ElitePartner und die Verbraucherzentralen

    • ElitePartner und die Verbraucherzentralen

      Dass Dating-Börsen mit allen legalen und auch mal illegalen Mitteln versuchen, ihren Kunden so viel Geld wie möglich aus der Tasche zu ziehen, ist keine neue oder überraschende Erkenntnis. Dass man dabei häufiger mit den Verbraucherzentralen aneinander gerät ist ebenfalls nicht verwunderlich. Zur Zeit hebt sich die Seite elitepartner.de der EliteMedianet GmbH bei solchen Rechtsstreit hervor.

      Der Vollständigkeit halber schauen wir einmal auf das Impressum:

      Portrait
      ElitePartner ist eine der führenden Partnervermittlungen im deutschsprachigen Raum. Der Service wendet sich an Akademiker und niveauvolle Singles mit dem Wunsch nach einer langfristigen Beziehung. ElitePartner ging 2004 in Deutschland online, ein Jahr später folgten Österreich und die Schweiz. Das Unternehmen gehört zur EliteMedianet GmbH, einer Tochter der Tomorrow Focus AG, und sitzt mit seinen über 100 Mitarbeitern in der Hamburger HafenCity.

      ElitePartner wird betrieben von
      EliteMedianet GmbH
      Am Sandtorkai 50
      20457 Hamburg
      E-Mail: Info@ElitePartner.de
      Fax: 040 / 60 00 95-95

      Um uns per E-Mail zu erreichen, benutzen Sie bitte auch unser Kontaktformular.

      Vertretungsberechtigte Geschäftsführer
      Dr. Jost Schwaner

      Verantwortliche i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV
      Anna Kalisch, Anschrift und Kontaktmöglichkeit wie vorstehend.

      Registergericht: Amtsgericht Hamburg
      Registernummer: HRB 89338

      Umsatzsteuer-ID
      DE 232 608 571

      Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein reicht Klage gegen Elite-Partner ein: vzhh.de/recht/320724/elitepartner-teurer-widerruf.aspx

      ElitePartner – teurer Widerruf

      Fristgerecht widerrufen und trotzdem zur Kasse gebeten. Kunden der EliteMedianet GmbH, Betreiberin der beiden Partnervermittlungen ElitePartner und AcademicPartner, berichten uns, dass sie ihren Vertrag fristgerecht widerrufen haben, und dann ein Schreiben erhielten, in dem Beträge über mehrere tausend Euro aufgelistet sind. Im Folgenden fordert ElitePartner dann vom Kunden einen Betrag, der bis zu drei Viertel eines Zweijahresbeitrags ausmachen kann, den der Kunde zahlen müsste, wenn er nicht widerrufen hätte. Eine verständliche Erklärung erhält der Kunde nicht. Wer bei ElitePartner nach wenigen Tagen von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, riskiert also unter Umständen, Beträge zahlen zu sollen, die dem Preis einer mehrmonatigen Mitgliedschaft entsprechen.

      Wir halten dieses Vorgehen für rechtswidrig und haben daher vor dem Landgericht Hamburg Klage gegen das Unternehmen eingereicht.

      Zu den als Wertersatz von ElitePartner angeführten Kosten für bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erbrachte Leistungen gehören:

      • 15 Euro pro gesendeter Nachricht
      • 35 Euro pro gelesener Nachricht
      • 59 Euro für ein detailliertes Persönlichkeitsprofil
      • 15 Euro für einen Ratgeber zur Online-Partnersuche
      • 30 Euro für einen Premium Profilcheck


      Aushöhlung des Widerrufsrechts

      Die Höhe der geforderten Zahlungen, die ElitePartner als Wertersatz verlangt, entbehrt nach unserer Auffassung der rechtlichen Grundlage. Das Widerrufsrecht hat für Verbraucher so praktisch keinen Nutzen mehr. Der verlangte Betrag übersteigt oft die Kosten für eine dreimonatige Mitgliedschaft bei der Partnervermittlung.

