Kanzlei U+C mahnt für The Archive AG das Anschauen von Redtube-Filmen ab

    • Kanzlei U+C mahnt für The Archive AG das Anschauen von Redtube-Filmen ab

      Aktuell mahnt die berüchtigte Anwaltskanzlei U +C ( URMANN + COLLEGEN) aus Regensburg, massenhaft Nutzer der Porno Seite redtube ab.

      Den verwendeten Aktenzeichen nach zu urteilen, dürften bisher über 10000 Abmahnungen verschickt worden sein. Strittig ist, wie die Kanzlei an die IP´s der Nutzer gekommen ist und wie das Landgericht Köln eine Verfügung erlassen konnte, zur Herausgabe von sovielen Daten auf einmal.

      Abgemahnt wurden bisher die Filme:
      • Dream Trip,
      • Amanda´s secrets,
      • Hot stories,
      • Glamour Show Girls,
      • Miriam's Adventures
      Abgemahnt wurden Nutzer, die sich diese Filme im August angeschaut haben sollen.
      Es gibt noch eine entscheidende Auffälligkeit bei diesem Fall. Sehr viele Betroffene, die sich bisher zu Wort gemeldet haben, berichten von einem Virus, der zu dem fraglichen Zeitpunkt vom Virenscanner gefunden wurde. Wo und wie man sich diesen Virus eingefangen hatte, konnte bisher nocht nicht so richtig nachvollzogen werden. Es wird vermutet, dass dieser Virus genutzt wurde um an IP´s zu kommen. Viele Betroffene geben auch an, die Seite redtube gar nicht zu kennen. Eine andere Variante, die inzwischen auch ins Spiel gebracht wurde, ist eine Seite mit ähnlichen Namen retdube.net ( Achtung: diese Seite bitte nicht ancklicken ! ) , welche im Juli dieses Jahren in Panama angemeldet wurde. Ruft man diese Seite aus, meint man man wäre auf der richtigen Seite von redtube.com. Inzwischen geht man davon aus, dass über diese Fake Seite das Surfverhalten der Nutzer, samt dazugehörigen IP´s, aufgezeichnet wurde. Vermutlich wird auch der Virus von der Fake Seite gekommen sein, denn Kaspersky schlägt beim Besuch dieser Seite Alarm. Ob der Virus auch anderweitig unters Volk gebracht wurde, steht noch nicht fest, man kann aber davon ausgehen.
      Eine andere Auffälligkeit eine eine Abuse Mail von der Telekom, welche viele Telekom Nutzer zu dem fraglichen Zeitpunkt erhalten hatten, wo auf einen Virus/Trojaner hingewiesen wurde. Diese Mail hatte wohl keiner so richtig ernst genommen und eher als Spam oder Pishing Versuch eingeordnet. Inzwischen hat die Telekom wohl die Richtigeit dieser Mails bestätigt. Irgendwie wurden wohl die seinerzeit benutzten IP´s und/oder Mail-Konten auffällig. Überhaupt scheinen bei dieser Abmahnwelle überwiegend Telekom Kunden betroffen zu sein.
      Aktuell überschlagen sich die Ereignisse. Fast stündlich gibt es zu diesem Fall neue Infos. Die Telefone von den bekannten und auch weniger bekannten, Anwälten brechen zusammen oder sind schon zusammen gebrochen. Bei den Homepages der Anwälte sieht es nicht anders aus. Teilweise wegen Überlastung nicht mehr zu erreichen. Mit dem verschicken bzw. beantworten von Mails kommen die Anwälte nicht mehr nach. Alleine bei RA Solmecke haben sich übers Wochenende über 600 Betroffene gemeldet.
      Nachfolgend ein Ausschnitt der Abmahnung;

      Gegenstandswert: 1080,50 Euro

      Schadensersatz: 15,50 Euro

      Geschäftsgebühr: 149,50

      Pauschale Post und Kom.: 20,-

      Aufwendungen für die Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal: 65,-

      Gesamtbetrag: 250,- Euro
      Begründung:

      1.Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluß
      aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Werk “Dreamtrip”. Unserer
      Mandantin steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu
      vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das
      Streamen des betreffenden Werkes über Ihren Internetanschluß verletzt.

