Defekte Ware vom Privatverkäufer erhalten - Käuferschutz vorhanden

    • Defekte Ware vom Privatverkäufer erhalten - Käuferschutz vorhanden

      Hallo,

      auch ich heute muss mal etwas los werden.

      Ich habe Ende November auf Ebay für meinen Sohn zu Weihnachten eine PS3 kaufen wollen. Habe sie über Paypal bezahlt.
      Laut Artikelbeschreibung heisst es das die PS3 in einem funktionierendem Zustand sei und nur wegen neuer Generation verkauft wird.
      Es sind noch 2 Microfone, 6 Spiele dabei gewesen, und noch ein paar Kabel.

      Ich bekam dann paar Tage später vom VK 2 Sendungsnrn.
      Habe ihn daraufhin gefragt, wieso es in 2 Pakete versendet wird?! Er antwortete das es alles ein wenig unorganisiert von ihm gewesen wäre, und er nicht alles reinbekommen hat.
      Okay irgendwo nicht mein Problem jetzt das er doppelt Paketporto zahlen muss..

      Sie kamen an, aber konnte sie erst 3 Tage später erst auspacken. Nachdem das Paket am 4.12. da war, fragte der VK schon an, ob alles heile ankam . Sagte zu ihm das ich aufgrund des Daseins meiner Kinder noch nicht öffnen könnte. Ich werde mich melden wenn ich fragen habe oder bewerte sie dann wenn ich die PS3 getestet hab.

      Am 7.12. habe ich dann mit meiner Grossen Tochter, meinen Mann die PS3 ausgepackt.
      Leider muss ich sagen, war im Innenraum des kartons, unter der PS3 war irgendwie gepolstert, oder ebenso obendrüber. die PS3 wurde sogar falsch reingelegt. Und stand kopfüber.
      Okay darüber machten wir uns keine Gedanken. Ich schloss sie an und wollte ein Spiel reinschieben und Testzocken mit Töchterchen. Aber ging nicht. Die CD lässt sich nicht reinschieben. Bzw. die PS3 fängt sie nicht auf da man sie ja nur leicht ansetzen muss wie bei einer WII.

      Ich schrieb zuerst den VK an. Der Verkäufer wollte ein Video.
      Haben wir gemacht, und gab per Email auch zu das sie komische Geräusche machen würde und das sie wohl beim Versand beschädigt worden sei und ich müsse zur Post gehen. Und er wollte mir weiss machen, das ich die CD schon fester reinschieben sollte, wenn ich das getan hätte, wäre wohlmöglich die CD nicht mehr rausgekommen.
      Ich schrieb ihn das er dies machen müsste, da er die Versandbelege hat und möchte nicht für defekte Ware bezahlt haben.
      Da der VK keine Einsicht zeigt, habe ich es am 7. dann den Fall gemeldet. Morgen kann ich es dem Kundendienst weiterleiten.

      Wir haben dann über das Formular bei Ebay weiter kommuniziert.

      Zuerst hiess es das ich ja zu vorsichtig handele und befürchten würde das die CD in der PS3 verbliebe.

      Dann erwähnte ich im Formular, das man die Schuld bei der DHL suchen würde, aber die 2 Pakete waren äusserlich TOP und das die PS3 nicht sehr gut gegen Aufprall verpackt sei.

      Und er daraufhin antwortete das vom Versand/Verpackung bisher nicht die Rede war (aber per Email war schliesslich davon die Rede, da er DHL verantwortlich machen wollte und ich schliesslich hingehen sollte)

      Dann hiess es das es mein Fehler wohlmöglich sei, da ich unsachgemäss mit der PS3 umgegangen wäre

      Zu einer Einigung kommt es einfach nicht! Und dabei habe ich sogar noch vorher versucht mit dem VK den Fehler auszuhandeln indem ich ein Video machte.

      Da es nicht gerade sehr wenig Geld ist, wollte ich mal fragen, wie es nun weitergeht???? Ich habe jetzt alles schön verpackt und auch in Fall melden erwähnt, das ich alles zurückschicken möchte. Damit ich mein Geld wieder bekomme und noch kurzfristig lieber nagelneue PS3 kaufen kann, die auch als Weihnachtsgeschenk anbieten kann.

      Der VK ist seit 10 Jahren bei Ebay angemeldet, und hat 93 positive BW.

      Der VK erwähnte auch, das er die Annahme verweigern wird, wenn ich das Paket zurückschicke.. was passiert dann??? Ich denke mal Ebay wird die Sendung ja verfolgen oder?
    • MellaBella schrieb:


      Ich habe Ende November auf Ebay für meinen Sohn zu Weihnachten eine PS3 kaufen wollen. Habe sie über Paypal bezahlt.
      Laut Artikelbeschreibung heisst es das die PS3 in einem funktionierendem Zustand sei und nur wegen neuer Generation verkauft wird.

      was genau steht in der artikelbeschreibung?
      der link zur auktion wäre hilfreich...

      Leider muss ich sagen, war im Innenraum des kartons, unter der PS3 war irgendwie gepolstert, oder ebenso obendrüber. die PS3 wurde sogar falsch reingelegt. Und stand kopfüber.

      war das nun gepolstert oder nicht?
      was für kartons waren das?

      Ich schloss sie an und wollte ein Spiel reinschieben und Testzocken mit Töchterchen. Aber ging nicht. Die CD lässt sich nicht reinschieben. Bzw. die PS3 fängt sie nicht auf da man sie ja nur leicht ansetzen muss wie bei einer WII. [...] gab per Email auch zu das sie komische Geräusche machen würde und das sie wohl beim Versand beschädigt worden sei und ich müsse zur Post gehen.

      komische geräusche?
      versandschäden müssen vom verkäufer geltend gemacht werden, weil der die ganzen unterlagen hat.
      wenn der artikel nicht gemäß den richtlinien von DHL verpackt wurde, dann braucht man da auch nicht ankommen wegen eines "versandschadens". den hat dann der verkäufer billigend in kauf genommen, wenn er zb bei der polsterung gespart hat. stellt sich die frage, inwiefern der dafür haftbar ist, weil eigentlich mit der aufgabe in den versand das versandrisiko auf den käufer übergeht. bei unzureichender verpackung allerdings müsste das wieder auf den verkäufer zurückfallen - sonst könnte jeder vk verpacken wie er will und die käufer wären dem treiben ausgeliefert.

      Und er wollte mir weiss machen, das ich die CD schon fester reinschieben sollte, wenn ich das getan hätte, wäre wohlmöglich die CD nicht mehr rausgekommen.

      solltest du unbedingt sein lassen, denn wenn du jetzt noch weitere schäden verursachst, wird es dadurch nicht einfacher.

      Dann erwähnte ich im Formular, das man die Schuld bei der DHL suchen würde, aber die 2 Pakete waren äusserlich TOP und das die PS3 nicht sehr gut gegen Aufprall verpackt sei. Und er daraufhin antwortete das vom Versand/Verpackung bisher nicht die Rede war (aber per Email war schliesslich davon die Rede, da er DHL verantwortlich machen wollte und ich schliesslich hingehen sollte)

      damit dürfte DHL aus der nummer raus sein.

      Da es nicht gerade sehr wenig Geld ist, wollte ich mal fragen, wie es nun weitergeht???? Ich habe jetzt alles schön verpackt und auch in Fall melden erwähnt, das ich alles zurückschicken möchte. Damit ich mein Geld wieder bekomme und noch kurzfristig lieber nagelneue PS3 kaufen kann, die auch als Weihnachtsgeschenk anbieten kann.

      wie soll das schon weitergehen - die PS3 wurde unter zeugen ausgepackt und das gerät mitsamt verpackung hast du noch da - oder nicht?
      er hat die PS3 als fuktionsfähig verkauft, d.h. sie sollte so verwendbar sein für die dinge, die man normalerweise mit einer PS3 tut. wenn das nicht geht (scheint ja schon am einlegen der CD zu scheitern), dann ist das teil nicht wie beschrieben.
      das die nummer hier in 1 woche geklärt ist, würde ich bezweifeln - außer der verkäufer macht eine komplette sinneswandlung durch.

      Der VK ist seit 10 Jahren bei Ebay angemeldet, und hat 93 positive BW.

      bedeutet nix.

      Der VK erwähnte auch, das er die Annahme verweigern wird, wenn ich das Paket zurückschicke.. was passiert dann??? Ich denke mal Ebay wird die Sendung ja verfolgen oder?

      wenn er die annahme verweigert, dann kommt das paket zu dir zurück und du hast umsonst das porto gezahlt - bringt dir also wenig.
      ebay verfolgt gar nix. die stellen nur die plattform und bei problemen geben sie VIELLEICHT mal einen tipp. ansonsten haben das die ebayer unter sich zu klären - wenn sie das allein nicht schaffen, dann müssen sie sich woanders hilfe suche, zb bei nem anwalt, der auch nette briefe schreibt wenn notwendig.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von riverside ()

    • riverside schrieb:

      komische geräusche?
      versandschäden müssen vom verkäufer geltend gemacht werden, weil der die ganzen unterlagen hat.
      wenn der artikel nicht gemäß den richtlinien von DHL verpackt wurde, dann braucht man da auch nicht ankommen wegen eines "versandschadens". den hat dann der verkäufer billigend in kauf genommen, wenn er zb bei der polsterung gespart hat. stellt sich die frage, inwiefern der dafür haftbar ist, weil eigentlich mit der aufgabe in den versand das versandrisiko auf den käufer übergeht. bei unzureichender verpackung allerdings müsste das wieder auf den verkäufer zurückfallen - sonst könnte jeder vk verpacken wie er will und die käufer wären dem treiben ausgeliefert.
      Ich halte die Darstellung nicht für richtig:

      Der Käufer als Empfänger ist verpflichtet, einen Schaden, der aufgrund eines Transportschadens entstanden sein könnte, beim Transportführer anzumelden und das komplette Paket bei DHL für deren Feststellungen vorzuführen ( abzugeben )
      Deren Feststellungen helfen ihm auch, den Verkäufer für den Fall in die Pflicht zu nehmen, wenn DHL feststellt, dass das Paket aufgrund unzureichender Verpackung beschädigt worden ist. Der Verkäufer schuldet dem Käufer eine ordentliche Verpackung ( Nebenpflicht des Kaufvertrags - bitte googlen )

      Aus der Weigerung des Käufers, seine Pflicht zu tun, könnte er in eine Beweisnotlage kommen und schlußendlich auf seinem Schaden sitzenbleiben.
    • riverside schrieb:

      ebay verfolgt gar nix. die stellen nur die plattform und bei problemen geben sie VIELLEICHT mal einen tipp. ansonsten haben das die ebayer unter sich zu klären - wenn sie das allein nicht schaffen, dann müssen sie sich woanders hilfe suche, zb bei nem anwalt, der auch nette briefe schreibt wenn notwendig.


      Wenn ich das richtig gelesen habe, hat MellaBella mit Paypal bezahlt. Da wird dann auf jeden Fall eine Reaktion erfolgen, möglicherweise in Form einer Geldrückerstattung und zusätzlich noch eventuell in der Art, daß Paypal MellaBella bitten wird, die PS3 sendungsverfolgt zurückzuschicken. Vielleicht muß sie auch ein Gutachten über den Defekt beibringen. Aber das wird ihr Paypal schon mitteilen.
    • grafiksammler schrieb:


      Der Käufer als Empfänger ist verpflichtet, einen Schaden, der aufgrund eines Transportschadens entstanden sein könnte, beim Transportführer anzumelden und das komplette Paket bei DHL für deren Feststellungen vorzuführen ( abzugeben )

      das ist richtig, es muß "käufer" heißen :S war wohl doch nicht mehr ganz wach.
      das mit dem verkäufer gilt für einen nachforschungsauftrag.
      Deren Feststellungen helfen ihm auch, den Verkäufer für den Fall in die Pflicht zu nehmen, wenn DHL feststellt, dass das Paket aufgrund unzureichender Verpackung beschädigt worden ist. Der Verkäufer schuldet dem Käufer eine ordentliche Verpackung ( Nebenpflicht des Kaufvertrags - bitte googlen )
      Aus der Weigerung des Käufers, seine Pflicht zu tun, könnte er in eine Beweisnotlage kommen und schlußendlich auf seinem Schaden sitzenbleiben.

      wir brauchen darüber nicht weiter diskutieren, denn die frist für die schadensmeldung ist längst abgelaufen.

      DHL schrieb:

      Bitte beachten Sie ...
      Beschädigungen bzw. Teilverluste müssen innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung schriftlich der DHL angezeigt werden.

      dhl.de/de/paket/hilfe-kundenservice/schadensanzeige.html

      wenn das paket am 04.12. angekommen ist, dann ist die frist seit knapp ner woche rum...
      ist mir auch absolut unverständlich, wieso es DREI tage nicht möglich sein soll, das teil zu testen. gehen kinder heutzutage nicht mehr in die schule/kindergarten/zu freunden/nach draußen oder woauchimmer hin?
      aber selbst nach den 3 tagen war noch genug zeit, sich über das thema "versandschaden" und die dazugehörige frist zu informieren. das wurde aber auch versäumt.


      wauwiferkel schrieb:

      riverside schrieb:

      ebay verfolgt gar nix. die stellen nur die plattform und bei problemen geben sie VIELLEICHT mal einen tipp. ansonsten haben das die ebayer unter sich zu klären - wenn sie das allein nicht schaffen, dann müssen sie sich woanders hilfe suche, zb bei nem anwalt, der auch nette briefe schreibt wenn notwendig.

      Wenn ich das richtig gelesen habe, hat MellaBella mit Paypal bezahlt. Da wird dann auf jeden Fall eine Reaktion erfolgen, möglicherweise in Form einer Geldrückerstattung und zusätzlich noch eventuell in der Art, daß Paypal MellaBella bitten wird, die PS3 sendungsverfolgt zurückzuschicken. Vielleicht muß sie auch ein Gutachten über den Defekt beibringen. Aber das wird ihr Paypal schon mitteilen.

      ich meinte das so, daß ebay sich hier nicht groß reinhängen wird. die geben anweisungen (gutachten vom autorisierten händler, rückversand,...) und entweder macht man das oder nicht. wenn der verkäufer bestätigt, daß er die ware bekommen ist und die ist ok, dann gibts evtl. ne erstattung, aber hier wird der verkäufer ziemlich sicher sagen, die PS3 ist hinüber und das ist die schuld der käuferin (hat der in der mail schon angedeutet) und sich möglicherweise damit aus der affäre zieht, weil der mögliche versandschaden (hier im forum weiß außer der TE keiner, wie das verpackt war) nicht gemeldet wurde. kann sein, das ebay aus kulanz erstattet... kann aber auch nicht sein.
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      and those who matter don’t mind.
    • Aus meiner Erfahrung passiert es nicht selten, dass bei eBay defekte Waren vertickt werden bzw. dass der Privatverkäufer es nicht als notwendig ansieht, das Zeug ordentlich zu verpacken. Was ist zu tun?

      1. Fall aufmachen, Problem sachlich (ohne jede Wertung) schildern.
      2. Erforderlichenfalls Käuferschutzantrag stellen.
      3. Mit der Bewertung abwarten!

      Unter keinen Umständen auf eine der-böse-Logistiker-ist-Schuld-Debatte einlassen.

      Der Rest interessiert mich dabei - auch bei Kauf von Privat - nicht. Ich habe es schon mehrfach fertiggebracht, relativ schwere Spiegelreflex-Kameras, PCs oder Notebooks zu versenden. Das Zeug war einfach so sorgfältig verpackt, dass es kaum beschädigt werden konnte.

      Im Gegenzug hab ich bereits mehrmals Waren bekommen, bei deren Einpacken anscheinend jemand zu sich sagte "Die Kohle hab ich, was geht mich der Rest an". Leute mit derart asozialem Verhalten trifft man leider immer wieder.

      Nach meiner persönlichen Erfahrung sollte es ein Leichtes sein, das Teil via PP zurückgehen zu lassen. Zur eigenen Sicherheit: vor dem Rückversand den schadhaften Zustand mit Gerätenummer usw. genau dokumentieren. Im Idealfall von einem Fachmann bestätigen lassen.

      Nach meinem Dafürhalten sind Deine Chancen auf Rückabwicklung gut.
    • Hallo sorry das ich nicht reagiert habe. Aber erwarte in kuerze ein baby ujd habe eig
      Ganz andere sorgen.


      Ebay hat sich gemeldet. Und sollte einen gutachten oder kostenvoranschlag vom haendler holen. Wurde am 18.12. Sofort erledigt.
      Die laufwerksmechanik ist kaputt und kostet 100eur das ganze.

      Habe den kostenvoranschlag/gutachten an ebay geschixkt.

      Nun heute bekam ich ne mail mot der retoureschein. Und mein sohn brachte es eben zur post.

      Jetzt aber ich denke das der vk ganz genau weiss was er da tat. Was ist wenn er die annahme verweigert. Kann der vk das geld vom pp konto wieder zurueckholen?

      ebay.de/itm/321254186517?ssPag…_trksid=p3984.m1439.l2649 das ist die auktion

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von MellaBella ()

    • MellaBella -

      wenn Dein Sohn von der Post zurückkommt und Dir den Paketschein in die Hand drückt:

      hinterlege bitte im Ebay-Konflikt-Fall die DHL-Sendungsnummer
      (ich gehe jetzt mal davon aus das die Sendung als DHL-Paket zurückgeschickt worden ist!)

      der VK ist "gut beraten" die Sendung anzunehmen....

      (der DHL-Paketschein ist aber bezahlt oder hast Du die Sendung "UNFREI" verschickt?)

      hattest Du den Kostenvoranschlag / Gutachten via Daten-UPLOAD in dem Fall hochgeladen oder per Post verschickt??

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von cody7888a ()

    • Ich kann die sendungsnr. Unter fall melden nicht eintragen. Und sonst nix.mehr hochladen da das ganze vorher ausgesetzt wurde und das ging alles per email an ebay ...denn habe eben angerufen bei ebay da waere nen fehler vom mitarbeiter und es wuerde automatisch gehen

      Habe eben den sendungsbeleg an die emailadresse geantwortet wo ich das retoureschein bekam damit alles seine richtigkeit hat.



      Unfrei. Ebay sagt das die das porto uebernehmen....

      Da steht entgelt bezahlt port paye
    • MellaBella schrieb:

      Ich kann die sendungsnr. Unter fall melden nicht eintragen. Und sonst nix.mehr hochladen da das ganze vorher ausgesetzt wurde und das ging alles per email an ebay ...denn habe eben angerufen bei ebay da waere nen fehler vom mitarbeiter und es wuerde automatisch gehen
      Habe eben den sendungsbeleg an die emailadresse geantwortet wo ich das retoureschein bekam damit alles seine richtigkeit hat.
      Unfrei. Ebay sagt das die das porto uebernehmen....
      Da steht entgelt bezahlt port paye
      MellaBella - ruf` bitte noch einmal über die kostenlose Rufnummer bei Ebay an (0800 6665722):

      die Daten müssen in das System eingepflegt werden - verlass` Dich bitte nicht auf die telefonische Aussage!

      lass` Dir dazu bitte ausdrücklich (via Email) bestätigen das die Kosten für den Unfreien Rückversand zu Ebay`s Lasten gehen....

      sobald Du diese Bestätigung hast, einfach noch einmal "kurz" Bescheid sagen....
    • So.nochma.angerufen. was schriftliches geben sie mir nicht... und ebay wuerde es.bezahlen. und sie hats im system vermerkt das es verschickt is. Aber viell. Erhalte ich von ebay ja per email wegen dem sendungsbeleg noch eine email. Die frau sagte bis zum 27. Wuerde ebay die sendung ueberpruefen
    • Sehr geehrte Frau Sch.,vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie haben uns mitgeteilt, dass Sie eine volle Rückerstattung des Kaufpreises für den Artikel 321254186517 erwarten. Gern unterstütze ich Sie bei Ihrem Anliegen.Um die volle Rückerstattung des Kaufpreises inklusive der ursprünglichen Versandkosten veranlassen zu können, bitte ich Sie, den Artikel an den Verkäufer zurückzusenden. Die Kosten für den Rückversand übernehmen wir für Sie.





      Das stammt aus der Email wo der retoure versandlink mitgeteilt wurde. Reicht das nicht aus?
    • MellaBella
      -
      "das" reicht nur dann aus wenn Du seitens Ebay einen frei-frankierten Paketaufkleber für die Rücksendung bekommen hättest.

      Dies scheint nicht der Fall zu sein da Du die Sendung Unfrei an den VK zurückgeschickt hast (#10)

      die Handhabung läuft genau anders herum:

      Du streckst den Versand für die Rücksendung vor - lädst den Versandbeleg (via Bild/PDF) bei Ebay hoch - da stehen ja auch die Versandkosten drauf) -
      Ebay erstattet dann diese separaten Rück-Versandkosten- Fall (wäre) erledicht....

      Du siehst ja selber das Ebay in der Mail schreibt:
      "die KOSTEN für den Rückversand....." - Du hast das Paket jetzt UNFREI an den VK zurückgeschickt....

      oder - anderer Versuch:
      Du schreibst das Du von Ebay eine Mail mit dem Link zur "Retoure" bekommen hast
      -
      was hast Du dann ausdrucken lassen:

      ein DIN A4 Blatt mit diversen Angaben des Artikels (das Du in das Paket gelegt hast)
      ODER
      einen bereits frankierten (und seitens Ebay bezahlten) DHL-Paketaufkleber den Du auf das Paket geklebt hast?
    • Doch, das ist ein Paketaufkleber und für diesen brauchst Du auch nicht bezahlen, das Porto ist tatsächlich bereits von ebay bezahlt.

      Cody, ich habe von genau dieser Geschichte - Rücksendeaufkleber zum Selbstausdrucken von ebay - jetzt schon öfter gelesen. Das scheint das neue Vorgehen zu sein, wenn abweichende Artikel gemeldet werden und das ganze für ebay schlüssig (nach welchen Kriterien auch immer) erscheint.
      :whistling: Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung. Kann man teilen, muß man aber nicht. Gibts gratis! Ohne Kosten für Verpackung und Versand. :rolleyes:
    • die sendungsnr hab ich ja von ebay erhalten.. nur was unklar war, das eben in der mail stand, das ich zu mein ebay gehen soll, zu fall melden den fall auswählen und dann nach den absenden des paketes nochmal eintragen soll..und dies ist nicht mehr möglich gewesen.

      Der 1. mitarbeiter sagte das ein fehler vom mitarbeiter war..zwecks email.. wenns also neu ist, haben sie diesen absatz wohl vergessen zu entfernen. da kein eintrag mehr nötig ist.. k.a.

      Also es wird morgen da sein...

      Aber die andere frage ist, wenn die sache nun geklärt ist, und ich mein Geld zurück bekomme, kann der VK es noch zu einem bestimmten zeitraum einklagen und sich das zurück holen??? Denn ich glaube dieser VK weiss genau was er tut, denn er faselte nämlich vom Paypal VK Schutz.. und hab da meine bedenken
    • Es ist wirklich nur meine Meinung, gebildet aus x Threads, die ich gelesen habe, also meine folgende Aussage bitte nicht für verbindlich nehmen "die hat aber gesagt" ok?

      Ich denke, Du wirst Dir wenig Sorgen machen müssen. ebay/PP neigt zu sehr käuferfreundlichen Entscheidungen, die in vielen Fällen einer rechtlichen Prüfung von Seiten des Verkäufers eher nicht standhalten würden.

      Von daher meine ich, daß Du Dein Geld wiederbekommen wirst und ebay sich ggfls. mit einem mißlaunigen Verkäufer rumschlägt. Seine Sprüche hinsichtlich Verkäuferschutz (ja, den soll es geben, habe ich so gerüchteweise vernommen) sind mMn nichts anderes als Säbel rasseln.
      :whistling: Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung. Kann man teilen, muß man aber nicht. Gibts gratis! Ohne Kosten für Verpackung und Versand. :rolleyes:
    • Eins aber noch:

      Solltest Du nochmal einen beschädigten Artikel erhalten, dann gehe damit bitte umgehend zum entsprechenden Versandunternehmen (wenn nicht schon bei der Entgegennahme deutliche äußere Schäden zu erkennen sind) unter Mitnahme des Pakets mit sämtlichem Verpackungsmaterial. Es ist in Deinem Interesse, einem Verkäufer eine schlechte Verpackung auch nachzuweisen und nur dadurch ist das möglich.

      Es ist also kein unverschämtes Anliegen eines Verkäufers, wenn er seinen Käufer zu sowas auffordert. Vielmehr hat er von sich aus ja gar keine andere Möglichkeit mehr, denn die Ware ist ja schon beim Käufer und der hält den Beweis in Händen.
      :whistling: Dies ist nur meine unmaßgebliche Meinung. Kann man teilen, muß man aber nicht. Gibts gratis! Ohne Kosten für Verpackung und Versand. :rolleyes:
    • naja sonst werde ich mir mal meine rechtschutz in anspruch nehmen müssen wenn der VK quer stellen wird. Denn zu verschenken habe ich nix und habe mir extra geld leihen müssen damit ich eine neue PS3 kaufen kann und mein sohn ein geschenk überhaupt hat. das wird mir eine lehre sein.