      Wiederholungstäter ElitePartner

      Das aktuelle Vorgehen von ElitePartner ist eine neue fiese Masche, um Menschen, die einen Partner suchen, das Geld aus der Tasche zu ziehen. Da die EliteMedianet GmbH sich nicht bereit erklärt hatte, nach unserer Abmahnung eine Unterlassungserklärung abzugeben, haben wir nun Klage eingereicht.

      Schon früher ist ElitePartner negativ in Sachen Widerrufsrecht aufgefallen und kassierte von ehemaligen Kunden 99 Euro für eine „Persönlichkeitsanalyse”. Nachdem dem Unternehmen dieses Geschäftsgebaren gerichtlich untersagt wurde, hat die Partnervermittlungsfirma nun eine neue Idee ins Spiel gebracht, um Verbrauchern ihr Widerrufsrecht madig zu machen.

      Dabei hatte die Verbraucherzentrale Hamburg vor wenigen Monaten wegen ähnlicher Vorwürfe gegen ElitePartner eine einstweilige Verfügung kassiert. Die Verbraucherzentrale hatte damals einen Kunden präsentiert, der trotz Widerrufs eine Rechnung in vierstelliger Höhe von ElitePartner erhalten haben soll.

      heise.de/newsticker/meldung/On…cherzentrale-1955702.html
      heise.de/newsticker/meldung/Ve…rvermittlung-1945645.html
      focus.de/finanzen/news/unterne…-hamburg_aid_1100396.html (man beachte: Die EliteMedianet GmbH ist eine Tochter der Tomorrow Focus AG)

      Dass ElitePartner bereit ist, auch illegale Mittel einzusetzen, um an das Geld der Kunden zu gelangen, zeigte die Verbraucherzentrale anhand eines Musterprozesses auf: vzhh.de/recht/113654/99-luftballons.aspx

      99 Luftballons

      Die EliteMedianet GmbH, Betreiberin der beiden Partnervermittlungen ElitePartner und AcademicPartner, muss bei fristgerechtem Widerruf einer Premium-Mitgliedschaft die Kosten für eine 99 Euro teure Persönlichkeitsanalyse erstatten. Wir haben vor dem Landgericht Hamburg ein nun rechtskräftiges Urteil erstritten und empfehlen ehemaligen Kunden, ihre Ansprüche geltend zu machen.

      Die Partnervermittlungsfirma hat ihre Berufung gegen einen in erster Instanz gefällten Gerichtsentscheid zurückgenommen (Urteil vom 31. Januar 2012, Az. 312 O 93/11). Wer zu Unrecht 99 Euro gezahlt hat, kann diese jetzt mit unserem Musterbrief zurückfordern, denn die in der Premium-Mitgliedschaft enthaltene kostenpflichtige Persönlichkeitsanalyse darf ab sofort nicht mehr vom Widerrufsrecht ausgeschlossen werden.

      Aber das Urteil hat noch weitreichendere Folgen. So wies das Amtsgericht Aachen mit Urteil vom 24.06.2013 die Klage von ElitePartner auf Zahlung des Mitgliedsbeitrags ab. Das Amtsgericht Aachen stellt zu Recht fest, dass die Widerrufsfrist nicht beginnt, wenn die Belehrung den unzulässigen Hinweis enthält, dass das Persönlichkeitsgutachen vom Widerruf ausgeschlossen sei. Folge: Der Widerruf kann auch nach Ablauf von zwei Wochen erklärt werden.

