Päckchen verschwunden - Post zu Schadenersatz-Zahlung verurteilt

    • naja, ein Amtgerichtsurteil ...

      was ich mich frage, ob es in Bayern andere Versandarten als im Rest der Republik gibt:

      "Danach hafte sie nur, wenn das Päckchen per Einschreiben, Einschreiben
      Einwurf, Eigenhändig, Rückschein oder Nachnahme gesandt worden wäre.
      Dies liege hier aber nicht vor. "


      es gibt nunmal innerhalb Deutschland keine solche Versandmöglichkeit für ein Päckchen - Einschreiben eh nur bei Briefen, der Rest halt bei Paketen, und das auch nur, wenn zusätzlich zum normalen Paket das Eigenhändig etc. bezahlt worden wäre (Edit: habe gerade nochmal nachgeschaut, Eigenhändig gibt es auch nicht bei Paketen - oder evtl. nur für gewerbliche Versender?)

      btw: war am Mittwoch auf der Post, da wurde die Kunding gefragt, ob sie wirklich als Päckchen = nicht versichert) nicht doch per Paket = versichert (bzw. mit Haftung) verschicken will, die Kunding hat natürlich abgelehnt (wobei ich mich gewundert habe, daß der Karton überhaupt als Päckchen durchgegangen ist, kam mir etwas überdimensioniert vor ... wäre vermutlich eher ein MB+ gewesen)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von hasjana ()

    • hasjana schrieb:

      Eigenhändig gibt es auch nicht bei Paketen - oder evtl. nur für gewerbliche Versender?


      So siehts aus.

      Wobei DHL seit einiger Zeit das Paket bis 2kg für 4,90 Euro anbietet, damit sind Päckchen eigentlich hinfällig, für nur einen Euro mehr bekommt man nämlich eine Sendungsverfolgung und versichert ist es auch, gibt es allerdings nur bei der Onlinefrankierung.
    • aus dem text:
      Mitte Juni 2012 versandte eine Münchnerin ein Paar Golfschuhe, die sie über Ebay verkauft hatte per Post an den Käufer, der ihr dafür 41,56 Euro bezahlt hatte.

      OT, aber das muß mal eben sein: super idee, das dann als UNVERSICHERTES päckchen zu versenden!
      das päckchen unversichert sind, haben offenbar ne ganze menge leute immer noch nicht begriffen, sonst würde man das nicht ständig als versandart angeboten kriegen.

      Die Verkäuferin der Schuhe zahlte daher den Kaufpreis zurück und verlangte den Betrag als Schadenersatz von der Post zurück.

      bei nem privatverkauf geht das versandrisiko nach §447 BGB auf den käufer über: dejure.org/gesetze/BGB/447.html
      wenn die verkäuferin dann trotzdem dem käufer das geld erstattet, dann ist das ihr privatvergnügen.

      das urteil basiert offensichtlich auf dem angeblich "überraschenden hinweis auf die AGB in der preisliste", der §447 BGB scheint nicht weiter thema gewesen zu sein.
      welche versandart in der auktion angegeben war, wird im text leider auch nicht erwähnt.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Ich bin immer wieder überrascht darüber, dass viele Menschen es für "selbstverständlich" halten, dass eine Dienstleistung eines Versandunternehmens vollkommen "ohne Garantie" sein soll.
      Nein, das kann eigentlich nicht sein, dass man Porto bezahlt für eine Leistung, die "Versand von A nach B" heißt, deren Klauseln aber sind: Ohne "Zusatzzahlung" hast Du als Kunde keinerlei Recht darauf, dass a) die Sendung ankommt und b) auf dem Versandweg (trotz ordnungsgemäßer Verpackung) nicht kaputt geht.