      2. Die beim Streamen des genannten Werkes technisch notwendige
      Zwischenspeicherung stellt ein Vervielfältigen nach § 16 UrhG dar und
      steht ausschließlich dem Urheber bzw. dem Rechteinhaber zu. Hierfür
      spielt es keine Rolle, ob das Werk dauerhaft oder nur vorübergehend
      gespeichert wird. Eine rechtmäßige Nutzung der Raubkopie (§ 44a UrhG)
      ist ohne Genehmigung des Urhebers nicht möglich (vgl. AG Leipzig, Urteil
      vom 21.12.2011 – Az 200 Ls 390 Js 184/11). Eine unerlaubte
      Vervielfältigung zum privaten Gebrauch (§ 53 UrhG) kommt hier von
      vorneherein nicht in Betracht, da eine offensichtlich rechtswidrig
      hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet
      worden ist (§ 97 UrhG) Weiterhin hat unsere Mandantschaft gegen Sie
      einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz (§ 97 UrhG).
      Weiterhin hat unsere Mandantschaft gegen Sie den Anspruch auf
      Vernichtung aller…Kopien

      Folgende Daten konnte die seitens der Mandantschaft beauftragte Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher dokumentieren:

      Datum Uhrzeit…

      IP Adresse…

      Produktname…

      Benutzerkennung…

      Filelink…

      Nachfolgend ein paar Links zu Seiten von bekannten Anwälten ( insofern gerade erreichbar )

      wbs-law.de/abmahnung-fileshari…nungen-deutschland-49008/

      kanzlei.biz/nc/urteile/09-12-2…archive-ag-streaming.html

      it-recht-deutschland.de/?p=281420

      netzpolitik.org/2013/der-dreif…uc-streaming-abmahnungen/

      infodocc.info/streaming-wird-a…g-durch-uc-rechtsanwaelte

      anwalt.de/rechtstipps/abmahnun…uf-redtubecom_053708.html

      ratgeberrecht.eu/urheberrecht-…/abmahnung-streaming.html
      "Dass die Vögel der Sorge und des Kummers über deinem Kopf fliegen, kannst du nicht ändern. Aber du kannst verhindern, dass sie Nester in deinen Haaren bauen" ( Aus China )
    • Kaum das Posting abgeschickt und schon das nächste Update:

      Das Landgericht Köln hat inzwischen wohl bestätigt, den Anträgen von U + C, zur Herausgabe der Persönlichen Daten zu den IP´s, wohl überwiegend stattgegeben zu haben. Es sollen aber auch vereinzelte Anträge zurück genommen oder abgewiesen worden sein.
      "Dass die Vögel der Sorge und des Kummers über deinem Kopf fliegen, kannst du nicht ändern. Aber du kannst verhindern, dass sie Nester in deinen Haaren bauen" ( Aus China )
    • Ich ergänze mal:

      lawblog.de/index.php/archives/…-mit-vielen-fragezeichen/
      (recht kompakte Argumente)

      augsburger-allgemeine.de/digit…se-fallen-id28048292.html
      (dasselbe für Laien)

      internet-law.de/2013/12/was-is…treaming-abmahnungen.html
      (paar Argumente aus der Fachwelt)

      ferner-alsdorf.de/2013/12/abma…nquelle-fuer-ip-adressen/
      (Hinweis darauf, daß die IPs von Malware abgegriffen worden sein könnten)

      stadt-bremerhaven.de/porno-abm…alt-raet-zu-gelassenheit/
      (zum Beschluß, der offensichtlich krass rechtswidrig ist, weil die Richter nicht mal gelesen haben, daß es nicht um Filesharing geht)

      Nur sehr kurz: Ich habe auch einen Fall in der Familie, und derjenige nutzt zwar redtube, hat aber das genannte Werk mit Sicherheit nicht gesehen, schon gar nicht zu dem im Schreiben benannten Zeitpunkt. Nun ist es ja nix ganz neues, daß ertappte Porno-Surfer das so nicht zugeben wollen, aber in dem Fall ist es tatsächlich zu 100% glaubhaft.

      Auch der Betroffene hatte von der Telekom - wie bei RA Ferner zu lesen - ungefähr um den fraglichen Zeitpunkt herum ein Schreiben bekommen, daß sein Internetverkehr Anzeichen für einen Virenbefall hergibt und er doch mal seinen Rechner überprüfen sollte; "Befund" war positiv (fragt mich bitte nicht was da herumsprang, ich war da nicht involviert, sonst hätte es natürlich keinen Scan mit Reparaturversuch gegeben, sondern ein komplettes Neuaufsetzen des gesamten als kompromittiert anzunehmenden Systems -> einzige Handlungsoption in so einem Fall).

