Haftet Ebay bei Softwarebugs am eigenen System?

    • Haftet Ebay bei Softwarebugs am eigenen System?

      Hallo Kameraden!
      nach langer Zeit,wieder mal ein kompliziertes Probelm,wo nicht mal Ebay weiter weiss:)

      nach gut einem Monat,meldete ein Amerikanischer Käufer einen verdeckten Transportschaden,bei einem technischen Gerät!
      Ebay Usa verlangt nun,obwohl ich die Sendungsnummer bei Paypal schon hinterlegt habe,das ich sie im Käuferschutzverfahren bei Ebay nochmal hinterlege,um vom Verkäuferschutzprogramm abgesichert zu sein!,doch leichter gesagt als getan,es lässt sich die österreichische Post nicht als Versandunternehmen speichern,und es kommt die Meldung,bitte wählen sie ein anderes Versandunternehmen :D
      als ich dies der Hotline sagte,hörte man nur ein ratlosses puhh aus der Leitung,ich stehe nun da als ob ich die Ware nie verschickt hätte!
      wer haftet in so einem Fall?
      weitere Bugs die ich der Hotline mitteilte!
      in einigen Kateogrieren,wenn man vom Ausland in Deutschland einstellt,ist eine Begrenzung von 7€,aber man kann vom Ausland aus,gar nicht um diesen Preis schicken!
      stelllt ein Deutscher,bei Ebay at ein,hat er diese Begrenzung nicht
    • Sandman77 schrieb:


      als ich dies der Hotline sagte,hörte man nur ein ratlosses puhh aus der Leitung,ich stehe nun da als ob ich die Ware nie verschickt hätte!
      wer haftet in so einem Fall?


      Wenn kein von Sendungscode von einem von pp.com akzeptierten Versandunternehmen hinterlegt wird, wird paypal bei dir das Geld wieder rigoros abbuchen.

      Du hast zwei, ggf. drei MÖglichkeiten:

      1. Akzeptieren
      2. Dagegen klagen

      3. ggf.; falls das pp-Konto aktuell auf Null ist: Minusstand + Zahlungsaufforderungen ignorieren...und Risiko eingehen, wie weit pp geht.
      Status: inaktiv

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    • Hast Du das Geld denn schon auf dem Bankkonto oder war der Betrag zum Zeitpunkt der Falleröffnung auf dem PayPal Konto? In ersterem Fall kannst Du dem entgehen. PayPal darf, gerade in einem solchen Fall, kein Geld von Dir einbehalten oder abbuchen. (eBay und PayPal sind einfach keine Gerichte.)
    • Die Arroganz bei iBäh USA ist die, dass die in unserem SInne sendungsverfolgten Pakete etc. bei denen nicht "durchgehen", weil das System der US-Versender sich vom hierzulande üblichen unterscheidet.

      Fall sich hier jetzt falsch liege, bitte ich um Korektur, aber meines Wissens ist der einzige von D oder A aus beauftragbare Dienst, der die Daten "ami-iBäh-konform" bereitszustellen in der Lage ist, der gleichzeitig sauteuere US-Laden UPS.

      Bei den Versandkosten kann oder muss man sich behelfen ... es gibt für schwierige Fälle die Option "sonstiger Versand", den man im Auktionstext beschreiben kann und dessen Kosten man selbst festlegen kann.
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.
    • anonymous schrieb:


      Hast Du das Geld denn schon auf dem Bankkonto oder war der Betrag zum Zeitpunkt der Falleröffnung auf dem PayPal Konto? In ersterem Fall kannst Du dem entgehen. PayPal darf, gerade in einem solchen Fall, kein Geld von Dir einbehalten oder abbuchen. (eBay und PayPal sind einfach keine Gerichte.)



