MC999 eBay-Kontosicherheit – Warnmeldung an Kommunikationspartner - was soll das?

    • Scienta schrieb:

      und auf Anfragen reagiert eBay gelinde gesagt sehr träge.
      Ebay hat Dir mit o.g. Nachricht "praktisch" letztmalig - im Bezug auf Deine beendete Verkaufstätigkeit- geantwortet.....

      als Verkäufer bis Du "raus" - da helfen auch keine x-fachen Mails/Nachrichten mehr -
      die Verkaufskarriere ist vorbei/beendet/gestoppt.....

      Du kannst - maximal- noch einkaufen.....mehr nicht!
    • Zu dem Account ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.
      Prinzipiell auch nichts dramatisches da ich mehrere Accounts zur Verfügung habe und mich nun auch auf andere Plattformen verteilt habe.
      Die Situation wäre ärgerlich wenn meine Existenz davon abhängen würde aber das ist nicht der Fall.

      Wenn sich etwas positiv entwickelt werde ich berichten.
    • Scienta schrieb:

      Zu dem Account ist das letzte Wort noch nicht gesprochen.
      wie bereits erwähnt: mit diesem Account wirst Du nie mehr verkaufen können - ohne wenn und aber!

      Scienta schrieb:

      Prinzipiell auch nichts dramatisches da ich mehrere Accounts zur Verfügung habe und mich nun auch auf andere Plattformen verteilt habe.
      wenn Ebay Dir einen Verkaufsaccount dichtgemacht hast ist es nicht zulässig andere - vorhandene Accounts für den Verkauf zu verwenden:

      "Hinweis: Wenn Ihr eBay-Konto gesperrt ist, ist es Ihnen oder Mitgliedern Ihres Haushaltes untersagt, neue eBay-Konten bei eBay anzumelden oder über andere vorhandene Konten Gebote abzugeben bzw. Artikel auf eBay zu verkaufen."

      pages.ebay.de/help/account/suspended-accounts.html

      Scienta schrieb:

      Wenn sich etwas positiv entwickelt werde ich berichten.
      es wird in Bezug auf Deinen gesperrten Verkaufsaccount nichts positives zu berichten geben da Ebay Dich als Verkäufer rausgeschmissen hat und mit Dir
      - als VK- nix mehr zu tun haben will!
    • Cody, wie kommst du denn zu dieser definitiven Aussage: "wie bereits erwähnt: mit diesem Account wirst Du nie mehr verkaufen können - ohne wenn und aber!" ?
      Bist du inzwischen Entscheidungsträger bei Ebay?
      Einspruch einlegen wäre doch möglich und man könnte Belege einreichen, die die Herkunft der Ware belegen und darlegen, dass die Angebote einwandfrei waren und kein Verstoß vorliegt.
    • Nein, mir ist keiner auf den Schlips getreten. Wieso? Ich wunderte mich nur über codys definitive Aussage.
      Ist denn meine Haltung falsch, dass man eine Sperre nicht einfach so hinnehmen muss, sondern Einspruch einlegen kann?
      Es wird doch extra darauf hingewiesen, wie dieser Einspruch vorzunehmen ist. Nämlich nicht über Kontaktaufnahme, sondern über den Hinweis in "meine Nachrichten" bzw. den dafür vorgesehenen link

      Dass eine Aufhebung einer Sperre sehr schwierig ist und nur selten gelingt, das bestreite ich nicht. Ich hatte daher für weitere Infos den link zu Internet Rostock gepostet.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Cody, wie kommst du denn zu dieser definitiven Aussage: "wie bereits erwähnt: mit diesem Account wirst Du nie mehr verkaufen können - ohne wenn und aber!" ?
      Bist du inzwischen Entscheidungsträger bei Ebay?
      Einspruch einlegen wäre doch möglich und man könnte Belege einreichen, die die Herkunft der Ware belegen und darlegen, dass die Angebote einwandfrei waren und kein Verstoß vorliegt.
      les` Dir bitte #19 genau durch:

      "nachdem wir Ihr eBay-Konto geprüft haben, haben wir Bedenken bezüglich Ihrer Verkaufsaktivität. Aus diesem Grund haben wir folgende Maßnahmen ergriffen, die Ihr Konto betreffen:
      - Ihre Verkäuferrechte wurden dauerhaft eingeschränkt. Das bedeutet, dass Sie keine neuen Artikel mehr einstellen können. Es ist Ihnen außerdem nicht gestattet, ein neues eBay-Konto anzumelden.
      - Eines oder alle Ihre Angebote wurden möglicherweise entfernt. Weiter unten in dieser E-Mail finden Sie eine Liste aller entfernten Artikel.
      - Wir haben alle damit verbundenen Gebühren auf Ihrem Konto gutgeschrieben.