      Jedenfalls liegt für mich die Vermutung nicht fern, daß Urmann und Collegen mal wieder ein Prachtexemplar von gewerbsmäßigem Betrüger als Mandanten an Land gezogen haben. Man nehme mal an, eine untergeschobene SoftMalware protokolliert das Surfverhalten, und alle, die tatsächlich redtube angesurft haben, bekommen fast ein halbes Jahr später - also zu einem Zeitpunkt, wo niemand mehr erinnert, welchen Porno (btw: Urheberrecht und Schöpfungshöhe, anyone?) er denn nun geschaut hat oder nicht, eine Abmahnung. Schöner Bluff.

      Bei der Höhe der Kostennote und der spießbürgerlichen Verbissenheit mit dem Thema Sex und Porno, die in Teilen der Bevölkerung vorherrscht, darf man davon ausgehen, daß etliche brave Familienväter bezahlt haben oder bezahlen werden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Original: Pandarul
      Jedenfalls liegt für mich die Vermutung nicht fern, daß Urmann und Collegen mal wieder ein Prachtexemplar von gewerbsmäßigem Betrüger als Mandanten an Land gezogen haben. Man nehme mal an, eine untergeschobene SoftMalware protokolliert das Surfverhalten, und alle, die tatsächlich redtube angesurft haben, bekommen fast ein halbes Jahr später - also zu einem Zeitpunkt, wo niemand mehr erinnert, welchen Porno (btw: Urheberrecht und Schöpfungshöhe, anyone?) er denn nun geschaut hat oder nicht, eine Abmahnung. Schöner Bluff.


      Der Rechteinhaber und U+C scheinen sich schon gut aus der Vergangenheit zu kennen. ;)

      Ich kopiere der Einfachhalt halber einfach mal einen Beitrag von RA Weiss & Partner hier herein.

      Update 09.12.2013: Eine Hintergrundrecherche: Am 08.11.2013 wurde das Handelsregister des Kantons Zürich in Bezug auf die The Archive AG wie folgt geändert:

      „The Archive AG, in Bassersdorf, CH-020.3.036.349-0, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 69 vom 11.04.2013, Publ. 7142760).
      Eingetragene Personen neu oder mutierend: Reichert Ralf, deutscher Staatsangehöriger, Offenbach am Main (DE), Mitglied des Verwaltungsrates, mit Einzelunterschrift; […]“

      Der Name Ralf Reichert, insbesondere der Name seiner Firma Intergroove, fällt seit Jahren in direktem Zusammenhang mit Herrn Moses Pelham sowie indirekt mit der Firma Digiprotect, die zwischenzeitlich pleite ist. Das Frankfurter Unternehmen Pelhams, für welches die Kanzlei Urmann und Collegen in den vergangenen Jahren unzählige Filesharing-Abmahnungen ausgesprochen hatte, hatte sich von Digiprotect in die Firma "FDUDM2 GmbH" (soll angeblich die Abkürzung für „Fick Dich Und Deine Mutter too“ sein) umbenannt, die zwischenzeitlich Insolvenzantrag gestellt hat:

      Handelsregister vom 28.05.2013:

      „FDUDM2 GmbH, Frankfurt am Main, Krögerstraße 2, 60313 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.“

      Herr Ralf Reichert als Geschäftsführer von Intergroove und Moses Pelham sind sich seit Jahren durch eine wohl enge Geschäftsbeziehung bekannt; die Kanzlei Urmann und Collegen in deren Mitte.


      Quelle: RA Weiss & Partner
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Die GmbH ist pleite, also die jur. Person, aber nicht der Gesellschafter der dahinter steht. Der wird schon nicht sein Essen aus der Suppenküche bekommen ;)
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Pandarul

      deshalb doch meine Frage, Abmahnungen müssen doch vom Abmahner vorfinanziert werden,
      wie kann das ein Insolventer???

      Und das er Geld zur Seite gebracht hat um den Anwalt für die Abmahnungen zu bezahlen dürfte dann doch für den Staatsanwalt sehr interessant sein

      oder verstehe ich etwas falsch?
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Hier die Abuse Mail der Telekom:

      DTAG ABUSE MAIL

      | Kundennummer: [Nummer]
      | Anschlussinhaber: [Name]

      Sehr geehrte Kundin,
      sehr geehrter Kunde,

      wir haben festgestellt, dass über Ihren Internet-Zugang unerwünschte
      Zugriffe auf fremde Computer erfolgt sind (“Hacking”). Eventuell wurden
      auch Passwörter, Kreditkarten-, Bank- und sonstige Daten bereits
      ausgelesen.

