Das unerschöpfliche Thema "Kinderaccounts" bei Ebay und Paypal und ihr Auftreten bei gutefrage.net

    • Das unerschöpfliche Thema "Kinderaccounts" bei Ebay und Paypal und ihr Auftreten bei gutefrage.net

      Dann starte ich mal mitten drin:

      *alte_eule* schrieb:

      Kriegt man da auch einen Tadel für das Verweisen an ein vernünftiges Forum? 8)

      Aber wir geraten OT. :whistling:

      blaccbox schrieb:

      *alte_eule* schrieb:


      Kriegt man da auch einen Tadel für das Verweisen an ein vernünftiges Forum? 8)

      Aber wir geraten OT. :whistling:




      Das versuchen Ilse und ich immer wieder - wird leider regelmäßig gelöscht --- wir haben einen Stalker dort an der Backe... der sich mit Meldungen unsere Antworten wichtig vorkommt...

      aber, wenn wir schon beim OT sind, noch einen älteren Beitrag:

      gutefrage.net/frage/negativer-saldo-bei-paypal

      Kommentar der TE bei der zweiten Antwort:

      Wie entsteht eigentlich so ein negativer Saldo ? Ich habe nur ein kleid und ein Buch per PayPal gekauft , mehr aber auch nicht . Das kleid und das Buch kosten genau 30 €, genau der Beitrag, den ich bezahlen muss. Heißt das, dass ich, jedesmal wenn ich was kaufe, PayPal Geld geben muss ? Ich blick nicht durch ! :(


      :wallbash :wallbash :wallbash

      Tja, das ist ein typisches Statment eines 14-jährigen paypal-Kids; und so traurig das ist: Leider ist das dort fast Tagesordnung...


      Und trotzdem gibt es immer noch die vehementen Verfechter dafür, dass Minderjährige bei Ebay-paypal offiziell zugelassen werden sollten... so wie unser Stalker...
      Status: inaktiv
    • wenn wir schon beim OT sind

      Ich lese schon länger nicht mehr drüben, deshalb die etwas naive, aber ernstgemeinte Nachfrage:

      Drüben muß man inzwischen Nachhilfe in Sachen Geldtransfer geben?
      Und man hat immer mehr mit Leuten unter 18 (Anmeldung ist ja egal) zu tun?


      Okay, dann hier :O
    • so jetzt.

      Ja @seelachs, leider, leider ist das so. :(

      Und die Zahl der Minderjährigen, die "reingefallen" sind, seis bei Ebay (oft Spieleaccount) bei paypal oder bei den Ebay-Kleinanzeigen (die ja für Minderjährige zugelassen sind) ist enorm.


      Wobei die Nachhilfe beim Geldtransfer unsererseits (also von unsere "Gruppe") nur dann erfolgt, wenn anderfalls ein Schaden entstehen würde.
      Status: inaktiv

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von blaccbox ()

    • Dieses Thema halte ich für absolut nicht OT, weshalb mich die "Überschrift" ein wenig irritiert.

      Mein Mann arbeitete viele Jahre in der offenen Jugendarbeit in Sachen "Internet", fast als Vorreiter seiner Art, bis zu seiner Verrentung.

      Die Probleme in die sich Kids ohne größeres (Un-)rechtsbewusstsein begeben, sind für mich (leider) "Alltag".
      Und jeder Versuch, es ihnen klar zu machen...ist mehr als sinnvoll.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • Ich brauche keinen Übersetzer - ich hab solche Exemplare zuhause und auch beruflich damit zu tun... :D

      Und nein - Ebay schert das einen Dreck - genauso wie paypal.

      Es war ja sogar so, dass in der Ebay-Community diesbezügliche Threads gelöscht wurden - mit Hinweisen zu Minderjährigen-Konten - obwohl KEINERLEI Realdaten genannt wurden.

      Meldungen an Ebay von Minderjährigen Konten blieben erfolglos; es gab kaum Sperrungen...
      Status: inaktiv
    • Ja, forumsliebling und noch ein paar haben das damals unterstützt; aber es gab da einen vehementen Kinderaccount-Verfechter bei Ebay - der hat wohl veranlasst, dass die Threads zunächst abgeschlossen wurden; einer wurde auch gelöscht.

      Grund: "Vorführung" von Minderjährigen.

      Es wurden nie Realdaten genannt.

      Bei GF haben wir dann wenigstens erreicht, dass ggf. ein Textbaustein des Supports eingefügt werden kann, wenn "sicher" ist, dass die Frage von einem Minderjährigen kommt. Aber Verlinkungen und Verweise werden kaum akzeptiert, wir müssen beim Formulieren extrem vorsichtig sein.