      Unsere Entscheidung basiert auf Grundlage von Nachweisen aus unserer Datenbank und wurde getroffen, weil es unser Anliegen ist, eBay zu einem sicheren Ort für Käufer und Verkäufer zu machen. Wir sind nicht einverstanden mit Ihrer Verkaufspraxis und haben Bedenken bezüglich Ihrem Geschäftsmodell. Unserer Ansicht nach tragen diese zu keiner positiven Kaufs- bzw. Verkaufsumgebung bei."


      Obwohl Sie mit Ihrem eBay-Konto nicht länger auf unserer Website verkaufen können, können Sie das Konto weiterhin nutzen, um Artikel zu kaufen bzw. Gebote auf Angebote abzugeben. Weitere Informationen zu den Grundlagen vom Kaufen bei eBay finden Sie unter......"

      Deine OT-Bemerkung lassen wir einfach mal außen vor ;)
      Ebay hat in der "Auf-Wiedersehen-Mähl" genau aufgeführt das Ebay nicht einen Artikel sondern die Verkaufspraxis/Geschäftsmodell nicht akzeptiert / einverstanden ist.
      Ebay`s Datenbank wird diese Entscheidung unterstützt haben -
      ein Verkauf ist nicht mehr möglich - "VK-Rechte werden dauerhaft eingeschränkt":

      die Verkaufskarriere ist beendet!

      wenn TE den VK-Nick mitteilt wäre eine "Einschätzung" ggf. möglich (Artikel/Stückzahl/"Geschäftsmodell") -
      wobei dies nichts an der Ebay-Entscheidung ändert.
    • Mirabella Neumann schrieb:

      Ist denn meine Haltung falsch, dass man eine Sperre nicht einfach so hinnehmen muss, sondern Einspruch einlegen kann?


      Nein, im Gegenteil.

      Selbstverständlich überdenkt eBay auch dauerhafte Sperren, falls entsprechende Argumente vorgetragen werden, selbst, wenn in der Vergangenheit schon ein Widerspruch abgeschmettert wurde. eBay belebt sogar endgültig vom Handel (komplett!) ausgeschlossene NRMs, wenn es sein muß.

      Daß das nicht die Regel ist, ist auch klar.
    • Hallo, also nachdem ich angefragt hatte bekam ich dies hier:

      Sehr geehrter Herr .....,

      vielen Dank für Ihren Anruf bei unserem Kundenservice. Meine Kollegen haben Ihr Anliegen zur abschließenden Bearbeitung an uns weitergeleitet. Ich bitte Sie zunächst ganz herzlich um Entschuldigung, dass unsere Reaktion auf Ihre Anfrage einige Zeit in Anspruch genommen hat. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auch bei der momentan auftretenden erhöhten Anzahl an Mitgliederanfragen bemüht sind, alle Anliegen sorgfältig und gewissenhaft zu prüfen, um Ihnen eine aussagekräftige Antwort zu geben. Doch nun zu Ihrem Anliegen:

      Herr ....., den hinterlegten Gesprächsnotizen meiner Kollegen konnte ich entnehmen, dass Sie die am 11. Januar 2014 erfolgte Verkaufseinschränkung Ihres eBay-Kontos "..." nicht nachvollziehen können. Nun erwarten Sie eine erneute Prüfung der Situation und die Freischaltung Ihres eBay-Kontos.

      Ich kann Ihre Verärgerung über unsere Entscheidung sehr gut verstehen. Gern habe ich mir den Sachverhalt für Sie angesehen.

      Ihr eBay-Konto wurde aus Sicherheitsgründen vom Verkaufen bei eBay ausgeschlossen. Nach § 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann eBay ein eBay-Konto vom Handel ausschließen, um die Sicherheit aller eBay-Nutzer zu gewährleisten.

      Unsere Aufzeichnungen lassen erkennen, dass Ihr eBay-Konto "...." im direkten Zusammenhang mit dem ebenfalls aus Sicherheitsgründen eingeschränkten Mitgliedskonto "....." steht.
      Um Missbrauch zu verhindern, werden wir Ihnen nicht offenlegen, wie eBay bestimmte Erkenntnisse erlangt. Daher bitte ich um Verständnis, dass eBay dazu keine weiteren Auskünfte erteilen wird. Wir können Ihnen aber gleichzeitig versichern, dass die Vorgehensweise, wie eBay diese Informationen gewinnt, in Einklang mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen steht.

