Wie ein Rechtsmißbrauch zu einer Anklage wegen gewerblichen Betruges führt

    • Wie ein Rechtsmißbrauch zu einer Anklage wegen gewerblichen Betruges führt

      Über den gewerblichen Betrug hat aktuell nun das Göttinger Landgericht zu entscheiden.

      Hintergrund:
      Christian Poppe hat zusammen mit seinem Geschäftspartner Giuseppe Trombetta letztes Jahr über seinem Bruder und Rechtsanwalt Rüdiger Poppe massenhaft angebliche Mitbewerber bei eBay abmahnen lassen. Ein Gericht hat dann im Rahmen einer negativen Feststellungsklage entschieden, dass diese Abmahnungen rechtsmissbräuchlich waren.

      Weitere Infos dazu: kanzlei-seiten.de/kanzlei/wei%…-rechtsmissbrauch-bei-abm

      Zitat aus dem verlinkten Bericht:

      Das zuständige Landgericht hat im Rahmen der Missbrauchsentscheidung unter anderem mit deutlichen Worten dargelegt, dass den Umsätzen von 100,00 € eine unbestrittene Anzahl von 100 Abmahnungen in 2 Wochen gegenüberstünde. Bei diesem – so das Gericht im Rahmen der Missbrauchsentscheidung wörtlich – „kaum noch zu überbietenden Missverhältnis“ liege der Rechtsmissbrauch der Abmahnung des Herrn Christian Poppe so sehr auf der Hand, „dass sich ein Eingehen auf die weiteren, gewichtigen Indizien für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten" erübrige.

      Tatsächlich ist sogar noch mindestens eine Auktion von dem Duo Poppe & Trombetta direkt über eBay aufrufbar, obwohl sie am 28.04.2012 beendet wurde.



      qualitaetswarenshop2013
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…d=qualitaetswarenshop2013

      Rechtliche Informationen des Verkäufers
      Schuhreparaturen Giuseppe Trombetta
      Zehntscheuer Str. 34
      qualitaetswarenshop2012 G. Trombetta & C. Poppe
      37081 Göttingen
      Deutschland

      Telefon:0551|29217191
      Fax:0551/ 29217191
      E-Mail:schuhbedarfgrosshandel@googlemail.com

      Impressum Giuseppe Trombetta & Christian Poppe Zehntscheuer str. 34 37081 Göttingen Fax 0551 / 29217191


      Bisherige Mitgleidsnamen - von - bis:
      qualitaetswarenshop2013 - 04.01.13 - aktuell
      qualitaetswarenshop2012 - 17.04.12 - 04.01.13
      schuhbedarfsartikel2012 - 19.02.12 - 17.04.12
      qualitaetsartikel2011 - 09.08.11 - 19.02.12


      Und nun hat wie gesagt das Göttinger Landgericht darüber zu entscheiden, ob die wegen Rechtsmissbrauch illegale Gebührenabzocke als gewerblicher Betrug zu werten ist.

      Kanzlei soll missbräuchlich Vielzahl von Abmahnungen versandt haben

      Illegale Gebührenzocke bei Ebay: Anwalt vor Gericht

      Göttingen. Wegen gewerbsmäßigen Betruges muss sich demnächst ein Göttinger Rechtsanwalt vor der großen Strafkammer des Landgerichts Göttingen verantworten. Die Staatsanwaltschaft Göttingen wirft dem 45-jährigen Juristen vor, sich an einer illegalen Abzockmasche beteiligt zu haben.

      Mitangeklagt sind ein 44-jähriger Gebrauchtwagenhändler, der zugleich der Bruder des Anwalts ist, sowie ein 48-jähriger Händler für Schuhbedarfsartikel. Den Angeklagten werde vorgeworfen, missbräuchlich über die Anwaltskanzlei eine Vielzahl von Abmahnungen an kommerzielle Ebay-Händler versandt zu haben, sagte ein Behördensprecher. In den Mahnschreiben hätten sie dann jeweils auch vermeintliche Anwaltskosten geltend gemacht. Auf diese Weise hätten sich die drei Angeklagten eine dauerhafte gemeinsame Einnahmequelle verschaffen wollen.

      Laut Anklage hatte die Kanzlei zwischen April und Juli 2012 insgesamt 293 Mahnschreiben an verschiedene Ebay-Händler versandt. (...)

      Quelle: hna.de/lokales/goettingen/ille…walt-gericht-3225480.html
    • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig (Stand: 23.07.2012).

      Die Meldung ist vom Sommer 2012, also etwas abgestanden wie das ranzige Olivenöl. Ich korrigiere: Etwas ranzig wie das abgestandene Olivenöl. Ich will mir ja keine Verleumdungsklage einhandeln.

      Was ist der Grund für das späte Revival? Gibts neue Erkenntnisse?