      Wobei es auch noch ein paar Leute gibt, die die Kids ständig einschüchtern, es wäre strafbar, sich bei Ebay mit Fakedaten anzumelden - DAS ist natürlich auch nicht korrekt.

      Ich mach auch grundsätzlich Unterschiede, wenn sich Kids melden, die beschixxen wurden (denen wird versucht zu helfen) und wenn Kids auftauchen, die fragen, wie man ein Angebot bei Ebay einstellt....
      Status: inaktiv
    • @blacci

      Du kannst mich gerne berichtigen, aber war nicht auch ein Grund für die Löschung, dass einzelne (und damit meine ich nicht dich) in dem thread bei eBay sich über die Kids eher lustig gemacht hatten? Über Querverweise und Verlinkungen es durchaus möglich war, mehr über die Kids in Erfahrung zu bringen?

      Hatte den thread damals verfolgt und die Idee dahinter war richtig gut, wurde meiner Meinung nach aber von einzelnen kaputt gemacht bis zu dem Punkt, als eBay wohl nicht mehr anders konnte, als zu löschen.......

      Aber das haben wir drüben in den Foren ja öfters erlebt......
    • blaccbox schrieb:

      [...]

      Wobei es auch noch ein paar Leute gibt, die die Kids ständig einschüchtern, es wäre strafbar, sich bei Ebay mit Fakedaten anzumelden - DAS ist natürlich auch nicht korrekt.

      [...]


      Das ist leider falsch ... der § 269 StGB gilt auch für noch nicht voll strafmündige Jugendliche (d.h. ab 14 Jahren).
      Außerdem sind u. U. die Erziehungsberechtigten bei aus diesen Anmeldungen und Käufen / Verkäufen enstehenden zivilrechtlichen Problemen noch an der Reihe!


      topo schrieb:

      Wobei es auch noch ein paar Leute gibt, die die Kids ständig
      einschüchtern, es wäre strafbar, sich bei Ebay mit Fakedaten anzumelden -
      DAS ist natürlich auch nicht korrekt.

      Fällt das denn nicht unter Urkundenfälschung?


      Nein, da eine Online-Anmeldung keine schriftliche Urkunde darstellt.

      Hier würde § 269 StGB (Fälschung beweiserheblicher Daten) passen.

      § 269
      Fälschung beweiserheblicher Daten


      (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr beweiserhebliche Daten so speichert oder verändert, daß bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde vorliegen würde, oder derart gespeicherte oder veränderte Daten gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      (2) Der Versuch ist strafbar.

      (3) § 267 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.


      Und da darauf verwiesen wird, nehme ich den § 267 gleich noch mit ins Boot:

      § 267
      Urkundenfälschung


      (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      (2) Der Versuch ist strafbar.

      (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
      1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
      2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
      3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
      4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

      (4) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer die Urkundenfälschung als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von dieselente ()

    • Erpel,

      dem steht dieses Urteil aber entgegen:

      iwr.uni-kassel.de/law/archives…-unter-falschem-namen.htm

      Leitsätze: Nach Beschluss des Oberlandesgericht Hamm vom 18.11.2008 (Az. 5 Ss 347/08), erfüllt das Anlegen eines Accounts bei einer Internetauktionsplattform unter Benutzung falscher Personalien nicht den objektiven Tatbestand des § 269 StGB und ist damit nicht strafbar. Auch das anschließende Handeln unter diesem Account, erfüllt nicht den Tatbestand des Herstellens falscher Daten i.S. v. § 269 StGB. (...)
      Status: inaktiv
    • Kaiolito schrieb:

      @blacci

      Du kannst mich gerne berichtigen, aber war nicht auch ein Grund für die Löschung, dass einzelne (und damit meine ich nicht dich) in dem thread bei eBay sich über die Kids eher lustig gemacht hatten? Über Querverweise und Verlinkungen es durchaus möglich war, mehr über die Kids in Erfahrung zu bringen?

      Hatte den thread damals verfolgt und die Idee dahinter war richtig gut, wurde meiner Meinung nach aber von einzelnen kaputt gemacht bis zu dem Punkt, als eBay wohl nicht mehr anders konnte, als zu löschen.......

      Aber das haben wir drüben in den Foren ja öfters erlebt......



      Kaio,

      das war aber nur sekundär und kam wenig vor.

      Und wenn, dann gings eher nicht ums "lustigmachen" - sondern um die jugendlichen "mutmaßliche" Straftäter, die schon genau wussten, dass man ihnen nicht anhaben kann - denn die gibts leider auch.

      Bei GF ist es eben so, dass man sich alle Fragen eines Fragestellers mit einem Klick anzeigen lassen kann.. und wenn sie da Einzelheiten angegeben hatten... aber reale Daten gibts auch bei GF keine; für eine Anmeldung genügt eine mail-addy- so wie hier z.B. auch...
      Status: inaktiv