      Wenn ich einen Brief losschicke (ordnungsgemäß frankiert)....dann haftet das Transportunternhemen für gar nichts? Ist "nie schuld"?
      Dass das Versandunternehmen Höchsthaftungsgrenzen in seinen AGB festlegt und damit sagt: Für diesen Portobetrag von..xx Cent haften wir nur bis zur Höhe von...XX Euro: Das ist imo schon ok.
      Aber nicht die sich verbreitende Einschätzung: Versandunternehmen kann machen, was es will...Ohne "Extra" ist es halt "Glückssache", ob die Sendung wirklich ankommt.
    • OT, aber das muß mal eben sein: super idee, das dann als UNVERSICHERTES päckchen zu versenden!
      das päckchen unversichert sind, haben offenbar ne ganze menge leute immer noch nicht begriffen, sonst würde man das nicht ständig als versandart angeboten kriegen.
      Ich weiss nicht was die tatsächl. Verlustrate bei Päckchen ist aber gefühlte 99,5% kommen jedenfalls an.
      Deshalb biete ich auch Päckchen an wenn sich`s grad anbietet (also bezügl. max. Maße und Gewicht).
      Der > ca. 60% Mehrpreis für versicherten Versand steht oft in keinem vernünftigen Verhältnis zum Warenwert und dem (geringen) Verlustrisiko.
      Insofern ist Päckchen also trotz einem gewissen Risiko oft eine vernünftige Alternative.

      bei nem privatverkauf geht das versandrisiko nach §447 BGB auf den käufer über: dejure.org/gesetze/BGB/447.html

      wenn die verkäuferin dann trotzdem dem käufer das geld erstattet, dann ist das ihr privatvergnügen.
      Ob versichert oder nicht, wenn eine Sendung wegkommt hast Du immer die Arxxxkarte, egal ob privat oder gewerblich.
      Du hast als VK/Versender a.) den Zeitaufwand u. den Stress die Sache möglichst schnell aufzuklären u. b.) stehst Du (insbesondere als Privater) bei unversichertem Versand ggf. auch immer der Verdacht im Raum Du hättest evtl. gar nicht versendet.
      Deswegen kann`s in manchen Fällen durchaus mehr Sinn machen so einen Verlust als "Privatvergnügen" abzuschreiben als auf seinem Recht zu beharren.
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • rivreside, nimm es nicht zu schwer. ich denke nur gerade darüber nach, dass ein Versand-Gigant zwar die Porto-Kosten von uns nimmt, sich aber ohne "Zusatzkosten" nicht mehr verpflichtet fühlt, dazu zu stehen, dass der Service überhaupt erbracht wird.

      WARENSENDUNG? Ihhh. Das gibt es zwar, das bieten wir an, aber: Wenn es nicht ankommt: Selbst schuld. Ätschibätsch ;(

      Man sollte manchmal auch darüber nachdenken, wie "pervers" das ist, einen Service anzubieten, für den Kunden zahlen ....aber dafür nichts an Sicherheit bieten zu wollen.
      In diesem Sinne begrüße ich jedes Urteil, welches den Versandunternehmen klar macht : Ihr bietet eine Leistung an für welche Kunden bezahlen. Und wenn das "schief" geht, dann haftet ihr auch, wenn es Eure Schuld ist.
      Irgendwie fast lächerlich, dass so was überhaupt ein Thema sein muss.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • schabbesgoi schrieb:

      Man sollte manchmal auch darüber nachdenken, wie "pervers" das ist,
      einen Service anzubieten, für den Kunden zahlen ....aber dafür nichts an
      Sicherheit bieten zu wollen.

      In diesem Sinne begrüße ich jedes Urteil, welches den Versandunternehmen
      klar macht : Ihr bietet eine Leistung an für welche Kunden bezahlen.
      Und wenn das "schief" geht, dann haftet ihr auch, wenn es Eure Schuld
      ist.

