Tutorial (Anleitung) zur Gebotsauslotung

    • Durch ein Gebot erklärt sich der Käufer bereit, den Artikel zum Preis X zu kaufen, ist mir der Betrag nicht bekannt könnte man von Preismanipulation sprechen, weil ich theoretisch zu viel bieten lassen könnte und somit dem Käufer einen Preis/Wert über seiner Zahlungsbereitschaft vormachen würde. Ist mir die maximale Zahlungsbereitschaft bekannt, so handelt es sich lediglich um eine Preisoptimierung, solange ich drunter bleibe. Selbstverständlich ist es immer so anzusehen, als ob es quasi im selben Augenblick passiert also gleichzeitig Erfolgt.

      Beispiel Trödelmarkt:

      K: Was kostet X?
      V: 20 Euro

      oder

      V: Was bietest Du maximal für X?
      K: 25 Euro

      Also der gleiche Artikel mal für 20 vs. 25 Euro.

      Bei Ebay ist der Käufer immer im Vorteil, er kennt nämlich immer den Preis, der Verkäufer aber nicht seine (maximale) Zahlungsbereitschaft. Der Verkäufer wird gezwungen, sich nicht der Zahlungsbereitschaft, sondern der Aktuellen Marktsituation zu unterwerfen, es findet also durch ebay Regeln eine Preismanipulation nach unten statt, sofern auch nur ein Bieter am Ende über dem Höchstgebot liegt.

      Aktuell ist es also so bei ebay, als würde man in meinem Trödelmarkt Beispiel Nr. 2 erst sagen "25" und dann "nein, 20"... und jetzt versucht das mal in der realen Welt.
    • Was laberst Du für einen geistigen Dünnschxxx?

      Ist die maximale Zahlungsbereitschaft bekannt, dann kommt es wie du es nennst zur "Preisoptimierung", was dann das Pushen ist! Wie ich die maximale Zahlungsbereitschaft in Erfahrung bringe, ist dabei im Prinzip nebensächlich. Hier ist eben die eine Möglichkeit das Tut vom TE, eine andere wäre die Gebotsauslotung.

      Ich warte nur auf den Zeitpunkt, dass in DE mal ein Anwalt auf den Trichter kommt, so das ihm der Richter auch folgt, dass diese Preisoptimierung ein vorsätzlich herbei geführter finanziellen Schaden für den Käufer darstellt. Wenn das mal der Fall sein sollte, dann wären wir im illegalen Bereich. Btw. in UK sind sie dort schon angekommen!
    • forenuser schrieb:


      Wie ich die maximale Zahlungsbereitschaft in Erfahrung bringe, ist dabei im Prinzip nebensächlich.


      Eben nicht! Weil ich, wenn mir der tatsächliche Betrag bekannt ist nur den Preis optimiere und nicht manipuliere.

      Wenn Du etwas verkauft fragst Du doch "was gibts Du mir dafür?" und nicht "was gibst Du mir dafür abhängig von dem, was mir andere dafür geben würden?".

      So wie es derzeit ist, ist man als VERkäufer total benachteiligt, weil man den Preis eben nicht an der zugesagten Zahlungsbereitschaft ausrichten kann. Als Verkäufer spielst Du also immer Lotto und als Käufer findest Du die normale Marktsituation vor, wo Du abhängig von deinen Informationen den Artikeln einen Preis zuordnest.
    • Habt ihr noch nie eine öffentliche Versteigerung besucht/gesehen? Gebot = Preis

      Ebay geukelt den Verkäufern vor, sie würden nur den Mist loswerden, der sowieso nur rumliegt ... und verspricht dabei den Käufern gleichzeitig mega-tolle Schnäppchen.

      Es gibt im Internet durchaus andere seriöse Auktionshäuser, dort ist das aktuelle Höchstgebot immer öffentlich für alle sichtbar... weils logisch ist, weils ehrlich allen Beteiligten gegenüber ist, bei ebay ist das Ganze nur "geheim", weil sonst all die Schnäppchenjäger wegbleiben, die 5 Euro bieten, den Artikel aber für 1,50 Euro bekommen und dafür darf ich dann zur Post latschen.
    • forenuser schrieb:

      Was laberst Du für einen geistigen Dünnschxxx?
      Danke Forenuser, ich hätte es noch deutlich unfreundlicher ausgedrückt...

      forenuser schrieb:

      Ist die maximale Zahlungsbereitschaft bekannt, dann kommt es wie du es nennst zur "Preisoptimierung", was dann das Pushen ist! Wie ich die maximale Zahlungsbereitschaft in Erfahrung bringe, ist dabei im Prinzip nebensächlich. Hier ist eben die eine Möglichkeit das Tut vom TE, eine andere wäre die Gebotsauslotung.
      So schaut es aus.

      forenuser schrieb:

      Ich warte nur auf den Zeitpunkt, dass in DE mal ein Anwalt auf den Trichter kommt, so das ihm der Richter auch folgt, dass diese Preisoptimierung ein vorsätzlich herbei geführter finanziellen Schaden für den Käufer darstellt. Wenn das mal der Fall sein sollte, dann wären wir im illegalen Bereich. Btw. in UK sind sie dort schon angekommen!
      Wäre sehr erfreulich. Übrigens hat Schmatter es "drüben" schon ganz nett ausgearbeitet, warum Pushen (vollkommen egal, in welcher Form) eben kein Kavaliersdelikt aus. Auch, wenn etwas hierzulande (noch) nicht strafbar ist, weil unsere Gesetze z. T. auch noch gar nicht auf die ganzen Internetgeschichten ausgerichtet sind, heißt das noch lange ist, daß man es machen darf.
      :whistling: Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung. Kann man teilen, muß man aber nicht. Gibts gratis! Ohne Kosten für Verpackung und Versand. :rolleyes:
    • Ebay geukelt den Verkäufern vor, sie würden nur den Mist loswerden, der
      sowieso nur rumliegt ... und verspricht dabei den Käufern gleichzeitig
      mega-tolle Schnäppchen.

      Das wird im allgemeinen Sprachgebrauch "Werbung" genannt und ist, meines Wissens, auch bei anderen Unternehmen durchaus üblich. Ob nun in dieser Werbung Moral, Ehrlichkeit oder sonst was den Ausschlag gibt............. eher nicht, es handelt sich alleine um Gewinnstreben, was nicht strafrechtlich relevant ist, solange bestehende Gesetzte eingehalten werden.....

      EDIT

      und ja..... ich habe schon mehrfach öffentliche Versteigerungen besucht, teilweise im Kundenauftrag und mit Bundesbankbestätigten Schecks.

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    • Warum ebay das nicht möchte habe ich schon erwähnt.


      Durch das Bieten auf eigene Angebote wird das Vertrauen in den eBay-Marktplatz beschädigt, da so die Preisbildung im Rahmen von Online-Auktionen manipuliert wird und ein fairer Bietwettbewerb verhindert wird.


      Das sagt ebay also dazu. "Preisbildung im Rahmen von VON EBAY ERFUNDENEN Online-Auktionen" müsste es ehrlicherweise heißen. Und wenn der faire Bietwettbewerb ebay so sehr am Herzen liegt, sollen Sie das Höchstgebot öffentlich machen.

      Genau wie von mir ausgeführt eine unfaire Übervorteilung der Käufer. Nur das diese keine Gebühren und Provisionen zahlen... sehr schön.
    • @vanvog

      Vielleicht ist dir das einfach nicht bekannt oder bewusst:

      Es ist schon seit Jahrzehnten, seit Jahrhunderten durchaus üblich, dass ein Käufer so wenig bezahlen möchte wie möglich und ein Verkäufer einen so hohen Preis erzielen möchte wie irgendwie möglich.

      Nennt sich irgendwie Marktwirtschaft und frage mich jetzt nicht, seit wann diese Prinzip gilt, müsste googeln.
      Ein Verkäufer stellt sich dem Markt, meldet ein Gewerbe an, kauft Ware und versucht sie zum höchstmöglich erreichbaren Preis zu verkaufen.
      Ob bei eBay oder irgendwo, spielt da NULL Rolle und wenn der Verkäufer nicht richtig kalkuliert, das Geschäft nicht versteht, nicht richtig handelt, geht er halt pleite.
      So ist Wirtschaft, ist auch richtig so und eBay ist da keine Ausnahme.

      In jedem Geschäft gibt es Verlierer und Gewinner oder eben gleichzeitige Gewinner bzw. Verlierer:
      Verkäufer werden nicht benachteiligt, soweit es gewerbliche Verkäufer angeht......... diese kennen das Risiko und gehen es bewusst ein.

      Ein Ansatz wäre die Gewerbeabmeldung!