      Nebenbei: Ich lese immer gern von Fällen, wo sich die selbstreinigende Wirkung der Justiz entfaltet und ab und zu mal der Argusstall ausgemistet wird. Könnte ruhig öfters vorkommen.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Stimmt, da muss ich Dir recht geben.

      Natürlich ist der Rechtsmissbrauch keine betrügerische Handlung. Das waren die rechtsmißbräulichen Abmahnungen.

      Wobei: Wenn die Abmahnungen nicht rechtsmißbräulich gewesen wären, wäre es doch ein nie zu einer Anglage wegen Betruges gegommen.

      Also kann doch eine rechtsmissbräuchliche Handlung zu einer strafrechtlichen verfolgung führen.

      Deswegen hab ich den Titel entsprechend angepasst. Nicht das daraus noch weitere Missverständnisse entstehen.
    • Nee.

      Ich weiß ja worauf du hinaus willst. Du willst hier was zusammenkonstruieren damit du den ganzen Rechtsmißbrauchern da draußen sagen kannst "schaut mal da, was wurde Rechtsmißbrauch als Betrug gewertet, paßt mal auf was ihr tut".

      Das ist falsch.

      Hier wurde / wird (wenn überhaupt) Betrug als Betrug gewertet.

      Das war von den mit den Abmahnungen befaßten Zivilgerichten überhaupt nicht zu prüfen. Die sind nur zu dem Schluß gekommen, daß es wenigstens offensichtlich rechtsmißbräuchlich ist, was ja ausreichend ist, die angemeldeten Ansprüche abzuschmettern. Siehe die Formulierung in deinem EP. Stell es dir vor wie Fahrlässigkeit und Vorsatz; wenn ersteres ausreicht, wird auch gar nicht mehr geprüft, ob zweiteres vorlag.

      Nochmal in aller Deutlichkeit:

      Rechtsmißbrauch ist das mißbräuchliche Geltendmachen eines auf dem Papier bestehenden Rechts, eine Zweckentfremdung desselben wider Treu und Glauben.

      Betrug ist immer rechtswidrig.

      Das schließt sich aus, und ebenfalls nochmal: wenn die wegen Betrug drankommen, dann deshalb, weil sie betrogen haben. Sorry.
    • Walter Reinhold schrieb:

      Was ist der Grund für das späte Revival?
      @Walter
      Das ist doch kein Revival. Das zivilgerichtliche Urtei von 2012 dürfte sicherlich mittlerweile rechtskräftig sein. Im neuen Proßes geht es um strafrechtlich relevante Dinge.

      pandarul schrieb:

      Ich weiß ja worauf du hinaus willst.

      Woher weißt Du das denn? Oder kann es sein, dass Du es nur vermutest. Ich vermute mal, dass Du es so meintest.

      pandarul schrieb:

      Hier wurde / wird (wenn überhaupt) Betrug als Betrug gewertet.

      Hab ich was anderes behauptet?
    • Die Gebührenabzocke ist nicht "wegen Rechtsmißbrauch" illegal. Kein Kausalzusammenhang. Sie ist illegal, weil sie illegal ist!

      Betrug kann im Zivilverfahren (beispielweise) den erfolgreichen Einwand des Rechtsmißbrauchs hervorrufen. Umgekehrt heißt das: gar nichts. Ist wie mit dem Rechteck und dem Quadrat, ich weiß wirklich nicht, wie ich es noch erklären soll.

      Wäre das Strafverfahren vor dem Zivilprozeß abgeschlossen gewesen (rein hypothetisch jetzt), wäre nicht auf Rechtsmißbrauch erkannt worden, sondern z.B. auf fehlende Aktivlegitimation, arglistige Täuschung oder whats-o-ever und damit fehlende Anspruchsgrundlage für die Abmahnungen.

      Auch "Wie ein Rechtsmißbrauch zu einer Anklage wegen gewerblichen Betruges führt" ist immer noch sinnfrei. Zur Anklage wegen gewerblichen Betrugs hat ein mutmaßlicher gewerblicher Betrug geführt und sonst nix.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Sorry, aber ich weiß nicht, was Du da jetzt versuchtst zu konstruieren aber evtl. komme ich ja noch darauf, was Du genau meinst.

      Fakt ist, dass die Abmahnungen rechtsmissbräuchlich waren, weil sie logischerweise rechtsmissbräulich waren, gem. deiner Logik gegen die ja noch nicht mal etwas spricht. Klar ist etwas illegales Illegal, denn wäre es nicht illegal, dann wäre es ja legal. Ähm ist Betrug nun nur Betrug? Oder kann Betrug auch legal sein? Oder sogar illegal? Mein Gott, da tun sich ja Welten auf!

