Defekte Ware bei Ebay ersteigert - Verkäufer stellt sich stur

    • Ohne einen Fachmann wird sich da gar nichts regeln!
      Die Drohung mit Anwalt und Polizei war schonmal subotimal um nicht zu sagen blöde.
      Optisch und technisch einwandfrei? War es wohl bis zum geplanten Weiterverkauf.
      Ist aber die Einzelmeinung eines unmaßgeblichen Dritten. Darauf eine Argumentation aufzubauen halte ich für gewagt.
      Den "echten" Anwalt würde ich daher zunächst tunlichst stecken lassen.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Nun ja, zuerst steht da bei mir auch -Fachmann befragen, gell? ;)
      TE selber ist ja nach eigener Aussage keiner. Auf seinen potientiellen Kunden, der dann abgesprungen ist, kann er sich ja wohl kaum berufen...

      Danach dann Zivilweg, so der Fachmann den Verdacht des TE bestätigt..Und was heißt das? Zuerst mal schriftliche Fakten schaffen. Seine Ansprüche und Reklamationen in Worte fassen und eine klare Frist für die Rückabwicklung setzen... und nachweislich zustellen. Danach dann, so keine Reaktion, Ablehnung oder gar "Annahme verweigert"...Gerichtliches Mahnverfahren.
      Voraussetzung ist natürlich, dass man sich sicher ist, dass das Gerät wirklich als funktionsfähig angeboten wurde und es das nach Ansicht eines Experten eben ohne Verschulden des TE nicht ist und war.
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Optisch und technisch einwandfrei? War es wohl bis zum geplanten Weiterverkauf.


      Ja, genau da liegt der eigentliche Haken. Die Ware abzunehmen. Nicht, weil man nicht Monate oder Jahre später berechtigt reklamieren könnte. Sondern weil, sofern keine Zeugen zugegen waren, der Verkäufer ja einfach behaupten kann, ein Funktionstest sei vorgenommen worden und alles wäre i.O. gewesen. Bei über 500 Euro entspricht das der Lebenswirklichkeit, sprich, ist glaubwürdig. Deshalb bedarf es ja auch eines Experten, der definitiv ausschließen kann, daß der jetzige Zustand von "technisch einwandfrei" in drei Wochen überhaupt zu erreichen ist, das sage ich jetzt zum dritten Mal oder so.

      Mich verwundert nur total, daß hier ernstlich die Auffassung vertreten wird, der Inhalt eines Kaufvertrages ließe sich durch den Ausschluß der Sachmangelhaftung relativieren. Das Thema ist zwar steinalt, aber vielleicht befragen wir trotzdem mal die Experten:

      Der Verkäufer kann die Gewährleistung somit nur dann ausschließen, wenn er den Käufer über Mängel an der Sache vollständig aufgeklärt hat. Hierbei kann grundsätzlich jeder Sach- oder Rechtsmangel betroffen sein und die Haftung entsprechend ausgeschlossen werden. Erforderlich ist jedoch eine konkrete und bestimmte Angabe des Mangels. Dem Verschweigen eines Mangels steht das Vorspiegeln einer bestimmter Beschaffenheit oder einer nicht gegebenen Freiheit von Mängeln gleich. Wenn also aus einer Produktbeschreibung zu entnehmen ist, dass der Gegenstand eigentlich funktionsfähig ist, darf der Käufer davon ausgehen, dass er ihm auch als funktionierend verkauft und übergeben wird.

      Passiert dies nicht, ist der Haftungsausschluß für die Gewährleistung unwirksam und der Käufer kann entsprechende Rechte geltend machen.


      (Hervorhebung)

      Bevor sich hier was seltsames in den Köpfen festsetzt...