      Zum Hintergrund

      Möchte man als Kunde bei ElitePartner oder AcademicPartner unbegrenzt mit anderen Mitgliedern in Kontakt treten und sich Fotos anschauen, so ist eine kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaft notwendig. Fester Bestandteil der Premium-Mitgliedschaft ist die Erstellung einer Persönlichkeitsanalyse in Form eines PDF-Dokuments. Wurde der Vertrag widerrufen, so stellten ElitePartner bzw. AcademicPartner unter Berufung auf eine Klausel im Kleingedruckten 99 Euro für die Persönlichkeitsanalyse in Rechnung. Begründung: Bei der Persönlichkeitsanalyse handele es sich um eine kundenspezifische Leistung, die vom Widerrufsrecht ausgeschlossen sei. Das wurde vom Landgericht Hamburg nun rechtskräftig als unzulässig eingestuft. Und das kam so:

      Wir sahen die Rechtslage anders als ElitePartner. Denn der Kunde hat kein Wahlrecht, ob er die Analyse haben will oder nicht. Vielmehr führt die Aufteilung der einheitlichen Leistung „Partnervermittlung“ im Fall des Widerrufs, letztlich zur Aushöhlung des Widerrufsrechts des Verbrauchers. Wir haben die EliteMedianet GmbH als Betreiberin der beiden Partnervermittlungen ElitePartner und AcademicPartner daher im Dezember 2010 abgemahnt. Nachdem sich das Unternehmen weigerte die von uns geforderte Unterlassungserklärung abzugeben, zogen wir vor Gericht.

      Zum Urteil

      Mit Urteil vom 31. Januar 2012 hat das Landgericht Hamburg (Az. 312 O 93/11) zu Gunsten der Verbraucher entschieden. Der EliteMedianet GmbH wurde es untersagt, die Klausel: „Die individuell erstellte ausführliche wissenschaftliche Persönlichkeitsanalyse stellt eine Ware dar, die nach Kundenspezifikation angefertigt worden ist und auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten wird. Der Preis hierfür wird bei Widerruf des Vertrages nicht rückerstattet. …“ im Zusammenhang mit der Widerrufsbelehrung zu verwenden oder sich nach Vertragsschluss auf eine solche Klausel im Zusammenhang mit der Widerrufsbelehrung zu berufen. EliteMedianet legte Berufung ein, zog diese allerdings nun zurück. Denn das Hanseatische Oberlandesgericht, das in zweiter Instanz entschieden hätte, kündigte an, dass es beabsichtigte, die „offensichtlich unbegründete” Berufung ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen. Folge: Das Urteil des Landgerichts Hamburg ist nun rechtskräftig.

      Vor diesem Hintergrund sind Kunden von ElitePartner aufgerufen, ihre Erfahrungen hinsichtlich des Widerrufs an dieser Stelle zu schildern.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Da gibt es noch mehr Ungereimtheiten:

      blog-it-recht.de/2013/05/16/ku…l-muss-akzeptiert-werden/

      Bieten Onlinedienste ihre Leistungen an Verbraucher durch Vertragsschluss im Internet an, müssen sie dem Kunden, falls dieser sich vom Vertrag lösen möchte, auch die Kündigung per E-Mail ermöglichen. Eine entsprechende Vertragsklausel, die nur eine schriftliche Kündigungsmöglichkeit vorsieht, die Kündigung per E-Mail jedoch ausschließt und per Fax wiederum zulässt, ist unwirksam. Ein Anbieter ist nicht berechtigt, in einem solchen Falle die Kündigung seines Dienstes durch den Kunden per E-Mail abzulehnen (Urteil des Landgerichts Hamburg vom 30.04.2013, Az. 312 O 412/12).


      und was steht dann, bei Elite, wenn man sich anmelden will in der AGB unter Kündigung: (gültig ab 04.07.2013)

      7. Kündigung

      Das Mitglied hat das Recht, den Vertrag - insbesondere zur Abwendung der automatischen Verlängerung - unter Beachtung der vereinbarten Kündigungsfrist (Rubrik "Preise und Leistungen") mit Wirkung zu dem vereinbarten Vertragsende zu kündigen. Die Verpflichtung des Mitglieds, noch nicht gezahltes Entgelt für von ihm bereits veranlasste oder bestellte Leistungen an EMN zu zahlen bleibt hiervon unberührt, ein Recht auf Rückerstattung des an EMN gezahlten Entgelts besteht nicht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

