PayPal Lastschrift nach Betrug zurückbuchen

    • pandarul schrieb:

      Naja, du hast keinen schriftlichen Kaufvertrag. Das ist problematisch.

      In der Tat sind Gutscheine und virtuelle Ware vom Käuferschutz ausgenommen. Obwohl eine PSC kein Gutschein ist, sondern ein Zahlungsmittel.

      Hast du denn Porto mitgeschickt, mh? Kannst du belegen, daß ihr euch auf postalischen Versand geeignet habt?

      Und noch nebenbei: Warum glaubst du, verkauft dir jemand 50 Euro für 45 Euro?
      Anders, er müsste mir den Porto zuschicken sollen, er hat ja angeblich die Paysafecards.
      Das doofe ist, PayPal möchte nicht mal die Belege haben, mit der Begründung: Wir akzeptieren Bilder nicht als Beweise
      Dann habe ich sogar noch Angeboten, wenn die das nicht akzeptieren, dass sie sich gerne in mein Skype Account einloggen können, dann werden die Nachrichten offiziell noch einmal neu generiert für das Gerät was ich neu in den Account einloggt. / Hierzu haben die nichts gesagt.
      Noch dümmer war ich leider, weil ich alles viel zu locker gemacht habe, ohne mich abzusichern.
      Das eine ist auch, der Betrüger hat sich in dem Forum richtig viele positive Transaktionsbewertungen gepusht, wahrscheinlich 1 - 5€ Beträge und dann gewartet, bis so ein dummer wie ich bei einer großen Summe drauf rein fällt.

      ..weil es viele Leute gibt, die Paysafecards los werden wollen gegen "Bares" Geld und sich das anders kaum auszahlen lässt, als sie privat zu verkaufen. Die 5€ sind dann sozusagen als Gebühr / kleines Trinkgeld wahrzunehmen.

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    • Ich habe PayPal nun eine Mail verschickt, was ich per Einschreiben wahrscheinlich noch versenden werde, (kurz:) dass ich die Lastschrift widerrufen werde und das in Zukunft entstehende Kosten für beauftragte Inkassounternehmen selber zu tragen sind, weil ich keinerlei Zahlungen leisten werde.
      Meiner Meinung nach, kann man auch langsam so drauf kommen, das es sich um Betrug handelt, aber das möchte ja PayPal auf keinen Fall, die machen doch damit Geld.

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    • Habe nun eine neue Nachricht bekommen, die ich gerne mit euch teile:



      Guten Tag, Adam!

      Vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Standes der Käuferbeschwerde mit der Bearbeitungsnummer PP-003-***-794-***.
      Wir haben Ihren Käuferschutzantrag zu Gunsten des Verkäufers entschieden, da der Kauf von virtuellen Artikeln (Guthaben in Form von Paysafecards) nicht vom Käuferschutz abgedeckt ist. Dies können Sie in unseren AGBs, welchen Sie zugestimmt haben, unter den Käuferschutzrichtlinien nachlesen.
      Dass wir Ihre Beschwerde nicht mehr im Rahmen unseres Käuferschutzes untersuchen bedeutet nicht, dass wir nicht eventuellen Betrugsvorwürfen nachgehen.

      Wenn Sie eine Zahlung tätigen, gehen wir für Sie in Vorkasse und stellen dem Verkäufer die Zahlung direkt zur Verfügung. Buchen Sie die Lastschrift zurück, entziehen Sie somit nicht dem Verkäufer das Geld, sondern PayPal und damit direkt Ihrem eigenen PayPal-Konto. Wenn dieses deshalb einen negativen Saldo aufweist, gilt es Ihrerseits diesen auszugleichen.

      Eine Rücklastschrift ist für uns mit Kosten verbunden. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs bestätigt, dass wir diese Kosten an Sie weitergeben dürfen. Die Kosten setzen sich aus den Gebühren zusammen, die die Bank uns berechnet, sowie den Kosten, die uns selbst für die Bearbeitung der Rückbuchung entstanden sind. Diese betragen 5,00 Euro, womit Ihr PayPal-Konto ebenfalls belastet wird.

      Sollten Ihre Bemühungen im Kontakt mit dem Verkäufer scheitern, steht es Ihnen natürlich frei, zivilrechtliche Schritte einzuleiten.

      Es tut mir leid, Ihnen keine andere Nachricht zukommen lassen zu können.

      Falls Sie noch Fragen haben, helfen wir Ihnen jederzeit gerne weiter.

      Viele Grüße,
      *zensiert*

      PayPal-Kundenservice

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    • Adam schrieb:

      Anders, er müsste mir den Porto zuschicken sollen, er hat ja angeblich die Paysafecards.


      Bitte was? Ob du PORTO bezahlt hast!

      Wenn ein Versand vereinbart war, wirst du den ja auch bezahlt haben, abseits des Warenwertes. Das wäre ja dein Beleg dafür, daß der Kaufvertrag um physische Ware ging. Also, war der Kaufpreis 45 Euro oder z.B. 40 Euro zzgl. 5 Euro VSK? Und: kannst du das belegen?

      Die Mail von PayPal ist im Grunde (nicht im Detail) korrekt. Wenn du die Lastschrift zurückziehst, kann PayPal die Kohle gerichtlich bei dir wiederholen. Ob sie das tun (eher nicht), steht auf einem ganz anderen Blatt. Jedenfalls kannst du deinen Account dann abschreiben und dich auf eine Brieffreundschaft mit PayPals Inkassotruppe einstellen.
    • pandarul schrieb:

      Bitte was? Ob du PORTO bezahlt hast!
      Sry, habe ich dusel anders verstanden, bin so aufgeregt.
      Nein habe ich nicht, ja es ist mir klar, meine Schuld, ich hätte das nicht alles so einfach angehen sollen.
      Also Verkaufspreis 45,- €.

      Zu der Brieffreundschaft, im Grunde müssen die das sowieso selber bezahlen, weil ich die ausdrücklich informiert habe, das ich keine Zahlungen leisten werde.
      Ich muss mir das Ganze noch überlegen, ob ich das wirklich so angehen werde, auf der andere Seite regt mich das wirklich auf, dass so ein Spaten mal eben 45€ für nichts abzieht, dann wäre mir lieber gewesen, ich hätte den Betrag irgendwo sinnvoll gespendet.
      Was mich ebenfalls mies ärgert, das PayPal gar nicht die Beweise vor die Augen haben möchte, null Interesse.
      Erst heute wird mir klar, wie PayPal doch wirklich tickt - die dürfen sich dann noch Bank nennen ?(


      Danke für eure hilfreiche Antworten, gerne auch noch weitere.
    • Ich hätte noch eine Frage, kann ich bei PayPal nach der Adresse des Verkäufers anfragen, schließlich erhält er meine volle Anschrift durch die "Geld senden" Funktion und mir wird gar nichts hinterlegt, das finde ich bei PayPal ist ebenfalls totaler Schwachsinn.

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    • Fragen kannst du. Du hast ja auch ein berechtigtes Interesse. Erfahrungsgemäß wird PayPal dir sagen, daß sie nur auf Anfrage von Ermittlungsbehörden Auskunft erteilen. Das ist natürlich Schwachsinn, aber PayPal auf Datenauskunft zu verklagen wird bei 45,- auch nicht der tollste Weg sein.

      Daß es PayPal nicht gelingen wird, die Inkassokosten von dir einzufordern, ist schon klar. Und wie gesagt, daß sie auch aller Wahrscheinlichkeit nach die 45 Euro nicht einklagen werden, ist auch klar.

      Das wird sie aber nicht davon abhalten, dich zu nerven und zu nerven und zu nerven und zu drohen usw. Wenn dich das klat läßt, ok. Ich wollte es nur sagen, weil mache Leute sich wegen sowas aufregen ohne Ende. Da stellt sich dann die Frage nach der Verhältnismäßigkeit.