      Irgendwie fast lächerlich, dass so was überhaupt ein Thema sein muss.
      Dem kann ich nur zustimmen!
      Bei DHL ging das einmal sogar soweit dass sie selbst bei einem verschwundenen Paket (also versichert) zwar bereit waren den entstanden Schaden zu begleichen, nicht aber die nicht erbrachte Leistung bzw. die Portokosten (war grosses u. schweres Paket > 10€) erstatten wollten. Erst nach zwei ! Briefchen war man gnädiger- & "kulanterweise" bereit mir auch die Portokosten in Form einer kostenfreien Paketmarke zu erstatten. Derartiges Vorgehen von Versandunternehmen ist schon dreist. :thumbdown:
      proper prior preparation prevents piss poor performance
    • schabbesgoi schrieb:


      Man sollte manchmal auch darüber nachdenken, wie "pervers" das ist, einen Service anzubieten, für den Kunden zahlen ....aber dafür nichts an Sicherheit bieten zu wollen.
      In diesem Sinne begrüße ich jedes Urteil, welches den Versandunternehmen klar macht : Ihr bietet eine Leistung an für welche Kunden bezahlen. Und wenn das "schief" geht, dann haftet ihr auch, wenn es Eure Schuld ist.
      Irgendwie fast lächerlich, dass so was überhaupt ein Thema sein muss.


      Vielleicht ist Dir das nicht bewusst, weil das schon etwas länger her ist, aber die Post hatte mal das absolute Monopol für sämtliche Postsendungen, jedenfalls in der Praxis für Privatleute hatte sie das.

      Bekommt man bei der Bahn das Geld für die Fahrkarte erstattet, wen der Zug ausfällt? Soweit ich weiß erwirbt man nur das Recht eine Beförderungsleistung zu beanspruchen, mehr nicht.

      Es ist die Regel, dass man keine Qualität einer Dienstleistung garantiert bekommt.

      Vorteil bei Päckchen: können vom Paketfahrer mitgenommen werden, Pakete nicht.


      @ iiiihhBääähh

      Wie kommst Du auf 60%? Wenn Du online frankiers kostet das "Paket bis 2kg" 4,99 Euro, ein Päckchen 3,99 Euro. Das sind nur 25% mehr, 1 Euro nur.
    • Vanvog, im Grunde stimme ich Dir zu. Notgedrungen (ich Habe aktuell keine Alternative zur Bahn) zahle ich zwar einen gut dreistelligen Betrag an das Unternehmen, aber: Mehr als die Hoffnung, dass sie mich halbwegs pünktlich von A nach B bringen: Habe ich nicht.


      Bleiben wir aber einfach beim Versand:
      Viellleicht bin ich ja auch einfach zu altmodisch. Irgendwie habe ich noch das altmodische??? Verständnis, dass ich Gebühren zahle, damit der Versandprovider mein Päckchen von A nach B transportiert.
      Ich kann dabei natürlich Zusatzoptionen wählen, wie "Einschreiben", "Sendungsverfolgt" usw.
      Das kann doch aber nicht bedeuten, dass die einfache Sendung "ohne alle Garantie" und damit Glückssache ist?
      Schick ich einen Brief ab, dann kommt der an oder nicht, je nach Tagesform?

      Hey, wenn diese Denkweise sich durchsetzen sollte, dann würde sich für viele Briefe von Behörden an unsereins ein "klitzekleines" Problem ergeben.

      Ganz konkret: Heute würde kein Gericht mir Recht geben, wenn ich behaupten würde, dass ein Brief der Arge mich nicht zeitnah erreicht hätte....
      Gerichte würden gegen mich entscheiden...
      Hmmmm.....aber das ist aktueller Stand, den es mittlereile wohl zu hinterfragen gilt.
      Auch Behörden stellen sich schon langsam darauf ein. Letztens erreichte mich ein Einschreiben unserer Baubehörde wegen der Genehmigung einer (lapidaren) Baumaßnahme eines NAchbarn. Männe (wir sind gemeinsame Besitzer laut Grundbuch) bekam auch ein Einschreiben...Und diverse andere Nachbarn auch....
      Was für ein Aufwand......
      In vielen Bereichen negieren Gerichte, Behörden, Institutionen und auch Unternehmen aber auch heute noch schlicht über die aktuelle Situation und gehen davon aus: Verschickt ist gleich angekommen. Bei manchen Absendern reicht die Beteurung, dass es abgeschickt wurde.... Und es ist damit "Fakt".