      Die Kündigung der VIP- und/oder Premium-Mitgliedschaft bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (eigenhändige Unterschrift) und ist z.B. per Fax oder per Post an Elitemedianet GmbH (Adresse siehe Impressum) zu richten; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

      Die Kündigung der kostenlosen Mitgliedschaft und das Löschen der Profildaten kann durch Betätigung des Buttons "Profil löschen" innerhalb der Rubrik "Meine Daten" und die Bestätigung dieses Vorgangs durch die Eingabe des persönlichen Passwortes erfolgen.

      Nach Beendigung des Vertrages werden sämtliche Daten des Mitglieds von EMN gelöscht, es sei denn es besteht besondere Notwendigkeit zur Aufbewahrung.

      geht man jetzt in der Anmeldung weiter dann kommen plötzlich Vertragsinhalte hinzu:

      Widerruf und Wertersatzberechnung

      Sie können selbstverständlich die Premium-Mitgliedschaft innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Die Details zum Widerruf entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir weisen Sie auf Ihr Widerrufsrecht mehrmals im Bestellprozess hin. Im Falle eines Widerrufs ist jedoch Wertersatz für erbrachte Leistungen zu erbringen. Der Wertersatz setzt sich der Höhe nach aus dem Persönlichkeitsprofil, unserem Ratgeber zur Online-Partnersuche, dem Premium-Profil-Check, den von Ihnen gesendeten und gelesenen Nachrichten zusammen. Vor Vertragsschluss werden Sie ebenfalls nochmals ausführlich auf diese Rechtsfolge hingewiesen und müssen diese bestätigen. Der Wertersatz ist jedoch auf maximal drei Viertel des Mitgliedsbeitrags begrenzt.


      Und das nachdem ein Urteil ergangen war, dass dies nicht rechtens ist.
      Über die Höhe der Gebühren wird keine Aussage getroffen, lediglich, dass der Wertersatz auf 3/4 des Mitgliedsbeitrages begrenzt ist, ganz schön teuer.
      Ob es noch weitere versteckte Klauseln gibt kann ich leider nicht sagen, dazu hätte ich den Anmeldeprozess weiterführen müssen.


      Anmerkung: Zitate sichtbar gemacht!
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Nein, denn sonst würden sie sich ja dran halten müssen, das ist doch genau mein Punkt. Immerhin handelt es sich um eine Unterlassungsklage, ein rechtskräftiges Urteil führte zu einer strafbewehrten Verpflichtung, inklusive Androhung von Ordnungshaft für die Geschäftsführung (siehe Antrag der Klägerin).

      Natürlich schinden die mit einer Berufung Zeit über die Instanzen, selbst wenn das am Ende bestehen bleibt, haben sie doch in einem Maße Kohle gescheffelt, das etwaige Prozeßkosten um Größenordnungen übersteigt. Wahrscheinlich sogar dann, wenn die Verbraucherzentrale hinterher noch ne Folgenbeseitigungsklage durchleiert. Wenn man einfach so per Mail kündigen könnte, würde ja schließlich die ganze zahlende Kundschaft weglaufen.

      Und was dein "späteres Verhalten" betrifft:

      In unserem Fall jedoch teilt die Debitor-Inkasso GmbH dem Amtsgericht Landshut mit Schriftsatz vom 03.07.2013 mit:


      Die Inkassofritzen haben sich also die Forderung abtreten lassen. Dumm für sie, aber mithin sicher ihr durchgerechnetes Geschäftsmodell. ElitePartner hat sich also vorliegend überhaupt nicht verhalten, insbesondere weder geklagt noch zurückgezogen.

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