Reingefallen bei Louis Vuitton Tasche - Angela Cremer Düsseldorf

    • Penny schrieb:

      Gerade kam Post von der Staatsanwaltschaft.

      Die Ermittlungen sind wieder aufgenommen worden.
      Es ist eine Anschrift bekannt die von der Polizei überprüft wird.
      Es ist beabsichtigt nach der Gewährung rechtlichen Gehörs Anklage zu erheben.

      Wie mach ich denn jetzt weiter?
      Kann ich jetzt schon ein Mahnverfahren einleiten, oder soll ich noch abwarten bis die Adresse überprüft wurde?
      Hi,
      hast du bei der Staatsanwaltschaft nachgefragt, oder woher hast du die Info?
      Bei mir wurde das verfahren eingestellt, da der aufenthalt nicht ermittelt werden kann, allerdings ist dies schon einige Zeit her.
    • Gerade kam ein Schreiben vom Jugendgericht Düsseldorf.
      Sie wurde am 14.10.15 zu einer Einheitsjugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.

      Sollten ich zivilrechtliche Ansprüche gegen die verurteilte geltend machen wollen, wird darauf hingewiesen, dass hierzu ein neues Verfahren zu betreben ist. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes ist unter Umständen zu empfehlen.

      Reicht das nicht aus wenn ich die Adresse mitgeteilt bekomme nochmal den Mahnbescheid zu schicken?
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • Penny schrieb:

      Der Mahnbescheid konnte nicht zugestellt werden.
      Empfänger unbekannt verzogen.
      Natürlich muss der Mahnbescheid auch zugestellt werden können, um wirken zu können, da sollte ja nun die "Adresse" leicht festgestellt werden können, wenn die nun einsitzt? Soweit ich die verschiedenen Kommentare im Netz verstehe, kann da entsprechend zugestellt werden.

      Ich würde mich aber mal beeilen, bevor sich da wieder der Aufenthaltsord ändert - wg. guten Betragens!?
    • crow schrieb:

      Das ist ja verrückt, nun höre ich hier ebenfalls zum vermehrten Male davon...
      Was hörst du zum vermehrten Male?
      Bis du auch betrogen worden?
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Penny ()

    • Stubentiger schrieb:

      Penny schrieb:

      Der Mahnbescheid konnte nicht zugestellt werden.
      Empfänger unbekannt verzogen.
      Natürlich muss der Mahnbescheid auch zugestellt werden können, um wirken zu können, da sollte ja nun die "Adresse" leicht festgestellt werden können, wenn die nun einsitzt? Soweit ich die verschiedenen Kommentare im Netz verstehe, kann da entsprechend zugestellt werden.
      Ich würde mich aber mal beeilen, bevor sich da wieder der Aufenthaltsord ändert - wg. guten Betragens!?
      Sitz sie oder hat sie Bewährung bekommen?
      Steht im Schreiben nicht.
      Aber anscheinend gibt es eine Meldeadresse.
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • Also laut Staatsanwaltschaft Düsseldorf sitzt sie nicht.
      Es gab eine Bewährungsstrafe,.
      Wobei ich mich schon frage wie das denn bei 41 verhandelten Fällen und falscher Verdächigung so ein mildes Urteil geben kann.
      Und warum man als geschädigter nichts davon erfährt.

      Schade das crow nix mehr dazu schreibt...
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • Nochmal die eine Frage.
      Wie gehe ich nun vor.
      Brauche ich einen Anwalt für die Akteneinsicht für ein Zivilverfahren oder reicht es aus nur einen Mahnbescheid zuzuschicken?
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • Hab ich schon ;)
      Die Akte liegt beim Amtsgericht , die geben am Telefon keine Auskunft.
      Die Adresse muss ich jetzt schriftlich Anfordern.

      Wenn ich die Adresse habe, reicht die dann aus oder brauch ich doch für meinen Anspruch einen Anwalt?
      Mit wem das Pferd nie durchgeht, der reitet einen hölzernen Gaul.

      Christian Friedrich Hebbel
    • Nein, prinzipiell brauchst du dafür keinen Anwalt. Soweit ich das mitbekommen habe, hast du bereits mehrere Mahnbescheide Beantragt, welche nur an der falschen Adresse scheiterten. Also einfach alles nochmal mit der dann korrekten Adresse und schön die Kosten für die erfolglosen Mahnbescheide mit auflisten.

      Mehr Sorgen macht mir da die nahende Verjährung. Denn ich bin mir nicht sicher ob deine Bemühungen ausreichen um diese zu hemmen.