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    • Panda, bevor du nächstes mal wieder ne offene Türe einrennst mach ich sie auf ;)
      Der ursprüngliche VK ist natürlich nicht aus der Sachmangelhaftung raus, allerdings sollte TE diesen (Sachmangel) auch belegen können.
      Und das geht wiederum nur durch ein fachliches Gutachten!
      Rechtsmittel bedarf es mit Sicherheit nicht, eher Geldmittel die den Zustand des Blechesels beurteilen.
      Danach kann TE, wenn er lustig ist, den kompletten Rechtsweg ausschöpfen. Ob ihn das, außer Geld zu verbrennen, zu irgendeinem Ziel führen wird?
      Um das halbwegs vernünftig beurteilen zu können bedürfte es der AB, oder hab ich was nicht mitbekommen?
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

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    • Hallo liebe Leute,

      vielen Dank für die zahlreichen Tips und Anregungen, waren wirklich ein paar gute Ratschläge dabei.
      Selbstverständlich war es mein eigener Fehler dass ich mir das Gerät nicht vorher angesehen und auch
      auprobiert habe. Aber ich habe ich mich eben auf die Angaben des Verkäufers total verlassen, da er das
      Gerät ja "technisch einwandrei" in der Artikelbeschreibung angegeben hat. Ich muss noch dazu sagen dass
      ich eine chronische Schmerzkrankheit habe und auf Anraten meines Arztes mehr Sport treiben sollte. In ein
      Fitness-Studio kann ich aufgrund meiner Krankheit nicht gehen da ich jederzeit ein Schwächeanfall haben könnte
      (aufgrund der Medikamente)
      Also muss ich zu Hause irgendwie trainieren und da erschien mir so ein Crosstrainer recht praktisch. So ein Billigteil
      wollte ich mir nicht zulegen und draum habe ich nache einem Profigerät gesucht. Bei Ebay sind ja ganz viele davon
      eingestellt, aber die kosten teilweile mehrere Tausend Euro. Das kann ich mir natürlich nicht leisten und deswegen
      habe ich bei dieser Auktion migeboten (Artikelnummer bei Ebay ist übrigens: 251373896891)
      Was mich am meisten ärgert ist nicht meine Naivität, sondern das sich der Verkäufer absolut stur stellt und so dreist
      reagiert hat. Von wegen: ich hätte das Gerät selbst kaputt gemacht, das ist ja wohl eine Unterstellung.
      Ich möchte dem Verkäufer nicht mal unterstellen dass er die Mängel des Geräts arglistig verschwiegen hat , vielleicht wußte
      er es ja auch nicht besser (Er hat bestimmt nie darauf traininiert, so sportlich sah der nicht aus).
      Aber dann muss man doch seinen Fehler zugeben und darf bei Ebay nicht schreiben "technisch einwandfrei" weil das eine
      irreführende Bezeichnung für einen Laien ist. Dann hätter er bei Ebay schreiben sollen "Gerät hat eventuell Mängel" oder
      "kann den Zustand des Geräts nicht einschätzen" aber bestimmt nicht: "technisch einwandfrei"!
      Der Verkäufer hat meiner Meinung nach keinen Anstand, da er zu keiner Diskussion bereit ist und nicht mal nachfragt was
      genau an dem Gerät nicht in Ordnung ist. Er hätte ja nochmal herfahren können und sich das Gerät ansehen oder eventuell
      vom Preis runtergehen oder aber die Reparaturkosten übernehemen. Damit wäre ich auch zufrieden gewesen. Sich aber tot zu
      stellen und garnichts zu tun, ja sich nichtmal zu entschuldigen ist eine absolute Frechheit. Und der Typ hat auch noch einen
      eigenen Laden für irgendwelche bescheuerten Assecoires. Da er garnicht reagiert und sogar das Einschreiben ungeöffnet
      zurückschicken lässt zeigt meiner Meinung nach nur dass ihm bewusst ist was er angerichtet hat und jetzt hofft dass ich
      aufgebe ohne rechtliche Schritte gegen ihn einzuleiten. Also ich hätte Angst wenn mir jemand mit Polizei und Anwalt droht
      wenn ich im Unrecht wäre. Das zeigt ja nur wie abgebrüht der Typ ist.
    • Oh ha!