      Ich bin selbstständig und mache ich nichts, habe ich nichts.......... meine freie Entscheidung!
      Komm mir bitte nicht mit dem Mist, eBay würde Verkäufer benachteiligen.... das spielt für die keine Rolle.... ob Verkäufer oder Käufer...... es geht nur grundsätzlich um Provision. Der Kauf- bzw. Verkaufsvorgang spielt nur in der Form eine Rolle, als er Provision generiert, dies bereits ab Einstellung eines Artikels.

      Aber jeder stellt bewusst ein, kennt die Kosten und Risiken und ist damit selbst für sich verantwortlich und nicht eBay.

      eBay trägt nur die Verantwortung für eine beschissene Plattform, die Betrügern Tür und Tor öffnet...
      Aber sicher nicht für eine Übervorteilung von Käufern, denn auch dies ist denen scheissegal, es wird nur nach dem eigenen Vorteil gesucht, dabei spielt es keine Rolle, wer VK oder wer K ist.

      Sorry für die Wortwahl.

      EDIT
      und komm mir nicht, wie was heißen oder lauten müsste, da brauchste nur ums Eck zu McDonald`s und fragen ob ihre Produkte so gesund wie behauptet, geht zu RWE und frägst über den Co²-Ausstoss der Kohlekraftwerke, die gerade am laufen sind, weil ja Sonne nicht viel ist.......

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    • vanvog schrieb:

      forenuser schrieb:


      Wie ich die maximale Zahlungsbereitschaft in Erfahrung bringe, ist dabei im Prinzip nebensächlich.


      Eben nicht! Weil ich, wenn mir der tatsächliche Betrag bekannt ist nur den Preis optimiere und nicht manipuliere.

      das ist genauso manipulation.
      wenn das sichtbare höchstgebot bei 10EUR liegt, du aber damit nicht zufrieden bist und mit nem 2.account dann anfängst, selbst auf deinen artikel zu bieten und der käufer am ende - nur dadurch, weil du dadrauf geboten hast - dann für den artikel 40EUR zahlen darf (weil der käufer leider doof genug war, so früh schon das höchstgebot abzugeben), dann ist das eine manipulation des preises zu deinen gunsten und zu ungunsten des käufers.
      das ist dann: dejure.org/gesetze/StGB/263.html

      Wenn Du etwas verkauft fragst Du doch "was gibts Du mir dafür?" und nicht "was gibst Du mir dafür abhängig von dem, was mir andere dafür geben würden?".

      nein.
      ich gebe den preis an, den ich dafür will, wenn ich den artikel nicht für 1EUR reinstellen will.

      So wie es derzeit ist, ist man als VERkäufer total benachteiligt, weil man den Preis eben nicht an der zugesagten Zahlungsbereitschaft ausrichten kann. Als Verkäufer spielst Du also immer Lotto und als Käufer findest Du die normale Marktsituation vor, wo Du abhängig von deinen Informationen den Artikeln einen Preis zuordnest.

      wieso spielt man als verkäufer lotto?
      nutze die aktionswochenenden, das verstösst nicht gegen die ebay-regeln und man kann das ende der eigenen auktionen sogar verpennen ohne das einen danach der schlag trifft, weil zb die teure ming-vase nur für 5,68 weggegangen ist.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • vanvog schrieb:

      So wie es derzeit ist, ist man als VERkäufer total benachteiligt, weil man den Preis eben nicht an der zugesagten Zahlungsbereitschaft ausrichten kann.
      Die Antwort darauf heißt Mindestgebot. Und wenn du schon Informationsasymmetrien bedienst: Tatsächlich ist der Verkäufer der Agent, nicht der Käufer (der ist Prinzipal). Denn der Verkäufer kennt die Eigenschaften des Produkts und der restlichen Leistungsausführung deutlich besser als der Käufer, der häufig zudem noch in Vorkasse geht. Der Verkäufer kann sein Erlösrisiko über das Mindestgebot hedgen. Der Käufer ist, zumindest als Verbraucher, über das BGB geschützt, hat aber trotzdem im Zweifel den Ärger am Hals. Im Geschäft zwischen zwei Privaten sieht es ja noch mal anders aus, da ist die Informationsasymmetrie zu Gunsten des Verkäufers noch größer, denn der Käufer hat kein Widerrufs-/Rücktrittsrecht - und die Sachmängelhaftung wird ja meistens (wohl vergeblich) ausgeschlossen.