      Nö - abbuchen nicht, aber pp-Konto ins Minus setzen und KSP-Anwälte aktivieren...
      Status: inaktiv
    • ist,ein sehr komplexer Fall!
      zeitgleich,hatte ich einen Ebaykauf,wo mit dem Versender eine Transportversicherung ausgemacht wurde,dann kam die Rückmeldung,das man die angeblich online nicht abschliesen könne,und er vershickte es unversichert,bis zum heutigen Tag,blieb das Paket verschollen und kam nie an,was nach 12 Jahren Ebay das erste mal pasierte,der Verkäufer erstattete nur ein drittel des Preises,der Rest ist bei der Paypal Käuferschutz Sicherung anhängig,am 8 Nov ist die Entscheidung,die Befürchtung,ist nun,das ich im ersten Käuferschutzverfahen recht bekomme,jedoch weil der Saldo offen ist,das ganze Gegenverrechnet wird,da ich den Versand wegen des Hauseigenen Ebay Bugs nicht beweisen kann..
      bin also,qausi geprellt worden,durch einen Computerfehler..!
      der überhammer ist noch,das die Österreichische Post behauptet,das Verdeckte Transportschäden,ausgefallener Lautsprecher,bei einem Radio den ich in die Usa verschickte wegen Erschütterung nicht gedeckt seien,nur wenn man es als Sperrgut aufgegeben hätte,was aber in die Usa nicht geht :)

      die Frage,ist nun,wie man dagegen klagt,und gegen wen?
      Paypal hat den Sitz in Luxemburg,eingestellt wurde der Artikle auf Ebay Uk,wegen nierdriger Spesen,zum einstellen,.obwohl es inzwischen heist das seit kurzem in der Technik Rubrik nur 9€ verrechnet wird kann das jemand bestätigen?
      rechtlicher Ansprechpartner sei ebay uk,deutshce Hotline meinte spitzfindig dann müssen sie dort anrufen,ich sagte in der Vergangenheit wurde mir von euch immer weitergehofen,beim weiterverbinden,landete ich dann komischerweise bei Ebay Australien,die Dame,hatte einen schmissigen Akzent,und ich muste meine Englisch Kentnisse zusammenkratzen,aber weiterhlfen konnte mir die auch nicht,da ich mit dem Fall nix zu tuen hatte:)
      ein weiterer Bug,trägt ein Verkäufer keine Auslands Versandkosten ein,bin ich nicht im Stande die Bankdaten abzurufen!
      bzw mit pp zu zahlen,ihr glaub gar nicht,das es einige Verkäufer nicht gebacken bekommen über pp eine Rechnung zu schicklen,mit eingetragenen Versandkosten!
      leider nimmt der Portowucher aus Deutschland überhand,bezahle gut 2000€ im Jahr mehr Porto,bei durchschnittlich 10 Paketen pro Monat,nur wiel ich in Österreich wohne,selbst kleine Artikel werden schnell 17€ verrechnet obwohls nur 5,50€ maximal mit Versicherung kostet!
      ich bat Ebay Deutschland,es gleich zu machen wie die Amis,einen Internationalen Versandkostenrechner einzuführen,der direkt auf die Datenbank der Postunternehmen zugreift und die Gebühren automatisch einträgt dann hätte der Wucher ein Ende..!
      mein Vorschlag wurde,als Verbesserungsvorschlag gespeichert,entdlich ein Teilerfolg,beim Rest arbeite ich noch daran..
      aber ich komme mir vor,wie ein Hamster,in einem Drehrad..der den ewigen Umgang hat!
    • die,kruks,am ganzen ist noch das der Ami,wie auch der Englische Ebay Kunde,bei technischen defekten,keinen unabhängigen Sachverständiger zu rate ziehen muß wie in Deutschland,hatte mal einen Fall
      über uk,ein technisches Gerät an einen Portugiesen verkauft,der öffnete es,bastelte dran herum,und schickte mir dann Elektronikschrott retour,natrürlich bekam er sein Geld zurück..!
      auf dem Transportkosten blieb er wenigsten sitzen..
      in Deutschland undenkbar!
      auf die Frage welches recht nun wo gilt,wenn ein Ausländer was bei mir kauft,hagelte es wieder Wiedersprüche an der Hotline,die so amüsant sind,das ich vor lauter Lachen,jetz nicht mehr weiterschreiben kann..
    • @Sandmann77


      ich will dich ja nicht demotivieren - aber dein ganzes Engagement ist für die Katz - es interessiert Ebay nicht.


