BGH entscheidet: Betreiber von Internet-Plattform unterliegt Prüfungspflicht bei Produktangeboten

    • BGH entscheidet: Betreiber von Internet-Plattform unterliegt Prüfungspflicht bei Produktangeboten

      onlinemarktplatz.de/37662/bgh-…cht-bei-produktangeboten/


      Die Richter des BGH erklärten:


      „Verlässt der Anbieter dagegen seine neutrale Vermittlerposition und spielt eine aktive Rolle, die ihm Kenntnis von bestimmten Daten oder Kontrolle über sie verschaffen konnte, wird er hinsichtlich dieser Daten nicht vom Anwendungsbereich des Art. 14 der Richtlinie 2000/31 über den elektronischen Geschäftsverkehr erfasst. Insoweit kann er sich auch nicht auf das Haftungsprivileg der Art. 14 Abs. 1 und Art. 15 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31 und des§ 7 Abs. 2 TMG berufen.“


      Damit dürfte sich Ebay nicht mehr immer darauf berufen können, nur die Plattform zu stellen
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Da ist den Kollegen von onlinemarktplatz ein kleiner Fehler unterlaufen...

      Mit der jetzt publizierten Entscheidung vom 16. Mai 2013 (Az.: I ZR 126/11) hat der I. Senat bestimmt,

      Richtig ist das Aktenzeichen I ZR 216/11

      Vielleicht kann das jemand rübertragen?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hmmmmmmmmmmmmmmm......

      Ich hab das Ding jetzt mal gelesen.

      Das ist ja bedenklich.

      Wer haftet eigentlich für Rechtsverletzungen aus den Angeboten die hinter den Links der Werbeeinblendungen oberhalb der beendeten Angebote stecken? Also diese "Das könnte Sie auch interessieren" oder "Mehr Artikel die Sie kaufen müssen"? Und die gesponserten Links?

      Der Verkäufer ist hier ja zusammen mit ebay als Diensteanbieter unterwegs. Und ohne das initiale profitorientierte Handeln des Verkäufers beim Einstellen des Artikels würde eine solche Rechtsverletzung gar nicht beworben werden können.
      Bilder
      • 2013-11-16_werbung.png

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      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • vanvog schrieb:

      Bedeutet es de fakto das Ende für alle "Suche-Biete" Auktionsbörsen auf Internetforen und Ähnliches?


      Nö. Nur wenn sie die Angebote der Anbieter eigenständig aus profitorientierten Gründen bewerben. Dann unterliegen sie dieser erweiterten Sorgfaltspflicht und haben das zu kontrollieren. Solange sie nur die Plattform stellen bleibt ihnen das Haftungsprivileg des TMG erhalten.

      Mal kurz zum Grund für die Haftung: das Urteil geht davon aus, dass ebay selber ein wirtschaftliches Interesse an der Werbung hat, weil sie für diese Angebote ja Provision kassieren. Je besser beworben, desto mehr Verkäufe und desto mehr Provision. Und damit haben sie (das ist jetzt juristisch mal ganz grob und ungenau formuliert) sich das Angebot in gewisser Weise zu ihren eigenen Profitzwecken inhaltlich zu eigen gemacht.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Nein @vanvog ich schätze mal, dass es ist nicht das Ende von Suche-Biete ist.
      Aber es zeigt m.M. nach auf, warum die hauseigene Com auf ibäh so umgebaut wurde, wie diese nun ist.
      Es ist und bleibt der vorausgegangene Hinweis auf eine Rechtsverletzung an die Plattform, um diese mit in die Verantwortung zu nehmen.
      .
      Wird z.B. hier auf eine Rechtsverletzung hingewiesen... muss das keine Plattform jucken. In ihrem eigenen Bereich... könnte es unangenehm werden.
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      dass ebay selber ein wirtschaftliches Interesse an der Werbung hat, weil sie für diese Angebote ja Provision kassieren

      als juristischer laie gefragt
      die ibah-suchfunktion funktioniert ja nicht mehr
      ich suche nach einer umhängeuhr, es werden mir pullis und bh´s gelistet
      (ebay.de/dsc/i.html?_from=R40&_…geName=STRK:MEFSRCHX:SRCH)
      ich kaufe
      und dann?

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      und haben das zu kontrollieren.

      dann auch?
    • @ebay-troll

      Meinst Du die Suchergebnisse selber oder den Bereich "Auf eBay besonders beliebt"?

      Die Suchergebnisse sind zwar mangelhaft aber stellen soweit ich das verstehe noch keine Werbung dar... sonst wäre ja jede gelistete Auktion "Werbung".

      Jedenfalls die "normalen"... weil die Reihenfolge von bestimmten ebayseitig festgelegten Kriterien abhängig ist, könnte man es unter Umständen als ein "Bewerben" ansehen oder? Weil ja die Verkäufer bevorzugt werden, die ebay besonders viel Geld bringen, jedenfalls theoretisch, also handelt ebay aus dem eigenen wirtsch. Interesse bei der Platzierung und wäre somit für das Angebot verantwortlich. Oder wie ist das jetzt?
    • Vanvog

      Langsam vermute ich eher, dass du hier den cleveren Troll gibst, dem man nichts nachweisen kann.

      Hattest du nicht selbst festgestellt, dass mittlerweile z.B. auf jeder Angebotsseite auch gleich Bilder der Artikel mit Bildern angezeigt werden, die ein VK noch eingestellt hat?
      Dier erscheinen da ganz ohne, dass du sie suchst oder der VK das selbst entsprechent eingestellt hat. Das stellt aktive Werbung dar - von eBay ausgelöst.
    • "aktive Werbung" durch den Plattformbetreiber geht noch viel weiter:

      Vorschläge durch ebay wenn man nicht Höchstbieter eines Angebots geblieben ist. Die sind höchst willkürlich und bevorzugen bestimmte Verkäufer.

      "beliebte Artikel", die nichts mit deren Beliebtheit, sondern rein mit den Vorlieben ebays für bestimmte Verkäufer zu tun haben.

      Die Beispiele erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
    • @Camouflage, "ausserhalb des vom VK eigentlich angebotenen Spektrums"

      das ist ein weites Feld. Warum soll es nicht große Anbieter geben, die neben Autoreifen auch Bücher anbieten....

      Ich würde das enger sehen wollen. Heute wurden mir zu meinem (vergeblichen Gebots) auf eine Landschaft eine Grafik mit Thema Vögel angeboten.
      Wenn ich Landschaften bebiete, liegen für mich bereits Vögel ausserhalb des alternativen ebay-Angebots.

      Sehe ich das zu eng?
    • ebay-troll schrieb:

      und ganz unten die "gesponserte links"?
      verdienen wird ebay an denen auch nicht schlecht


      Die sind da auch mit drin. Hatte ich nur bewusst ausgenommen, weil schon die Tatsachen, dass ebay an der Provision verdient für das wirtschaftliche Interesse ausreicht.

      Die Sortierung der beliebtesten Artikel würde ich dagegen nicht als betroffen ansehen. Leider. Aber da ist offengelegt, wie das Ranking funktioniert. Bzw wie es funktionieren sollte, wenn es das denn mal täte...
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.