Kanzlei U+C mahnt für The Archive AG das Anschauen von Redtube-Filmen ab

    • Walter Reinhold schrieb:

      Bisher vermisse ich die kernigen Verhaltensmaßregeln, wie die nun beim Wichsen Ertappten sich zur Abmahnung verhalten sollen.


      In diesem Fall?

      Den Auskunfsbeschluß des LG Köln als rechtswidrig feststellen lassen.

      Die Abmahnung abheften und ignorieren. Ich weiß, ich weiß, das ist aber wirklich das eine Prozent, wo das die korrekte Vorgehensweise ist. Auf gar keinen Fall die UE unterschreiben, dann ist man a) die nächten 30 Jahre nicht mehr sicher und b) auf der Liste "leichte Abmahnopfer", die in Betrüger- und Winkeladvokatenkreisen rumgereicht wird.

      Merke: es geht um Vorgänge aus Ende Juli 2013, mit Eilbedürftigkeit ist es vorbei, es besteht nicht die Gefahr, daß ein intellektuell überfordertes Gericht eine EV erläßt.

      Ich stimme @roflem zu, außerdem ist eine Strafanzeige sinnvoll. Da stinkt einfach zu viel. Belege wie Abusemails oder "Protokoll" des AV-Snakeoils aufheben.
    • Stadler hat mittlerweile gut zusammengefaßt:

      Die Abmahnungen der Kollegen von U&C leiden aber, ungeachtet der generellen juristischen Bedenken und der berechtigten Frage nach der Herkunft der IP-Adressen der abgemahnten Nutzer, an ganz schnöden handwerklichen Mängeln. Die Abmahnung beachtet nämlich die Vorgabe von § 97a Abs. 2 S. 1 Nr. 4 UrhG nicht ausreichend. Denn es wird in der Abmahnung nicht angegeben, dass die von U&C vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung über die abgemahnte Rechtsverletzung hinausgeht. Die Abmahnung ist alleine deshalb nach § 97 a Abs. 2 S. 2 UrhG unwirksam.
    • Ob ich jetzt auch zum erlauchten Kreis der Abgemahnten gehöre?

      Die email ist soeben gekommen:

      Sehr geehrte(r) xyz[coma] abc,



      Grund unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus
      begangene Urheberrechtsverletzung an dem Werk Hot Stories. Unserer
      Mandantin The Archive AG steht das ausschließliche Recht zu, dieses
      Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch
      das Streamen des betreffenden Werkes über Ihren Internetanschluss
      verletzt.



      Folgende Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragte Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher speichern:



      Datum/Uhrzeit: 05.12.2013 24:34:35

      IP-Adresse: 77.128.126.228 xxx[coma] xxx

      Produktname: Hot Stories

      Benutzerkennung: 3491080961

      Stream-Anbieter: Redtube



      Unsere Mandantin hat daher vor dem Landgericht Köln Ihren
      Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in
      Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die
      Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der
      Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In
      dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 233 0 173/13 wurde Ihrem
      Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.



      Namens und in Vollmacht unserer Mandantin fordern wir Sie hiermit auf,
      die gegebenenfalls noch vorhandene rechtswidrige Kopie sofort von Ihrem
      Computer zu entfernen. Weiter fordern wir Sie auf zur Ausräumung der
      Wiederholungsgefahr eine Unterlassungserklärung gegenüber unserer
      Mandantin abzugeben, für deren Eingang in unserer Kanzlei eine Frist bis
      spätestens 13.12.2013 notiert wurde. Die Unterlassungserklärung muss
      hier im Original mit Unterschrift vorliegen. Eine Kopie oder eine
      Übermittlung per Telefax ist nicht ausreichend. Die
      Unterlassungserklärung muss ausreichend strafbewehrt, unbedingt und
      unwiderruflich sein. Ein entsprechender Formulierungsvorschlag mit einer
      Vertragsstrafenregelung nach dem gängigen Hamburger Brauch ist in der
      Anlage beigefügt. Sofern Sie beabsichtigten, diesen abzuändern (§ 97 a
      Abs. 2 Nr. 4 UrhG), weisen wir darauf hin, dass nur eine
      Unterlassungserklärung mit einer ausreichenden Vertragsstrafe die
      Wiederholungsgefahr beseitigt. Im Falle von Änderungen der
      Unterlassungserklärung tragen Sie das Risiko, dass diese von uns nicht
      akzeptiert wird.



      Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG besteht weiterhin ein Erstattungsanspruch gegen
      Sie. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung
      entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 76,22 Euro beziffern.
      Weiterhin haben Sie die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung
      der Rechtsverletzung, die Gerichtskosten des Verfahrens vor dem
      Landgericht Köln und die anteiligen Aufwendungen, die Ihrem Provider
      gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu erstatten waren zu ersetzen. Hierfür sind
      80,00 Euro anzusetzen. Die erstattungspflichtigen Kosten unserer
      Beauftragung bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
      und werden wie folgt beziffert:



      Gegenstandswert: 2537,00 Euro

      Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2030 VV RVG: 354,71 Euro

      Pauschale für Post und Telekommunikation: 19,30 Euro

      Schadensersatz: 76,22 Euro

      Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal: 80,00 Euro





      Die Beweisdaten sowie die Bankdaten und unsere Kontaktdaten ersehen Sie in der angehängten Datei.

      welche ich natürlich nicht öffnen werde.

      und ich hab um 24:34 h auch nix besseres zu tun, als mir Pornos anzuschauen....





      Mit freundlichen Grüßen



      Rechtsanwälte Urmann und Collegen
    • Endlich: ich auch, hab mich schon gemobbt gefühlt

      Mein Verbrechen startet laut Abmahnung am 13.12.2013 um 21:54:20. Ich werde mir den wunderschönen Film "Hot Stories" angucken und mir endlichmal so richtig primitiv die Birne wegschießen, wenn ihr wißt was ich meine.

      Meine IP wird sein: 97.126.24.210, dazu werde ich mich von 97-126-24-210.tukw.qwest.net in Denver /USAeinloggen.

      Jungs und Mädels ich muß los, sorry keine Zeit mehr. Schiet auf Weihnachten oder X-Mas oder wie das Gerümpel heißt. Wat mutt dat mutt.
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Urmann und Collegen starten Rückrufaktion

      Letztes Wort des Sportlehrers: "Alle Speere zu mir!"

      Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

      Aufgrund von vermehrten Anrufen können unsere Leitungen überlastet sein. Wir bitten um etwas Geduld.
      Gefälschte Abmahnungen im Namen von U+C
      Seit heute werden im Namen von U+C Abmahnungen per E-Mail verschickt, in denen den Empfängern Urheberrechtsverletzungen im Internet vorgeworfen werden. Diese E-Mail stammen nicht aus der Kanzlei URMANN + COLLEGEN. Abmahnungen im Namen unserer Mandantschaft werden ausschließlich per Post versandt. Sollten Sie eine derartige E-Mail erhalten haben, bitten wir darum, uns diese an

      mail@urmann.com

      zukommen zu lassen, damit wir hiergegen vorgehen können. Falls die Email einen Anhang enthält, öffnen Sie diesen bitte keinesfalls, weil oft Schadsoftware mit versendet wird. Sie können dem Sender der Email antworten und ihm mitteilen, dass höchstwahrscheinlich sein Email-Konto und möglicherweise auch der komplette Computer gehackt wurde.

      urmann.com/
      ___________________________________________
      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
    • Bei der Uhrzeitangabe 24:34 würde ich das Ding wohl in den Shredder hauen.

      Der "Film" endete dann um 25:63 oder wie?
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.
    • Von der Kanzlei Weiss und Partner, gibt es wieder aktuelle Updates, welche ich hier mal reinstelle:

      Update 10.12.2013 I: Die Ereignisse in Bezug auf die Abmahnungen der Firma The Archive AG überschlagen sich förmlich. Der Kollege von Rüden hat mittlerweile den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 101 Abs. 9 UrhG, und den Beschluss des Landgerichts Köln in dem entsprechenden Verfahren gern. § 101 Abs. 9 UrhG veröffentlicht.