      Hat ja auch für einige Jahrzehnte zu kaum Problemen geführt...Nur JETZT ist anders, die "gute alte Post", die gibt es nicht mehr.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von schabbesgoi ()

    • schabbesgoi schrieb:

      Ich bin immer wieder überrascht darüber, dass viele Menschen es für "selbstverständlich" halten, dass eine Dienstleistung eines Versandunternehmens vollkommen "ohne Garantie" sein soll.
      Nein, das kann eigentlich nicht sein, dass man Porto bezahlt für eine Leistung, die "Versand von A nach B" heißt, deren Klauseln aber sind: Ohne "Zusatzzahlung" hast Du als Kunde keinerlei Recht darauf, dass a) die Sendung ankommt und b) auf dem Versandweg (trotz ordnungsgemäßer Verpackung) nicht kaputt geht...

      Wo behauptet die Post/DHL das denn?

      schabbesgoi schrieb:

      rivreside, nimm es nicht zu schwer. ich denke nur gerade darüber nach, dass ein Versand-Gigant
      zwar die Porto-Kosten von uns nimmt, sich aber ohne "Zusatzkosten" nicht mehr verpflichtet fühlt, dazu zu stehen, dass der Service überhaupt erbracht wird.
      ....

      Es wird hier ohne die Beauftragung (Zusatzzahlung) kein Service angeboten, sondern eine Transportleistung gegen Entgeld.

      Im Zweifelsfall muß natürlich die Post/DHL nachweisen, daß sie die Leistung erbracht hat. Kann sie das nicht, dann hat der Vertragspartner mindestens den Anspruch auf Rückgewähr des Entgelds.
    • @schabbesgoi

      Es geht sogar noch weiter, nach geltendem Recht gilt eine Abmahnung als "abgeschickt = zugestellt".

      Verbraucherschützer haben mal geschätzt, dass ca. jede tausendste Briefsendung verloren geht, die Zahl scheint mir zu hoch gegriffen, wenn man das also von der Praxis her betrachtet, ist die Post zuverlässiger als die Bahn.

      Bedenke auch, die Post kann die Dienstleistung nicht verweigern, Du klebst eine Briefmarke auf den Umschlag und schmeißt es in den Briefkasten, wie willst Du den Nachweis erbringen, dass Du eine Sendung tatsächlich abgeschickt hast? Entsprechend ist ein Anspruch ohne Nachweis schwierig.

      Die deutsche Post ist vergleichsweise günstig, es ist zwar völlig anders gestaffelt, aber in den meisten Nachbarländern zahlst Du gerade für Groß- und Maxibriefe deutlich mehr.
    • Heiner, das steht in den AGB. Das Gerichtsurteil sagt ja auch nicht aus, dass es grundsätzlich anders wäre. Es hebt nur darauf ab, dass die Kundin nicht ausreichend darüber informiert wurde, dass ein Päckchen nicht versichert ist.

      Es hat sich in den letzten Jahrzehnten vieles geändert. Früher war die Post staatlich. Ihre Mitarbeiter Beamte und öffentlich Bedienstete, für ihr ganzes Berufsleben dem Unternehmen verbunden. Zu dieser Zeit durfte man davon ausgehen, dass der Transport klappt. Die Praxis hat es bewiesen.

      Noch immer denke ich, dass viel weniger Ware beim Transport verschwindet, als man annehmen müsste, wenn man die unzähligen Fälle in Foren so liest, wo Ware beim Versand verwunden sein soll. Und es soll ja auch Unternehmen geben, bei denen einfache Briefe mit Vertragskündigungen grundsätzlich nicht ankommen, wenn es sich nicht um Einschreiben handelt.....

