Päckchen verschwunden - Post zu Schadenersatz-Zahlung verurteilt

    • Ja, mein Fehler, ich hatte nur kurz 60 (international längste Kante) + 30 = 90 im Kopf und vergessen, daß sie nach Weltpostvertrag wirklich ein Gurtmaß nehmen. Und ja, ein Päckchen ins Ausland hat andere Maße als ein inländisches.

      Korrekt muß meine Aussage lauten:

      Es hat nicht zufällig im internationalen Versand die gleichen Maße wie der Maxibrief international nach Weltpostvertrag und ...


      dhl.de/de/paket/pakete-versend…-versenden/paeckchen.html

      vanvog schrieb:

      Ich weiß immer noch nicht so recht, wo das Problem liegt, seitdem es das Paket bis 2kg für 4,99 Euro gibt, hat sich das Thema weitgehend erledigt, vielleicht hat sich das nur noch nicht rumgesprochen.


      Es wurde bereits angebracht, das gibt es nur online. Kommt für geschätzt die Hälfte der Menschen nicht in Frage.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Um zum Thema zurückzukommen, das ist ein geradezu klassischer Fall von "wie ist ein Urteil zu lesen".

      Da wurde nämlich nicht entschieden, daß die Post für ein verlorenes Päckchen haften muß, sondern, daß die Bezugnahme auf Allgemeine Geschäftsbedingungen, klein gedruckt und in einem Aushang über Produkte und Preise versteckt, überraschend und damit unwirksam ist.

      Ganz ehrlich, dazu hätte es keines Gerichtes bedurft. Hätte die Post bei AH gefragt, hätte sie die korrekte Antwort kostenlos gekriegt. :P
    • Da hast Du zweifelsfrei Recht, Panda :)

      Ich hoffe schlicht darauf, dass sich die Unsicherheit der Zustellung auch durch solche Urteile verbreitet.

      Ansonsten habe ich mich heute in die tieferen Abgründe der dhl, Hermes und Post-AGB begeben.
      Die habe ich ja bei Nutzung zur Kenntnis zu nehmen und zu verinnerlichen....und zu verstehen.

      Nun sitze ich da und bekomme als Privatkunde kaum heraus, ob ich nicht vor kurzem etwas "illegales" und gefährliches getan habe.
      Ich habe was versendet, als Geschenk und innerhalb Deutschlands, was ich nicht deklariert habe: Eine Flasche Parfum und eine Packung Tischtennisbälle....

      Meinst Du, ich bekomme raus, ob und mit welchen Produkten der Versender und welcher eventuell notwendigen Deklaration ich das hätte legal verschicken dürfen?
      Nö, no Chance ohne Studium....(Ich weiß es immer noch nicht, trotz des Versuchs nachzulesen....)
      Nun ich gebe zu, das mit den Tischtennisbällen war geflunkert in meinem Fall, aber eine weitere Flasche Parfum steht hier wirklich noch, welche ich vor hatte jemanden zum Geburtstag zu schicken.
      Ich bin mir aber recht sicher, dass es Ärger geben würde, wenn mir da ein Fehler passiert ....

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • kommt vermutlich darauf an, wie die Sendung "beurteilt" wird: als normaler Versand zwischen B&B oder ggf. zwischen B&C ... mittlerweile wird ja auch bei den Zollbestimmungen explizit auf "eBay-Verkäufe" hingewiesen, wobei dort auch nicht weiter differenziert wird, ob es nun nur gewerbliche oder alle Verkäufer betrifft

      btw: internationale Groß-, Maxibriefe, Büchersendungen und Päckchen dürfen L + B + H = 90cm haben (keine Seite länger wie 60cm), haben = sind die gleichen Maße, wie ein inländischer Maxibrief Plus

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von hasjana ()