      @soongi

      Mein Vater war schon vor ein paar Jahren auch nicht unbedingt der Gesündeste und damit er im Winter auch radeln kann - trotz Eis & Schnee - habe ich ihm ein Sitz-Ergometer organisiert.
      Wenn ich mich korrekt erinnere, müssen Ergometer Messtoleranzen vom Gesetzgeber aus einhalten. Das ist keine Voraussetzung für Crosstrainer. Macht bei Menschen, die bedingt belastbar sind, Sinn.
      Ist bei dem Gerät eigentlich ein Pulsfrequenzmessgerät dabei, welches direkt mit dem Computer des Gerätes kommuniziert?
      Ich will meinen Junior-Status wieder :(

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Damas ()

    • Damas schrieb:

      ...
      Das ist bitte im weitesten Sinn "Eigentum verpflichtet".

      Ich befürchte, daß da der Sinn und die Weite nicht zusammenkommen. Dei Verpflichtung bezieht sich schon eher auf die altruistische Verwendung von Eigentum und nicht auf die von Dir angedeutete egoistische.

      schabbesgoi schrieb:

      ...
      Und was heißt das? Zuerst mal schriftliche Fakten schaffen. Seine Ansprüche und Reklamationen in Worte fassen und eine klare Frist für die Rückabwicklung setzen... und nachweislich zustellen. Danach dann, so keine Reaktion, Ablehnung oder gar "Annahme verweigert"...Gerichtliches Mahnverfahren.

      Bei "Annahme verweigert", wäre keine Zustellung erfolgt und entsprechend auch die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens nicht möglich.
    • Weil jetzt viele verschiedene Dinge zusammenkommen.

      Grundsätzlich halte ich es für möglich, mit einem gewerblichen Account einen Privatverkauf abzuwickeln. (Wir brauchen nicht darüber zu diskutieren, daß man das auf jeden Fall vermeiden sollte!) Die Anforderungen dürften recht hoch sein, daß das auch beim Käufer so ankommt. Ich nehme aber aufgrund der Äußerungen des TE an, daß er sich seines objektivem Empfängerhorizonts entsprechend ohne Zweifel darüber im Klaren war, von Privat zu kaufen.

      Ich gehe davon aus daß keine Widerrufsbelehrung erfolgt ist, und in der Auktion steht "Rücknahme akzeptiert", von eBay eingefügt. Insofern sind die Informationen widersprüchlich und es kann gut sein, daß der Widerruf des Kaufs für den TE das Mittel der Wahl wäre. Aber auch da wird sich der VK stur stellen, und wie das entschieden würde, will ich wirklich nicht orakeln.

      Zur Formulierung:

      Die Sachmangelhaftungsausschlußklausel ist zunächst belegbar nur ein einziges Mal, nämlich bei diesem Crosstrainer, verwendet worden, dürfte also nicht als AGB einzuordnen sein und daher als Individualabrede keiner Inhaltskontrolle unterliegen. Von der etwas gruseligen Formulierung abgesehen ist das erstmal gültig.

      Die abgeschwächte Formulierung zur Funktionsfähigkeit stellt in dieser Form vielleicht wirklich keine Beschaffenheitsgarantie mehr dar, sondern nur noch eine Beschaffenheitsvereinbarung (§434), so daß §444 nicht einschlägig wäre. Allerdings entspricht es auch ständiger Rechtsprechung des BGH, daß nebeneinanderstehende Beschaffenheitsvereinbarungen und Sachmangelhaftungsausschlüsse nur so zu interpretieren sind, daß sich der Haftungsausschluß nicht auf die zugesagten Eigenschaften beziehen kann (BGH VIII ZR 92/06, zuletzt zitiert in BGH VIII ZR 96/12 "Motorboot").

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • soongi schrieb:


      Hallo liebe Leute,

      vielen Dank für die zahlreichen Tips und Anregungen, waren wirklich ein paar gute Ratschläge dabei.
      Selbstverständlich war es mein eigener Fehler dass ich mir das Gerät nicht vorher angesehen und auch
      auprobiert habe. Aber ich habe ich mich eben auf die Angaben des Verkäufers total verlassen, da er das
      Gerät ja "technisch einwandrei" in der Artikelbeschreibung angegeben hat. Ich muss noch dazu sagen dass
      ich eine chronische Schmerzkrankheit habe und auf Anraten meines Arztes mehr Sport treiben sollte. In ein
      Fitness-Studio kann ich aufgrund meiner Krankheit nicht gehen da ich jederzeit ein Schwächeanfall haben könnte
      (aufgrund der Medikamente)
      Also muss ich zu Hause irgendwie trainieren und da erschien mir so ein Crosstrainer recht praktisch. So ein Billigteil
      wollte ich mir nicht zulegen und draum habe ich nache einem Profigerät gesucht. Bei Ebay sind ja ganz viele davon
      eingestellt, aber die kosten teilweile mehrere Tausend Euro. Das kann ich mir natürlich nicht leisten und deswegen
      habe ich bei dieser Auktion migeboten (Artikelnummer bei Ebay ist übrigens: 251373896891)
      Was mich am meisten ärgert ist nicht meine Naivität, sondern das sich der Verkäufer absolut stur stellt und so dreist
      reagiert hat. Von wegen: ich hätte das Gerät selbst kaputt gemacht, das ist ja wohl eine Unterstellung.
      Ich möchte dem Verkäufer nicht mal unterstellen dass er die Mängel des Geräts arglistig verschwiegen hat , vielleicht wußte
      er es ja auch nicht besser (Er hat bestimmt nie darauf traininiert, so sportlich sah der nicht aus).
      Aber dann muss man doch seinen Fehler zugeben und darf bei Ebay nicht schreiben "technisch einwandfrei" weil das eine
      irreführende Bezeichnung für einen Laien ist. Dann hätter er bei Ebay schreiben sollen "Gerät hat eventuell Mängel" oder
      "kann den Zustand des Geräts nicht einschätzen" aber bestimmt nicht: "technisch einwandfrei"!
      Der Verkäufer hat meiner Meinung nach keinen Anstand, da er zu keiner Diskussion bereit ist und nicht mal nachfragt was
      genau an dem Gerät nicht in Ordnung ist. Er hätte ja nochmal herfahren können und sich das Gerät ansehen oder eventuell
      vom Preis runtergehen oder aber die Reparaturkosten übernehemen. Damit wäre ich auch zufrieden gewesen. Sich aber tot zu
      stellen und garnichts zu tun, ja sich nichtmal zu entschuldigen ist eine absolute Frechheit. Und der Typ hat auch noch einen
      eigenen Laden für irgendwelche bescheuerten Assecoires. Da er garnicht reagiert und sogar das Einschreiben ungeöffnet
      zurückschicken lässt zeigt meiner Meinung nach nur dass ihm bewusst ist was er angerichtet hat und jetzt hofft dass ich
      aufgebe ohne rechtliche Schritte gegen ihn einzuleiten. Also ich hätte Angst wenn mir jemand mit Polizei und Anwalt droht
      wenn ich im Unrecht wäre. Das zeigt ja nur wie abgebrüht der Typ ist.
      [Blockierte Grafik: http://www.smilies.4-user.de/include/Girls/smilie_girl_163.gif]

      Hi soongi, ich will mal bei deinem Beitrag bleiben.
      So ungewöhnlich ist es nicht, dass ein VK abwehrend reagiert, wenn ein K nach geraumer Zeit wegen eines Fehlers am Artikel an ihn herantritt.
      Den meisten würde wohl auch geraten werden, dass sie nicht erstatten sollen.

      Dass man den Angabe in einer Artikelbeschreibung vertraut und eigentlich auch vertrauen können muss, hat gar nichts mit der Naivität eines Käufers zu tun. Das ist einfach so, wenn man online etwas kauft. Der VK hat die Ware vor sich liegen.

      Die Motive deines Kaufs sind hier nicht relevant.

      Dein "Rückabwicklungsbegehren" war sowohl per Mail als auch via Einschreiben einfach so nicht angebracht. Ein VK hat auch ein Recht auf Nacherfüllung. Erst wenn er die ausdrücklich verweigert, kann man über Preisminderung oder Rückabwicklung reden.
      Der Haken hier ist aber, dass das Gerät offenbar für einen Laien vollkommen funktionsfähig ist - und ich könnte mir vorstellen, dass nicht nur du sondern auch er Laie auf dem Gebiet ist.
      Du hast beim Trainieren nichts gemerkt. Das bedeutet, es ist sehr gut möglich, dass er auch nichts gemerkt hat. Das muss man sogar zu seinen Gunsten annehmen - außer du kannst ihm belegen, dass er was gewusst hat.
      Dass ein Trainer das anders sehen kann und muss, ist doch klar. Während ein solches Teil im Privatgebrauch sicherlich nicht mehr als zwei Stunden täglich benutzt wird, sollte die Auslastung und Nutzung in einem Studio deutlich höher sein.
      Also ist der Knabe eigentlich kein Maßstab für den wirklichen Zustand eines Gebrauchtgerätes.