      Das eBay-Konto "......" wurde von uns bereits aufgrund eines schweren Verstoßes gegen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Verkaufen auf eBay ausgeschlossen.

      Als das ursprüngliche Mitgliedskonto eingeschränkt wurde, haben wir dem Inhaber des Kontos untersagt, bereits bestehende Konten zu nutzen oder neue Mitgliedskonten zu eröffnen, auch nicht unter anderem Namen. Wir haben außerdem darauf hingewiesen, dass es nicht gestattet ist, das Mitgliedskonto eines anderen eBay-Nutzers zu verwenden.

      Aus diesen Gründen wurde Ihr eBay-Konto "....." ebenfalls dauerhaft vom Verkaufen auf eBay ausgeschlossen.

      Ich kann Ihre Enttäuschung darüber sehr gut nachvollziehen. Doch auch nach einer erneuten Prüfung sehen wir keine Möglichkeit, Sie wieder zum Verkaufen auf eBay zuzulassen. Wir bitten Sie, unsere Entscheidung als endgültig zu akzeptieren. Auf weitere Anfragen in diesem Zusammenhang werden wir nicht mehr antworten.

      Bitte beachten sie an dieser Stelle, dass es sich lediglich um eine Einschränkung Ihrer Verkaufstätigkeit handelt. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, mit Ihrem Mitgliedskonto zu kaufen, Bewertungen abzugeben, "Meine Nachrichten" aufzurufen und die meisten anderen Funktionen in "Mein eBay" zu nutzen.

      Herr ...., es ist mir bewusst, dass diese Entscheidung sehr hart für Sie sein mag und dies nicht die von Ihnen erhoffte Antwort ist. Dennoch bitte ich um Ihr Verständnis für unser Vorgehen und wünsche Ihnen auch weiterhin alles Gute.

      Mit freundlichen Grüßen

      ...............
      eBay-Sicherheitsteam
      Das Konto mit dem ich in Verbindung stehen soll kenne ich weil es ein Bekannter ist und er auch hin und wieder mein WLan nutzt.
      Ich habe daraufhin nochmal eine Mail dorthin verfasst wo ich die Situation erklärt habe.
      Mein Bekannter hat sich erfolgreich gegen 2 MC999 zur wehr gesetzt woraufhin seine Sperre und auch meine Sperre aufgehoben wurde.

      Wo ich mir jetzt noch Gedanken mache ist das immer noch vermutet wird das die Accounts zusammen gehören was aber nicht der Fall ist und wenn mein Bekannter wieder erwarten eine Sperre bekommt ich dann ebenfalls gesperrt bin :(

      Seine Mail wo die Einschränkung aufgehoben wurde:

      Sehr geehrter Herr .....,

      vielen Dank, dass Sie sich mit uns in Verbindung gesetzt haben.

      Ich habe Ihr eBay-Mitgliedskonto "......" genau überprüft und helfe Ihnen gerne weiter.
      Es freut mich, dass ich die Einschränkung auf Ihrem Konto wieder entfernen konnte.
      Um Ihnen auch den Verkauf Ihrer ursprünglich eingestellten Artikel schnell und unkompliziert zu ermöglichen, habe ich Ihnen die beendeten Angebote wieder zur Verfügung gestellt.
      Sie finden sie direkt in Ihrem eBay-Konto in der Ansicht "Nicht verkauft". Von dort aus können Sie die Angebote ganz einfach wieder einstellen, indem Sie rechts auf „Wiedereinstellen“ klicken.
      Ich wünsche Ihnen jetzt erneut viel Spaß und Erfolg auf eBay und einen angenehmen Tag.

      Mit freundlichen Grüßen

      .....
      eBay-Sicherheitsteam

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Scienta ()

    • Glückwunsch. Das ging offenbar recht fix.
      Es ist so: Bezügl. der Aufhebung der Sperre teilte ich die Zuversicht durchaus. Hat ja auch geklappt :)
      Dass jedoch Ebay diese "Verbindung" als nicht mehr gegeben ansieht, das wird m. E. schwieriger zu erreichen sein.
      Mein Tipp: Künftig alles vermeiden, was zu einem weiteren Bestand dieser "Verbindung" führen könnte.
      Auf allen betroffenen Rechnern sämtliche diesbezügl. Spuren (Cookies etc.)des jeweils anderen löschen und dafür Sorge tragen, dass keine neuen entstehen.
      Keine Überschneidungen der IP-Adressen mehr. Nix mehr mit Wlan zur Verfügung stellen.
      Daraus ergibt sich keine Garantie, aber es sind zumindest Vorsichtsmaßnahmen und Argumente bei etwaigen Schwierigkeiten in der Zukunft.