Artikel ersteigert, will ihn aber nicht mehr - was mache ich da?

    • Artikel ersteigert, will ihn aber nicht mehr - was mache ich da?

      Hallo Leute,

      ich habe eine ganz kurze Frage. Ich habe etwas ersteigert, weil ich mich selber beschenken wollte zu Weihnachten, Wert ca. 500 Euro, nicht günstig, üblicher Preis für genau diesen Artikel, in der Zwischenzeit habe ich zufällig mitbekommen, dass ich genau den zu Weihnachten geschenkt bekomme, ist auch schon gekauft, ebenfalls von Privat also keine Umtauschmöglichkeit, ich kann 2 davon unmöglich gebrauchen und Versand ist relativ teuer.

      Während ich mir also die letzten paar Tage überlegt habe, was ich nun machen, meldet sich schon der Verkäufer, wo das Geld denn bleibt.

      So, ich weiß, dass ist echt nicht ok, aber ich möchte vom Kaufvertrag zurücktreten, aber jetzt nicht auf die billige tour... dazu habe ich zwei Fragen:

      1. Ist es rechtlich einwandfrei zu vereinbaren, dass der Kaufvertrag aufgelöst wird, gleichzeitig eine Entschädigungszahlung erfolgt, der Verkäufer mich dann aber auch nicht meldet?
      2. Wie viel Entschädigung ist hier angemessen? Wert ca. 500 Euro + ca. 10 Euro Versand

      Wenn der Verkäufer jetzt auf Erfüllung besteht, werde ich selbstverständlich sofort überweisen, keine Frage. Zu viel bieten kann ich aber auch nicht. Soll ich ihm vorschlagen wieder einzustellen, ich überweise sofort Betrag X als Entschädigung und sollte es zum Gewinnausfall kommen, dann auch noch die Differenz, Laufzeit etc. muss aber gleich bleiben?

      Was würdet ihr an meiner Stelle machen? Wie würdet ihr euch als Verkäufer verhalten?
    • dann bleibt dir nur die Möglichkeit es zu nehmen und selber weiterzuverkaufen

      Trotzdem würde ich erstmal versuchen mit ihm zu reden, vllt. klärt es sich dann schon.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern,
      die ältere heißt Inquisition.
      Johann Nepomuk Nestroy

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von flugwapsch62 ()

    • @ vanvog

      So alt solltest du sein, dass du gelernt hast, mit der reinen Wahrheit kommt man am weitesten.

      Den ersten Fehler hast du gemacht. Du hast den VK nicht umgehend aufgeklärt, was los ist.
      Die Auktion hätte vielleicht schon das 2. Mal durchlaufen können.

      Meine Erfahrung ist die, dass ein persönliches Gespräch meist wesentlich komplikationsloser verläuft als die schriftliche Variante, wenn es ein Problem gibt.
      Ein Griff zum Hörer, wenn das Gegenüber im Telefonbuch steht und man kann meist sofort auch alle evtl. aufkommenden Missverständnisse ausräumen.
    • icn bin ziemlich fassungslos! und halte vanvog immer mehr für einen fake!
      Er mischt in Threads anderer meist auf hohem Niveau mit und eröffnet selber unsägliche!

      wie bitte erklärt sich, dass er letztens Anfragte, weil er aus Geldnot auf komplizierteste Weise sich Problemen schuf, indem er vor Geldeingang versendete und dann seinem Geld hinterher rennen mußte? und nun plötzlich ersteigert er ein teures Teil und ziert sich bei seiner Verpflichtung, dem Zahlen... das passt doch irgendwie nicht!
      zumal er in beiden Fällen die Antwort doch eigentlich wußte!!

      also, nee!!! :wallbash
    • Eine solche Frage dürfte in diesem Forum von einem Mitglied was schon lange hier ist einfach nicht fallen. :wallbash
      "The nice thing about Windows is, it doesn’t just crash, it displays a dialog box and lets you press “OK” first."
      Rich Edmonds UK Editor wpcentral
    • vanvog schrieb:

      Ist es rechtlich einwandfrei zu vereinbaren, dass der Kaufvertrag aufgelöst wird, gleichzeitig eine Entschädigungszahlung erfolgt, der Verkäufer mich dann aber auch nicht meldet?