      Nun schreibst du, wenn er keine Ahnung hat, hätte er das so nicht reinschreiben dürfen. Das ginge aber an der Lebensrealität vorbei. Jeder kann Dinge in seiner Umgebung nur aus seinem Erfahrungsschatz beurteilen. Ist es für jem. in Ordnung, schreibt er es in der Regel auch. Oder hattest du beim Wiedereinstellen irgendwas davon geschrieben, dass du keine Ahnung von solchen Teilen hast und das Teil evtl. Mängel haben könnte?

      Du verlangst imho ein wenig zu viel vom VK - und das nur aufgrund der Behauptung eines Interessenten, der gesagt hat, das Dinge sei zu laut und die Widerstände ließen sich nicht einstellen.
      Ich wage mal die Behauptung, dass vor Gericht schnell die Einschätzung greifen würde, dass bei einem Gebrauchtgerät auch bei der Angabe "Gerät funktioniert in einwandfreiem zustand und auch Optisch voll top ." berücksichtigt werden muss, dass es sich um ein Gebrauchtgerät handelt - und nochmals - bei dem du bei der Funktionalität keinerlei Einschränkung bemerkt hast.

      Dass die Formulierung hier ganz speziell auch ganz anders ausgelegt werden könnte, ist imho unbedeutend, weil an der Lebensrealität vorbei.

      Sein Profil gibt - finde ich - trotz der Anschrift keinen gewerblichen Verkauf her. Auch darauf würde ich nicht bauen.
      Es ist einfach so, dass du sehr spontan reagiert hast. Du kannst es aber drehen, wie du willst, jetzt musst du herausfinden, ob und wie weit die Aussagen deines Kaufinteressenten überhaupt Hand und Fuß haben.

      Was der VK hofft und was ihm bewusst ist oder nicht - wer weiß. Ich würde da nicht zu viel interpretieren. Du solltest aber bedenken, dass du - was immer du tun wirst - in der Beweispflicht bist. Also fange nach den Feiertagen damit an, einigermaßen fundiert herauszufinden, ob das Teil wirklich in seiner Funktionalität eingeschränkt ist und wie diese Einschränkung zu beziffern wäre.

      Anmerkung:

      Die beiden angeführen Urteile des BGH sind hübsch, aber für diesen Fall nur bedingt tauglich. Die Sache mit dem Boot z.B. war ja so arg, dass es gar nichts für die eigentliche Verwendung taugte. Das ist hier aber nicht der Fall! Auch das Motorrad-Urteil ist ein wenig hinkend beim Vergleich, weil der VK in jenem Fall die falsche Angabe auch sehr leicht als falsch hätte erkennen oder vermuten können. Wenn man dem VK des Trainers keine Erfahrung mit solchen Profigeräten nachweisen kann, darf man annehmen, dass er über Geräuschentwicklung und Exaktheit der Verstellmöglichkeiten des Widerstandes nichts wissen konnte.
    • soongi schrieb:

