Suche gewerblichen Account mit vielen Bewertungen zum Kauf !

    • Schützin schrieb:

      ...
      Laut eBay-AGB kommt ein rechtsgültiger Kaufvertrag aber ausschliesslich mit dem bei eBay hinterlegten Accountinhaber zustande.

      Irgendwelche persönlichen Absprachen des Accountinhabers mit einem Dritten haben darauf keinen Einfluss. Und auch, wenn im Impressum, das in den Angeboten veröffentlicht wird, irgendwas anderes steht, Vertragspartner der Käufer bei eBay ist und bleibt immer der bei eBay hinterlegte Accountinhaber.
      Dieser haftet gegenüber den Käufern für die Verkäufe, die über seinen Account laufen.

      Da möchte ich mal widersprechen.

      Welchen Umfang die Haftung tatsächlich hat, hat der BGH in diesem Urteil (VIII ZR 289/09) festgestellt:

      juris.bundesgerichtshof.de/cgi…1&nr=56120&pos=1&anz=1005

      Ganz besonders interessant ist hier der Punkt c).

      BGH VIII ZR 289/09 vom 11.05.2011
      c) Eine von eBay gestellte und von jedem registrierten Nutzer akzeptierte Formular-
      klausel, wonach Mitglieder grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten haften, die unter
      Verwendung ihres Mitgliedskontos vorgenommen werden, begründet keine Haf-
      tung des Kontoinhabers gegenüber Auktionsteilnehmern.


      Schützin schrieb:

      ...
      Bevor hier also tatsächlich irgendjemand auf die Wahnsinsidee kommt, auf das mehr als schwachsinnige Angebot von illyrian87 einzugehen und seinen Account "verkaufen" oder "vermieten" will, sollte derjenige sich im Klaren darüber sein, daß er sich im Zweifelsfalle in Teufelsküche und im schlimmsten Fall um die gesamte Existenz bringen kann damit.
      eBay interessiert es nicht, ob irgendwer unterschrieben hat, daß er die Gebühren bezahlen wird. Wenn die Gebühren nicht bezahlt werden, wird eBay sich diese Gebühren mit Inkasso, Zins und Zinseszins erstmal vom Accountinhaber holen.

      Und wenn die Ware nicht geliefert wird oder defekt ist oder was auch immer, werden sich die Käufer an den Accountinhaber wenden und diesen anzeigen, verklagen oder haftbar machen für alles, was bei einem gewerblichen Account schiefgehen kann.


      Auf hier möchte ich wieder widersprechen.

      Für so etwas gibt es das Rechtsinstitut der Abtretung (§398 BGB), mit der man ohne Probleme sämtliche Ansprüche und Forderungen abtreten kann.


      Schützin schrieb:

      ...
      Zuerst haftet aber immer der Accountinhaber persönlich gegenüber allen, die mit seinem Account irgendeinen Vertrtag haben.

      ...

      Siehe BGH-Urteil.

      Der einzige fragliche Punkt in einer solchen Konstellation ist der, ob der Käufer in dem Bewußtsein die Ware von einem anderen zu bekommen, dann den Kaufvertrag eingegangen wäre, also seine Willensbildung beeinflusst hätte.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • illyrian87 schrieb:

      ! hat da jemand ein gewerblichen account der verkauft wird ´?
      Ich wäre ja evtl. an einem Tausch interessiert.

      Vorher bräuchte ich aber noch so einige Eckdaten zu der Lady aus Deinem Avatar. Als da wären:

      - Baujahr/Alter, Größe, Gewicht, Brustumfang-Taille-Hüfte.

      - Wieviel Silikon/Botox ist verbaut?

      - Wie oft hat der Chirurg das Skalpell schon angesetzt und wann ist die nächste Hauptuntersuchung fällig?

      - Wie hoch ist ihre nächtliche Abgas-/CO2-Emission?

      - Unfallfrei? Kann man mit ihr unfallfrei verkehren? Entspricht Ihre Ausstattung der Unfallverhütungsverordnung?

      - Ist sie tiefergelegt? Wenn Ja, wie oft?

      - Sollte sie zum Stuhlgang zwingend einen Deiner Friseurstühle benötigen, gehörte dieser zum Ausstattungsumfang?

      - Wie hoch ist ihr Champagnerverbrauch:
      a. außerehelich?
      b. innerehelich?
      c. kombiniert?

      Antworten bitte nicht an meine SMS-Nummer, sondern ausschließlich hier im Forum.

      @Mods: SCNR! ;)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von wanderthaler ()

    • Heiner.Hemken schrieb:

      Der einzige fragliche Punkt in einer solchen Konstellation ist der, ob der Käufer in dem Bewußtsein die Ware von einem anderen zu bekommen, dann den Kaufvertrag eingegangen wäre, also seine Willensbildung beeinflusst hätte.


      Nunja, soweit die unter dem Account abgeschlossenen Rechtsgeschäfte betrachtet werden, mag das sein.

      Es gibt aber jenseits der Frage, wer mir wem einen Vertrag schließt und auf Erfüllung in Anspruch genommen werden kann, noch das Feld der deliktischen Haftung.

      In jedem Fall dürfte der Accountinhaber als Störer für Wettbewerbs- Markenrechts- und Urheberrechtsverletzungen (u.ä.) haften und sich darauf einstellen, entsprechend in Anspruch genommen zu werden. Um das hier nicht in aller Ausführlichkeit ins OT abgleiten zu lassen nur mal zwei Stichworte: OLG Stuttgart 2 W 71/06 (2007) und BGH I ZR 114/06 (2009). Bissl angestaubt, aber soweit ich weiß immer noch die ständige Rechtsprechung.

      Jenseits einer möglichen vertraglich konstruierten Haftungsfreistellung und Abtretung - auch das halte ich sauber aufgesetzt (!) für ein durchaus schwieriges Unterfangen - ist man allein deshalb Adressat für Abmahnungen aller Art und potentiell ruiniert.

      Insofern ist @schuetzins Posting bzgl. der Haftung vielleicht nicht 100%ig exakt, aber vom Tenor her zu unterstreichen. Von solchen Accountvermietungs/verleih/verkaufsgeschichten ist absolut abzuraten. Und eBay würde auch sofort mit dem ganz großen Holzhammer kräftig draufhauen, wenn sie so ein Konstrukt entdecken (oder gemeldet bekommen). Zu Recht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • pandarul schrieb:

      Jenseits einer möglichen vertraglich konstruierten Haftungsfreistellung und Abtretung - auch das halte sauber aufgesetzt (!) ich für ein durchaus schwieriges Unterfangen - ist man allein deshalb Adressat für Abmahnungen aller Art und potentiell ruiniert.
      Dachte eigentlich das hier wäre schon abgehakt, na denn.
      Spätestens wenn dem, natürlich in jeden Fall, soliden Käufer/Mieter die rechtlichen Pflichten völlig egal sind oder ihm nach einer Abmahnung weitere Fehler "passieren" oder es ihm schlicht egal ist, stehen für den VK Probleme ins Haus.
      Die zuvor bezahlte Abmahnung ist ein Klacks ggü. dem was bei jedem einzelnen Vorstoß, nach Abgabe der UE, fällig wird.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Das ist korrekt, wenn man die Abmahnung als Störer bekommt, unterschreibt man natürlich auch selbst die strafbewehrte Unterlassungserklärung. Üblich sind ja dann 5.001 Euro (ggf. mehr) pro zukünftigem Verstoß, normalerweise unter Ausschluß der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs, sprich: für jeden eingestellten Artikel.