      Hierbei fällt zunächst auf, dass der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Auskunft nicht durch die Kanzlei Urmann und Collegen beim Landgericht Köln eingereicht wurde, sondern durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian. Herr Rechtsanwalt Sebastian ist dabei ein alter Bekannter, wenn es um urheberrechtliche Abmahnungen in sog. Tauschbörsen geht. In welcher Beziehung RA Sebastian mit den Kollegen der Kanzlei Urmann steht, können wir derzeit noch nicht beurteilen.

      In dem Antrag des Kollegen Sebastian ist zu lesen:

      „Die Antragstellerin ist Inhaberin des ausschließlichen Rechts, das Filmwerk „Amanda's Secret“ in allen Teilen im Rahmen der Auswertung im Internet über dezentrale Computernetzwerke auszuwerten und in solchen öffentlich zugänglich zu machen, sowie mittels Streaming und Download- und Progressive-Downloadangeboten kommerziell und nicht-kommerziell zu nutzen.“

      Weiter führt der RA Sebastian in Bezug auf die vieldiskutierte Frage, wie die entsprechenden IP-Adressen ermittelt wurden, aus:

      „Das von dem Antragsteller beauftragte Unternehmen itGuards Inc., überwacht mit der Software "GLADII 1.1.3. ", ob im Internet auf sogenannten Download-Portalen für Filme solche Portale ohne Zustimmung der Rechteinhaber geschützte Filmdateien zum Herunterladen anbieten und damit Rechte der Filmhersteller bzw. deren Lizenznehmer verletzen. Protokolliert wird dabei die IP-Adresse des Nutzers, welcher den Download-Link auf dem Portal betätigt, sowie der Zeitpunkt, ab dem die Datei abgerufen wird.“

      Hierbei wird lediglich auf Downloadportale Bezug genommen, auf denen seitens des Betreibers die Möglichkeit eröffnet wird, den entsprechenden Film via Download auf den eigenen Computer herunterzuladen. Nicht eingegangen wird auf die streitgegenständlichen Video- Streams. Stattdessen wird zur Fehlerfreiheit der eingesetzten Software suggeriert:

      „Die Vorgehensweise der Software beruht auf üblichen und gebräuchlichen Internet- Technologien, die von der […] in dem Gutachten vom 22. März 2013 untersucht und die Funktionsfähigkeit und Richtigkeit der Erfassung bestätigt wurden. Die Erfassungsgenauigkeit ist unabhängig von der Verwendung des vom Nutzer eingesetzten Internetbrowsers.

      Dateien bzw. Dateibündel werden eindeutig durch eigene URL, mithin eine einzigartige Ressourcenverweisung (Link) identifiziert. Für jeden dieser Links existiert ein einzigartiger, sogenannter Hash-Wert, der dem digitalen Fingerabdruck einer Datei oder eines Links vergleichbar ist und diesen unverwechselbar macht.

      Da durch minimale Änderungen an einer Datei, wie die Änderung der Qualität oder der Länge einer Musik- oder Videodatei, die ursprüngliche Variante der Datei nicht mehr durch dieselbe URL identifizierbar gemacht wird und diese dann einen anderen Hash-Wert aufweist, werden immer alle aufgefundenen Varianten der Dateien, welche den selben Inhalt aufweisen, sich aber durch kleinste Details und die jeweilige URL voneinander unterscheiden, dokumentiert.

      Für jeden dieser Links gibt es jeweils einen Hash-Wert, welcher als Einstiegspunkt zur Datenerfassung dient.

      Nach dem Sammeln dieser Daten zu den einzelnen urheberrechtlich geschützten Werken, werden zunächst die Dateien zur Probe herunter geladen.

      Diese Dateien werden dann mittels manueller Hör- und Sichtprobe daraufhin überprüft, ob sie tatsächlich das urheberrechtlich geschützte Material enthalten.

      Sobald der Abgleich erfolgreich abgeschlossen wurde, beginnt das System, bei den Netzwerkteilnehmern die zur eindeutigen Identifizierung relevanten Daten, wie die IP-Adresse samt genauem Zeitpunkt, welche von offiziellen Zeitdiensten erfragt wird, Werkname und Hash-Wert, zu protokollieren.“


      Im gesamten Antrag gemäß § 101 Abs. 9 UrhG finden sich keinerlei explizite Ausführungen, dass es sich bei den angeblich festgestellten Urheberrechtsverstößen nicht um solche durch das Herunterladen und gleichzeitige Bereitstellen in einer Tauschbörse oder ähnliches, sondern um angebliche Verstöße durch das Streamen von Videos handelt. Lediglich die Ausführung, dass die Antragstellerin die ausschließlichen Rechte „mittels Streaming und Download- und Progressive-Downloadangeboten“ inne habe, lässt jedoch noch nicht darauf schließen, dass die angeblichen Verstöße hier durch das reine Betrachten eines Streams stattgefunden haben sollen.

      Unserer Ansicht nach ist der Antrag ganz offensichtlich geeignet das Gericht zu täuschen. Hier hätte es auf Grund des besonderen Umstandes, dass nicht die illegale Tauschbörsennutzung im Mittelpunkt des Antrags steht, weiterer Ausführungen der Antragstellerin bedurft.

      Das Landgericht hat auf Grund dieser, bestenfalls mangelhaften Ausführungen, sodann beschlossen, dass durch das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen des geschützten Werks zu aus der Anlage ersichtlichen Zeitpunkten über eine sog. Tauschbörse eine Rechtsverletzung i.S.v. § 19a UrhG vorliegt.

      Dass das Gericht hier auf das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen des geschützten Werks über eine sog. Tauschbörse ausgeht, macht deutlich, dass der Beschluss offensichtlich nicht unter Zugrundelegung der angeblichen Rechtsverstöße auf einer Streaming- Plattform erlassen wurde.

      Auch die Tatsache, dass die Firma itGuards die IP-Adressen der Abgemahnten mit Hilfe der Software "GladII 1.1.3" erfasst haben mag, wird diesseits in Zweifel gezogen. Diese Software wurde für die Überwachung von Tauschbörsen entwickelt und dürfte für die Überwachung von Streaming- Portalen ungeeignet sein. In jedem Fall ist uns hier bis dato kein technisches Gutachten bekannt, in dem der technisch einwandfreie Betrieb der Software "GladII 1.1.3" auf Streaming- Seiten bestätigt wurde. In jedem Fall jedoch hätte es auch bezüglich der genauen Datenerfassung auf einer Streaming- Plattform unter Einsatz der Software "GladII 1.1.3" weitere Ausführungen bedurft.

      Dass die Kanzlei U+C die Abmahnungen in Kenntnis dieser Umstände ausgesprochen hat, bleibt völlig unverständlich.


      Quelle: Kanzlei Weiss + Partner
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Hier noch ein Update von der Kanzlei Weiss + Partner


      Update 10.12.2013 II: Vorsicht, die ersten Trittbrettfahrer versenden mit Viren verseuchte E-Mail; angeblich im Namen der The Archive AG durch die Kanzlei U+C.


      Update 10.12.2013 III: Auf die zahlreichen Fragen, ob eine abgeänderte strafbewehrte Unterlassungserklärung (also die sog. modifizierte Unterlassungserklärung bzw. mod. UE) abgegeben werden soll, möchten wir unsere generellen Gedanken hierzu mitteilen, die aber eine einzelfallbezogene Beratung keinesfalls ersetzen können:

      Auch die modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung gilt grundsätzlich zeitlich uneingeschränkt (also "lebenslänglich"). Das bedeutet, dass man quasi nie wieder aus dieser Unterlassungserklärung "rauskommt".

      Und: Auch bei grob-fahrlässigen Verstößen gegen die modifizierte Unterlassungserklärung muss damit gerechnet werden, dass empfindlich hohe Vertragsstrafenforderungen von mehreren tausend Euro geltend gemacht werden können.

      Wenn Sie also mit dem Gedanken spielen, eine solche modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, sollten Sie zunächst hinterfragen, ob Sie tatsächlich zukünftige Verstöße (lebenslänglich) ausschließen können oder ob Sie dazu bereit sind, mit Vertragsstrafenforderungen von mehreren tausend Euro konfrontiert werden zu wollen und mit dem entsprechenden Risiko leben zu wollen.

      Wenn Sie sich aber schon jetzt überhaupt nicht erklären können, wie es überhaupt zu dem Vorwurf aus der Abmahnung kommen konnte, sollten Sie ebenso kritisch hinterfragen, wie dann in Zukunft Wiederholungen vermieden werden können, um so Verstöße gegen die modifizierte Unterlassungserklärung zu vermeiden.

      Generell gilt, dass das Formulieren derartiger Erklärungen nicht dem Zufall überlassen werden und nicht ohne fachliche Überprüfung erfolgen sollte. Sie gehen mit der Unterlassungserklärung - nochmals vereinfacht ausgedrückt - ein lebenslängliches Vertragsverhältnis mit der Gegenseite ein, bei dem Vertragsverletzungen zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen kann.

      Bitte besprechen Sie dies in jedweden Zweifelsfallen mit dem Rechtsanwalt Ihres Vertrauen.



      Quelle: Kanzlei Weiss + Partner
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Nachfolgend der Beschluss vom Landgericht Köln, Antrag auf Erlass der einstweiligen Anordnung sowie die eidesstattliche Versicherung.


      Interessant ist vielleicht auch die Meldung von der Kanzlei Wilde Beuge Solmecke, Köln, vom 15.10.2013, wonach die Kanzlei Urmann & Collegen Zeißstraße 9, 93053 Regensburg nicht mehr erreichbar sei bzw. gewesen ist.

      Für weitere Infos, bitte hier klicken

      Aktuell wird auch der Homepage von U+C immer noch die Zeißstraße 9 in Regensburg angegeben
      Dateien
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • also, irgendwie ist das doch von vornherein --- abartig unrechtmäßig, so rein gefühltechnisch...
      allein dies (aus YmxlZXAs Beispielbild der Abmahnung)

      Die beim Streamen des genannten Werkes technisch notwendige Zwischenspeicherung stellt ein Vervielfältigen nach §
      16 UrhG dar und stehe daher ausschließlich dem Urheber bzw. dem Rechtehinhaber zu.


      sowie die folgenden Sätze ohne sinnstiftende Logik folgen :S

      das ist doch wohl eine in einer Umnachtung entstandene "WERTSCHÖPFUNGSIDEe" einer Abhmahnindustrie!? Da tun sich ja enorme Möglichkeiten (Abgründe?) auf,

      :wallbash hier konkret schön formuliert (leider nicht von mir ;-), was mir gleich so durch den Kopf ging:

      heise.de/newsticker/foren/S-Te…271049/msg-24493031/read/


      Wenn dem so wäre, würde JEGLICHE Internetnutzung zu
      Urheberrechtsverletzungen führen, da Bilder und anderer content im
      Browsercache zwischengespeichert werden. Zur Lösung des Problems gibt
      es daher nur zwei Alternativen.

      a) Internetnutzung in Deutschland komplett verbieten

      b) Streaming-Nutzung erlauben und Abmahner verklagen, dass es sich
      gewaschen hat. (Wie kamen die z.B. an die IP-Adressen? ...)

      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • Zu den Fakemails: Bei mir geht das sogar noch besser. Bei mir wissen die sogar was ich in Zukunft anschauen werde und man mahnt schonmal vorsorglich ab. :D
      Die Uhrzeit ist bei mir natürlich genauso genial.

      Weiter aufgelisteten Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragte Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher dokumentieren:

      Datum/Uhrzeit: 23.12.2013 21:62:63
      IP-Adresse: 75.211.12.12
      Produktname: Miriams Adventures
      Benutzerkennung: 54540526252
      Tauschbörse: Redtube
    • Stubentiger schrieb:

      angesichts dieser Uhrzeiten frag ich mich schon, ob diese Fakemails gefaked sind? Sprich: sollen sie er als Fake erkannt werden und von "echten" Abzockmails ablenken?

      Das glaube ich weniger. Ich denke eher, das die Mails überhastet zusammengeschustert sind. Man wollte wohl möglichst schnell während noch das allgemeine Chaos hercht, wo diese meldung nun überall hochkocht auf den zug aufspringen.
    • ich habe bisher nicht ein einziges mal gesehen, dass in der mail eine Zahlungsaufforderung an ein Konto steht.

      Deswegen ist das für mich ein simpler, platter joejob, bei dem versucht wird u+c eine reinzuwürgen.

      Das ändert nichts an der möglichen Strafbarkeit des Berliner Abmahnwahnwalts, der mit falschen Behauptungen einen Beschluss erwirkt hat.

      Wir hatten schon lange keinen in Handschellen abgeführten Arschwalt mehr im TV....es wird Zeit :thumbsup:
    • Ein gewisser Andreas Roschu, hat wohl die EV abgegeben.

      Wie man lesen kann, ist diese Person wohl auch keine unbekannte Person.

      internet-law.de/2013/12/warum-…te-uc-unwirksam-sind.html
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • Oh oh .... sein neuer Ruhm hat ihn so übermannt, dass er seine Profile auf Youtube und Xing gelöscht hat :lach:

      Nicht uninteressant:
      kosmologelei.wordpress.com/2013/12/09/justiz-nebel/
      heise.de/newsticker/foren/S-Po…nwelle/forum-271136/list/ (leider viel an Lächerlichkeiten dabei)
      http://tinyurl.com/lc8y523

      10. Dezember 2013 23:32
      RedTube hat keine IP Adressen weitergeleitet
      Rainer Krauss, Rainer Krauss (21 Beiträge seit 12.10.02)

      RedTube hat sich in einer Pressemitteilung darüber geäußert, dass sie
      nie IP Adressen an Dritte weitergeleitet haben. Zwar sprechen sie
      nicht explizit über Werbeanbieter, aber wenn sie keine IP Adressen an
      Dritte weiterleiten, dann sollte das auch Werbeanbieter einschließen.

      "MindGeek emphasized Monday that even IP addresses of users were
      never forwarded to any third parties at any time."

      xbiz.com/news/172241

      Wenn dem so ist, scheint eine vorgeschaltete Fake Webseite wieder die
      einzige Möglichkeit zu sein, um an IP Adressen zu kommen. Und diese
      Fake Links müssten aktive beworben worden sein, damit User über
      diesen Einstieg kommen.


      lawblog.de/index.php/archives/…mahnzug-vor-vollbremsung/
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dieselente ()

    • dieselente schrieb:

      "MindGeek emphasized Monday that even IP addresses of users were
      never forwarded to any third parties at any time."


      Wirklich interessant, aber mit einem Objekt (Bild, Flash, Pixel, sonstwas) von einer Quelle von außerhalb der Seite geht die IP direkt an den entsprechenden Server. So funktioniert das Internet. Das Dementi ist also wie üblich wörtlich zu nehmen, sie haben nix (aktiv) weitergeleitet. Wäre ja auch noch schöner.

      Andererseits hatten die Abmahner ja wohl ebensowenig Zugriff auf die Logs der beteiligten Adserver.

      Irgendwo hatte ich gelesen, daß man bei redtube als Werbetreibender von einer Location sein Wahl - also auch von einem selbst betriebenen Server - Werbung ausliefern kann.

      Selbst wenn das stimmt, solange man nicht das Video selbst ausliefert - und die Dinger sind ja nun hochgeladen dort, oder nicht? - besagt ein Treffer auf einem Banner nur, daß die Seite aufgerufen wurde, nicht etwas, daß auch jemand auf Play gedrückt hat. Nicht daß es überhaupt notwendig wäre, noch gute Argumente zu finden, daß diese Abmahzocke das Papier nicht wert ist, aber es lohnt schon, exakt zu sein: Die haben die Richter glatt belogen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()