      Hallo liebe Leute,

      vielen Dank für die zahlreichen Tips und Anregungen, waren wirklich ein paar gute Ratschläge dabei.
      Selbstverständlich war es mein eigener Fehler dass ich mir das Gerät nicht vorher angesehen und auch
      auprobiert habe. Aber ich habe ich mich eben auf die Angaben des Verkäufers total verlassen, da er das
      Gerät ja "technisch einwandrei" in der Artikelbeschreibung angegeben hat. Ich muss noch dazu sagen dass
      ich eine chronische Schmerzkrankheit habe und auf Anraten meines Arztes mehr Sport treiben sollte. In ein
      Fitness-Studio kann ich aufgrund meiner Krankheit nicht gehen da ich jederzeit ein Schwächeanfall haben könnte
      (aufgrund der Medikamente)
      Also muss ich zu Hause irgendwie trainieren und da erschien mir so ein Crosstrainer recht praktisch. So ein Billigteil
      wollte ich mir nicht zulegen und draum habe ich nache einem Profigerät gesucht. Bei Ebay sind ja ganz viele davon
      eingestellt, aber die kosten teilweile mehrere Tausend Euro. Das kann ich mir natürlich nicht leisten und deswegen
      habe ich bei dieser Auktion migeboten (Artikelnummer bei Ebay ist übrigens: 251373896891)
      Was mich am meisten ärgert ist nicht meine Naivität, sondern das sich der Verkäufer absolut stur stellt und so dreist
      reagiert hat. Von wegen: ich hätte das Gerät selbst kaputt gemacht, das ist ja wohl eine Unterstellung.
      Ich möchte dem Verkäufer nicht mal unterstellen dass er die Mängel des Geräts arglistig verschwiegen hat , vielleicht wußte
      er es ja auch nicht besser (Er hat bestimmt nie darauf traininiert, so sportlich sah der nicht aus).
      Aber dann muss man doch seinen Fehler zugeben und darf bei Ebay nicht schreiben "technisch einwandfrei" weil das eine
      irreführende Bezeichnung für einen Laien ist. Dann hätter er bei Ebay schreiben sollen "Gerät hat eventuell Mängel" oder
      "kann den Zustand des Geräts nicht einschätzen" aber bestimmt nicht: "technisch einwandfrei"!
      Der Verkäufer hat meiner Meinung nach keinen Anstand, da er zu keiner Diskussion bereit ist und nicht mal nachfragt was
      genau an dem Gerät nicht in Ordnung ist. Er hätte ja nochmal herfahren können und sich das Gerät ansehen oder eventuell
      vom Preis runtergehen oder aber die Reparaturkosten übernehemen. Damit wäre ich auch zufrieden gewesen. Sich aber tot zu
      stellen und garnichts zu tun, ja sich nichtmal zu entschuldigen ist eine absolute Frechheit. Und der Typ hat auch noch einen
      eigenen Laden für irgendwelche bescheuerten Assecoires. Da er garnicht reagiert und sogar das Einschreiben ungeöffnet
      zurückschicken lässt zeigt meiner Meinung nach nur dass ihm bewusst ist was er angerichtet hat und jetzt hofft dass ich
      aufgebe ohne rechtliche Schritte gegen ihn einzuleiten. Also ich hätte Angst wenn mir jemand mit Polizei und Anwalt droht
      wenn ich im Unrecht wäre. Das zeigt ja nur wie abgebrüht der Typ ist.

      Juchei wir sind mal wieder vereiert worden.
      Ich zitiere aus dem EP: "Vor ein paar Wochen habe ich bei Ebay einen Crosstrainer für 600 Euro
      ersteigert. Das Gerät ist ein echtes Profigerät aus der Insolvenz eines
      Fitness-Studios bei München und kostet neu etwa 3500 Euro." Ja, das Angebot lief am 13. Nov. aus. Haben wir gesehen.

      Dann schreibt TE weiter: "Der Verkäufer wohnt nur etwa 30 km von meinem Wohnort entfernt und ich
      dachte falls irgendwas mit dem Gerät sein sollte schaue ich einfach bei
      ihm vorbei. Blöder Fehler! Der Verkäufer lieferte mir das Gerät
      persönlich bis vor die Haustüre da er geschäftlich öter mit einem
      Sprinter in meiner Gegend unterwegs ist (Er hat wohl einen Laden für
      Accessoires). Er lieferte es also bei mir ab, ich zahlte bar und dann
      war er auch schon wieder weg. Keine Zeit für ein Probetraining. Ich
      stellte den Crosstrainer dann erst mal in meine Garage, da er sehr groß
      ist und ich erst Platz in meiner Wohnung schaffen wollte. Nach 3 Wochen
      stellte ich aber fest dass ich für diesen Riesengerät doch keinen Platz
      in meiner Wohnung habe und dachte mir dann dass ich vorerst ja in der
      Garage trainieren könnte..."