      Zuerst hat ein Zivilgericht festgestellt, dass die Abmahnungen rechtsmissbräuchlich waren. Sie entsprachen nicht dem geltenden Recht. Und nun soll ein Landgericht klären ob die Abmahnungen betrügerisch waren.

      Ahhhh, so langsam verstehe ich was Du meinst.

      Du meinst es wäre besser gewesen, wenn ich geschrieben hätte: "ob die rechtsmissbräuchlichen Abhmahnungen nun illegal und als Betrug zu werten sind." Oder "ob die wegen Rechtsmissbrauch vermutlich gewordene illegale Gebührenabzocke auch wirklich als gewerblicher Betrug zu werten ist.

      Da hab ich ja Glück gehabt, das ich den Titel berichtigt habe. Gegen den hast Du ja offensichtlich keine Einwände mehr.

      Sorry, wenn nicht jeder schreibt, wie Du es gerne lesen würdest. Aber deswegen direkt so eine Auftstand zu machen, zwischen den Zeilen zu behaupten, ich schreibe blau, obwohl wir beide rot meinen und schreiben. So hab ich es jedenfalls empfunden!
    • forenuser schrieb:

      Zuerst hat ein Zivilgericht festgestellt, dass die Abmahnungen rechtsmissbräuchlich waren. Sie entsprachen nicht dem geltenden Recht.


      Falsch.

      Nochmal, Rechtsmißbrauch ist, wenn eine Rechtsposition tatsächlich besteht (=entspricht sehr wohl geltendem Recht), aber böswillig/wider Treu und Glauben geltend gemacht wird. Ausschließlich etwas formal rechtmäßiges (!) kann überhaupt rechtmißbräuchlich sein. Es ist unmöglich, von einem Rechtsmißbrauch auf eine strafrechtlich relevante Handlung zu schließen, wie du es hier versuchst.

      Wäre dem Zivilgericht bereits durch ein vorheriges Strafverfahren klar gewesen, daß ein Betrug vorliegt und mithin z.B. über die eigene Unternehmertätigkeit, das Wettbewerbsverhältnis, die Höhe der Anwaltsgebühren oder wasauchimmer getäuscht wird, hätte es die Abmahnungen mit entsprechender Begründung zu den Akten befördert. Ein Zivilgericht interessiert sich aber nicht für so etwas, die haben nur "100 Euro Umsatz vs. 100 Abmahnungen in 2 Wochen" gesehen und gesagt "offensichtlicher Rechtsmißbrauch", Stempel drunter, Akte zu. D.h. sie haben den für die Beklagten günstigsten Fall angenommen und sind zu einem klaren Ergebnis gekommen, womit alle ungünstigeren Fälle gar nicht erst betrachtet werden müssen. Ein Gericht bemüht immer die (erste) hinreichende Begründung. Ob es mehr war als nur Rechtsmißbrauch ist dann eben ein Fall für die StaA!

      Deshalb ist der Tenor des Threads unsinnig, der zivilgerichtlich festgestellte Rechtsmißbrauch hat nicht zu einer Anklage wegen gewerblichen Betrugs geführt. Daß sie (noch nur mutmaßlich) betrogen haben hat das Zivilgericht dazu bewogen, die Abmahnungen als mindestens rechtsmißbräuchlich vom Tisch zu wischen. Das ist doch etwas völlig anderes!

      forenuser schrieb:

      Da hab ich ja Glück gehabt, das ich den Titel berichtigt habe. Gegen den hast Du ja offensichtlich keine Einwände mehr.


      Doch, s.o. Du stellst einen Zusammenhang her wo keiner ist, und das führt genau zu Fragen wie der im anderen Thread gestern "ist es nicht Betrug?" Nein, ist es nicht, Betrug ist es erst, wenn die Merkmale des 263ers erfüllt sind, und dann ist es kein Rechtsmißbrauch mehr, sondern eben: Betrug.
    • Ich gebe zu, ich kriege eure Einzelaussagen nicht so ganz nachvollzogen. Das überfordert etwas meine Konzentrationsfähigkeit.

      Dafür versuche ich jetzt mal zu rekapitulieren, was und wie ich das jetzt verstanden habe.



      Letztes Jahr wurde entschieden, dass jemand, der gewerblich tätig ist, natürlich das Recht hat, seine Mitbewerber abzumahnen.
      Nur stünde hier die Anzahl der abgemahnten Mitbewerber in keinem Verhältnis zum eigenen Umsatz, was das Gericht als Rechtsmissbrauch gewertet hat.


      Nun wurde festgestellt, dass diese Gewerblichkeit vielleicht nur deshalb überhaupt herbeigeführt wurde, um diese Abmahnungen verschicken zu können und auf diesem Weg die Umsätze über die Abmahnungen zu generieren, was dann keinen Rechtsmissbrauch mehr darstellen würde sondern den Straftatbestand des Betruges.

      Richtig?