Ware versichert versendet, aber nicht angekommen!

    • Oberlix schrieb:

      Das stört mich auch an der ganzen Sache.
      Normalerweise, würde DHL ja bei unversichertem Versand garnichts erstatten.

      @Luboy: Stand denn in den texten von DHL absolut garnichts drin, wie die auf die 50€ kommen?
      Nein, es stand Garnichts wie sie auf die 50 Euro kommen.Da steht : Unsere Recherche hat dazu geführt den Schaden zu regulieren. In ihrem konkreten Fall erstatten wir ihnen den Ersatzbeitrag, der laut dem von ihnen beigefügten Wert nachweis ersichtlich ist bzw.der erstattungsfähigen Kosten umfasst. Und das sind 50,00 Euro + 4,90 Euro Versandkosten. Mehr steht im schreiben auch nicht. Und die ganze Zeit wird mein Widerspruch abgelehnt aber es steht immer nicht drin, wieso sie es so machen.
      Und der Wert nachweis lag drastisch über 50 Euro. Im Chat hat man mir gesagt das es einen Mindestwert gibt was ausgezahlt wird.
    • Sternchen schrieb:

      Den Betrug konstruiere ich ganz schnell, Ware gekauft, bezahlt, nicht geliefert § 263 StGB, der Staatsanwalt ist in jedem Fall im Boot, und nicht jeder hat das richtige Parteibuch der CDU um sich trotz Straftaten freikaufen zu können wie Roland Koch, Helmut Kohl, Wolfgang Schäuble oder Christian Wulff

      Ich als Käufer hätte mich nicht solange hinhalten lassen bei so einer Summe, denn für die Modalitäten von DHL das diese nur den EK erstatten kann der Käufer nichts und der TE hat in meinen Augen den Schadenersatz zu leisten

      Und die Kosten für den gegnerischen Anwalt werden per KFB eingefordert

      Sag mal, hast du das Post von Oberlix gelesen und verstanden?
      Du schreibst größtmöglichen Unsinn!
      Das Versandrisiko bei Kauf von privat trägt der Käufer!
      Mit nachweislicher Abgabe beim Versanddienstleister hat der Verkäufer seine rechtlichen Pflichten erfüllt!

      Ob du das anders siehst/magst oder nicht.
      Also hör bitte auf Leute zu verunsichern.
      Ein Anwalt kommt sicher nicht ins Spiel, dieser wird seinen Möchtegernmandanten schon aufklären
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Den Versandkosten nach zu urteilen, handelt es sich also um ein Paket (online gekauft) und das ist normalerweise innerhalb Deutschlands bis zu 500,- EUR versichert.

      Die Tatsache, daß DHL schon einen Betrag gezahlt hat und unter der Maßgabe, daß es sich um einen Paketversand handelt, könnte man ohne weiteres eine Frist zur Zahlung des Restbetrages setzen, um dann nach fruchtlosem Ablauf einen Mahnbescheid zu beantragen.
    • Heiner.Hemken schrieb:

      Den Versandkosten nach zu urteilen, handelt es sich also um ein Paket (online gekauft) und das ist normalerweise innerhalb Deutschlands bis zu 500,- EUR versichert.

      Die Tatsache, daß DHL schon einen Betrag gezahlt hat und unter der Maßgabe, daß es sich um einen Paketversand handelt, könnte man ohne weiteres eine Frist zur Zahlung des Restbetrages setzen, um dann nach fruchtlosem Ablauf einen Mahnbescheid zu beantragen.
      Ja es wurde online gekauft. Habe den Herrn Frank Appel schon per Brief angeschrieben, wo ich dann am Montag schnell von einer Netten Dame einen Anruf bekam dass sie sich jetzt um dieses Auftrag kümmere und es ihr um die Unannehmlichkeiten seitens Dhl Hamburg leid tut. Herr Appel hätte sie beauftragt.
    • Ja, Ich werde den Betrag von 222 Euro in den nächsten Tagen an den Käufer überweisen weil es mir schon über Monate schon so geht. Der Käufer schreibt mir jeden Monat nur 1 mal eine Mail mit der Bitte dass ich das Geld überweisen solle. Ich werde dann hier weiter berichten wie es dann mit Dhl weiter geht.