      Deine Schilderung -sorry, aber ich hab erst mal herzlich gelacht.... :lach:

      nicht wegen dir und deinem Schaden, auf dem du evlt. sitzenbleiben wirst natürlich... das tut mir herzlich leid für dich.

      aber wegen dieser Posse - die mal wieder hervorragend zu diesem Laden passt - man sollte Ebay endlich ne tolle Narrenkappe basteln...
      Status: inaktiv

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    • Deshalb verkaufen viele Anbieter — privat und gewerblich — nicht einmal ins EU-Ausland.

      Weil man dann der Gnade und der (meist- Un-)Kenntnis der jeweils anderen Kundenverarscher Kundenbetreuer ausgesetzt ist ...
      (Aber wenn man in AT lebt, ist man meistens gezwungen, in DE zu kaufen. Die gesuchten Sachen gibt es oft entweder gar nicht in AT oder nur schweineteuer ...)
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.
    • Nun, abgesehen davon, dass diese Seiten auf Ebay.co.uk stehen und damit für Deutschland eigentlich nciht wirklich gültig sind, widersprechen sie auch noch geltendem Recht und sind damit nichts anderes als ein weiterer Versuch Ebays, sich aus jeglicher Verantwortung herauszuziehen.

      Wobei dann das Argument, sie stellen nur die Plattform immer poröser wird.

      Ich würde jedenfalls unter diesen Bedingungen sicherlich nicht ins Ausland verkaufen.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • mijanne,

      das Problem ist doch ein praktisches: Kein gewerblicher darf mehr international verkaufen, wenn er sich den ebay-Regeln nicht unterwirft.
      Ob das in Ordnung ist oder nicht - ebay kümmert es nicht.

      übrigens: wer als Privater bei ebay UK, Kanada oder USA einstellen will, muß einen ähnlichen Revers unterschreiben ( und PP anbieten ).
    • Bevor ich das "unterschreibe", fällt mir eher der Klickfinger ab...

      Wenn ich schon lese "bestimmte Seiten" packt mich das Würgen. Hallo, soll sowas tatsächlich einen Vertrag darstellen? Irgendwie liegt mir an, daß in Verträgen alles ordentlich geregelt wird und nicht Wischiwaschigeschwurbel hingeklatscht wird, aus dem sich dann grundsätzlich nur eine Partei das raussuchen kann, was ihr so in den Kram paßt - sprich Zugriff auf MEIN Geld.

      Nönönönönö...

      Mal schauen, weltweiten Versand biete ich eh nicht an (verbietet sich bei lebenden Pflanzen, zumindest dann, wenn man möchte, daß diese nicht als Trockengemüse ankommen), sollte das auch für EU-weiten Versand zutreffen, wird der halt rausgenommen. Macht das Beschreiben ein wenig einfacher und ich spar mir Messerei und Rechnerei. :D

      @Sandmann

      Ja, Du hast schon Recht, daß man kleine und vor allem leichte Artikel durchaus für 5,50 EUR sendungsverfolgt verschicken kann, allerdings kosten auch Kartons, Umschläge etc. pp. Geld, ein kleiner Aufschlag für Versandmaterial sollte wohl jedem Verkäufer zugestanden werden. Bei dieser Versandmöglichkeit - das ist dann ein Groß- bzw. Maxibrief mit Einschreiben - ist allerdings sowohl das Gewicht (max. 500 g) als auch die Haftungssumme (ca. 35 EUR?) sehr begrenzt, sie eignet sich also weder für etwas gewichtigere noch für teurere Sachen.
      :whistling: Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung. Kann man teilen, muß man aber nicht. Gibts gratis! Ohne Kosten für Verpackung und Versand. :rolleyes: