OLG Hamm Az 2 U 94/13 - Vorzeitiger Auktionsabbruch bei ebay

    • OLG Hamm Az 2 U 94/13 - Vorzeitiger Auktionsabbruch bei ebay

      Endlich haben wir das Urteil des OLG (Vorinstanz LG Paderborn) zu einem vorzeitigen Abbruch einer Auktion bei ebay im Volltext vorliegen (einen schönen Dank an Kaio): justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j…4_13_Urteil_20131104.html

      Dabei wird erneut deutlich, dass der Grund für den Auktionsabbruch das alles entscheidende Kriterium ist, an dem die Existenz eines Kaufvertrages festgemacht werden kann. Damit bezieht sich das Gericht auf eine Entscheidung des BGH vom 8. Juni 2011. Demnach entsteht kein Kaufvertrag, wenn der Verkäufer einen Grund für den Abbruch hatte, der von ebay als zulässig genannt wird, also z. B einen Fehler bei der Auktionseingabe begangen wurde oder der Artikel ohne Verschulden des Verkäufers beschädigt oder abhanden gekommen ist.

      Die entscheiden Passagen als Zitat:

      Leitsatz:

      Eine wegen eines Fehlers bei der Mindestpreisangabe abgebrochene Ebay-Auktion bewirkt auch bei einem vorhandenen Gebot keinen Vertragsschluss, weil das Angebot nach den Ebay-Bedingungen zurückgezogen werden konnte.

      Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes - VIII ZR 305/10 - steht ein über die Einstellung bei X abgegebenes Angebot unter dem Vorbehalt, dass kein Widerrufsgrund nach den X-Bedingungen gegeben ist. Nach den X-Bedingungen kann ein Angebot zurückgezogen werden, wenn - was hier allein in Betracht kommt - dem Anbieter bei der Einstellung des Angebots ein Fehler unterlaufen ist, wozu nach den vom Beklagten überreichten Erläuterungen seitens X [Roter Anlagehefter, B2] auch ein Fehler bei der Angabe des Mindestpreises gehört. Entgegen der Auffassung des Klägers bedarf es im Falle des Vorliegens eines Widerrufsgrundes nach den X-Bedingungen - auch im Falle eines Irrtums, so ein solcher hier vorliegen sollte - keiner gesonderten Anfechtung. Der Bundesgerichtshof hat in der genannten Entscheidung erkannt, dass die erläuternden Hinweise von X zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Recht zur vorzeitigen Angebotsbeendigung besteht, von Bedeutung sind. Die Verweisung des § 10 AGB X - die AGB sind im Internet abrufbar, aktuell § 10 Nr. 1. AGB - auf eine „gesetzliche“ Berechtigung hat er nicht im engen Sinne einer Verweisung nur auf die gesetzlichen Bestimmungen über die Anfechtung von Willenserklärungen verstanden. Das gilt für den Widerrufsgrund Verlust des Verkaufsgegenstandes, der der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu Grunde lag, und für den Widerrufsgrund Fehler beim Eingeben des Mindestpreises gleichermaßen.

      Das Urteil erging übrigens in folgender Angelegenheit gegen einen Autohändler, der hier seit geraumer Zeit ein vielbeachtetes Thema darstellt: Erfahrungen mit Michael Wittig; auto-michi; motor--gbr; moto_michael; cyber-truck; moto_champ etc aus Osterhofen / Stadtroda - bei Aktionsabbruch Schadensersatz
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.