ende meistens nichts anderes ist, als eine durch AGB geregelte Nutzungserlaubnis. Diese wird umrahmt von den Prinzipien des Wettbewerbsrechts sowie des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es ist insofern klug, grundsätzlich durch Nutzungsbedingungen festzuhalten, welche Art der Nutzung gestattet sein soll. Um dem Vorwurf eines willkürlichen Hausverbots zu begegnen, sollte man möglichst konkret definieren, wann ein “Hausverbot” in Betracht kommt und ggfs. ein Verwarnungssystem einsetzen – moderne Systeme wie das Invision-Board oder phpBB bieten das von Haus aus. Die Regeln sollten konkretisiert sein

      Hausverbot ausspricht, muss unterscheiden:
      1. Wenn man sich auf das vorbehaltene Hausrecht beruft, muss das was man da vereinbart haben will, einer AGB-Prüfung stand halten. Wenn dem so ist, muss im nächsten Schritt geprüft werden, ob das Hausverbot von dem “virtuellen Hausrecht” auch getragen ist.
      2. Letztlich verbleibt ansonsten nur die Möglichkeit, eine Kündigung des vorliegenden Nutzungsvertrags jedenfalls nach §314 BGB in Frage, womit ein anerkannter wichtiger Grund vorliegen muss

      ferner-alsdorf.de/2011/02/virt…bot-virtuelles-hausrecht/


      Keine dieser Rechtsauslegungen kann ich bei Ebay finden von daher ist dieser Laden für mich ein Paradebeispiel von Willkür und auch Zensur, im übrigen nennen das auch die Gericht eine Beschneidung der Meinungsfreiheit Zensur
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • platformscrewer schrieb:

      bedenkliche Foren-Aktivität.....

      und wie sieht es bei dir aus @cody7888a :?:

      community.ebay.de/t5/forums/re…e/message/user-id/2317419

      Du bist als cody7888a auch heute noch, bzw. warst als xxxx (bei eBay), einer der poster, der andere denunzierte, bzw. gemeldet hat, was "das zeug" hält.
      Den, u.a. User "garten111111" hast du persönlich "rausgemobbt".
      " garten111111" war ein super typ !
      Bei AH machst du im chat einen auf "softi", laberst dummes zeug, warum auch immer.

      @schumi
      erkennst du den nicht wieder ?

      Vielleicht gibt es aber auch andere, die mehr zu der person wissen.
      Sollte es so sein:
      Bitte per PN !

      Redaktion - editiert
    • Das stimmt alles, was du schreibst, mijanne. Nur dürfte das ebay am Allerwertesten vorbei gehen, wie so vieles andere auf der Plattform auch. Erinnert mich verdammt an die Katholische Kirche. Viel interner Dreck, aber der Bote, der es nach außen trägt, wird erschlagen.
      Und wenn ich das hier richtig verstehe community.ebay.de/t5/eBay-Caf%…iche/m-p/1659401#U1659401 hat es wohl aktuell eine weitere Sperre gegeben. Oder dieser TE ist erst jetzt aufgewacht. ?(
    • @ kleine_karre

      Dein Beitrag wurde hierher verschoben.


      Du scheinst es nicht begreifen zu wollen.
      Dein Dauerstalking wird hier nicht gedulet!

      Die letzte Sperre hattest du für 3 Tage, jetzt kommen weitere 7 dazu.

      Wenn du dich danach sinnvoll beteiligen möchtest oder auch locker plaudern, bitte gerne.
    • OMG

      garten111111 8|


      Sorry, aber das war für mich ein Schreiber mit völlig inkompetenten postings.

      So ist das mit der Ebay-Community:

      1. An manche erinnert man sich gar nicht ?(
      2. an manche erinnert man sich, weil sie absolut kompetente Schreiber waren :thumbsup:
      3. und an manche erinnert man sich eben wegen des kompletten Gegenteils... :(

      (
      Status: inaktiv

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