      (…)

      Die folgende IP-Adresse war zu dem genannten Zeitpunkt Ihrer
      Zugangsnummer zugeordnet:

      IP-Adresse: []
      Zeitangabe: 29.07.2013, 13:15:50 (MESZ)

      Wichtig: Bitte prüfen Sie Ihre Computer und beheben Sie umgehend die
      Ursache der missbräuchlichen Nutzung.


      Wer eine solche Mail von seinem Provider erhält, sollte grundsätzlich beim Provider nachfragen, ob eine solche Mail tatsächlich verschickt wurde, da auch viele Spam Mails im Umlauf sind. Falls Ja, sollte man sich seinen Rechner mal ganz genau unter die Lupe nehmen. Grundsätzlich sollte man sein System ständig prüfen und seinen Virenscanner oder Internet Security auf dem Laufenden halten.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • @mijanne: Ja, siehe @manni.

      Die Abmahnungen stammen von einer Schweizer AG, in deren Verwaltungsrat dieser Reichert sitzt. Und? Nur weil er über Intergroove was mit Digiprotect zu tun hatte, ist ihm ja nun nicht verboten, in der Schweiz bei einer AG zu sein.

      @manni: Was ist die Quelle dieser Mail?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • pandarul schrieb:

      welchen Porno (btw: Urheberrecht und Schöpfungshöhe, anyone?)


      Auch bei einem Porno ist es egal, ob und wie man die Schöpfung hochbekommt. Das steht auf jeden Fall fest. (SCNR)

      Interessant finde ich dieses hier: Gegenstandswert 1080,50 Euro aber Schadensersatz 15,50 Euro

      Ähhhmmm.... Hallo?

      Natürlich bekommt U+C das dann nur über ein Massengeschäft in den rentablen Bereich. Wie man dann auf die 149,50 kommt? Keine Ahnung. Und woher der Auftraggeber die Kohle hat um das Massengeschäft erst mal vorzufinanzieren? Auch keine Ahnung.

      Wird schon so sein wie immer...
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • @pandarul

      So sieht die Abuse Mail aus, welche die Telekom verschickte.

      Inzwischen ist diese Muster-Mail auch im Netz zu finden.

      Hier noch ein Beitrag aus dem Netz:

      Urteil: Kein Urheberrechtsschutz für Pornos
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Gegenstandswert 1080,50 Euro aber Schadensersatz 15,50 Euro


      Na, die 15,50 sind wohl der Wert, zu dem man diesen "Film" theoretisch kaufen könnte. Anders als beim Filesharing können sie ja nicht herbeilügen, daß durch den Upload Fantastillionen Euro Schaden entstanden sind, weil jetzt niemand mehr den Müll kauft, wenn er illegal im Netz steht.

      @manni: Wie las ich heute in einem Kommentar? Die kleine Münze ist wirklich sehr klein. Aus der Originalquelle:

      Mit ihrer Auffassung stehen die Richter aber auf recht einsamer Flur. Fast alle Gerichte bejahen ohne großes Aufhebens die erforderliche Schöpfungshöhe, auch bei Pornofilmen ohne sonstige Handlung (Beschluss vom 29. Mai 2013, Aktenzeichen 7 O 22293/12).


      Mal sehen wie sich das entwickelt. Gerade bei dieser Welle steht ja zu erwarten, daß sich Leute gerichtlich wehren. Eine Feststellungsklage auf Legalität von Streams allgemein oder die Verneinung der Schöpfungshöhe der entsprechenden Werke wären da sicher Möglichkeiten.
    • Uiuiui 10000 Abmahnungen...

      a durchschnittlich 3cm³, macht etwa 30 Liter Körperflüssigkeit oder mehr. Das ist doch eine ganze Menge Schöpfungshöhe, wenn auch "lediglich" durch "sexuelle Vorgänge in primitiver Weise" hergestellt. Aber auch dagegen verwahre ich mich. In höchster Exstase entfleucht mir immer der Ruf "Oh Gott oh Gott". Das kann doch nicht primitiv sein. Oda wat?

      Ach was für ein schöner Aufreger kurz vorm heiligen Fest der Liebe. Bisher vermisse ich die kernigen Verhaltensmaßregeln, wie die nun beim Wichsen Ertappten sich zur Abmahnung verhalten sollen.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
    • Hmmmm, ...

      Ich habe mir gestern Abend mal diesen Thread durchgelesen und natürlich nicht den O-Link im EP angeklickt. Allerdings habe ich einige andere Links zum Thema angeklickt, weiß aber nicht mehr genau welche.

      Heute 09:48 habe ich auch so eine Abmahn-Mail bekommen, allerdings nicht an die Addy, mit der ich hier angemeldet bin. Der "Absender" ist ein wenig verunstaltet: =?utf-8?q?Rechtsanw=C3=A4lte URMANN + COLLEGEN?= , Absender IP utrace.de/?query=178.15.168.194 nicht weiter zurück zu verfolgen.

      Text der übliche, mit einem ZIP-Anhang, auf dem sich (angeblich) die Beweisaufzeichnungen und die Bankdaten befinden sollen. Das Öffnen dürfte zu einigen unangenehmen Überaschungen führen.

      Bemerkenswert ist außerdem die Tatsache, daß der Absender in die Zukunft schauen kann. Die abgemahnte Nutzung der betreffenden Seite soll erst am 23.12.2013 stattfinden: img12.imageshack.us/img12/8006/b3u3.jpg


      Ist schon ein komischer Zufall, daß ich, nachdem ich hier unterwegs war, kurz darauf selber so eine Mail bekommen habe. Ist viellecht noch jemand betroffen?
    • Also @Walter Reinhold :lach:

      Ich geh davon aus, dass bei diesen Abmahnungen einige Gelder fließen werden, wer möchte schon weiteren Ärger produzieren.
      Viele werden die Filmchen heimlich schauen und das darf der Partner bloss nicht mitbekommen, leider ist es in vielen Fällen so.
      >> Zum Kontaktformular für nicht registrierte Gäste und Betrugsopfer! <<
      Mit der Meldung eines Betruges unterstützt ihr die Prävention!

    • Es gibt schon die ersten Strafanträge gegen die Abmahner. Ich kann das nur befürworten.

      Ausserdem folgende interessante Info:

      heise.de/newsticker/foren/S-Th…271049/msg-24493181/read/

      Hinter der Firma The Archive AG aus der Schweiz und der Firma

      ITGuards Inc. aus den USA stecken die gleichen Leute.



      ITGuards Inc. ist nur ein Briefkasten in Wilmington/Delaware:

      bizapedia.com/de/ITGUARDS-INC.html

      delecorp.delaware.gov/tin/GINameSearch.jsp



      Die Webseiten beider Firmen liegen deshalb (nicht zufällig) auf dem

      selben Server mit der IP-Nummer: 216.185.152.151



      the-archive.ch = 216.185.152.151 = itguards.net
      gehostet bei WIX.COM wie passend :lach:
    • YmxlZXA= schrieb:

      Bemerkenswert ist außerdem die Tatsache, daß der Absender in die Zukunft schauen kann.


      Du bist nicht allein. Da sind Trittbrettfahrer unterwegs, die entweder die Zeit nicht abwarten können oder einfach den Umgang mit dem Kalender nicht gewohnt sind.
      Link zu Abmahnwahn-Dreipage aw3p.de/aktuell.htm
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • YmxlZXA= schrieb:

      Bemerkenswert ist außerdem die Tatsache, daß der Absender in die Zukunft schauen kann. Die abgemahnte Nutzung der betreffenden Seite soll erst am 23.12.2013 stattfinden: img12.imageshack.us/img12/8006/b3u3.jpg


      Ist schon ein komischer Zufall, daß ich, nachdem ich hier unterwegs war, kurz darauf selber so eine Mail bekommen habe. Ist viellecht noch jemand betroffen?

      Was ich sagen wollte:

      Meine Mail ist offensichtlich keine O-Mail der Herren RAe.

      Habe übrigens eben eine weitere solche Mail bekommen. Diesmal soll ich schon am 17.12.2013 die bereits abgemahnte Urheberrechtsverletzung begehen und die IP dafür haben die sich auch schon ausgesucht: utrace.de/?query=87.101.140.134


      [Blockierte Grafik: http://img543.imageshack.us/img543/7811/efc2.jpg]