      Aber: Heute arbeiten bei den Versendern oft unterbezahlte Leute, die oft wechseln, da weder Arbeitsbedingungen noch Lohn sonderlich lukrativ sind.
      Ich habe das sichere Grundvertrauen zur Qualität der Leistung nicht mehr. Auch DHL und Post setzen in ihre eigenen Mitarbeiter kein Vertrauen. Zumindest drängt sich diese Vermutung auf, wenn man in AGB mehrfach den dringenden Hinweis liest, dass man der verpackten Ware von außen nicht ansehen darf, dass der Inhalt eventuell ein wenig wertvoll sein könnte.

      Als Absender kann ich mich darauf einstellen, so mir das Risiko bewusst ist. Ich selbst habe seit langem schon kein Päckchen mehr versendet. Allerdings, wie iiiihhBääähh schon schrieb, kann man natürlich auch eine Art Risiko-/Kosten-Abschätzung machen.
      Ich lasse mir manche Ware schon noch als Warensendung, einfachen Brief oder Päckchen (auch von Privat) zuschicken.

      Das größte Problem für mich sind Sendungen als Empfänger, bei denen ich gar keine Wahlmöglichkeit habe. Einfache Briefe zum Beispiel, wo im Zweifelsfall ein Gericht davon ausgehen würde, dass er glaubhaft versendet und zugestellt wurde. Das gilt zum Beispiel für alle Briefe von Ämtern und "natürlich" gilt das auch für Briefe von Menschen der ehrenhaften Sorte "Anwalt", wie vanvog schon anmerkte.

      Wenn ich so einen Brief nicht erhalte, so kann das weitreichende Konsequenzen für mich haben. Anfänglich weiß ich eventuell gar nicht, dass es diesen Brief gibt/gab. Ich erfahre es erst, wenn eventuell schon Fristen verstrichen sind. Und trotzdem wird ein Gericht im Zweifelsfall davon ausgehen, dass die Post mir den Brief ordnungsgemäß zugestellt hat. Ist das in Zeiten einer "Post-AG" noch zeitgemäß? Ich denke nicht.

      Deshalb ist mir jedes Urteil recht, welches mehr Öffentlichkeit und Bewusstsein dafür schafft, wie riskant der Versand selbst ist. Und wie wenig sich der Transporteur darum scheren muss. Irgendwann werden Gerichte dann eventuell auch lernen, dass es nicht in jedem Fall der Absender oder der Empfänger ist, bei dem was schief gegangen ist, sondern immer öfter auch mal das Versandunternehmen im ruppiger gewordenen Markt.
    • schabbesgoi schrieb:

      Heiner, das steht in den AGB.


      Nö, steht es nicht. In den AGB wird lediglich - soweit möglich - die Haftung ausgeschlossen bzw. eingeschränkt. Ich meine, darauf will @Heiner (richtigerweise) hinaus.

      Ein "versichertes Paket" (Volksmund) ist juristisch gesehen das da:

      (3) DHL beruft sich im Falle des Verlustes, der Beschädigung oder der schuldhaften Verlet-
      zung sonstiger Pflichten bei bedingungsgerechten und nicht als Verbotsgut ausgeschlossenen
      Sendungen nicht auf die gesetzlichen Haftungsgrenzen, soweit der Schaden nicht mehr als
      500,- EURO beträgt.


      dhl.de/content/dam/dhlde/downl…ress-national-07-2013.pdf

      Des Rest besteht dann darin, alle gesetzlich möglichen Haftungsausschlüsse in die AGB aufzunehmen. Ich verweise auf die Originalquelle. Insbesondere aber gilt der erste Satz:

      DHL haftet für Schäden, die auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen sind,
      die sie, einer ihrer Leute oder ein sonstiger Erfüllungsgehilfe (§ 428 HGB) vorsätzlich oder
      leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde,
      begangen hat, ohne Rücksicht auf die nachfolgenden Haftungsbeschränkungen.