      Kleine Angebotsübersicht der TE gefällig?

      ebay.de/sch/orangemariliyn/m.h…e7371&LH_Complete=1&rt=nc

      Und das ist sie! Guckt euch die Wohnorte der beiden Beteiligten an. Schaut in die AB. That's it!

      Was sehen meine trüben Augen? Einen weiteren Trainer. Ebenfalls ein Profigerät.

      Der erste Verkaufsversuch war schon am 29. November eingestellt. Das sind genau 16 Tage nach dem Kauf des Teils bei dem ach so pösen VK, gell?! Nix mit "nach drei Wochen festgestellt...dann in der Garage...." ebay.de/itm/CROSSTRAINER-von-T…%A4te&hash=item4616ce7371



      Verkauft für 310 Öcken am 6. Dezember.
      Könnte der das der ominöse Trainer sein, der erbost vom Kauf zurückgetreten ist?

      Wenn ja, fällt auf, dass TE bei keinem weiteren Einstellen irgendwas von Schäden oder Macken an dem Teil erwähnt hat.


      @panda, wenn ich dich auch zitieren darf: "Wenn du meinst, @TE würde uns hier einen vom Pferd erzählen, bitte. Nur
      ist jede auf dieser Annahme basierende Antwort per Definition komplett
      wertlos."

      Und - sie hat uns beide gekniffen! Dich mit deiner Annahme, das Geschriebene stimme so und mich mit meiner Einschätzung, die Sache sei subjektiv gefärbt.

      8o
    • Lies doch einfach mal die Originalquelle, anstatt immer wieder denselben Quark zu behaupten:

      Die Frage, ob ein vereinbarter Haftungsausschluss in uneingeschränktem Sinne aufzufassen ist, ist nicht nur nach dem Wortlaut der Ausschlussbestimmung, sondern nach dem gesamten Vertragstext zu beurteilen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Oktober 1966 - V ZR 188/63, WM 1966, 1183, unter III).

      Beide Regelungen stehen, zumindest aus der Sicht des Käufers, gleichrangig nebeneinander und können deshalb nicht in dem Sinne verstanden werden, dass der umfassende Gewährleistungsausschluss die Unverbindlichkeit der Beschaffenheitsvereinbarung zur Folge haben soll (a.A. Emmert, NJW 2006, 1765, 1768 ). Denn bei einem solchen Verständnis wäre letztere für den Käufer - außer im Falle der Arglist des Verkäufers (§ 440 Alt. 1 BGB) - ohne Sinn und Wert. Eine nach beiden Seiten interessengerechte Auslegung der Kombination von Beschaffenheitsvereinbarung und Gewährleistungsausschluss kann deshalb nur dahin vorgenommen werden, dass der Haftungsausschluss nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit (§ 434 Abs. 1 Satz 1BGB) (...) gelten soll.


      (Hervorhebungen)

      "funktioniert in einwandfreiem Zustand" ist, ob nun Garantie oder nur normaler Vertragsinhalt, nicht verhandelbar. Und das Motorboot zitiert nur das erste benannte Urteil, aus dem o.g. Passage ist, weshalb ich ausdrücklich auf diesen Umstand ("zuletzt zitiert") hinwies, denn 2006 ist ja schon ne Weile her. Das bedeutet nämlich, daß der BGH nach wie vor an seiner diesbezüglichen Rechtsprechung festhält, mithin dieser Umstand der "ständigen" Rechtsprechung entspricht.

      Ob "Zahli" das nun mag oder nicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Zahli schrieb:

      Verkauft für 310 Öcken am 6. Dezember.
      Könnte der das der ominöse Trainer sein, der erbost vom Kauf zurückgetreten ist?

      Wenn ja, fällt auf, dass TE bei keinem weiteren Einstellen irgendwas von Schäden oder Macken an dem Teil erwähnt hat.


      Es fällt aber auch auf das da weder was von "einwandfrei" da steht noch von einem Gewährleistungsausschluß.