      Und du dem Abbruch zustimmst zwecks Provision meinst du. Warum sollte das nicht einwandfrei sein? Ihr könnt so ziemlich alles vereinbaren, was nicht gegen die guten Sitten verstößt.

      vanvog schrieb:

      Wie viel Entschädigung ist hier angemessen?


      Zehn Prozent des Warenwertes zzgl. aller tatsächlich entstehender Kosten.

      *alte_eule* schrieb:

      So alt solltest du sein, dass du gelernt hast, mit der reinen Wahrheit kommt man am weitesten.


      Allerdings, und alles andere was du geschrieben hast stimmt auch absolut. Den VK hängen zu lassen ist echt mies.

      Blaues Wesen schrieb:

      Er mischt in Threads anderer meist auf hohem Niveau mit und eröffnet selber unsägliche!


      Das würde ich nur zum Teil so sehen (zu welchem Teil kannst du dir aussuchen *g*).
    • Blaues Wesen schrieb:

      icn bin ziemlich fassungslos! und halte vanvog immer mehr für einen fake!
      Er mischt in Threads anderer meist auf hohem Niveau mit und eröffnet selber unsägliche!


      @vanvog:

      Bei €500.- würde ich Dir als Vk KEINEN einzigen € entgegenkommen! Ich würde auch den Kauf NICHT aufheben.
      Es ist DEINE Aufgabe,den Artikel sofort zu bezahlen,entgegenzunehmen und weiterzuverkaufen ODER das "Geschenk"(ich glaube Dir in dieser Hinsicht KEIN Wort!) umzudirigieren.

      Du bist in Deinen Beiträgen immer so bauernschlau,jetzt zeig mal Kreativität,die eines Bauern würdig ist.

      @all:

      Natürlich wäre ein Klärungsversuch per Telefon die konstruktivste Lösung.

      a)Aber aus welchem Grunde sollte der Verkäufer erst einmal auf seine €500.- verzichten???????? Falls aber der Vk so dumm sein sollte:

      b)Eine "Ausgleichszahlung" müßte an Ebay vorbei vorgenommen werden.

      Wie hoch? 50 Prozent=€250.-.

      Wenn der Betrag eingegangen ist,wird die Transaktion einvernehmlich beendet.

      Zahlungseingang bis Dienstag kommender Woche!

      Am Mittwoch wäre ich wegen Warenbetrugs bei der Polizei und würde" Vanvog" anzeigen.

      petergabriel

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von petergabriel ()

    • es geht nicht um hacken...
      sondern darum, dass verbindliche Kaufverträge geschlossen werden; sich totstellen nach erfolgtem Kauf halte ich, von wem auch immer getätigt, für unsäglich!
      man zahlt, wartet auf die Lieferung, setzt es selber wieder zum Verkauf ein u trägt einen möglichen Verlust mit Würde! fertich!

      Es ist nicht zulässig Gebote zurückzunehmen, wenn:

      • Sie Ihre Meinung zu dem Artikel geändert haben.
      • Sie der Meinung sind, dass Sie sich den Artikel doch nicht leisten können.
      • Sie etwas höher geboten haben, als Sie ursprünglich vorhatten.
    • petergabriel schrieb:

      Bei €500.- würde ich Dir als Vk KEINEN einzigen € entgegenkommen! Ich würde auch den Kauf NICHT aufheben.


      Ich schon, wenn der Verkaufspreis üblich ist und jederzeit wieder erzielt werden kann bzw. die Übernahme eines eventuellen Mindererlöses geklärt ist. Leichter kann man ja kein Geld verdienen als "ok" auf eine Mail zu antworten.

      Aber ok, es gibt halt auch Leute, denen das ihre Prinzipien verbieten. Kann man so machen.

      petergabriel schrieb:

      Am Mittwoch wäre ich wegen Warenbetrugs bei der Polizei und würde" Vanvog" anzeigen.


      Das wäre dann aber etwas übermotiviert, es scheidet ja bereits der Nachweis von Vorsatz aus.

      Blaues Wesen schrieb:

      sich totstellen nach erfolgtem Kauf halte ich, von wem auch immer getätigt, für unsäglich!


      Darin sind wir uns alle einig.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Inwieweit man sich als VK darauf einlässt, ist immer eine Frage der beteiligten Personen.
      Wie das jeder für sich handhabt, ist jedem selbst überlassen.

      Tatsache ist, der Kaufvertrag hat Bestand, vanvog hat kein Widerrufsrecht. Er ist auf den guten Willen des privaten VK angewiesen, der die Einhaltung auch einklagen könnte.

      Guter Wille kann nur hervorgerufen werden, wenn man kleine Brötchen backt und offen und ehrlich ist. Jede Fangfrage des VK, die im Widerspruch zu den bis dahin gemachten Aussagen beantwortet wird, fällt dem Bittsteller gnadenlos auf die Füße.
      Niemand reagiert großzügig im Gegenzug dafür, dass er belogen wird. Das sollte der TE bei seiner weiteren Vorgehensweise unbedingt beherzigen.
    • vanvog schrieb:


      Während ich mir also die letzten paar Tage überlegt habe, was ich nun machen, meldet sich schon der Verkäufer, wo das Geld denn bleibt.

      Wieviele Wochen hättest du denn noch weiterüberlegt, wenn sich der VK nicht gemeldet hätte?

      Es gibt nur zwei Varianten:
      A) unverzüglich Kontakt mit dem VK aufnehmen und um Aufhebung der Transaktion nachsuchen. Spielt er mit - Glück gehabt. Leider bereits verwirkt wegen Nachdenkblockade. Bleibt nur noch Variante
      B) den Artikel abnehmen und dem nächstbesten in der Verwandschaft aufs Auge drücken oder eben selbst weiterverkaufen.

      Schritt 1 ist ja nun versaut, jetzt kannst du in Ruhe über die Schritte 2-1000 weiter nachdenken.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Der "gute Wille"...

      *alte_eule* schrieb:

      Guter Wille kann nur hervorgerufen werden, wenn man kleine Brötchen backt und offen und ehrlich ist.



      Worin soll denn der "gute Wille" konkret bestehen?

      Ich weiß,dem Vk kommen die Tränen ob dieses unglücklichen Geschenkzufalls und gestattet den Rücktritt;so etwa??

      Das ist doch wohl im höchsten Grade naiv!

      Worin soll denn das "kleine Brötchen backen" konkret bestehen??

      Ich weiß,finanzieller Ausgleich,der NIEMALS den Einnahmeverlust ausgleicht.

      Das ist doch wohl blauäugig,solange nicht ein "großes Brötchen" angeboten wird(meine angedachten 50 Prozent,hier €250.-) UND der Artikel problemlos(!!) erneut zu verkaufen ist.Natürlich müssen die Einstellgebühren UND die Verkaufsprovision(immerhin ca.€55.- zusammen)hinzuaddiert werden.

      "Offen und ehrlich":Aha,die Wahrheit oder was als solche dargestellt wird,ist eine Art Automatismus,dem die "Gnade" zu folgen hat??

      So eine Art "Gnädig-stimm-Psychologie"??

      Ist das ernst gemeint oder eine Spekulation auf die emotionale Konstruktion des Vk??

      petergabriel
    • @ Petergabriel

      Ja, natürlich sind Bitten immer auf die Psychologie des Gegenübers abgestellt.

      Echte Bitten beinhalten nämlich, dass kein Rechtsanspruch etwas besteht, was man selbst gerne hätte.

      Das nennt sich auch soziale Kompetenz.

      Dass du mit diesem Begriff und dem Umgang damit Schwierigkeiten hast, kann ich mir vorstellen. *sncr*
    • Character is a victory,

      *alte_eule* schrieb:

      Dass du mit diesem Begriff und dem Umgang damit Schwierigkeiten hast, kann ich mir vorstellen. *sncr*



      "Character is a victory,not a gift",Eule!

      Du hast das (kleine)Geschenk,ich hingegen den (großen)Sieg in punkto soziale Kompetenz,Eule!

      Das unterscheidet uns!

      Und jetzt:NICHT OT antworten,denn darauf bist Du ja auch immer so scharf und mahnst und mahnst und mahnst........

      petergabriel