      D.h. im Fall von (Eventual-)Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet DHL ohnehin unbegrenzt. Nur obliegt dieser Nachweis dem Kunden und ist de facto nicht zu erbringen.

      Und genau darum dreht sich auch das eingangs zitierte Urteil; das diese Haftungsausschlüsse, die im Fall des Päckchens ohne die 500-Euro-Einschränkung getroffen werden, nicht durch bloßen Aushang Vertragsbestandteil werden. Was ja auch völlig richtig ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • @Schabbesgoi

      Ich habe auf die Verwendung des Begriffs Service abgestellt. Dieser wird im ungangssprchlichen Gebrauch ja gerne so verwendet, um damit die eigentliche, geschuldete Leistung zu bezeichnen. Dabei ist der Service in erster Linie eine Zusatzleistung, die entsprechend auch bezahlt werden muß.

      Wo Du in diesem Zusammenhang Recht hast, ist die Tatsache, daß sich der Transporteur nicht so einfach mit der Begründung, man habe keine Transportversicherung abgeschlossen, von seiner Leistungspflicht und Ersatz eines Schadens befreien kann, daß muß dann schon vorher (AGB) vereinbart werden, worauf @pandarul oben schon schneller hingewiesen hat.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Klar, das Päckchen ist ein Briefprodukt, ich dachte das weiß jeder? Es hat nicht zufällig die gleichen Maße wie der Maxibrief international nach Weltpostvertrag und ist in anderen Ländern als Deutschland als eigene Versandform völlig unbekannt...

      Darum ging es nicht, sondern darum, daß - unbeachtlich echter Versicherungsleistungen, die sich ggf. zusätzlich kaufen lassen - auch ein Paket nicht "versichert" ist. Sondern lediglich die Einrede des wirksam vereinbarten Haftungsausschlusses bis 500 Euro nicht geltend gemacht wird.

      Die Konstruktion ist also:

      1. Der Versanddienstleister haftet zunächst unbegrenzt.
      2. Diese Haftung wird im Rahmen des rechtlich möglichen (kein Vorsatz, nicht bei Schäden für Leib und Leben usw.) durch AGB-Vereinbarung beschränkt.
      3. Von der Haftungsbeschränkung gibt es eine Ausnahme für bestimmte Produkte bis zu einer bestimmten Höhe.

      Das ist beim Päckchen genauso, mit identischen Formulierungen (siehe §6 Nummer 1), nur daß da eben nicht steht, daß die Post die vereinbarte Haftungsbeschränkung bis zu einem gewissen Betrag nicht anwendet.

      Um es auch noch gleich mit zu erschlagen, international ist die mögliche Haftungsbeschränkung durch den Weltpostvertrag vorgegeben und wird natürlich im vollen Umfang des möglichen in den AGB vereinbart.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • pandarul schrieb:

      Es hat nicht zufällig die gleichen Maße wie der Maxibrief international nach Weltpostvertrag


      Bist Du sicher?

      Maxibrief Int: L+B+H = max. 90 cm**

      Päckchen Inland: max. 60 x 30 x 15 cm, max. Gurtmaß wie bei Paketen gibt es nicht.

      Ich weiß immer noch nicht so recht, wo das Problem liegt, seitdem es das Paket bis 2kg für 4,99 Euro gibt, hat sich das Thema weitgehend erledigt, vielleicht hat sich das
      nur noch nicht rumgesprochen.

      Was echt der größte Mist ist, dass man fast alle örtlichen Filialen geschlossen hat und durch "Partnerfilialen", meist Kioske oder kleine Lotto-Schreibwaren-Geschäfte ersetzt hat, was überhaupt nicht funktioniert.