      Ich will jetzt nicht auch noch die Nebenbaustelle aufmachen, ob die Macken, die das Ding hat, bei einem gebrauchten (aber nicht mehr "einwandfreien"!) Teil seiner Art nun zum erwartbaren gehören oder nicht, und auch nicht die, daß @TE selbstverständlich haftet, wenn dies nicht so ist (sofern das wirklich der zugehörige eBay-Account ist). Denn auch eine geschönte AB des TE hat keinerlei Einfluß darauf, daß der ursprüngliche Verkäufer seinen Vertrag nicht korrekt erfüllt hat.

      Nachtrag:

      Um die Verwirrung perfekt zu machen:

      kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen…t-pro-/164892012-230-8083
      kleinanzeigen.meinestadt.de/le…aeu/kleinanzeige/97383103

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Ach Panda, da schreibst du so schön:
      "Denn auch eine geschönte AB des TE hat keinerlei Einfluß darauf, daß der
      ursprüngliche Verkäufer seinen Vertrag nicht korrekt erfüllt hat."

      Dass der ursprüngliche VK nicht korrekt erfüllt hat, glaube ich nun gar nicht mehr. Schau dir doch den anderen angebotenen Crosstrainer an.
      Dazu steht im Angebot:
      "Der Crosstrainer stammt aus einem Fitness-Studio in Weingarten (Plz 88250) und muss auch dort abgeholt
      werden. Ich habe ihn dort gekauft und dann festgestellt dass
      er doch zu groß für meine kleine Wohnung ist. Er steht also
      noch in Weingarten und wurde von mir noch nie benutzt."
      Und wie groß isser? Höhe: 178 cm; Länge: 193 cm; Breite: 71 cm Gewicht: ca 160 kg
      Verkauft am 16. November. Und am 13. November kauft sie einen weiteren riesigen Crosstrainer mit diesen Maßen: Höhe: 180 cm; Länge: 200 cm; Breite: 86 cm

      Gewicht: ca 190 kg
      Also noch größer als der schon verkaufte Trainer, bei dem sie, wie sie schreibt, bereits feststellte, dass er nicht in ihre kleine Wohnung passt.
      Misstrauisch wurde ich bei "chronisch krank". Das hat so was von nix mit dem eigentlichen Sachverhalt zu tun...wer das dann auskramt, der tut das imho nicht ganz ohne Grund.
    • Zahli schrieb:

      Dass der ursprüngliche VK nicht korrekt erfüllt hat, glaube ich nun gar nicht mehr.


      Na, wenn es keine Mängel gibt, gibt es auch nix zu reklamieren und keinen Grund für diesen Thread, völlig klar. Und alle bisherigen Antworten wären obendrein unnütz, die Diskussion allenfalls akademischer Natur.

      Aber selbst wenn die Geschichte so ginge:

      "Ich habe aus Kaufsucht was blödes gemacht und etwas gekauft, von dem ich aufgrund früherer Erfahrungen bereits wußte, daß das ein Fehlkauf ist, und nun suche ich nach einem Vorwand, um mein Versagen meinem Verkäufer anzuhängen, und habe zum Glück auch was gefunden" /sarcasm

      - ändert das nix daran, daß der ursprüngliche VK das Gerät reparieren lassen darf.
    • Ich denke jetzt einfach mal nur so und völlig ohne gegebenen Anlass über Altersstarrsinn nach. Wie das wohl kommt? :whistling:

      Jeder wie er mag. Und ich halte es nun so und die Sache ist für mich erledigt. Und wenn ich so fiese drauf wäre, wie manche Poster, würde ich den VK vermutlich kontaktieren.

      Die Zeitangaben stimmen nicht.
      Der Mangel an Erfahrung mit Crosstrainern stimmt so nicht.
      Das plötzliche Feststellen des Platzproblems stimmt so nicht. Das war nämlich schon beim Erwerb bekannt.
      Der erste Einstellversuch bei den Auktionen und Kleinanzeigen war auf einen Gewinn ausgerichtet.
      Eine negative Bewertung für das Teil hat TE nicht vergeben.
      Ein Aufregen über den VK und dessen Verhalten bzw. Formulierungen im Angebot, wenn man selbst mit keinem Wort auf zig Plattformen nix von Schaden erwähnt, macht es auch nicht glaubwürdiger.

      Aber das mit dem Schaden am Gerät stimmt bestimmt. :lach: